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TBF-Aktion gegen die transkontinentalen Schlachttiertransporte:

Italienischer Salami im Visier


(EK) Die Tierbefreiungsfront (TBF) hat am Nachmittag des 20.9.94 ihre im August angekndigte Drohung verwirklicht und um ca. 15.30 Uhr im Migros im Glattzentrum bei Zrich eine penetrante Stinkflssigkeit ber das Gestell mit italienischem Salami und Mortadella geleert.

Die TBF hatte angekndigt, dass sie gegen Geschfte vorgehen werde, welche weiterhin italienischen Salami verkaufen, weil dessen Produktion mit grausamster Tierqulerei verbunden ist:

Deutsche und niederlndische Schlachttiere werden von Deutschland und Holland quer durch Europa nach Italien gekarrt, dort geschlachtet und zu Salami und Mortadella verarbeitet. Diese Produkte werden dann wieder in die nrdlichen Lnder hinauf verfrachtet – auch in die Schweiz. Mit welcher unfassbaren Grausamkeiten diese internationalen Schlachttiertransporte ablaufen, ist seit Jahren aus zahlreichen Reportagen im Deutschen Fernsehen bekannt.

Mit den Aktionen gegen italienischen Salami und Mortadella will die TBF ein Zeichen setzen gegen dieses wahnsinnige kontinentale Herumfahren von lebenden Schlachtieren mit EU-Subventionen. Seit Jahren spielt sich diese Tiertragdie vor den Augen der ffentlichkeit ab, und die EU-Brokratie zeigt sich ausserstande, diesem tragischen Unsinn ein Ende zu bereiten.
Persnliche Anmerkung: Und da gibt es immer noch Schweizer, ja ganze Parteien, die einen Beitritt zu diesem EU-Monster anstreben!


Die Sprache ist durch das ganze Reich der Animalitt weit verbreitet und verfgt oftmals ber so unbegreiflich sichere Mittel, dass nicht allein die Anthropologen, sondern auch die Philologen die Warnungen nicht fr berflssig erachten, man drfe nicht einzig das Erzittern menschlicher Stimmbnder, berhaupt nicht bloss den Laut fr Sprache halten.
Steward Houston Chamberlain

Mir kommt vor, als ob das Tier erst durch den Menschen wrde, was es werden kann, aber freilich nicht dadurch, dass er es zu willkrlichen Zwecken dressiert, sondern dadurch, dass er ihm seine uneigenntzige Liebe und Teilnahme zuwendet.
Friedrich Hebbel


Beschwerde gegen die Republik sterreich:
Das frstliche Schweine-KZ verletzt die europische Tierschutz-Konvention

von Erwin Kessler

Frst Hans Adam II., von Gertrud Koller, VgT-Mitglied aus Innsbruck, an einer Konferenz in Amstetten auf sein Schweine-KZ angesprochen: "Ich muss mich nach den sterreichischen Vorschriften halten." Worauf
er sich abwandte und davonging.

Fast alle Vorschriften der europischen Konvention werden im Hof Liechtenstein von Frst Hans Adam II verletzt!

Hitzestress, liegen im Kot, keine Bewegungsmglichkeit, Dunkelhaltung, Abschneiden des Ringelschwanzes, kein Stroh keine Beschftigungen und Kastration der Ferkel ohne Narkose.

Haufenweise Psychopharmaka und Antibiotika.

Europische Konvention zum Schutz der Nutztiere: Ein wertloser Fetzen Papier.

Am 10. August 1994 habe ich dem Europarat in Strassburg folgende Beschwerde eingereicht:

Hiermit erheben wir namens des "VgT Verein gegen Tierfabriken Schweiz" und des "VgT Verein gegen Tierfabriken sterreich" Beschwerde gegen die Republik sterreich wegen fortgesetzter, vorstzlicher Missachtung des Europischen bereinkommens zum Schutz von Tieren in landwirtschaftlichen Tierhaltungen und beantragen eine Rge an die sterreichische Regierung, verbunden mit der Aufforderung, die europischen Tierschutzbestimmungen gemss dieser Konvention einzuhalten.

Begrndung:

Das Europische bereinkommen zum Schutz von Tieren in landwirtschaftlichen Tierhaltungen (im folgenden kurz "Konvention" genannt) ist von allen westeuropischen Lndern, einschliesslich sterreichs, ratifiziert worden. Die EU ist als ganzes Vertragspartner der Konvention.

sterreich verletzt diese Konvention durch:

  1. konventionswidrige Auslegung des bestehenden nationalen Tierschutzrechtes und
  2. Nichtumsetzung der Konvention in nationales Recht.

Zu 1: konventionswidrige Auslegung des bestehenden nationalen Tierschutzrechtes

Gemss Artikel 9 des Europischen bereinkommens zum Schutz von Tieren in landwirtschaftlichen Tierhaltungen (Konvention) legt ein Stndiger Ausschuss, in dem alle Mitgliedlnder vertreten sind, in sogenannten Empfehlungen an die Vertragspartner die ins einzelne gehenden Bestimmungen fr die Anwendung der in der Konvention niedergelegten Grundstze fest. Jedes Mitgliedland ist gemss Artikel 9 Absatz 2 verpflichtet, diese Empfehlungen anzuwenden, sofern es nicht innert sechs Monaten nach deren Inkrafttreten eine offizielle Erklrung abgibt, aus welchen Grnden die Anwendung nicht mglich ist. Seitens sterreichs ist kein solcher Vorbehalt bekannt.

Im folgenden wird anhand eines ausgewhlten typischen Beispieles detailliert aufgezeigt, wie die sterreichischen Behrden die Konvention missachten:

Beispiel: die Schweinefabrik Hof Liechtenstein

Fr das Halten von Schweinen ist durch die Konvention folgendes festgelegt (angenommen vom Stndigen Ausschuss am 21. November 1986) :

Der Stndige Ausschuss des Europischen bereinkommens zum Schutz von Tieren in landwirtschaftlichen Tierhaltungen ... in dem Bewusstsein, dass Gesundheit und Wohlbefinden bei Schweinen zum grossen Teil von einer guten Betreuung, aber auch von anderen Umweltfaktoren abhngen, so dass die Bedingungen, unter denen Schweine gehalten werden, der Notwendigkeit ... – von Bewegungsfreiheit – der Befriedigung des Komfortbedrfnisses und ihres Erkundungsdrangs – getrennter Liege- und Kotbereiche, – sozialer Kontakte mit anderen Schweinen – eines Schutzes vor ... Verhaltensstrungen ... sowie der Erfllung anderer lebenswichtiger Bedrfnisse gerecht werden, hat folgende Empfehlungen fr das Halten von Schweinen verabschiedet: ...

Artikel 6:
... Buchten, Einrichtungen und Vorrichtungen mssen so erstellt und gewartet werden, dass die Gefahr fr die Schweine, in ihrem Liegebereich mit Urin oder Kot ... in Berhrung zu kommen, soweit wie mglich ausgeschaltet wird...

Artikel 8:
... wo immer dies mglich ist, sollten die Schweine Zugang zu getrenntem Liege- und Kotbereich haben. Raummangel oder berbesatz, der zu Schwanzbeissen ... oder anderen Strungen fhrt, muss vermieden werden.

Artikel 9:
Wo immer dies durchfhrbar ist, sollten alle Schweine Zugang zu Stroh – auch nur in kleinen Mengen – oder zu anderen geeigneten Materialien wie Heu, Maishcksel, Gras, Torf, Erde oder Rinde haben ... Die Schweinestlle sollen so gewartet werden, dass die Innentemperatur ... keine nachteiligen Auswirkungen auf Gesundheit und Wohlbefinden haben ...

Artikel 16:
... die folgenden Eingriffe, die nicht generell ... vorgenommen werden drfen: i. das Abkneifen der Zhne bei Ferkeln... ii. das Krzen des Schwanzes ...

Die Stlle, in denen trockenstehende Sauen gehalten werden, sollten den Tieren den Zugang zu getrennten Liege- und Kotbereichen sowie soziale Kontakte ermglichen. Wo immer dies mglich ist, sollte angestrebt werden, trockenstehende Sauen in Gruppen unterzubringen . Den in Gruppen gehaltenen trockenstehenden Sauen sollten Fress-, Kot- und Liegebreiche zur Verfgung stehen ... Sauen, die in der Regel angebunden sind oder in Kastenstnden gehalten werden, sollten sich nach Mglichkeit zweitweise ausserhalb ihres Standes oder ihrer Bucht bewegen knnen ... Es wird empfohlen, der trockenstehenden Sau Stroh oder anderes geeignetes Material – auch nur in kleinen Mengen – zur Benutzung zur Verfgung zu stellen ... In der Abferkelbucht muss der Liegebreich der Ferkel so beschaffen sein, dass sie sich alle gemeinsam hinlegen knnen. Der Boden die ses Liegebereiches sollte weder aus Spaltenboden noch aus perforiertem Boden bestehen, es sei denn, er sei in geeigneter Weise abged eckt ... Stroh oder sonstige geeignete Materialien sollten den Sauen und Ferkeln zur Benutzung und fr ihren Komfort zur Verfgung stehen ... Die folgenden Eingriffe sollten – wo mglich – vermieden werden: das Kastrieren mnnlicher Schweine ...

Alle diese Bestimmungen werden auf dem Hof Liechtenstein Bernhardstal/Wilfersdorf in Niedersterreich, der sich im Besitz der von Frst Hans-Adam II. prsidierten Stiftung Frst Liechtenstein befindet, grob missachtet: Die Tiere werden in einer Art und Weise gehalten, die fr die Tiere naturwidrig, usserst unangenehm, qualvoll, schmerzhaft und gesundheitsschdlich ist.

Der VgT Verein gegen Tierfabriken sterreich hat deshalb wie folgt Anzeigen erstattet:

  • Am 19. Juni 1992 eine Strafanzeige wegen Verletzung von 222 StGB
  • Am 23. Juli 1992 eine analoge Anzeige wegen Verletzung von 2 und 13 des Niedersterreichischen Tierschutzgesetzes.

In diesen Anzeigen wurden die folgenden (konventionsverletzenden) Sachverhalte aufgefhrt:

a) gleichbleibende zu hohe Temperatur von 28 Grad Celsius im Abferkelstall (bei 20 Grad und mehr haben Schweine das Bedrfnis, sich abzukhlen, was sie hier nicht knnen -> permanenter Hitzestress);

b) Beton-Vollspaltenbden und gelochte Blechbden, welche keine Trennung von Kot- und Liegeplatz ermglichen;

c) keine Einstreu; alle Tiere – auch die frischgeborenen Ferkel – liegen auf dem harten Boden; keine Mglichkeit, den angeborenen Nestbautrieb auszuleben;

d) keinerlei Beschftigungsmglichkeit;

e) lebenslnglich keine Bewegungsmglichkeit fr die Mutterschweine in den Kastenstnden, extrem eingeschrnkte Bewegungsmglichkeit auch bei den Mastschweinen (vollgestopfte enge Mastbuchten mit zwei Tieren pro Quadratmeter);

f) Dunkelhaltung;

g) Unterdrckung des Sexualverhaltens durch knstliches Absamen der Eber von Hand und knstliche Besamung der Mutterschweine;

h) Kastration smtlicher mnnlicher Ferkel, ohne Narkose;

i) Abschneiden oder Abbrennen des Ringelschwanzes bei smtlichen Ferkeln, ohne Narkose.

Fr eine ausfhrlichere Beschreibung und Bewertung der Haltungsbedingungen der Schweine auf dem Hof Liechtenstein wird auf das den Anzeigen beigelegte Gutachten verwiesen.

Das Fleisch aus diesem Tier-KZ wird brigens unter der Markenbezeichnung "Landbaron" vermarktet. Mit folgendem Werbetext werden die Konsumenten getuscht:

Die Geschichte vom Landbaron Seine Heimat:
Er wurde zusammen mit 11 Ferkeln in einem Stall des Gutes Liechtenstein geboren. Er hat genug Platz, sich zu bewegen und seine Persnlichkeit auszuleben ... Sein Leben: Er kennt keinen Stress und braucht daher auch keine lstigen Beruhigungsspritzen...

Bei einem Augenschein haben wir haufenweise Antibiotika- und Psychopharmaka-Flaschen gefunden. Der ganze Werbetext ist eine grosse Lge. Die Wrter "Heimat", "Stall", "genug Platz", "Persnlichkeit ausleben", "kein Stress", "keine Beruhigungsspritzen" sind angesichts der Realitt hochgradig zynisch.

Die Haltungsbedingungen widersprechen diametral den natrlichen Bedrfnissen von Schweinen, und zwar in derart eklatantem Ausmass, dass die vllige Unterdrckung der angeborener Verhaltensweisen als Tierqulerei zu bezeichnen ist. Damit die Tiere diese Qualen berhaupt berleben, werden sie teilweise mit Psychopharmaka ruhiggestellt. Es handelt sich um eine unntige Tierqulerei, da es Praxis erprobte Schweinestallungen gibt, die sowohl artgerecht wie auch wirtschaftlich sind. Dies wird durch die in den Anzeigen aufgefhrte Fachliteratur belegt.

Beide Anzeigen wurden unter grober Missachtung der Konvention behandelt bzw. nichtbehandelt; die extrem tierqulerischen Zustnde in der frstlichen Schweinefabrik wurden einfach deshalb als legal erklrt, weil sie europaweit blich seien. Die in der Strafanzeige vorgeschlagenen Gutachter wurden nicht angehrt; die zitierte Fachliteratur wurde nicht gewrdigt. Die Staatsanwaltschaft Korneuburg wies die Strafanzeige mit der folgenden willkrlichen und sachlich vllig unhaltbaren Begrndung ab: ... hat das Verfahren ergeben, dass bei der gegebenen Form der Tierhaltung den Tieren krperliche Qualen berhaupt nicht zugefgt werden und ihr Wohlbefinden nur so weit eingeschrnkt wird, als dies fr die in ganz Europa anerkannte Tierhaltung unbedingt erforderlich ist, sodass der Tatbestand des 222 StGB nicht erfllt ist.

An dieser Begrndung ist kein Wort wahr:

  • Die oben dargelegten Sachverhalte a, h und i verursachen sehr wohl krperliche Qualen, wie sogar ein Laie erkennen kann. Auch die in solchen Haltungssystemen hufig auftretende und auch im Hof Liechtenstein fotografierte Verhaltensstrung des "Kannibalismus", wobei Schwnze und Ohren der Artgenossen angefressen werden, fhrt zweifellos zu krperlichen Schmerzen. Ferner treten als Folge des starken seelischen Leidens oft auch Magengeschwre und andere mit Schmerzen verbundene krperliche Krankheiten auf.
  • Diese Form der Tierhaltung ist nicht in ganz Europa "anerkannt": Zumindest die Tierschutzgesetze der Schweiz, Liechtensteins, Deutschlands, Schwedens und Grossbritanniens verbieten eine solche Form der Schweinehaltung ganz klar. Aber auch im brigen Europa ist diese durch die Europische Konvention verpnt.
  • Das Wohlbefinden ist nicht nur "soweit ntig" eingeschrnkt. Fr eine derart tierqulerische Haltungsform fehlt jede glaubwrdige Begrndung. Es gibt in der Praxis Haltungsformen, die wirtschaftlich und tiergerecht sind. Es handelt sich vornehmlich um einfache,
  • eigenbaufreundliche Holzbauten, sogenannte Kaltstlle, in denen Aussentemperatur herrscht. Im Winter schaffen sich die Schweine ihr Mikroklima durch den Bau von Schlafnestern aus Stroh. Schweine ertragen, wenn sie es gewohnt sind, Temperaturen weit unter Null sehr gut, weit besser als die viel zu hohen Temperaturen im Schweine-KZ des Hofes Liechtenstein. Tierfreundliche Kaltstlle erfordern nur geringe Bauinvestitionen und gelten deshalb zunehmend als die knftige buerliche Antwort auf die EU-Herausforderung.

Mit Schreiben vom 18. November 1992 haben wir uns beim Bundesminister fr Justiz gegen die Abweisung der Strafanzeige beschwert. Die nichtssagende brokratische Antwort wird als Beilage zu den Akten gegeben. Rechtliche und demokratische Mglichkeiten stehen uns und anderen Tierschutzorganisationen in sterreich nicht zur Verfgung bzw, sind erfolglos ausgeschpft (Anzeigen, Brgerinitiative fr ein Bundes-Tierschutzgesetz).

Andere Flle

Die oben am Beispiel "Hof Liechtenstein" exemplarisch dargelegte Missachtung von Tierschutzanzeigen durch die sterreichischen Behrden erfolgt planmssig. In analoger Weise abgewiesen wurden die folgenden Anzeigen des VgT:

  • Anzeige vom 19.6.92 gegen Maximilian Hardegg'sche Gutsverwaltung in 2062 Seefeld-Kadolz: Schweine-KZ mit 10000 Mastschweinen und 1200 Mutterschweinen mit Jungen. Das Fleisch aus diesem KZ wird unter der Markenbezeichnung "Goldring-Markenfleisch" vermarktet.
  • Anzeigen vom 21.10.92 gegen "Gutshof-Ei Gansinger GmbH, 4910 Ried: Hhner-KZ mit 200 000 Tieren
  • Anzeige vom 21.10.92 gegen "Inviertlerlandei Johann Poringer GmbH", 4910 Ried: Hhner-KZ mit 160 000 Tieren,
  • Anzeige vom 24.2.93 gegen Ing Georg Stelzhammer, 4943 Gainberg: Hhner-KZ
  • Anzeige vom 21.10.92 gegen Wiener Neustdter Frischei GmbH, 2700 Wiener Neutstadt: Hhner-KZ mit 100 000 Tieren
  • Anzeige vom 21.10.92 gegen "Geflgelhof A. Htter", 8342 Gnas/Steiermark: Hhner-KZ mit 250 000 Tieren.
  • Anzeige vom 12. und 21.10.92 gegen K. Latschenberger, Biberbach: Hhner-KZ mit 250 000 Tieren. Dies ist der einzige Fall, der vor erster Instanz (Landesgericht) zu einer Verurteilung fhrte, welche aber vom Oberlandesgericht sogleich wieder aufgehoben wurde. (In Kfigen fr 3 Hhner hatte Latschenberger bis zu 6 und 7 Tiere hineingepfercht. Kranke Tiere wurden weder behandelt noch gettet, sondern verendeten qualvoll.)

Angesichts dieser offenen, groben Missachtung der von sterreich ratifizierten Europischen Konvention ist eine Veurteilung durch den Europarat angezeigt.

Zu 2: Nichtumsetzung der Konvention in nationales Recht.

sterreich besitzt – soweit bekannt als einziges Mitglied des Europarates – kein nationales Tierschutzgesetz fr die landwirtschaftliche Tierhaltung, sondern lediglich einen Tierschutzparagraphen im Strafgesetzbuch. Soweit die einzelnen Bundeslnder eigene Nutztierschutzgesetze haben, missachten diese die europische Konvention in krasser Weise und dienen der Legalisierung anstatt dem Verbot tierqulerischer Intensivhaltungsformen, insbesondere in der Schweine- und Geflgelhaltung.

Insgesamt sind die Konventionsbestimmungen bis heute nicht in nationales Recht umgesetzt worden, auch nicht in einzelnen Bundeslndern. Der krzlich unternommene, am Widerstand eines einzigen Bundeslandes (Salzburg) gescheiterte Versuch einer "Lndervereinbarung ber den Schutz von Nutztieren in der Landwirtschaft", missachtete die Konvention ebenfalls in grober Art und Weise: – Anbinde- und Kastenstandhaltung von Mutterschweinen erlaubt – getrennter Kot- und Liegeplatz nicht vorgeschrieben – Stroheinstreu im Liegebereich nicht vorgeschrieben – keine Beschftigungsmglichkeit vorgeschrieben – routinemssiges Kastrieren ohne Narkose erlaubt – routinemssiges Abschneiden der Schwnze, ohne Narkose, erlaubt – Batteriehaltung von Hhnern weiter erlaubt – Stlle ohne Tageslicht erlaubt – Dauerbeleuchtung mit Kunstlicht erlaubt (keine Nacht, zur Mastbeschleunigung) – Weissfleischmast der Klber (knstliche Blutarmut) erlaubt.

Nach wie vor ist sterreich weit von einer Erfllung der Konvention entfernt und die Regierung zeigt keinen ernsthaften politischen Willen, etwas Entscheidendes zu ndern. Trotzdem hatte die sterreichische Regierung die Frechheit, diese Konvention im Juni 1993 zu ratifizieren. Ging sie etwa davon aus, dass die Verletzung der Konvention ohne Folgen bleiben wrde?
Die sterreichische Bevlkerung hat schon mehrfach den Wunsch nach einem bundeseinheitlichen Nutztierschutzgesetz bekundet: Im Dezember 1992 wurde dem Nationalratsprsidenten eine Brgerinitiative mit mehr als 300 000 Unterschriften berreicht. Darin wurde ein bundeseinheitliches Tierschutzgesetz gefordert, welches unter anderen die folgenden Verbote enthalten soll: – Kastration ohne rtliche Betubung – einstreulose Vieh- und Schweinehaltung – Vollspaltenbden – Stutzen der Schnbel und Schwnze – Klber und Schweine in Einzelboxen – Anbindehaltung fr Khe, Klber und Mastrinder ohne Auslauf – Kfighaltung von Hhnern und Kaninchen.
Ein Jahr spter reichte der Verein gegen Tierfabriken weitere 35 000 Unterschriften mit hnlichen Forderungen ein.

Diese Brgerinitiativen sind bisher ohne Folgen geblieben. Ein bundeseinheitliches Tierschutzgesetz wird vom sterreichischen Bauernbund sowie von der VP scharf bekmpft. Diese Kreise interessieren sich offensichtlich weder fr das Wohl der Tiere noch fr die von sterreich ratifizierte europische Tierschutz-Konvention. Die sterreichische Regierung fgt sich offensichtlich dem Druck dieser Kreise und lsst keinen politischen Willen erkennen, dem Tierschutzanliegen der ffentlichkeit Rechnung zu tragen. Damit verletzt sterreich die Europische Konvention durch Nichtumsetzung in nationales Recht.

Die Konvention regelt die Folgen einer Nichtbefolgung der Konvention durch einzelne Mitgliedlnder nicht. Sofern aber die Konvention berhaupt einen Sinn haben soll, mssten die Organe des Europarates eine Aufsicht ausben und fehlbare Mitgliedlnder zumindest ermahnen oder verwarnen. Sollten solche Aufsichtskompetenzen vollstndig fehlen und sollte deshalb auf die vorliegende Beschwerde aus formellen Grnden berhaupt nicht eingegangen werden, dann wre damit wenigstens klargestellt, dass diese Konvention lediglich ein tierschtzerischnutzloser Fetzen Papier ist, mit dem nur die aufgebrachte ffentlichkeit beruhigt werden soll, damit der zunehmende Fleisch-Boykott gebremst wird.

Ein materielles Nichteintreten auf vorliegende durch die Organe des Europarates aus formaljuristischen Grnden (wie fehlende Beschwerdelegitimation) wre dem Ansehen des Europarates und auch der europischen Landwirtschaft nicht frderlich, wrde dies doch einmal mehr klarlegen wie rcksichtslos die politische Fhrung Europas, insbesondere der EU, die Nutztiere schutzlos einem skrupellosen Freihandel ausliefert, nicht nur bei den unfassbar grausamen transkontinentalen Tiertransporten der EU sondern auch bei der nicht weniger schrecklichen Mast- und Aufzucht der Tiere in den Tier-KZ, welche so betrieben werden, als gbe es keinerlei Tierschutzbestimmungen. Auf dem Hof Liechtenstein sowie in den anderen angezeigten Betrieben gemss Abschnitt 1.2 werden die Tiere an der Grenze der technisch machbaren Intensivierung gehalten: eine noch weitergehende Vergewaltigung wrde trotz hohem Medikamenteneinsatz zu wirtschaftlich nicht mehr verkraftbaren Ausmass an Todesfllen. In diesen Betrieben sind keinerlei Massnahmen erkennbar, welche auf Tierschutzbestimmungen zurckzufhren wren. Die Praxis sieht so aus, als habe jeder Tierhalter das Recht, mit der Ware "Tier" absolut frei nach Belieben verfahren zu knnen – eine bis zum teuflischen Exzess betriebene freie Marktwirtschaft, welche nicht nur unendlich viel Leid ber die Tiere bringt, sondern auch die Menschen nicht glcklich macht, weder die Produzenten noch die Konsumenten. Diesem ausgearteten Treiben mssen endlich Schranken gesetzt werden, und zwar nicht nur auf dem Papier. Andernfalls zeichnet sich der – im Schatten der auf Hochtouren laufenden Konsum- und Verschleisswirtschaft nicht so augenfllige – kulturelle Niedergang Europas immer deutlicher ab.

 

Die Antwort des Europarates war kurz, brokratisch und nichtssagend:


Mein Name ist Haase

von Erwin Kessler

Am 25. Mai 94 schrieb ich Bischof Haas folgenden Brief:

Sehr geehrter Herr Bischof Haas, ist es mit dem christlichen bzw. katholischen Glauben vereinbar, Nutztiere tierqulerisch zu halten aus dem einzigen Grund, weil das weniger kostet als eine artgerechte Tierhaltung? Speziell: ist ein solches Verhalten nach Ihrer Ansicht kirchen-konform, wenn es durch einen sehr, sehr reichen Mann (Vermgen rund 4 Milliarden Franken) ausgebt wird?

Sollten Sie mit uns der Meinung sein, dass Tiere nicht geqult und ausgebeutet werden drfen, nur damit es besser rentiert bzw. damit der ungesunde Fleisch-berkonsum der westlichen Welt mit tiefen Preisen noch mehr angekurbelt wird, dann bitten wir Sie, einmal dem Ihnen nahestehenden Frsten von Liechtenstein, Durchlaucht Hans-Adam II., ins Gewissen zu reden.

In Erwartung Ihrer Antwort grssen wir Sie mit der Ihnen gebhrenden Hochachtung.

Eine Antwort haben wir nie erhalten: Mein Name ist HAASE, ich weiss von nichts, und der Frst hat kein Herz fr Tiere, nur fr solche bischflichen HAASEN.


                                                                                                                                                                               web-code  200-017  

Solothurner Kantonstierarzt verurteilt

Am 7. September 1994 ist der tierschutzfeindliche Solothurner Kantonstierarzt Dr. Wffler zu einer Busse von 500 Fr, einer Parteientschdigung von 1500 Franken, einer Genugtuung von 500 Fr. sowie zur bernahme der Gerichtskosten verurteilt worden, weil er mich einen Psychopathen genannt hat.

Auszug aus dem Pldoyer von Erwin Kessler:

Im vorliegenden Fall geht es um mehr als eine simple Beschimpfung, es geht um eine Verleumdung, mit welcher von den Tierschutzvollzugsmissstnden abgelenkt werden soll. Anstatt seiner Pflicht nachzugehen und dem Tierschutzgesetz Nachachtung zu verschaffen, fllt Kantonstierarzt Wffler mit Ehrverletzungen ber mich her. Nachdem ich als Prsident des VgT dem Solothurner Veterinramt ab Sommer 1991 mehrere Anzeigen gegen fehlbare Tierhalter eingereicht hatte, bezichtigte mich Kantonstierarzt Wffler in einem gehssigen, keinerlei Kooperationsbereitschaft zeigenden Schreiben vom 6. Oktober 1991 unter anderem des "anonymen Denunziantentums" und der "mangelnden Fachkenntnis".

Ferner nahm er die von uns angezeigten Landwirte in Schutz, welche ihr Vieh jahrein jahraus dauernd in tierqulerischer und gesetzwidriger Weise an der Kette halten.

Am 16. April 1993 behauptet KT Wffler in einem Interview in Radio 32, wer die tierschutz-gesetzlichen Mindestanforderungen einhalte, habe eine artgerechte Tierhaltung. Dagegen sind sich smtliche Tierschutzorganisationen der Schweiz und alle namhaften Verhaltensforscher weltweit einig, dass die heute in der Schweiz (nicht nur hier, aber hier auch) praktizierte Nutztierhaltung in mancher Hinsicht als "legale Tierqulerei" bezeichnet werden muss. Vor wenigen Tagen, am vergangenen Montag, den 5. September 94, gaben die schweizerischen Tierschutzverbnde in Bern eine Pressekonferenz unter dem Titel "Schluss mit der legalen Tierqulerei". Deutlich anderer Meinung als KT Wffler ist auch die Geschftsprfungskommission des Nationalrates, welche im April 1993 zu einer Aufsichtseingabe, die ich namens des VgT eingereicht hatte, Stellung genommen und festgestellt hat (93.033): "Sie (die Kommission) kommt zum Schluss, dass die in der Eingabe vom 24. Januar 1992 geusserten Anliegen teilweise berechtigt sind." Ich frage Sie nun, sehr verehrte Damen und Herren: Ist es normal, dass die konservative GPK die Eingabe eines "Psychopathen" als "teilweise berechtigt" anerkennt? Ist es ferner fr einen "Psychopathen" charakteristisch, dass er – hier als Prsident des VgT – spektakulre tierschtzerische Erfolge verbuchen kann wie keine zweite Tierschutzorganisation.

Es liegt insgesamt folgende Situation vor: Wie wir belegen knnen, duldet und deckt das Solothurner Veterinramt unter der Leitung von KT Wffler vorschriftswidrige, grausame Tierhaltungen. Gleichzeitig wird die ffentlichkeit amtlich irregefhrt und falsch informiert, durch die Behauptung, die bestehenden Vorschriften seien ausreichend und wrden eine artgerechte Tierhaltung garantieren. Da der Tierschutz, nicht aber die Desinformation der Bevlkerung zur Pflicht eines Kantonstierarztes gehrt, liegt logischerweise eine Amtspflichtverletzung vor. Diese Pflichtverletzung kann offensichtlich nicht mit Personalmangel entschuldigt werden, wie dies KT Wffler immer wieder versucht. Der Vollzugsmissstand ist ein qualitativer, nicht nur ein quantitativer. Wenn fehlbare Tierhalter gedeckt werden, hat das rein gar nichts mit Personalmangel zu tun, sondern mit einer Geringschtzung des Tieres durch Beamte, denen der Schutz der Tiere voll und ganz und ausschliesslich anvertraut ist.

Tierschutzorganisationen sind ja wegen des fehlenden Klagerechts weitgehend die Hnde gebunden; sie mssen sich darauf beschrnken, den nichtfunktionierenden Tierschutzvollzug ffentlich anzuprangern; die Mittel, um direkt einzugreifen, fehlen. Auf diese unhaltbaren Zustnde generell und im Kanton Solothurn im besonderen haben wir wiederholt deutlich hingewiesen; damit ben wir eine Aufgabe von ffentlichem Interesse aus, denn es ist in einer Demokratie von ffentlichem Interesse, dass Missstnde in der Verwaltung aufgedeckt werden.

Am 29. April 1992 haben wir dem Regierungsrat eine Disziplinarbeschwerde gegen KT Wffler eingereicht. Obwohl es eine verbreitete obrigkeitliche Haltung ist, Missstnde in der Verwaltung zu dementieren, anerkannte der Regierungsrat in seiner Antwort vom 15. Juli 1993 doch einige wesentliche Punkte unserer Beschwerde als berechtigt, so insbesondere der unntig verletzende Ton von KT Wffler im Umgang mit uns Tierschtzern sowie die ungengende Respektierung von Artikel 18 der Tierschutzverordnung; dieser schreibt einen zeitweiligen Auslauf fr angebundene Khe zwingend vor.

Nach eigenen Angaben des Kantonstierarztes (Seite 3 im RR Entscheid) halten sich im Kanton Solothurn 200 Betriebe nicht an die Auslaufvorschrift! Dies ist erschreckend und absolut unakzeptabel, ist doch diese Auslaufvorschrift bereits absolut minimalistisch und an sich schon vllig unakzeptabel (Khe mssen nur an 60 von 365 Tagen etwas Bewegungsmglichkeit erhalten). Ferner ist diese Vorschrift schon seit 1981 in Kraft. Dass zehn Jahre nach Inkrafttreten dieser minimalistischen Vorschrift auf 200 Solothurner Betrieben (die Dunkelziffer drfte wesentlich hher sein) mit Wissen des Veterinramtes immer noch verletzt wurde bzw. wird, ist geradezu unfassbar. Ein solcher Kantonstierarzt hat doch wirklich weder ein formalrechtliches noch ein moralisches Recht, einem Tierschtzer, der gegen diese Missstnde Sturm luft, vorzuwerfen, er sei ein Psychopath! Es handelt sich um ein Skandal, der gar nicht scharf genug kritisiert werden kannIn der Folge verhrteten sich die Fronten weiter: wir kritisierten den Nichtvollzug des Tierschutzgesetzes weiterhin und KT Wffler befleissigte sich zunehmend, uns zu schikanieren und herablassend zu behandeln.

So behauptete er am 13. August 1993, eine unserer Anzeigen sei unberechtigt gewesen, und auferlegte uns in rechtlich unhaltbarer Weise Verfahrenskosten von Fr. 150.–, die er mittels Zahlungsbefehl einzutreiben versuchte. Auf unseren Rechtsvorschlag reagierte er nicht mehr: So versucht uns KT Wffler mit nicht rechtmssigen Verfgungen einzuschchtern.

Nun komme ich zur Angelegenheit, in deren Zusammenhang der Beschuldigte die eingeklagte Ehrverletzung begangen hat:

Eine Reitschlerin beklagte sich beim Tierschutzbund Basel ber regelmssige Misshandlungen der Pferde im Reitstall St. Jakob in Bttwil durch den Reitstallbesitzer Francis Racine. Die Wochenzeitung "doppelstab" beschrieb den Fall am 2. Juni 1994 auf der Frontseite wie folgt:

Schock vor der Reitstunde fr Gymnasiallehrerin Sibylle Herkert aus Basel: Laut ihrem schriftlichen Augenzeugenbericht sah sie an ihrem Pferd eine klaffende Fleischwunde. Dann entdeckte sie im Halbdunkel weitere blutende Wunden, Schrfungen und eine faustdicke, teigige Anschwellung von der Grsse einer Hand. Entsetzt rannte die Reitschlerin ins Bro des Reitstallbetreibers und wollte wissen, was passiert sei. Dort sagte man der fassungslosen Baslerin, das Pferd sei am Vortag "vom Chef drangenommen worden", das sei "manchmal ntig".

Der Tierschutzbund Basel erstattete deswegen beim Solothurner Veterinramt Anzeige. Dieses fhrte eine "Untersuchung" durch, welche ein Musterbeispiel fr die sattsam bekannte Voreingenommenheit und Feindseligkeit dieser Veterinrbeamten gegenber Tierschtzern darstellt: Die belastenden Zeugen wurden kurzerhand bergangen. Deren schriftliche Stellungnahmen wurde – willkrlich – nicht als schlssig erachtet, die angerufenen Zeugen aber auch nicht zu ergnzenden, formellen Einvernahmen vorgeladen. Das Veterinramt beschrnkte sich darauf, einseitig nur entlastendes Material zu sammeln. Geflligkeitsschreiben zugunsten des Beschuldigten, welche zur Sache berhaupt nichts beitragen konnten, sondern nur der Stimmungsmache dienten, mass das Veterinramt etwa gleichviel Gewicht bei, wie den przisen Zeugenaussagen ber die Tiermisshandlung. Unter Missachtung des Amtsgeheimnisses wurde dem Beschuldigten Name und Adresse der Anzeigeerstatterin mitgeteilt, so dass sich der Anwalt des Tierschutzbundes veranlasst sah, Klage wegen Begnstigung, Amtsmissbrauch und Verletzung des Amtsgeheimnisses gegen KT Wffler einzureichen. Das Verfahren gegen den einflussreichen Reitstallbesitzer Racine stellte das Veterinramt sang und klanglos ein, so dass man sich fragen muss, was es denn eigentlich braucht, bis gegen Tiermisshandlungen endlich etwas unternommen wird im Kanton Solothurn. Racine seinerseits klagte hierauf die Vertreterin des Tierschutzbundes Basel wegen Ehrverletzung ein, drang damit aber nicht durch. Dies alles ist aktenkundig und ich offeriere hiefr wie fr alles andere den rechtsgengenden Beweis. Die auch in diesem Fall einseitige Haltung des Veterinramtes zugunsten fehlbarer Tierhalter haben wir ffentlich kritisiert. Da Kantonstierarzt Wffler unserer Kritik wenig Konkretes entgegenzusetzen hatte, bezeichnete er mich in einem Interview mit den Solothurner Nachrichten kurzerhand als nicht ernst zu nehmenden Psychopathen und autorisierte den Journalisten ausdrcklich, dies so zu verffentlichen (verffentlicht in den SN vom 26.10.1993).

Die Planmssigkeit der Ehrverletzung ergibt sich aus dem Umstand, dass sich der Angeschuldigte, wie erwhnt, bereits frher in herabwrdigender Art und Weise ber mich geussert hat und es ihm offensichtlich darum geht, mich schlecht zu machen, um von den Tierschutzproblemen abzulenken. Damit erhofft er sich vermutlich, dass die Tierschutzmissstnde im Kanton Solothurn, die er aufgrund seines pflichtwidrigen Verhaltens mitzuverantworten hat, von der ffentlichkeit nicht geglaubt wrden, denn was ein "Psychopath" erzhlt, hat gegenber den amtlichen Verlautbarungen eines Kantonstierarztes in den Augen vieler Brger wenig zu bedeuten, besonders wenn das ganze dann noch durch die Solothurner Zeitung, welche praktisch das Medienmonopol innehat, sehr zugunsten von Kollega Kantonstierarzt verdreht und verzerrt dargestellt oder berhaupt unterdrckt wird.
Die Planmssigkeit der Verleumdung zeigt sich auch daran, dass KT Wffler im Rahmen der Strafuntersuchung den an mich gerichteten Vorwurf, ich sei ein Psychopath, wiederholt und bestrkt hat. Er hlt diese Disqualifikation sogar ausdrcklich fr richtig, was den Tatbestand der qualifizierten (planmssigen) Verleumdung erfllt. Ich beantrage zu dieser Frage ein psychiatrisches Gutachten durch einen neutralen Experten.

Von einem Akademiker und Tierarzt darf erwartet werden, dass er fhig ist, mit der Verteilung diskriminierender psychiatrischer Disqualifikationen sorgfltig umzugehen. Als Chefbeamter muss ihm auch bewusst sein, dass solche usserungen in der ffentlichkeit Gewicht haben. Er muss auch wissen, dass es fr eine Diagnose nicht ausreicht, irgendwo in einem Buch laienhaft irgend etwas nachzuschlagen und dann, mir nichts dir nichts, ein apodiktisches Urteil zu fllen. Dieser Kantons-Viehdoktor, der offensichtlich nicht in der Lage ist, bei den ihm anvertrauten Tieren neurotische Verhaltensstrungen zu erkennen, masst sich an, human-psychiatrische Diagnosen zu erstellen!

Da der Angeschuldigte seine Verleumdung in eklatant unsorgfltiger Weise erhoben und spter wiederholt hat, da er ferner – dies ergibt sich aus der Vorgeschichte – damit offensichtlich anstrebte, einen Gegner durch Schlge unter die Grtellinie fertig zu machen, muss die Gutglubigkeit im vornherein verneint werden. Bei der Qualifikation (Tierarzt und Chefbeamter) des Angeschuldigten sind diesbezglich die strengsten Anforderungen zu stellen.

Der Versuch, meine Glaubwrdigkeit durch Verleumdungen und ble Nachrede zu untergraben, ist eine oft angewendete Strategie meiner Gegner aus der Agrar- und Fleischlobby und den ihr nahestehenden Beamten. Es ist berhaupt eine uralte Strategie, beim Fehlen sachlicher Argumente auf die persnliche Verunglimpfung des Gegners auszuweichen und diesen mit unsubstanziierten Anwrfen in den Dreck zu ziehen. Nur entlastet oder berechtigt es den hier angeschuldigten Kantonstierarzt Wffler in keiner Art und Weise, dass dies andere auch tun.

Ich beantrage die Verurteilung des Angeschuldigten, damit ein Signal gesetzt wird, dass ich – nur weil ich ein unbequemer Tierschtzer bin, der pflichtvergessene Beamte in Trab setzt – kein Freiwild bin und nicht nach Belieben verleumdet und verletzt werden darf.

Meine Arbeit verrichte ich nicht aus psychopathischer Veranlagung, sondern aus Verantwortungsgefhl, als Prsident der grssten schweizerischen Nutztierschutzorganisation und im Interesse der Allgemeinheit und der Tiere, die nicht lnger als Sache betrachtet werden drfen, wie wenn sie keine Gefhle und keine Leidensfhigkeit htten. Ich habe bei der Erfllung meiner wichtigen Aufgabe einen legitimen Anspruch auf Rechtsschutz gegen solche Verleumdungen.


Krebsliga-Kochbuch mit Gnsestopflebern, Wachteln, Hummern, Froschschenkeln

von Erwin Kessler, Prsident VgT

Die Krebsligen Zrich, Genf und Wallis haben im Rahmen einer Spendenaktion ihren Gnnern ein Kochbuch zum Kauf angeboten. Dem Buch liegt eine Begleit-Broschre bei 'Der Standpunkt des Arztes'. Darin weist Professor Gutzwiller vom Institut fr Sozial- und Prventivmedizin darauf hin, dass rund ein Drittel aller Krebserkrankungen mit Fehlernhrung zusammenhngen und dass Krebs nach den Herzkreislauferkrankungen die zweithufigste Krankheits- und Todesursache ist. Krebshemmend wirken pflanzliche Nahrungsmittel, welche aber parallel zum vermehrten Konsum tierischer Produkte stark zurckgegangen sind – eine wesentliche Ursache fr die Zunahme der Krebserkrankungen. Diese Feststellungen Gutzwillers finden sich auch in den Schriften ber eine gesunde Ernhrung, wie sie sowohl von der Krebsliga wie auch von der Rheumaliga und der Deutschen Gesellschaft fr Ernhrung herausgegeben werden. Soweit so gut – ein Kochbuch also mit gesunden, schmackhaften Rezepten? Keineswegs: Kaum ein Men ohne tierische Nahrungsmittel und – man glaubt es kaum – fnf Mens mit Gnse- und Entenstopflebern sowie je zwei Mens mit Hummern und Froschschenkeln.

ber das grauenhafte Gnse- und Entenstopfen braucht wohl nicht mehr viel gesagt zu werden. Auch von den Froschschenkeln ist bekannt, dass sie den Frschen bei lebendigem Leibe ausgerissen oder abgeschnitten werden, wonach die Frsche stundenlang qualvoll verenden. Auch den Hummern geht es nicht besser, bevor sie ins kochende Wasser geworfen werden: Die Scheren werden ihnen mit Klebbndern zusammengebunden. Dann kommen sie – lebend – in Khlhuser, wo sie in kleine Schubladen hineingedrckt und bewssert werden. Monatelang, bis zu einem halben Jahr, werden sie so bewegungslos aufbewahrt. Hummern fhlen, schmecken, erkennen die Meeresstrmung, flirten und sind sehr verletzliche Tiere. Sie haben neben vielem andern ein Herz, einen Mund, Augen und Antennen. – Wachteln sind zierliche, scheue Wildtiere, Zugvgel. Sie werden in Kfigbatterien gehalten, pro Tier gerade das Volumen einer Ovomaltinenbchse – lebenslnglich.
Was sich da die Krebsliga mit diesem Kochbuch hat einfallen lassen, ist nicht nur geschmacklos, sondern unfassbar dumm und ignorant.

Ob so dumme Leute wohl eine Garantie dafr darstellen, dass die Spendengeldern zweckdienlich eingesetzt werden?


Kitaro - die Wanderratte
von Karin Vgeli

Vor ein paar Wochen kam eine Frau mit zwei kleinen Mdchen, von denen ich eines vom Spielplatz her kannte, bei uns vorbei und wollte unsere Ratten besichtigen. Ihre kleine Tochter habe ihr erzhlt, dass wir ganz viele Ratten (8 Stck) htten und sie sie jeweils streicheln drfe. Nach 15 Minuten fragte die Frau mich zaghaft, ob ich evtl. Interesse an einer weiteren Ratte htte. Sie hatte am Tag zuvor in einer Wiese so ein kleines Wesen gefunden, und gemss Tierarzt handle es sich dabei um eine ungefhr zwei Wochen alte, wilde Wanderratte. Leider habe sie jedoch zwei Katzen zuhause und knne das kleine Wesen nicht behalten. Natrlich habe ich gerne ja gesagt, denn welcher Rattenhalter trumt nicht davon, einmal eine wilde Ratte zum einkreuzen zu finden. Wir haben das kleine Wesen eineinhalb Wochen lang alle zwei bis drei Stunden mit Katzenaufbaumilch aus einer Spritze gefttert, bis es fhig war, selber zu fressen. Lange waren wir uns unschlssig, ob es sich bei diesem niedlichen Wesen um eine Kleopatra oder um einen Kitaro handle. In der Zwischenzeit hat er sich zu einem stattlichen Kitaro entwickelt. Er ist nun etwa vier Monate alt und ist ganz zahm geworden. Er liebt es, abends beim Ausgang in unserem Wohnzimmer herumzurennen und mglichst berall hinaufzuklettern. Dabei hat er sich natrlich mit unseren zwei jngsten Weibchen (llona und Jaffa) befreundet und der Erfolg liess nicht lange auf sich warten. Ende August und anfangs September ist er Vater geworden. Die Jungen sehen ihrem Vater alle sehr hnlich und wir hoffen natrlich, dass er seinen Shnen und Tchtern mglichst viele gesunde Gene mitgegeben hat und sie somit nicht so schnell an Krebs erkranken werden. Er bekommt jetzt jedenfalls einen seiner Shne zu sich in sein Revier, damit er, wenn er von den Weibchen getrennt ist, einen Partner hat.


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