Juni 2003 / VN2004-1

Trotz Anzeige:

Tierquälerisches Familienfischen am Bio-Fischteich Glauser in Bachs

- von der Zürcher Justiz und Verwaltung willkürlich geduldet

Neue Videoaufnahmen beweisen: Das tierquälerische Familienfischen am Bio-Fischteich in Bachs/ZH geht weiter. Nicht verwunderlich: Eine Anzeige des VgT wurde vom Veterinäramt, vom Fischereiinspektor und von der Bezirksanwaltschaft Dielsdorf mit beispielloser Willkür gedeckt.

Auf den Videoaufnahmen vom Mai 2003 ist der an diesem Bio-Fischteich übliche, vom VgT schon vor Jahren bei den Behörden angezeigte tierquälerische Betrieb zu sehen:

Die gefangenen Fische werden ohne Unterfangnetz (Kescher) am Angelhaken im Schlund die Teichböschung heraufgezogen. Anstatt die Fische sofort fachgerecht mit einem starken Schlag auf den Kopf zu töten, tragen die des Fischens offensichtlich unkundigen Väter und Kinder die lebenden, in Todesangst zappelnden Forellen noch eine Zeit lang an der Angel herum, lassen sie auf den Boden fallen, wo sie auf ihrer empfindlichen Haut und den lidlosen Augen herumgezerrt  werden, bevor sie mit einer Serie schwacher, zögerlichen Schlägen auf den Kopf langsam und qualvoll getötet werden, falls sie während der vorangehenden langen Prozedur nicht schon erstickt sind. Die "Aufsicht" am Fischteich schreitet nicht ein, beschränkt sich aufs Kassieren.

Damit die Laien die Angeln leichter aus dem Maul der Fische herausoperieren können, werden Haken ohne Widerhaken verwendet. Ein erfahrener Fischer, der Augenzeuge war, beurteilt dies ebenfalls als unnötige Tierquälerei:
Solche Haken haben in einer solchen Umgebung nichts zu suchen! Die Fischentnahme ist das Ziel. Die Fische im Teich sind Regenbogenforellen. Sie sind kampfstark und springen aus dem Wasser beim Drill und versuchen so den Haken zu lösen. Dies gelingt auch häufig. Viele Laienfischer, die ich an diesem Teich gesehen habe, warten bis der Fisch den Haken vollständig geschluckt hat und versuchen erst dann, ihn zu laden. Beim Drill springt der Fisch aus dem Wasser und löst sich vom Haken. Da man mit Naturködern angelt, sitzt der Haken tief im Rachen und verursacht während dem Drill unnötige Verletzungen. Ein solcher Fisch wird zwei bis drei Tage mit einer Verletzung herumschwimmen müssen, bevor er qualvoll eingeht. Im Weiteren bemängle ich auch die angebotenen Köder. Es sollten keine Naturköder zum Einsatz kommen, da der Fisch diese viel zu tief schluckt. Vielmehr sollte mit einem Kunstköder geangelt werden, bei dem sich der Fisch meistens selbst hackt, was eine einfacheres Lösen des Hakens ermöglicht. Die Anlage um den Teich ist erhöht und eine schonende Landung eines Fisches ist ohne Kescher fast nicht möglich. Ein solche Anlage ist sinnlos. Habe ich Lust auf frischen Fisch, so kann mir der Teichwart diese mit dem Kescher fangen und zubereiten. Habe diese Thematik mit dem Teichwart auch besprochen. Für ihn ist es einfacher zuzuschauen. Er verdient mehr Geld.
 

Keiner zu klein, Tierquäler zu sein! Vati machts vor:

   

Die Fische mussten drei Tage lang hungern, damit sie samstags sofort zubeissen.
Nun liegt das Opfer mit Augen und empfindlicher Haut auf dem Kies (siehe Pfeil):

     

"Hurra, einen Fisch gefangen, was soll ich nun damit, wie sie töten?"
Mit der lebenden Forelle an der Angel irrt dieser Knabe um den Teich herum - völlig falsch und tierquälerisch. Beim korrekten Fischen wird der Fisch mit dem Unterfangnetz (Kescher) aus dem Wasser gezogen (gelandet) und sofort getötet, nicht lebend an der Angel herumgetragen. An diesem Angelteich ist diese Tierquälerei gang und gäbe, keine Aufsicht weit und breit:

Dieser tierquälerische Fischzirkus dient einzig und allein einem perversen Freizeitvergnügen, wo kleine Kinder von hirnlosen Eltern und einem verantwortungslosen Fischteich-Pächter zu grober Tierquälerei angeleitet werden, und ist - abgesehen von den beschriebenen Tierquälereien - nur schon allein deshalb gesetzwidrig, weil die Fische unnötigerweise zweimal gefangen werden: Der Betreiber des Fischzirkus fängt die Fische in den Aufzuchtbecken und setzt sie im Familienfischteich wieder aus, damit sie dort von den Kunden nochmals gefangen werden können.

Artikel 2 Absatz 3 des Tierschutzgesetzes lautet: Niemand darf ungerechtfertigt einem Tier Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen oder es in Angst versetzen. 

Wie üblich im Kanton Zürich, bleiben diese und andere Tierschutzvorschriften toter Buchstabe (siehe Der Nichtvollzug des Tierschutzgesetzes im Kanton Zürich).

 

Chronologie der Staatswillkür, mit welcher der Tierquäler-Fischteich geschützt und der VgT schikaniert wurde:

23. August 1996: Der VgT erstattet beim Veterinäramt des Kantons Zürich Anzeige gegen den Pächter des Fischteiches in Bachs.

Samstag, 28. August 1999: Der VgT führt vor dem Eingang zum Fischteich eine Kundgebung durch, mit Megafon und Spruchbändern "Tierquäler" und "Essen Sie heute vegetarisch - Ihrer Gesundheit und den Tieren zuliebe".

   bachs-2.jpg (14090 Byte)

In kurzer Zeit war kein einziger Angler mehr am Teich. Nach dreiviertel Stunden kam die vom Fischteich-Pächter aufgebotene Kantonspolizei und erklärte nach kurzer Lagebeurteilung freundlich, wir hätten durchaus das Recht, in dieser Form auf öffentlichem Grund zu protestieren; es gäbe keinen Anlass für ein polizeiliches Einschreiten. Ein paar Tage später wurde Erwin Kessler vom Gemeinderat Bachs wegen "unbewilligter Kundgebung" gebüsst. Erwin Kessler rekurierte ans Bezirskgericht. Der Einzelrichter wunderte sich insbesondere darüber, dass die Gemeinde den gesetzlichen Höchstbussenansatz angewendet hatte, was die an der Gerichtsverhandlung anwesende Vertreterin des Gemeinderates auch nicht erklären konnte. Der Richter fragte sie, ob sie die Busse zurückziehe. Dies müsse sie zuerst mit dem Gemeinderat besprechen. Ein paar Monate später, am 11. August 2000,  kam das schriftliche Urteil: Busse bestätigt, Höchstansatz bestätigt, Begründung fadenscheinig (siehe Gerichtsverfahren wegen "unbewilligter Demonstration").

Nebenbemerkung: Im Gemeinderat Bachs sind die gewerbsmässigen Tierquäler stark vertreten. Erwin Kessler hatte über Bachs einen kritischen Bericht veröffentlicht - Das Kuhglück hängt vom Auslauf ab -, wofür sich die gewerbsmässigen Tierquäler, welche im Gemeinderat Bachs stark vertreten sind, mit dieser Höchstbusse rächten, gedeckt und bestätigt vom Parteikollege am Bezirksgericht, Einzelrichter Bleuler, SVP - "Schweizerische Viehquäler-Partei". Das nennt man Filz.

Pressespiegel zum Kundgebungs-Urteil:

Bachs: Rüge für Gemeinderat, Tages-Anzeiger 13.6.00
Erwin Kessler schuldig gesprochen,
Bülacher Tagblatt 12.8.00
Untersagte Demo durchgeführt,
Aargauer Zeitung 14.8.00; Kessler schuldig gesprochen, Tages-Anzeiger 14.8.00
Busse für Kessler (Seite 2), Zürcher Unterländer 16.12.00
Gebüsst wurden wieder die Falschen, Zürcher Unterländer 22.12.00

18. Dezember 1999: Der VgTerhebt beim Bezirksrat Menschenrechtsbeschwerde gegen den Gemeindrat Bachs wegen Verletzung der Unschuldsvermutung im Verfahren betreffend unbewilligter Kundgebung (die Beschwerde im Wortlaut: Menschenrechtsbeschwerde gegen den Gemeinderat von Bachs).
Am 8. Juni 2000 hiess der Bezirksrat die Beschwerde gut (siehe Entscheid des Bezirksrates Dielsdorf: Der Gemeinderat von Bachs verletzte menschenrechtliche Verfahrensgarantien).

In den folgenden zwei Jahren versuchte das Veterinäramt den skandalösen Umstand zu verschleiern, dass es auf die Anzeige des VgT hin nichts gegen den tierquälerischen Angelzirkus in Bachs unternommen hat. Jeder Anzeigeerstatter hat grundsätzlich das Recht, über den Ausgang des Verfahrens informiert zu werden. Dieses in der Europäischen Menschenrechtskonvention verankerte Öffentlichkeitsgebot soll das Funktionieren des Staates in Strafsachen transparent machen und der Öffentlichkeit eine gewisse Kontrolle ermöglichen. Wie bitter nötig eine solche Kontrolle ist, zeigt der Fall Bachs exemplarisch. Der VgT wehrte sich gegen die Schikanen durch das Veterinäramt und die Gesundheitsdirektion der Grünen Regierungsrätin Verena Diener erfolgreich bis vor das Verwaltungsgericht (siehe Skandalöse "Erledigung" der Anzeige gegen das tierquälerische Familienfischen - eine Real-Satire aus der Zürcher Gesundheitsdirektion und dem Veterinäramt).

27. Juni 2000: Der VgT informiert den Regierungsrat und die Geschäftsprüfungskommission des Kantonsrates über die Machenschaften der Verwaltung im Falle Fischteich Bachs und den Tierschutz-Nichtvollzug, stiess dabei aber auf null Interesse. Von der Geschäftsprüfungskommission kam eine bürokratisch-formalistische Null-Antwort und von der Reigierung überhaupt keine (siehe www.vgt.ch/news_bis2001/000627.htm).

Am 21. September 2002 im Zürcher Unterländer: Sinnloses Töten am Familienfischteich in Bachs? 


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