5. April 2004

Nachbarn als Zeugen: Bauer in Almens schlägt seine Kühe

Die Bündner Staatsanwaltschaft und das kantonale Veterinäramt als Tierschutzverhinderungs-Filz.

Ein Bericht von VgT-Präsident Dr Erwin Kessler

Aufgerüttelt durch die in den VgT-Nachrichten aufgedeckten Tierschutzmissstände im Kanton Graubünden (VN03-2) beobachtet mancher Bündner jetzt aufmerksamer, wie mit den sogenannten Nutztieren umgegangen wird. Aus dem Domleschg erreichte uns die Meldung, dass ein Bauer im kleinen Dorf Almens regelmässig laut fluchend auf seine Kühe einschlug. Beim Weidegang fahre er mit dem Auto den Tieren in die Beine, wenn Sie seiner Meinung nach nicht schnell genug laufen. Diesen groben Umgang mit den Tieren mache der Sohn auch schon nach.

Christian Lorenz Monsch und Sohn Curdin heissen die beschuldigten und sind sicher nicht die einzigen dieser Sorte. Aber in diesem Fall hat sich - leider ist das selten - jemand aus dem Dorf getraut, den Mund aufzumachen, statt nur immer wegzuschauen.

Der Betrieb Monsch:

 

 

Am 23. Juni 2003 reichte der VgT der Staatsanwaltschaft eine Anzeige wegen Tierquälerei ein. Die "Erledigung" des Falles ist typisch, wie der staatliche Bündner Tierschutzverhinderungsfilz Tierschutzfälle versanden lässt, immer nach dem gleichen Schema: Das Veterinäramt verharmlost und verbiegt den Sachverhalt und dessen Tierschutzrelevanz, worauf die Staatsanwaltschaft bereitwillig statt kritisch die Sache abschreibt - es geht ja "nur um Tiere". (Siehe auch: Bündner Regierung deckt pflichtwidriges Verhalten des Veterinäramtes und der Staatsanwaltschaft).

Die Staatsanwaltschaft brauchte neun Monate, um die Sache mit der Feststellung zu erledigen, es liege keine Tierquälerei vor. Erst Ermahnung des VgT wurde der Fall am 17. März 2004 endlich abgeschlossen, mit einer von Untersuchungsrichter Moser vom Untersuchungsrichteramt Thusis unterzeichneten und von der Staatsanwaltschaft genehmigten "Einstellungs- und Abtretungsverfügung". Die unmenschliche Gleichgültigkeit gegenüber Tierleid wird hinter einer bürokratischen Sprache versteckt, welche Objektivität und Pflichtbewusstsein der verantwortlichen Stellen vortäuschen soll:

 

Anmerkung:

Die hier geltend gemachten angeblich hohen Anforderungen an eine strafrechtliche Verurteilung kontrastiert krass mit der Art und Weise, wie gegen Tierschützer vorgegangen wird. Beispiele:

- Vereinsfahne

- Angeblicher Hausfriedensbruch der VgT-Vizepräsidentein im Kuhstall des Klosters Fahr

- Busse wegen Kundgebungen gegen Konsumententäuschungen des Modehauses Vögele

- VgT gebüsst wegen Kundgebung gegen tierquälerisches Familienfischen in Bachs/ZH - Die Tierquäler werden nicht bestraft

- Bülach: Tierschützer mit der üblichen Willkür zu Gefängnis verurteilt

- Busse für Warnung vor BSE

- Missbräuchliche Parkbusse gegen VgT-Fahrzeug vom Zürcher Obergericht geschützt

- Mafiose Polizei in Gossau/SG entwendete und versteckte VgT-Fahrzeug

- Fürst von Liechtenstein vom Schweizer Bundesgericht rechtswidrig vor Strafverfolgung wegen eines privaten Deliktes geschützt

- Schächtprozesse wegen angeblichem Antisemitismus gegen VgT-Präsident Dr Erwin Kessler

- Gesamtübersicht Justizwillkür gegen den VgT


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