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Inhaltsverzeichnis


Erstmals VgT-Flugwaffe im Einsatz:
"Luftangriff" auf Schloss Vaduz
von Erwin Kessler, Präsident VgT Schweiz / Vizepräsident VgT Österreich

VgT-Kampfhelikopter mit einem Sack mit 1000 Flugblättern im Anflug auf das Schloss:

Die Flugblätter schweben auf das fürstliche Schloss hinunter:

Die liechtensteinischen Behörden haben uns wiederholt daran gehindert, auf legale Weise Flugblätter zu verteilen, womit die Bevölkerung über die grausame fürstliche Schweinehaltung informiert werden sollte. Deshalb hat der VgT jetzt erstmals seine "Flugwaffe" eingesetzt: Am Geburtstag von Fürst Hans-Adam II von und zu Liechtenstein, am 14. Februar 1994, warf ein grosser Modell-Helikopter - scharf beobachtet von der Presse - rund 1000 Flugblätter über das Schloss ab. Weitere Aktionen sind in Vorbereitung. Solange der Fürst die Tierquälerei seiner "Stiftung Fürst Liechtenstein", die er präsidiert, mit Rentabilitätsgründen rechtfertigt, werden Protest- und Aufklärungsaktionen des VgT weitergehen - und wenn es Jahre dauert. Bisher waren wir früher oder später bei allen Tierquäler-Objekten, die wir auf diese Art unter permanenten Beschuss nahmen, schliesslich erfolgreich. Es besteht bereits eine lange Liste von Landwirtschaftsschulen, Strafanstalten, Klöstern, psychiatrischen Kliniken und ähnlichen Instituten mit landwirtschaftlichen Gutsbetrieben, deren Tierhaltung auf diese Weise verbessert wurde.


Das Privatvermögen von Durchlaucht Hans Adam von Liechtenstein beläuft sich auf rund drei Milliarden, das sind drei Tausend Millionen Franken. Sein Landbesitz umfasst 20 000 Hektaren. (Quelle: BILANZ 10/93)


Fürst Adam rechtfertigt die grausame Tierhaltung mit Wirtschaftlichkeit

von Erwin Kessler

In den vergangen Monaten haben wir einen regen Kontakt mit dem Fürsten gehabt. Eine zweistündige Aussprache zwischen Hans Palmers und Dr Franz-Joseph Plank vom VgT mit dem Fürsten ist ergebnislos gelaufen. Der Fürst hat aus der Bevölkerung und von unseren Leseren kritische bis sehr vorwurfsvolle Briefe erhalten, die er mit den üblichen Ausreden über Wirtschaftlichkeit beantwortet hat. Auch hat er uns darin als fanatisch hingestellt.

Im folgenden ein Auszug aus meinem Antwortschreiben an den Fürsten vom 11. Januar 1994:

Durchlaucht!

Besten Dank für Ihr Schreiben vom 28. Dezember. Es freut mich, dass überhaupt ein Gespräch stattfindet, obwohl es scheint, dass damit die gegensätzlichen Ansichten nicht ausgeräumt werden können. Hans Palmers ist auf seine sehr diplomatische und freundliche Art leider auch nicht weitergekommen. Was bleibt uns weiter, als mit immer neuen spektakulären Aktionen auf die in Ihrem Namen leidenden Tiere aufmerksam zu machen?

Unsere Forderung ist und bleibt die Erfüllung der grundlegendsten angeborenen Bedürfnisse der Tiere, die sich in Ihrer Obhut befinden. Was das bedeutet, ist wissenschaftlich ausreichend erforscht: Gruppenhaltung (keine Einzelhaltung in Kastenständen oder Anbindung) zur Auslebung des Sozial- und Bewegungsbedürfnisses, Beschäftigungsmöglichkeit (Stroh), Tageslicht, Trennung von Kot- und Liegeplatz. Es ist einfach nicht richtig, wenn Sie behaupten, dass dies auf wirtschaftliche Weise nicht erfüllt werden könne. Wir können Ihnen jederzeit international bekannte und anerkannte Experten nennen, die das bestätigen. Auch können wir Ihnen jederzeit tierfreundlicheSchweineställe, die sich privatwirtschaftlich bewähren, in grosser Zahl zeigen - von privaten Bauern ohne Subventionen unter freien wirtschaftlichen Konkurrenzbedingungen erstellt undbetriebe.Ihre Betriebe in Niederösterreich würdendem liechtensteinischen Tierschutzgesetz nicht genügen - Sie nützen also schamlos Gesetzeslücken aus, um auf Kosten tausender empfindsamer Lebewesen Ihren ungeheuren Reichtum weiter zu vermehren. Sie können ja wohl nicht im Ernst behaupten, die genau gleiche Misshandlung der Tiere sei nur deshalb keine Tierquälerei, weil Ihr Betrieb in einem Land steht, das noch kein brauchbares Nutztierschutzgesetz hat. Das Leiden der Tiere hängt nicht von der geografischen Lage ab und auch nicht davon, was in irgendeinem Gesetzesbuch steht. Die Nutztierethologen sind sich international einig, dass die von Ihnen praktizierte Schweineintensivhaltung für die Tiere zu starken neurotischen Verhaltensstörungen und schwerem seelischem Leiden führt. Es ist einzig die Frage, ob Sie diese Tatsachen zur Kenntnis nehmen oder aus Profitdenken verdrängen wollen. Wenn sich eine Umstellung Ihrer Betriebe auf eine verantwortbar artgerechte Tierhaltung wirtschaftlich nicht machen lässt - bei Ihrem Vermögen für mich undenkbar -, dann wäre der Betrieb stillzulegen. Auf keinen Fall ist es verständlich, dass ein Mensch von Ihrem Stand und Rang aus finanziellen Überlegungen Grausamkeit gegenüber Tieren unterstützt. Es gibt hiefür nicht die geringste Notwendigkeit, da niemand gezwungen ist, sich von Fleisch zu ernähren. Nur in dieser Hinsicht trete ich für einen Fleischkonsumboykott ein: solange die Nutztiere derart misshandelt werden, ist Fleischessen unverantwortlich - nicht grundsätzlich. Ich bin nicht aus religiösen oder andern Gründen gegen das Nutzen und Töten von Tieren und halte selbst Nutztiere. Ihrem Schreiben entnehme ich, dass Sie offenbar nicht nachempfinden können, dass sich ein Mensch mit grossem Einsatz und unter Verzicht auf viel Bequemlichkeit und ein hohes Einkommen für Tierschutz engagiert, schlicht und einfach nur aus Verantwortung gegenüber den wehrlosen, gequälten Tieren. Es würde sich vielleicht für Ihre menschliche - nicht nur finanzielle - Entwicklung lohnen, wenn Sie einmal ruhig und gründlich darüber nachdenken, warum das für Sie nicht nachvollziehbar ist. Ihr Wunsch, ich solle mich lieber für eine Verbesserung der Tierschutzvorschriften in Österreich einsetzen, anstatt Sie in Liechtenstein anzugreifen, ist aus Ihrer egoistischen Sicht verständlich. Ich halte Sie aber für intelligent genug, selbst zu erkennen, warum dieser Wunsch mir nur ein müdes Lächeln entlocken kann. Es dürfte Ihnen übrigens bekannt sein, dass sich der VgT tatsächlich auch sehr stark für ein bundeseinheitliches österreichisches Tierschutzgesetz einsetzt und sich nicht nur mit Ihnen beschäftigt. Für mich bleibt nach Durchsicht Ihres Briefes einmal mehr die Frage: mit welcher seelischen Kälte gegenüber Lebewesen wollen Sie eigentlich Ihr Riesenvermögen noch weiter vergrössern? Haben Sie auch schon darüber nachgedacht, was Ihnen auf dem Totenbett mehr Wert sein wird: ein um einige Millionen grösseres Vermögen oder eine gute Tat zugunsten tausender von schrecklich vor-sich-hinleidender Tiere, die Ihnen wehrlos ausgeliefert sind?

Mit freundlichen Grüssen Dr Erwin Kessler, Präsident VgT Schweiz / Vizepräsident VgT Österreich

 

Auf dieses Schreiben hat der Fürst wiederum mit einem zweiseitigen Brief geantwortet, worin er jedoch wieder nur seine Ausführungen über Wirtschaftlichkeit wiederholte. Wir haben nicht mehr darauf reagiert und die Korrespondenz abgebrochen - Zeitverschwendung. Jetzt geht es weiter mit Kampfaktionen. Wir haben uns auf eine wenn nötige jahrelange "Belagerung" der fürstlichen Festung aus Stolz und Hochmut eingerichtet. Mit nicht aufhörenden Aktionen werden wir ihn und die Bevölkerung immer wieder mit der Tatsache konfrontieren, dass in seinem Namen 10 000 unschuldige Lebewesen in fürstlichen Folterkammern dahinvegetieren.

Die riesige fensterlose Schweinefabrik der Stiftung Fürst Liechtenstein, die vom Fürsten persönlich präsidiert wird:

Von einem Käfig zum anderen, das ganze Leben in einem nur gerade körpergrossen Käfig fixiert: Halle für die nichtsäugenden, tragenden (= schwangeren) Mutterschweine:

Gebärkäfig: Gebären auf dem nackten Boden. Während der Geburt bis zur Ende der Säugezeit ist das Muttertier in diesem sogenannten Kastenstand fixiert - Umdrehen nicht möglich:

Vollgestopfte Mastbuchten im fürstlichen Tier-KZ:

Ein Eber auf einer Sau-Attrappe aus Holz wird von Hand abgesamt - Rohstoff für die künstliche Besamung. Den KZ-Opfern wird sogar das grundlegendste angeborene Verhalten der Paarung vorenthalten. Das Leben ist reduziert auf abliegen, aufstehen, fressen, abliegen, aufstehen, fressen, abliegen, aufstehen, fressen...gefressen-werden:

Eine Arbeiterin an der Schwanzabschneide-Maschine: allen Ferkeln wird die Hälfte der Schwänze abgeschnitten - ohne Narkose. Technokratischer Grund: Vorbeugung gegen Kannibalismus - eine typische Verhaltensstörung in Tier-KZs:


Mittelalter im Fürstentum - nicht nur für die Schweine!

von Erwin Kessler

Am 12. Juni 1993 verteilten Aktivisten des Vereins gegen Tierfabriken (VgT) in Liechtenstein Flugblätter in die Briefkästen. Damit wurde zu einem Dia-Vortrag über die Zustände in der Schweinefabrik der "Stiftung Fürst Liechtenstein" eingeladen. Die Einsatzzentrale der Landespolizei setzte einen Streifenwagen ein, um die VgT-Aktivisten zu zwingen, das Land unverzüglich zu verlassen. Der Streifenwagen eskotierte die Aktivisten bis an die Grenze. Abklärungen durch ein Anwaltsbüro bestätigten, dass für diesen Polizeieinsatz die rechtliche Grundlage fehlte. Der VgT reichte deshalb gegen die Landespolizei Strafklage wegen Amtsmissbrauch ein. Am 3.12.93 lehnte die Fürstliche Staatsanwaltschaft diese Klage ohne Begründung ab, worauf der VgT den Fall an das Fürstlich Liechtensteinische Obergericht weiterzog. Dieses beschloss am 20. Januar 94, der Klage aus formellen Gründen keine Folge zu geben: der VgT sei von dieser Amtshandlung gegen seine Mitglieder nicht selbst betroffen und deshalb nicht klageberechtigt. Es sei "daher nicht zu prüfen, ob die in der Anzeige behauptete Verfügung der Landespolizei rechtlich zulässig war oder nicht".

Der Fall hat erwartungsgemäss mit einer krassen willkürlichen Rechtsbeugung geendet. Natürlich ist der VgT direkt betroffen, wenn er daran gehindert wird, Flugblätter zu verteilen.

Wir haben dieses Verfahren trotzdem durchgezogen, um aktenkundig machen, wie es hinter den Kulissen dieses im Mittelalter steckengebliebenen Ländles zu und her geht, wo Fürst und Bischof (Haas) immer noch glauben, tun und lassen zu können, was ihnen gerade passt. Nach Recht und Gesetz wird da nicht lange gefragt. "L'état, c'est moi" - "Der Staat, das bin ich", war der Leispruch mittelalterlicher Monarchen. Es stand von vornherein fest, dass die liechtensteinischen Behörden alles tun würden, um die Polizei zu schützen. Diese wiederum erlaubte sich schon andere Übergriffe gegen VgT-Aktivisten:

1. Abführen in Handschellen und Inhaftieren von Aktivisten, die in Vaduz und Schaan ohne Erlaubnis Plakate mit Bildern aus der Fürstlichen Schweinefabrik aufhängten. Die Nacht mussten sie in kleinen, muffigen Zellen verbringen. Das Aufsuchen der Toilette wurde nicht erlaubt; stattdessen wurde ein Plastiksack in die Zelle gereicht. Gegenüber der Presse bestritt dann der fürstliche Polizeikommandant die Verhaftung in Handschellen und behauptete, es sei lediglich eine Feststellung der Personalien durchgeführt worden.

2. Vor der Prinzenhochzeit in Vaduz im Juli 1993 wurden VgT-Aktivisten, die eine Vorrichtung zum Verteilen von Flugblättern einrichten wollten, im Gefängnis zur Leibesvisitation nackt ausgezogen und dann vier Tage in Einzelhaft gehalten.

Die gewaltsame Behinderung einer völlig legalen Austragung von Flugblättern ist - wie man sieht - kein Einzelfall.


Fürstentum Liechtenstein:
Landesgericht verurteilt VgT-Aktivisten

von Erwin Kessler

Weil der VgT von den liechtensteinischen Behörden immer wieder am legalen Verbreiten von Informationen gehindert wird, führten mehrere Aktivisten-Gruppen in der Nacht vom 15. auf den 16. Januar 1993 eine "Plakat-Aktion" durch: in Schaan und Vaduz wurden grosse Farbbilder aus dem fürstlichen Schweine-KZ und ein Plakat mit folgendem Text angeschlagen: "Fürstliches Tier-KZ. Es genügt nicht, dass Fürst Adam II. erklärt, er sei kein Schweinemäster." (Mit dieser Kurzantwort hatte er einen Journalisten abgeputzt!) "In seinem Namen müssen tausende von intelligenten, empfindsamen Lebewesen in grausamen Gefängnissen dahinvegetieren - ohne vernünftige Notwendigkeit, nur damit sich gewisse Menschen noch billiger an zuviel Fleisch krank-fressen können." Zwei dieser Aktivisten-Gruppen wurden von der Polizei gefasst, in Handschellen abgeführt und für den Rest der Nacht inhaftiert - in kleinen, muffigen Zellen. Das Aufsuchen der Toilette wurde nicht erlaubt; stattdessen wurde ein Plastiksack in die Zelle gereicht. Gegenüber der Presse bestritt dann der fürstliche Polizeikommandant diese Verhaftung und behauptete, es sei lediglich eine Feststellung der Personalien durchgeführt worden.

Mit Strafverfügung vom 3. Februar 1994 hat nun das Fürstlich Liechtensteinischen Landgerichtes die gefassten Aktivisten zu hohen Geldstrafen bedingt verurteilt. Daneben hat das Gericht den durch das Anbringen der Plakaten angeblich entstandenen Schaden mit rund 14 784 Fr beziffert.

Am 12. Juni 1993 verteilten Aktivisten des VgT in Liechtenstein erneut Flugblätter in die Briefkästen. Darin wurde zu einem Dia-Vortrag über die Zustände in der Schweinefabrik der "Stiftung Fürst Liechtenstein" eingeladen. Die fürstliche Landespolizei zwang die VgT-Aktivisten, das Verteilen der Flugblätter einzustellen und das Fürstentum zu verlassen. Der VgT reichte deshalb gegen die Landespolizei Strafklage wegen Amtsmissbrauch ein. Am 3.12.93 lehnte die Fürstliche Staatsanwaltschaft diese Klage ohne Begründung ab, worauf der VgT den Fall an das Fürstlich Liechtensteinische Obergericht weiterzog. Dieses beschloss am 20. Januar 94, der Klage aus formellen Gründen keine Folge zu geben: der VgT sei von dieser Amtshandlung gegen seine Mitglieder nicht selbst berührt und deshalb nicht klageberechtigt. Es sei "daher nicht zu prüfen, ob die in der Anzeige behauptete Verfügung der Landespolizei rechtlich zulässig war oder nicht".

Wenn eine Aktion des VgT von der Polizei verhindert wird, ist der VgT nach Ansicht des liechtensteinischen Obergerichtes davon "nicht berührt"!

Der VgT lässt sich durch solche Behördenwillkür und durch Misserfolge nicht einschüchtern. Weitere Aktionen sind - in Zusammenarbeit mit dem VgT Österreich - bereits in Planung.


Aus der Ostschweizer AZ:


Rattenausstellung

(EK) Am Freitag, 20. Mai 1994 wird im Naturhistorischen Museum Fribourg eine Ausstellung zum Thema Ratten eröffnet. Der Club der Rattenfreunde ist bei der Eröffnung um 17.30 Uhr anwesend. Wir laden unsere Mitglieder freundlich zu diesem kleinen Club-Treffen, verbunden mit einer Ausstellungsbesichtigung, ein. Bringt Eure Ratten mit - die Pressefotografen werden sich dafür interessieren!

Brief einer Schülerin:
Meine Ratte "Halleluja"

Meine Ratte "Halleluja" liebe ich über alles. Sie ist wie ein kleines Kind. Wenn ich sie nicht hinausnehme, ist sie am nächsten Tag wütend. Sie kämpft mit mir und in der nächsten Minute will sie gekrault werden. Man kann nichts essen, schon steht sie da und will ihren Anteil. Kommt jemand zu Besuch, schaut sie mich die ganze Zeit an. Ich kann noch so spät nach Hause kommen, sie steht jedesmal auf. Unserem Chüngel zeigt sie auch, wer der Chef ist. Wenn irgendetwas rumliegt, trägt sie es unter das Bett und baut ein Nest damit. Ruf ich sie, geht es nicht lange und sie ist da. Ich bin seit drei Jahren Vegetarierin. Mir machts keinen Spass mehr, Leichen auf dem Teller zu haben.
Natascha Ruben.

Ratten: bevorzugte Opfer für grausame Tierversuche

Rattenkopfhalter mit Ohrenstangen zur Bändigung von Ratten für Tierversuche (Bilder: Civis):

ratten-halterung.JPG (34147 Byte)


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