VN03-3, November 2003

Kaninchen
von Erwin Kessler

Vorbildliche Kaninchenhaltung der Therapeutischen Gemeinschaft Baldenwil in Schachen bei Herisau (mehr...)

Wie Kaninchen artgerecht gehalten werden können, kann im Kaninchen-Buch von Ruth Morgenegg (erhältlich in Buchhandlungen) nachgelesen werden.

Als ich vor vierzehn Jahren begann, die Kastenhaltung von Kaninchen als Tierquälerei zu kritisieren und in meinem Garten mit einem Freigehege experimentierte, waren Freigehege für Kaninchen noch praktisch unbekannt. Inzwischen sieht man solche überall und dafür zum Glück nur noch selten die Kastenhaltung. Oft, wenn ich einen Kaninchenkasten entdecke, stelle ich fest, dass dieser stillgelegt ist und nur noch Gartenwerkzeug und Spinnnetze beherbergt. Diese Foltergefängnisse sollten aber besser abgerissen werden, da von weitem schwer auszumachen ist, ob noch Tiere darin sind oder nicht.

Am 27.8.03 brachte die Thurgauer Zeitung einen Bericht über die Solaranlage von Martin Brauchli in Weerswilen. Eine Aufnahme zeigt ihn - zufällig - neben einem Kaninchenkasten, wie er zur Solaranlage auf dem Dach hin zeigt:

Der VgT sandte Brauchli Unterlagen über artgerechte Kaninchenhaltung und rügte insbesondere die Zur-Schau-Stellung dieses Tierquäler-Kastens in der Zeitung und am Tag der offenen Tür, an dem er der Öffentlichkeit seine Solar-Anlage zeigt. Daraufhin erhielt der VgT ein giftiges Telefonat von Frau Caroline Brauchli, mit der Mitteilung, es seien keine Tiere mehr im Kaninchenkasten, aber sie würde Kaninchen jedenfalls wieder so halten. Denn wenn ein Kaninchen ein Doppelkastenabteil zur Verfügung habe und hie und da in ein Gehege gelassen werde, sei das in Ordnung. Nein, Frau Brauchli, das ist überhaupt nicht in Ordnung. Die Einzelhaltung von Kaninchen - auch in einem Doppelabteil - ist grausam. Kaninchen sind soziale Tiere, die ein Leben in der Gruppe mit Artgenossen brauchen und Platz zum herumhoppeln, spielen, sich verstecken, an der Sonne liegen, und einen Erdboden zum Graben. Gelegentliches Herauslassen genügt nicht und ist nach unserer Erfahrung sowieso meistens nur eine Alibiübung. Kaninchen springen auch bei Regen und Schnee gerne im Freien herum, vor allem in der Morgen- und Abenddämmerung, nicht nur gelegentlich an einem schönen Sonntag, wenn es dem Herrchen oder seinen Kindern gerade mal gefällt. Kastenhaltung ist darum immer tierquälerisch, und um nicht als schlechtes Vorbild zu wirken, sollten auch stillgelegte, leere Kaninchenkästen nicht zur Schau gestellt, sondern abgerissen werden.

Wie Kaninchen artgerecht gehalten werden, kann im sehr empfehlenswerten Buch "(Klein-)Kaninchen" von Ruth Morgenegg (erhältlich im Buchhandel) nachgelesen werden. Mehr zum Thema siehe www.vgt.ch/kaninchen.htm.

In den letzten Monaten haben wir einige Kaninchenkästen gefunden, deren Besitzer dann aber auf unsere Intervention hin die Kaninchenhaltung aufgegeben oder ein Freigehege erstellt haben. Auch das Restaurant Durstgraben in Neuhausen, hat den Kaninchenkasten, über den wir schon zweimal berichtet haben, nun stillgelegt. Es gibt aber auch noch die Ewiggestrigen, die kaltherzig an dieser Tierquälerei festhalten und sich stereotyp damit rechtfertigen, die Kasten- und Käfighaltung von Kaninchen sei noch erlaubt. Das stimmt leider, denn der Bundesrat missachtet auch hier wie fast überall das vom Volk mit grossem Mehr gutgeheissene Tierschutzgesetz und erlaubt Tierquälereien aus rein wirtschaftlichen Interessen. Bei den Kaninchen hat sich der Bundesrat den Interessen der Tierversuchsindustrie angepasst, die ihre Opfer möglichst billig und auf kleinstem Raum halten will.

Dass "vorschriftsgemäss" und "artgerecht" nicht das gleiche ist, schreibt das Bundesamt für Veterinärwesen ausdrücklich in seinen Richtlinien zur Kaninchenhaltung. Darauf gestützt hat das Thurgauer Veterinäramt kürzlich folgende Empfehlung veröffentlicht:

"Aus dem vielfältigen Verhalten (der Kaninchen) ergeben sich, wird Artikel 1 Absatz 1 der Tierschutzverordnung ernst genommen, die folgenden minimalen Anforderungen an eine tiergerechte Haltung: ausreichende Flächen, die die arttypischen Streckbewegungen und Fortbewegungsweisen (zB Hoppeln, Rennen, Sprünge), insbesondere auch der Jungtiere zulassen. Ausreichende Raumhöhen, die Mänchen-mache und Sprünge ermöglichen. Strukturierung des Raumes in Funktionsbereiche für bestimmte Verhaltensweisen (Ruhe-, Fress-, Rückzugsbereich), damit beispielsweise ruhende Tiere nicht von fressenden gestört werden und säugende Zibben sich vor ihren Jungen zurückziehen können usw. Eine abwechslungsreiche Nahrung und Beschäftigungsobjekte, die insbesondere auch zum Nagen geeignet sind. Artgenossen, die das Leben in Gruppen oder Paaren erlauben. Ein Nest, das das Nestbauverhalten der Zibben (Eintragen von Nestmaterial, Auspolstern des Nestes mit Haaren, Verschliessen des Nestes) und das einmalige tägliche Säugen zulässt."

Im Folgenden zeigen wir Kaninchenhalter in den Kantonen Thurgau und Schaffhausen, denen wir Unterlagen über artgerechte Kaninchenhaltung zugestellt haben, die aber stur an der Kastenhaltung festhalten - als Beispiele, wie es nicht gemacht werden sollte:

Kaninchenkasten von Paul Zehnder, Coiffeurgeschäft, an der Rheinstr 60 in Neuhausen:

Oben: Coiffeurgeschäft von Paul Zehnder

Unten: Kaninchenkasten von Paul Zehnder, auf der Rückseite des Hauses

Paul Zehnder ist im Vorstand des Kaninchenzüchter-Vereins und zeigte sich dem VgT völlig uneinsichtig. Er sieht - wie er sagt - nicht ein, warum er an seiner Kastenhaltung etwas ändern solle.

 

Über die Kastenkaninchen von Daniel Schwyn in Oberhallau haben wir schon vor zwei Jahren berichtet (www.vgt.ch/vn/0301/Kaninchen.htm). Inzwischen hat Schwyn diese neuen, etwas grösseren Kästen erstellt, aber an der grundsätzlich tierquälerischen Kastenhaltung hält er stur fest:

 

Bis der VgT eine Strafanzeige einreichte, hat Ulrich Weber in Schaffhausen-Herblingen seine Kaninchenhaltung sogar noch entgegen den an sich schon völlig ungenügenden Mindestvorschriften gehalten, in jedem kleinen Kastenabteil je einzeln ein einsames Kaninchen:

  

 

 

In dieser dunklen Scheune an der Hohlenbaumstrasse 53 in Schaffhausen hält Egon Jung - wohnhaft an der Blumenaustr 13 - seine Kaninchen in einem Kasten - ohne jeden Auslauf:

Lebenslänglich müssen Egon Jungs Kaninchen - zum Teil einzeln in grausamer Isolationshaft - in einem Kastenabteil hocken, wo fast alle angeborenen Bedürfnisse wie Laufen, Graben, Spielen, Sozialkontakt permanent unterdrückt werden.

Wir haben Egon Jung Unterlagen über artgerechte Kaninchenhaltung geschickt, ihn auf das empfehlenswerte Kaninchen-Buch von Ruth Morgenegg (erhältlich in Buchhandlungen) hingewiesen und mit ihm das Gespräch gesucht. Er zeigte sich jedoch völlig uneinsichtig.

Manuela, die im persönlichen Gespräch versucht hat, Jung zu einer Änderung zu bewegen, berichtet:

Vor einiger Zeit hatte ich Kaninchenzüchter Egon Jung wegen seiner Kastenhaltung angesprochen und ihn wissen lassen, dass ich diese Art von Haltung tierquälerisch fände. Nun ergab sich - per Zufall - ein zweites Gespräch: Er machte mir Vorwürfe, was ich ihm und seiner Familie angetan hätte, weil seine Kästen jetzt im Internet als tierquälerische Kaninchenhaltung abgebildet seien. Seine Tiere hätten es schön bei ihm, er sorge für sie, die Kästen seien sauber und alles vom Tierschutzgesetz erlaubt. Ich erwiderte, dass er natürlich seine Tiere sauber halte und gut füttere - weil er sie ja später auch essen oder an andere Leute zu diesem Zweck verkaufen möchte. Jung meinte, ich solle mich zuerst einmal um die Menschen kümmern, da gäbe es genug Schlimmes auf der Welt, worauf ich erwiderte, dass das eine das andere doch nicht rechtfertige, man müsse sich auf etwas konzentrieren (im Übrigen arbeite ich für Helvetas). Jung hörte gar nicht zu. Er wetterte weiter, dass in anderen Ländern junge Frauen beschnitten würden, das sei eine Sauerei und wir (der VgT) regten uns auf, wenn die jungen Schweinchen (ohne Betäubung) kastriert würden! Ich gab ihm Recht, diese Verstümmelungen seien grauenhaft, niemand könne dagegen etwas unternehmen - aber die Beschneidungen seien im entsprechenden Land ja auch vom Gesetz erlaubt, wie hierzulande seine grausame Kaninchenhaltung.

Ob der Vorname von Egon Jung wohl etwas mit "Egoismus" zu tun hat? Nomen est omen, sagt ein lateinisches Sprichwort.

 

Tierquälerische Kastenkaninchenhaltung der Familie Arnold in Dussnang TG (mehr dazu):

 

Kaninchenkasten von Josef Bühler-Flury, Unterdorfstr 23, Aadorf:

 

Kaninchenkasten von Josef Böhl in Wängi-Hunzikon, Mesmer der katholischen Kirchgemeinde Wängi (mehr dazu):


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