VN2002-1

Unrechtstaat: Nicht die Tierquäler werden verurteilt, sondern diejenigen, welche das Unrecht aufdecken

von VgT-Präsident Dr Erwin Kessler

Am 22. Mai 2001 hat die Bülacher Einzelrichterin Elisabeth Roos vier Tierschützer verurteil - mit der gegen Tierschützer üblichen Willkür:

- Die Vizepräsidentin des VgT wurde verurteilt, weil sie am 12. Juli 1998 den öffentlich zugänglichen Innenhof (mit Wanderweg und Restaurant) des Klosters Fahr betreten hat. Dadurch habe sie eine Verfügung des Bezirksgerichtes Baden missachtet, welches dem VgT das Betreten des Grundstückes verboten habe. Diese provisorische Verfügung war jedoch schon zwei Jahre früher auf Rekurs hin aufgehoben und durch ein blosses Kundgebungsverbot ersetzt worden. Die verurteilende Richterin hatte offenbar weder dem Plädoyer des Verteidigers zugehört, noch die Akten richtig studiert.

- Gegen eine Schweinefabrik in Oberembrach hatte der VgT Anzeige wegen Missachtung des Tierschutzgesetzes erstattet. Durch die Fenster wurde verfolgt, ob sich etwas verbessere. In diesem Zusammenhang wurde einmal das Auto eines VgT-Mitgliedes in der Nähe gesehen. Mehrere Wochen später wurde in diese Schweinefabrik eingebrochen. Die Richterin hielt es kurzerhand für erwiesen, dass dies der Halter jenes Autos gewesen sein müsse.

Auch die übrigen Verurteilungen erfolgten nicht aufgrund von Beweisen, sondern aufgrund von Verdächtigungen. Wenn Tierschützer angeklagt werden, steht das Urteil stets schon im vornherein fest. Wer dagegen nie angeklagt und verurteilt wird, sind die gewerbsmässigen Tierquäler und die Schreibtischtäter des Veterinäramtes, welche bei der systematischen Missachtung des Tierschutzgesetzes Gehilfenschaft leisten.

Drei der Angeklagten erhielten Gefängis bis 15 Tage, die Vizepräsidentin des VgT eine Busse von 200 Fr - wegen Übertretung eines Verbotes, das gar nicht existierte!

 

Kühe Lebenslänglich an der Kette bei Landwirt Demuth in Rümlang,
aber nicht Demuth steht vor Gericht, sondern VgT-Präsident Erwin Kessler

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Der Hof Demuth liegt auf freiem Feld. Man bräuchte nur die Stalltüre zu öffnen, um die Kühe auf die Weide zu lassen. Diese aber waren lebenslänglich in diesem dunklen Stall angekette - mit einer erschlichenen, illegalen Sonderbewilligung des kantonalen Veterinäramtes:

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Der Hof von Heinrich Demuth liegt auf offenem Felde. Er bräuchte nur die Stalltüre zu öffnen, um die Kühe ins Freie zu lassen. Aber über Jahrzehnte hielt er seine Tiere gesetzwidrig lebenslänglich an der Kettel. Vom Zürcher Veterinäramt erhielt er dafür eine rechtswidrige Sonderbewilligung. Diese wurde mit dem hohen Alter von Heinrich Demuth begründet. Später stellte sich heraus, dass die Tochter den Betrieb führte und der Alte nur zur Erschleichung einer Sonderbewilligung diente. Doch auch ein hohes Alter rechtfertigt keine Sonderbewilligung. Die Bezirksanwaltschaft Zürich hat auf eine Anzeige des VgT hin eine Strafuntersuchung wegen Amtsmissbrauch gegen den stellvertretenden Kantonstierarzt, der für viele solche Sonderbewilligungen verantwortlich war, eröffnet. Ein von der Bezirksanwaltschaft eingeholtes Rechtsgutachten kam zum Schluss, dass solche Sonderbewilligungen gesetzwidrig sind. Im Entscheid der Bezirksanwaltschaft ist festgehalten, es liege objektiv Amtsmissbrauch vor. Aber wegen angeblich fehlendem Vorsatz wurde die Strafuntersuchung eingestellt - und die Kühe blieben weiterhin an der Kette. In einer erneuten Anzeige machte der VgT geltend, dass nun der Vorsatz gegeben sei; aber es wurde kein neues Strafverfahren eröffnet: Der Bezirksanwalt, der das Tierschutzgesetz ausnahmsweise Ernst genommen hatte, war schon nicht mehr bei der Zürcher Bezirksanwaltschaft, weil er die dortigen Zustände nicht ertrug. Der Unrechtsstaat hatte die Sache wieder vollkommen unter Kontrolle.

Um endlich rechtmässige Zustände herzustellen, befreite VgT-Präsident Erwin Kessler die Kühe selber von der Kette, damit sie im Stall herumgehen konnten. Deswegem steht Erwin Kessler nun wegen "Hausfriedensbruch" vor Gericht. Der Strafantrag der Bezirksanwaltschaft: Gefängnis.

Nicht zur Rechenschaft gezogen wurden Tierquäler Demuth und die Veterinärbeamten.

 

Üble Zustände in der Schweinefabrik Burkhalter in Eschlikon ZH,
aber nicht Burkhalter steht vor Gericht, sondern VgT-Präsident Erwin Kessler

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Oben: Die Schweinefabrik von Fritz Burkhalter - welcher vorbeifahrende Autofahrer ahnt wohl, was das für ein Gebäude ist?

Tierschützer haben  etwas nachgeholfen:

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So sieht es im Innern aus: Hunderte von verkoteten Tieren im eigenen Kot auf engstem Raum zusammengepfert - ihr ganzes Leben:

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Die intelligenten, empfindsamen Schweine - hoch entwickelte Säugetiere - sehnen sich wie wir nach ein bisschen Lebensfreude. Sie möchten herumspringen und spielen, an der Sonne liegen, Neues erkunden - ähnlich wie Kinder. Es sind ja junge Tiere, die Mastschweine, voller Spiel- und Lebensdrang. Sie sind von Natur aus nicht dazu geschaffen, in extremer Enge und Eintönigkeit ihr ganzes Leben zu verbringen, im Dauergedränge mit Artgenossen. 0,6 Quadratmeter Lebensraum gewährt ihnen die Tierschutzverordnung des Bundesrates - eine Verhöhnung des vom Volk vor über zwanzig Jahren mit grossem Mehr gutgeheissenen Tierschutzgesetzes, welches gemäss Artikel 1 für das "Wohlbefinden" der von Menschen gehaltenen Tiere sorgen soll und in Artikel 2 vorschreibt: "Tiere sind so zu behandeln, dass ihren Bedürfnissen in bestmöglicher Weise Rechnung getragen wird. Wer mit Tieren umgeht, hat, soweit es der Verwendungszweck zulässt, für deren Wohlbefinden zu sorgen."

Um diese vom Volk beschlossenen grundlegenden Bestimmungen kümmern sich weder Tierhalter noch Tierschutzbeamte. In der Schweinefabrik von Fritz Burkhalter in Eschlikon müssen die Tiere das ganze Leben ständig am selben Ort koten, harnen, fressen und schlafen. Das ist krass gegen ihre angeborenen Verhaltensweisen und Bedürfnisse und damit ebenso krass gegen Artikel 2 des Tierschutzgesetzes. Videoaufnahmen aus dem Tier-KZ Burkhalter zeigen total verkotete Tiere. Dabei ist bekannt und wissenschaftlich erforscht, dass Schweine - wenn sie es können - Kot- und Liegeplatz sauber trennen. Am Abend möchten sie sich in ein weiches, warmes Nest kuscheln. Im Freigehege tragen sie Stroh, Laub und Zweige zusammen und bauen sich ein gemeinsames Schlafnest. Wenn sie ihren Kopf in der Schweinefabrik Burkhalter zum Schlafen müde auf den Boden legen, liegt ihre Nase dort, wo sie vorher koten und harnen mussten. Sie leben ständig im eigenen Kot und sind deshalb auch völlig mit Kotkrusten verdreckt. Dies verletzt nicht nur Artikel 2 des Tierschutzgesetzes sondern auch Artikel 1 der bundesrätlichen Verordnung, der lautet: "Tiere sind so zu halten, dass ihre Körperfunktionen und ihr Verhalten nicht gestört werden und ihre Anpassungsfähigkeit nicht überfordert wird. Fütterung, Pflege und Unterkunft sind angemessen, wenn sie nach dem Stand der Erfahrung und den Erkenntnissen der Physiologie, Verhaltenskunde und Hygiene den Bedürfnissen der Tiere entsprechen."

Eine Anzeige des VgT, gestützt auf diese Videoaufnahmen verlief im Sand; das Verfahren wurde eingestellt. Die Zürcher Tierschutzbehörden, einschliesslich des kantonalen Alibi-Tieranwaltes, erklären immer alles als "gesetzeskonform". Und weil Tierschutzorganisationen kein Klagerecht haben, können wir dagegen nichts unternehmen und auch die schlimmsten Missstände nicht von einem Gericht beurteilen lassen. Wir haben keine rechtlichen Möglichkeiten gegen die Nichtbehandlung von Anzeigen und die Nichtbeachtung von Beweisen.

Auf einer Tierschutz-Rundfahrt durch den Kanton Zürich wollte VgT-Präsident Erwin Kessler einem Journalisten von Tele Züri auch diese Schweinemästerei zeigen, von der Fotos und Videoaufnahmen vorhanden waren. Ein Betreten der Schweinefabrik war nicht geplant und ist auch nicht erfolgt. Der Journalist wollte einfach das Objekt sehen, von dem er Fotos und Videoaufnahmen hatte.

Nicht einmal Burkhalter, der wegen Hausfriedensbruch eine Klage einreichte, behauptete, er hätte Erwin Kessler beim Betreten des Stalles gesehen; er hat Erwin Kessler und den Journalist in der Nähe seiner Schweinefabrik gesehen. Der Zürcher Bezirksanwältin Fauquex genügte das zur Anklageerhebung - aber interessanterweise nur gegen Erwin Kessler, nicht auch gegen den Tele-24-Journalisten!

Die Anklageerhebung erfolgte ausserordentlich schludrig, da nicht die geringsten Beweise vorliegen für den behaupteten Hausfriedensbruch. Diese Art von Anklageerhebungen ist charakteristisch für das ganze Verfahren. Es ist uns nicht bekannt, von welchen Interessenkreisen Bezirksanwältin Fauquex gesteuert wird, dass sie trotz Aufsichstbeschwerden gegen ihre Untersuchungsführung derart verbissen daran festgehalten hat, das Verfahren gegen Erwin Kessler und andere Tierschützer persönlich weiterzuführen, stets einseitig nur belastende Zeugen anzuhören und beantragte Entlastungszeugen einfach zu ignorieren, und berufstätige, angeschuldigte Tierschützer ohne vernünftigen Grund auf morgens 8 Uhr vorzuladen und dann erst um 10 Uhr zu vernehmen. Wir wissen auch nicht, ob Fauquex ein jüdischer Name ist, vermuten aber sehr Manipulationen aus diesen Kreisen, die in den letzten Jahren ihre Fähigkeit, Regierung und Wirtschaft zu steuern deutlichgezeigt haben

> Weitere Aufnahmen aus der Schweinefabrik Burkhalter

 

Tierquälerische Intensivhaltung in der Schweinefabrik Leisi in Oberembrach,
aber nicht Leisi steht vor Gericht, sondern ein Tierschützer

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In der Schweinefabrik Fritz Leisi, Unterwagenburg, Oberembrach, verbringen 600 Schweine ihr trauriges Leben, hermetisch von der Umwelt isoliert. Ende 1993 wurde der VgT durch einen Hinweis aus der Bevölkerung auf diese abgelegene Tierfabrik aufmerksam gemacht. Im März 1994 wurden Videoaufnahmen gemacht, die dann auch im Schweizer Fernsehen gezeigt wurden. Im Juni 1994 erstattete der VgT beim Veterinäramt Anzeige und beanstandete insbesondere die starke Verkotung, die fehlende Beschäftigungsmöglichkeit und das unerträgliche, schwüle Klima. Wie üblich im Kanton Zürich wurde auch dieser Schweinemäster, dessen Tiere nichts vom Tierschutzgesetz merken, nicht zur Rechenschaft gezogen. Statt des gewerbsmässigen Tierquälers wurde ein VgT-Aktivist wegen Hausfriedensbruch verurteilt, einzig und allein, weil sein Auto einmal in der Nähe der Schweinefabrik gesehen wurde; eine Hausdurchsuchung bei ihm hatte keinerlei Beweismittel erbracht. Wieder einmal wurde auf blossen Verdacht hin ein Tierschützer zu Gefängnis verurteilt, während die Schreibtischtäter im Veterinäramt, die gemäss Akten die Unverfrorenheit hatten, den Betrieb als "vorbildlich" zu bezeichnen, als rechtschaffene Bürger behandelt und mit Steuergeldern grosszügig entlöhnt werden.

Die Mitangeschuldigte Tierschützerin, gegen welche die Strafuntersuchung später eingestellt wurde, weil überhaupt nichts gegen sie vorlag, wurde von der Polizi menschenrechtswidrig verhört: Im Morgengrauen um 6.45 Uhr Uhr polterte ein fünf Mann starker Einsatztrupp der Zürcher Kantonspolizei an die Türe ihrer Wohnung, wo damals auch das Büro der VgT-Sektion Zürich war. Nach der Durchsuchung der gesamten Wohnung und rechtswidriger Beschlagnahmung sämtlicher Akten der VgT-Sektion Zürich (war durch den Haussuchungsbefehl nicht abgedeckt) wurde die Tierschützerin zusammen mit ihrem Partner abgeführt.

Dass der angebliche Hausfriedensbruch bei Schweinemäster Leisi nur ein willkommener Vorwand für Repressionen gegen den VgT war, lässt sich daran erkennen, wie die Sache dann weiterging: Beschlagnahmt wurden wie gesagt sämtliche Akten der VgT-Sektion Zürich sowie Tierschutzliteratur: Ordner mit Rechnungen, Ordner mit laufenden und alten Anzeigen gegen Tierhalter, Literatur und Zeitungsausschnitte über Nutztiere, Tierschutz und Tierversuche, ein Ordner mit Akten über die beim Zürcher Kantonsrat damals hängige Tierschutz-Einzelinitiative der VgT-Sektion Zürich, ein Ordner mit Unterlagen der Schweizerischen Gesellschaft für Tierschutz, ein Ordner mit Unterlagen des kantonalen Zürcher Tierschutzvereins, eine Fotosammlung über Hühnerhaltungen im Kanton Zürich. Die Kisten mit diesen Akten blieben dann über einen Monat unbenützt auf dem Polizeiposten Winterthur liegen. Eine Woche nach der Hausdurchsuchung verlangte der Antwalt des Angeklagten bei der Bezirksanwaltschaft schriftlich die Herausgabe aller rechtswidrig beschlagnahmten Vereinsakten, die mit der Sache nichts zu tun hatten. Das Schreiben wurde nicht beantwortet. In den darauffolgenden vier Wochen bemühte sich der Anwalt mehrfach telefonisch - insgesamt 11 Telefonate - um die Herausgabe der Vereinsakten. Mehrmals wurde ihm dies auch in Aussicht gestellt. Schliesslich hiess es, alles liege noch (unbearbeitet) bei der Polizeistelle in Winterthur. Am 21. Oktober 1994 reichte der Anwalt bei der Staatsanwaltschaft eine Aufsichtsbeschwerde ein. Hierauf wurden die verlangten Akten - sechs Wochen nach der rechtswidrigen Beschlagnahme - zurückgegeben, wobei die Polizei vorher noch Kopien von teils vertraulichen Vereinsakten erstellte, welche mit der Untersuchung nichts zu tun hatten. Das Erstellen dieser Kopien erfolgte rechtswidrig. Die Polizei benutzte die Gelegenheit offenbar, um ihre Fichen zu ergänzen. Der Rechtsanwalt verlangte erfolglos die Herausgabe dieser Kopien.

Am Tag der Hausdurchsuchung wurde die verhaftete Tierschützerin auf dem Polizeiposten Oberwinterthur einvernommen. Die Einvernahme wurde ganz im Stil der Gestapo-Mentalität durchgeführt, die sich schon bei der repressiven Beschlagnahmung von Vereinsakten zeigte, die mit dem Zweck der Hausdurchsuchung nichts zu tun hatten, und dann auch wieder beim rechtswidrigen Erstellen von Fotokopien vertraulicher Vereinsakten. Da die verhaftete Tierschützerin offenbar nicht die vom vernehmenden Gauleiter Wm Paul Ammann gewünschten Aussagen machte, versuchte dieser durch Einschüchterung ein "Geständnis" zu erpressen, und zwar laut Einvernahmeprotokoll mit folgenden Worten: "Sie haben mir vorhin erklärt, Sie hätten heute um 13.30 Uhr einen Termin, den Sie einhalten möchten. Wollen Sie nicht endlich die Wahrheit sagen?" Diese Aussage enthält unzweideutig die Drohung, die Tierschützerin über Mittag in rechtswidriger Beugehaft auf dem Posten zu behalten, wenn sie kein Geständnis ablege oder die gewünschten Aussagen mache. Eine solche Drohung stellt eine rechtlich unzulässige Verhörmethode dar (Niklaus Schmid, Strafprozessrecht, 3. Aufl, N 625). Indem der vernehmende Beamte "die Wahrheit sagen" und den gefährdeten Termin miteinander verknüpfte, liegt versuchte Nötigung und Amtsmissbrauch vor. Auf Anzeige hin stellte die Bezirksanwaltschaft die Strafuntersuchung gegen diesen Polizisten ein mit der lapidaren Feststellung, Befragungen dauerten bekanntlich länger, wenn der Befragte nicht kooperativ sei. Diese Feststellung mag zutreffen, wenn ein Befragter lügt und die Sache dadurch verkompliziert. Die Feststellung ist jedoch offensichtlich falsch bei Aussageverweigerung wie im vorliegenden Fall. Eine Aussageverweigerung kürzt eine Einvernahme im Gegenteil ab, und jeder Angeschuldigte hat ein menschenrechtlich garantiertes Recht auf Aussageverweigerung, das zu respektieren ist. Die Tierschützerin hatte nicht Unwahrheiten erzählt, sondern im Verlauf des Verhörs mehrfach zum Ausdruck gebracht, dass sie keine weiteren Aussagen machen wolle. Anstatt die Tierschützerin gegen ihren freien Willen mit Drohungen zu Aussagen zu nötigen, hätte sie vielmehr auf ihr Aussageverweigerungsrecht aufmerksam gemacht werden müssen, was rechtswidrig unterlassen wurde. Die Einstellung des Strafverfahrens gegen diesen Beamten zeigt wieder einmal die ungeheure Justizwillkür, der wir Tierschützer dauernd ausgesetzt sind.  

VgT-Präsident Erwin Kessler, welcher die Angeklagten in diesem Verfahren verteidigte (nur bezüglich WC-Stopfen wurden sie von Rechtsanwalt Dr Capt verteidigt), erhielt bis zur Gerichtsverhandlung keine Akteneinsicht. Angeordnet wurde diese schwere, menschenrechtswidrige Verletzung der Verteidigungsrechte durch Bezirksanwältin Fauquex, gedeckt von Staatsanwalt Hohl und vom Bundesgericht (verantwortliche Bundesrichter: Aemisegger, Féraud, Jacot-Guillarmod).

 

"Lieber WCs verstopfen als Gänse stopfen"

> Plädoyer von Rechtsanwalt Dr Louis Capt


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