VN2002-3

Verhaftung statt Flugblätter an der Prinzen-Hochzeit in Vaduz

von Erwin Kessler, Gründer und Präsident des VgT

 

Am 3. Juli 1993 traute Bischof Haas in der Pfarrkirche zu Vaduz Liechtensteins Erbprinzen Alois mit der bayerischen Herzogin Sophie. Zur gleichen Zeit sass ich im Vaduzer Gefängnis, mit Blick - durch das vergitterte Fenster - direkt auf das Schloss Vaduz, und plante in Musse weitere spektakuläre Protestaktionen gegen das riesige Schweine-KZ des noblen Fürsten Hans Adam II. von und zu Liechtenstein. Im Gefängnis wurde ich festgehalten, damit ich die Prinzenhochzeit nicht - wie geplant - mit Flugblättern stören konnte. Zwei Tage, besser gesagt, zwei Nächte zuvor wurde ich morgens um 3 Uhr bei Recherchen in Vaduz verhaftet, weil ich die extremen polizeilichen Sicherheitsmassnahmen im Fürstentum, Tage vor den grossen Feierlichkeiten, unvorsichtig, und damals noch unerfahren, unterschätzt hatte.

Der Fürst hat Geld wie Heu, aber kein Stroh für seine Schweine...

Das zur Verbreitung anlässlich der Hochzeitsfeierlichkeit vorbereitete Flugblatt enthielt auf Deutsch, Englisch, Französisch und Japanisch folgenden Text:

Wir wünschen dem jungen Brautpaar ein glückliches und friedliches Leben, auch der ganzen fürstlichen Familie sowie allen Menschen und allen anderen fühlenden Lebewesen auf dieser Welt. Was uns verbindet, ist die Fähigkeit, Freud und Leid zu empfinden. Das hat der Mensch mit dem intelligenten, sensiblen Schwein und allen empfindsamen Wesen gemeinsam.

Bei aller Freude über die heutige Hochzeit sollten wir nicht die ständige Tief-Zeit der Schweine in den fensterlosen fürstlichen Folterkammern vergessen. Wir klagen seine Durchlaucht, Fürst Hans Adam II., der groben, fortgesetzten Tierquälerei an, nicht juristisch, sondern ethisch-moralisch. Die Stiftung Fürst Liechtenstein besitzt und betreibt eine riesige Tierfabrik, in welcher tausende empfindsamer, intelligenter, sozialer Wesen gezwungen werden, unter brutalen KZ-ähnlichen Bedingungen dahinzuvegetieren: Eingesperrt in gerade körpergrosse Käfige (sog Kastenstände oder eiserne Jungfrauen) in Gebäuden ohne Fenster, in ihrem eigenen Kot liegend, auf nackten, einstreulosen, geschlitzten Beton- und Blechböden, können sie ihre angeborenen Bedürfnisse in keiner Weise befriedigen, dh sie leiden extrem. Der einzige Grund für dieses Drama ist das liebe Geld. Das ist ethisch unakzeptabel und eines vermögenden, zivilisierten Fürsten unwürdig. Echter Adel zeigt sich vor allem in einer noblen Gesinnung, als Vorbild des Mitgefühls und der Verantwortung. Respekt gegenüber der gesamten Schöpfung ist ein dringliches Gebot der Stunde. Wir machen den Fürsten nicht verantwortlich für die globale Fehlentwicklungen im Umgang mit unserer Mitwelt, aber wir fordern ihn als Mensch und als Fürst auf, zu dieser groben Vergewaltigung fühlender Wesen Stellung zu beziehen.

Die Stellungnahme des Fürsten dazu: "Der Betrieb muss rentieren."

 

Der Fürst hat kein Herz für Tiere, nur für bischöfliche Haasen...

Dass Bischof Haas das fürstliche Paar traute, war kein Zufall: Es ist allgemein bekannt, dass Fürst Hans Adam Bischof Haas protegiert. Am 25. Mai 1994 schrieb ich deshalb Bischof Haas folgenden Brief:

Sehr geehrter Herr Bischof Haas,

ist es mit dem christlichen bzw katholischen Glauben vereinbar, Nutztiere tierquälerisch zu halten aus dem einzigen Grund, weil das weniger kostet als eine artgerechte Tierhaltung? Speziell: ist ein solches Verhalten nach Ihrer Ansicht kirchen-konform, wenn es durch einen sehr, sehr reichen Mann (Vermögen rund 4 Milliarden Franken) ausgeübt wird?

Sollten Sie mit uns der Meinung sein, dass Tiere nicht gequält und ausgebeutet werden dürfen, nur damit es besser rentiert bzw damit der ungesunde Fleisch-Überkonsum der westlichen Welt mit tiefen Preisen noch mehr angekurbelt wird, dann bitten wir Sie, dem Ihnen nahestehenden Fürsten von Liechtenstein, Durchlaucht Hans-Adam II., ins Gewissen zu reden.

In Erwartung Ihrer Antwort grüssen wir Sie mit der Ihnen gebührenden Hochachtung...

Eine Antwort habe ich nicht erhalten, was wohl so zu verstehen ist: Mein Name ist Haase, ich weiss von nichts.

 

Der Alarm geht los in der Pfarrkirche Vaduz

In der Nacht vom Donnerstag auf den Freitag vor der Prinzenhochzeit in Vaduz am 3. Juli 1993 versuchte eine Gruppe VgT-Atkivisten, im Glockenturm der Vaduzer Kirche eine funk-ferngesteuerte Flugblatt-Abwurf-mechanik zu installieren:

Die funk-ferngesteuerte Flugblatt-Abwurfvorrichtung, die leider nicht zum Einsatz kam: Die gelochten Flugblätter werden am horizontalen Stift aufgehängt. Dieser Stift kann per Funk langsam zurückgezogen werden, so dass die vorderen Flugblätter kontinuierlich nach unten fallen, wo sie vom Leitblech in Schräglage gebracht werden, so dass sie - vom Kirchturm - herunter langsam zu Boden segeln.

Damit hätte das oben erwähnte Flugblatt auf den Platz vor der Kirch abgeworfen werden sollen, wo die Tribünen für die geladenen Hochzeitsgäste aufgestellt waren. Beim Eindringen in die Kirche ging unbemerkt ein Alarm los und ein Auto mit zwei Angestellten der privaten Bewachungsfirma "Prowach" raste herbei. Gerade in dem Augenblick hatte unser Spezialist das Türschloss öffnen können. Der Türöffnungstrupp ging sofort in die Kirche und hielt von innen die Türe zu, welche die Wachtmänner vergeblich aufzudrücken versuchten. Nun gingen die Wachtmänner - dämlich beide gleichzeitig - zur nächsten Tür, was die Aktivisten benutzten, um die Kirche zu verlassen und im Dunkeln zu verschwinden.

Nachts um 3 Uhr fuhr ich dann nochmals nach Vaduz zurück, um an der Umzugsroute der Hochzeitsgesellschaft eine andere geeignete Stelle zu suchen - zB ein hoher Baum oder ein Baugerüst -, an welchem die Flugblattabwurfvorrichtung angebracht werden könnte. Dabei geriet ich in eine Polizeikontrolle und landete im Gefängnis, wo ich mich nackt ausziehen musste. Da die Polizisten bei dieser Leibesvisitation keine Waffen finden konnten, freuten sie sich riesig, als sie mein Natel fanden und beschlagnahmten. Dann kam ich ein paar Tage in Einzelhaft, bis die ganzen Festlichkeit vorüber waren. Meine Frau, die sich zu Tode ängstigte, durfte ich nicht über mein Verbleiben benachrichtigen.

Bald darauf erschien im BLICK eine Meldunge, wir hätten einen Einsatz von "Stinkbomben" in der Kirche geplant. Der Wachtmann Franz J Meier von der Firma PROWACH, der beim Alarm in der Kirche angerückt war, hatte diese Verleumdung verbreitet, offenbar aus Rache, weil wir ihm entwischten. Die Verleumdungsklage gegen ihn wurde vom Fürstlichen Landgericht kürzlich - neun Jahre nach Klageeinreichung - mit formaljuristischen Phrasen abgewiesen, was vom Fürstlichen Obergericht gedeckt wurde. Logisch. Der Fürst könnte es nicht gerne sehen, wenn einer, der den VgT zu seinen Gunstern verleumdet, verurteilt würde. Die Gerichte heissen nicht umsonst “fürstlich”. Die Richter sind von den Gnaden des Fürsten abhängig. Ihm nicht genehme Richter kann er einfach absetzen. (Mehr dazu: www.vgt.ch/news2002/020626.htm)

 

Hartnäckige Falschinformation im BLICK

Mit dem BLICK stand ich vom ersten Tag meiner Tierschutzarbeit an auf Kriegsfuss. Einmal nervten mich die geist- und inhaltslosen Sensationsberichte im Stile von "Lehrerin duscht nackt mit Schülern". Tierschutz ist für mich eine ernstere Angelegenheit als nur eine reisserische Effekthascherei zur Auflagensteigerung. Der BLICK gehört zum Ringier-Verlag und die Gemahlin des Ringier-Bosses, Ellen Ringier, ist stolz auf ihren Pelzmantel, wie sie sagt, und dazu ist sie aktive Jüdin und wegen dem Thema Schächten feindselig gegen mich und den VgT, was sich unmittelbar auf die Haltung der BLICK-Redaktion auswirkt, wie die Erfahrung mit diesem Blatt immer wieder zeigt. Der BLICK gehörte denn auch zu den wenigen Zeitungen, welche kürzlich Wohlwollen zeigte gegenüber der Absicht des Bundesrates, das Schächtverbot abzuschaffen. Nun zurück zur Prinzen-Hochzeit: In der VgT-Leitung hatten damals noch Diskussionen über unsere Haltung gegenüber dem Blick: "er wird halt doch viel gelesen", hiess es. Ich spürte aber deutlich, dass wir ohnehin nur geistig entwickelte Menschen und nicht die breite Masse der gedankenlosen Fleischfresser und Blick-Leser ansprechen konnten. Kulturelle Veränderungen können nicht mit Massenmenschen vollzogen werden; diese werden aber wie üblich mitschwimmen, wenn die geistige Elite eine neue Strömung, zB die vegetarische Ernährung und dieAchtung der Tiere, modern macht. (Unter der "Elite" verstehe ich weder die Machthabenden noch die Reichen, sondern die Menschen jeden Standes, die weder Blick- noch NZZ-Weisheiten unkritisch aufsaugen und sich nicht einfach die gängigen Meinungen und Phrasen nachplappern, sonder selber denken und nicht dem heute vorherrschenden grenzenlosen Wirtschafts-Egoismus huldigen. Siehe das Editorial auf Seite 2: "Planet der Bush-Affen"). Ich habe es mit BLICK versucht. Einige wenige Male erreichte ich dank direkter Zusammenarbeit mit einzelnen fähigen Journalisten (die es manchmal vorübergehend auch beim BLICK gibt), gute Reportagen. In jüngerer Zeit ist das Niveau jedoch weiter abgesackt, insbesondere seit der Entlassung der beliebten, langjährigen Blick-Tierschutz-Journalistin Edith Walder. Wie ich hörte, grinst und spottet man auf der Blick-Redaktion über Tierschutzanliegen und verwendet diese lediglich zu emotional überspitzten Riesenschlagzeilen zum Zwecke der Auflagensteigerung, im Stile "Kätzchen in Brunnen gefallen". Die wirklich bedeutenden, sich täglich millionenfach in Tierfabriken und Versuchslabors abspielenden Tiertragödien werden nicht ernshaft behandelt.

 

Schweizer Willkürjustiz gegen den VgT deckt BLICK-Lüge: Flugblätter vor der Kirche seien "äquvialent" zu Stinkbomben in der Kirche

Nachdem der BLICK die Verleumdung verbreitete, der VgT habe an der Hochzeit in Vaduz den Einsatz von Stinkbomben geplant, eine Gegendarstellung dazu verweigerte und statt dessen seine Verleumdung wiederholte, kam es zischen VgT und Blick (bzw Verlag Ringier) zu einem gerichtlichen Streit. Ich verlangte namens des VgT eine Richtigstellung und ein Verbot, die Stinkbomben-Lüge weiter zu verbreiten. Diese Forderung lehnte das Bezirksgericht Zürich in der Zusammensetzung Th Meyer (CVP), P Dienst (LdU), U Gloor(FDP) mit der Begründung ab, die Störung einer Hochzeit durch Flugblätter vor der Kirche oder durch eine Stinkbombe in der Kirche sei "äquivalent". (Dieses Urteil bedeutet - da das Verteilen von Flugblättern vor einer Kirche legal ist -, dass auch Stinkbomben in einer Kirche während des Gottesdienstes legal sind. Offenbar hat die Tierbefreiungsfront TBF von dieser neuen Rechtsprechung Gebrauch gemacht, als sie bald darauf in der Klosterkirche Fahr eine Stinkflüssigkeit versprühte, um gegen die üble klösterliche Tierausbeutung zu protestieren.)

Das Obergericht deckte dieses Willkürurteil zugunsten des BLICK, wobei es der Frage der Legalisierung von Stinkbomben in Kirchen auswich und andere unglaubliche Begründungen vorschob: "Die Kläger [VgT und Erwin Kessler] engagieren sich, wie sie selbst ausgeführt haben und wie sich dies auch aus den Akten ergibt, vehement für den Schutz der Nutztiere und kritisieren, ja geisseln mit deutlichen Worten und Aktionen die Tierhaltung, vor allem die Haltung von Schweinen... Wer sich so verhält wie der Kläger, muss in Kauf nehmen, dass er sich bei medienwirksamen Auftritten und Aktivitäten auch einmal einem sich möglicherweise nachher als ungerechtfertigt herausstellenden Verdacht aussetzt, der in den Medien verbreitet wird. ... Eine Verletzung der Persönlichkeit der Kläger liegt daher nicht vor." Damit überging das Obergericht in krass willkürlicher Weise Sinn und Zweck des Persönlichkeitsschutzes, der gemäss Art 28ff ZGB ja gerade ausdrücklich darin besteht, ehrverletzende Äusserungen, die sich als unwahr herausstellen, richtigzustellen. Die (ohne Verschulden des VgT) jahrelange Verschleppung des Verfahrens verwendet das Obergericht dann auch noch gegen den VgT, indem es argumentiert, die Verleumdung liege schon so lange zurück, dass sie nicht mehr aktuell sei und deshalb kein Intersse mehr an einer Richtigstellung bestehe. Die gesamten Verfahrenskosten samt grosszügiger Entschädigung des BLICK/Ringier-Anwaltes von insgesamt 17 000 Franken wurden dem VgT auferlegt. Verantwortlich für dieses politische Willkürurteil sind die Oberrichter Spirig (FDP), B. Suter (SVP), Verena Bräm. Diese zum Himmel stinkende Justizwillkür wurde dann auch noch vom Bundesgericht - in der Zusammensetzung Bundesrichter: Bertrand Reeb, Weyermann, Weibel - gedeckt.

 

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Frühere Beiträge zum fürstlichen Tier-KZ in den VgT-Nachrichten:
- Neues von der fürstlichen Schweinerei (VN93-1)
- Verhaftung in Vaduz (VN93-2)
- Kundgebung gegen fürstliches Tier-KZ (VN93-2)
- VgT-Säuliwagen in Vaduz : Protest gegen die fürstliche Schweinehaltung (VN93-3)
- Neues von der fürstlichen Schweinerei: Verleumdungskampagne gegen den VgT (VN93-3)
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Gespräch mit Fürst Hans Adam II von Liechtenstein gescheitert (VN93-4)
- Fürst erbarme Dich Deiner Schweine (VN94-4)
- Landesgericht verurteilt VgT-Aktivisten (VN94-4)
- Mittelalter im Fürstentum - nicht nur für die Schweine! (VN94-4)

- Fürst Adam rechtfertigt die grausame Tierhaltung mit Wirtschaftlichkeit (VN94-4)
- Privatvermögen des Fürsten (VN94-4)
- Luftangriff" auf Schloss Vaduz (VN94-4)
- Strafklage gegen Durchlaucht (VN94-7)
- Fürst, erbarme dich deiner Schweine! (VN94-7)
- Bombenalarm (VN94-7)
- Der Fürst hat Geld wie Heu, aber kein Stroh für die Schweine (VN94-9)
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BLICK: primitiv, auch im Tierschutz (VN94-9)
- Illegale Schikanen der fürstlichen Regierung (VN94-10)

- Im Land des Schweinefürsten (VN94-10)
- Mein Name ist Haase - der Bischof und der Fürst (VN94-11)
- Beschwerde gegen die Republik Österreich: Das fürstliche Schweine-KZ verletzt die europäische Tierschutz-Konvention (VN94-11)
- Tierschutz-Pilgerfahrt und Kundgebung vor dem fürstlichen Schweine-KZ  (VN94-12)
- VgT-Protest gegen fürstliches Schweine-KZ (VN95-1)
- Gericht schützt BLICK-Lüge zur Prinzen-Hochzeit in Vaduz mit folgender Begründung: Stinkbomben in einer Kirche sind "äquivalent" zum Verteilen von Flugblättern auf der Strasse (VN95-6)

- Fürstliches Tier-KZ (VN99-2)
- Tier-KZ von Durchlaucht Fürsten Hans Adam von und zu Liechtenstein (VN2000-4)

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BLICK-Journalismus: Ein weiterer Fall

Im Sommer 1998 legte ein 17-Jähriger im Zürcher Unterland verschiedene Brände. Unter anderem zündete er - zufällig - auch den Hof eines notorischen Tierquälers an, der seit vielen Jahren seine Kühe ständig, ohne Auslauf an der Kette hielt, amtsmissbräuchlich gedeckt vom Zürcher Veterinäramt. Vor ein paar Jahren hatte der VgT erfolglos eine Anzeige erstattet. Seither mussten wir dem Tierelend ohnmächtig zuschauen. Als der Brand bekannt wurde und sich die Medien in Mitleid mit diesem Bauern ergingen, nahm ich in einer Pressemeldung wie folgt Stellung: «... Nun hat das Schicksal zugeschlagen. Uns freut’s. Mit solchen Tierquälern wäre Mitleid fehl am Platz. Wir bedauern nur das Rind, das in den Flammen umgekommen ist.» Ein Blick-Journalist fragte mich hierauf an, ob ich den Brandstifter kenne, ob er VgT-Mitglied sei. Ich verneinte beides und betonte unseren Grundsatz der Gewaltfreiheit und dass ein Tierschützer sicher nicht einen Stall anzünden würde, in dem Kühe angebunden sind. Was macht BLICK daraus? Den ahnungslosen Lesern, die über diese Stellungnahme nicht informiert wurden, suggerierte der BLICK eine Beteiligung des VgT am Brandanschlag mit folgender rhetorischen Frage: «War der junge Brandstifter von Kessler und seinem VgT beeinflusst? BLICK weiss, dass der Bursche selber auch ein Tierfreund ist und Rinder, Schafe, Schweine und Kleintiere hat.»


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