Salzburg/Landgericht Traunstein

VN99-3

Tiersch�tzer Erwin Kessler wegen Aktion gegen EU-Tiertransporte in Deutschland verurteilt

Am Donnerstag, den 28. Januar 1999 ist Erwin Kessler, Pr�sident des VgT Schweiz, vom Landgericht Traunstein (Bayern) wegen einer Tiertransport-Blockadeaktion am Autobahngrenz�bergang Walserberg bei Salzburg am 2. August 1997 verurteitl worden. Die Berufung gegen die erstinstanzliche Verurteilung zu einer Busse von 2000 DM wurde abgewiesen.

Fr�here Beitr�ge dazu (Bildbericht der Aktion) in den VN99-1 und VN98-1.

Weil Erwin Kessler in seinem Pl�doyer vor dem Amtsgericht Laufen das Verhalten der Poliz scharf kritisierte, weil diese stets brutal gegen friedlich gegen die grausamen Tiertransporte protestierende Tiersch�tzer vorgeht, dagegen die illegallen Tiertransporte unbehelligt l�sst, wurde sofort ein zweites Strafverfahren gegen Erwin Kessler eingeleitet - wegen Beleidigung der Polizei: www.vgt.ch/news/981216.htm

Die Berufungsverhandlung in Traunstein vom 28. Januar 1999 fand grosses Interesse bei den Medien. Anwesend waren das deutsche und das �sterreichische Fernsehen, der �sterreichische Rundfunk und mehrere Zeitungen. Erwin Kessler hielt vor zahlreichem Publikum folgendes

Pl�doyer am 28. Januar 1999 vor dem Landgericht Traunstein im Berufungsverfahren

Herr Vorsitzender, meine Damen und Herren, 

der aus Sendungen von ZDF und ARD bekannte Tierfilmer Manfred Karremann beschreibt in seinem Buch "Tiere als Ware" die Schlachttiertransporte der EU wie folgt: 

Etwa 250 Millionen Tiere �berqueren jedes Jahr die europ�ischen Grenzen. Auf LKWs, mit der Bahn oder auf Schiffen - Transporte �ber 2000 Kilometer und mehr sind nichts Ungew�hnliches. Ob es Pferde sind, die von Russland nach Italien transportiert werden oder Rinder von Polen auf die Kanarischen Inseln - kein Weg ist zu weit. Oft bleiben die Tiere auf solchen Reisen tagelang ohne Futter und Wasser - viele sterben auch. Die Tierh�ndler nehmen solche Verluste in Kauf, denn das Gesch�ft lohnt sich trotzdem: Man kauft beispielsweise Schlachtpferde billig in Polen ein und verkauft sie dann teuer in Italien...

Weil das Reiseziel bei internationalen Tiertransporten meistens sowieso ein Schlachthof ist, fordern die Tierschutzverb�nde seit Jahren, dass die Tiere im Herkunftsort geschlachtet werden sollen und dann das Fleisch in K�hlz�gen transportiert werden soll. Bislang ohne Erfolg...

Durstige Tiere in �berladenen LKWs:

70 Rinder aus Polen, Reiseziel Tunesien. Einige dieser Tiere liegen schon hier in Frankfurt, nach nur wenigen Stunden Fahrt, ersch�pft und schwer atmend im LKW. Vermutlich werden nicht alle lebend in Tunesien ankommen. Bei internationalen Schlachttiertransporten nichts Besonderes. Um nur ein Beispiel zu nennen: Allein am slowenisch-italienischen Grenz�bergang bei Szecana-Fernetti, wo ein Teil der Transporte von Osteuropa nach Italien abgefertigt wird, registriert man jeden Monat etwa 300 tote Tiere.

Zu bemerken ist dazu, da� �ber den Grenz�bergang Szecana-Fernetti nur ein kleiner Teil der italienischen Lebendtierimporte abgefertigt wird. Dass solche Zahlen auch an anderen europ�ischen Grenzen ��blich� sind, kann sich jeder unschwer vorstellen.

Reiner Rosenfeld und ich haben bei den Arbeiten zu Filmbeitr�gen wie �Tierelend auf Deutschlands Strassen� (ARD) oder �Keine Rechte f�r Tiere� (ZDF) jedenfalls genug verdurstete Tiere gesehen, um das behaupten zu k�nnen. Wir haben mehrere Schlachttiertransporte quer durch Europa begleitet, um mit der Kamera zu dokumentieren, welche Leiden ein internationaler Transport f�r die Tiere mit sich bringen kann. Wir bekamen viel mehr Tierelend zu sehen, als wir erwartet hatten...

Der Deutsche Tierschutzbund fordert, wie auch andere Verb�nde, seit Jahren eine Begrenzung der Transportdauer bis zum n�chstgelegenen Schlachthof...

Zu den 400 000 Schweinen, die jedes Jahr allein innerhalb West-Deutschlands auf der Strecke bleiben, meinte Bundesminister Ignaz Kiechle bei einer Pressekonferenz in M�nchen im Herbst 1991: ,,Ja, mei, die eine Sau schafft's halt, die andere nicht."

Meine Damen und Herren: das ist Nazi-Sprache - und diese Tiertodestransporte erinnern erschreckend an Vorg�nge in Nazi-Deutschland. Die gleichen Charakterstrukturen stehen hinter diesem neuen Holocaust, an dem sich Regierung und Gerichte erneut mitschuldig machen.

Ich fahre weiter mit Zitaten aus Karremanns Bericht: 

Was den Tieren beim Export aus Deutschland und aus der EU bl�ht, ist haarstr�ubend. Zu solchen Exporten teilte uns das Bundesministerium f�r Ern�hrung, Landwirtschaft und Forsten anl��lich des ZDF-Beitrages "Vom Elend der Nutztiere" mit:

"Tierschutz ist unteilbar. Unsere Verantwortung f�r die Tiere darf nicht an den Grenzen halt machen."

Wir wollten also wissen, wie es den Schlachttieren nach dem Verlassen der deutschen und der EU-Grenzen ergeht. Etwa beim Export nach Tunesien, Syrien, Libanon oder auch Jemen, wo die Tiere schliesslich gesch�chtet werden.

Solche Transporte sind unglaubliche Strapazen f�r die betroffenen Tiere. Meistens sind sie schon mehrere Tage auf Lastwagen und in Z�gen durch Europa unterwegs, bevor sie einen Schiffsverladehafen erreichen. Von dort aus sind sie wieder mehrere Tage - manchmal auch Wochen - in einem mehrst�ckigen Frachtschiff eingepfercht. Nicht selten werden sie nach dem Schiffstransport dann wieder auf LKWs verladen und noch einmal einige Stunden oder Tage transportiert. Etwa, wenn Tiere in den Libanon verschifft werden und ihr Ziel eigentlich Syrien ist.

Wir haben uns die Schiffsverladung von Schafen und Rindern in Kroatien einige Tage angesehen: Den ganzen Morgen liefern LKWs im kroatischen Adriahafen Schafe an. Insgesamt werden mehrere hundert Tiere aus den vierst�ckigen Lastwagen ziemlich unsanft entladen. Einige werden schon tot aus dem LKW gezogen, sie sind w�hrend des mehrt�gigen Transports durch Europa erstickt. Nachmittags werden mehrere hundert Rinder angeliefert. Einige kommen in Bahnwaggons, die meisten auf italienischen LKWs, obwohl es Tiere aus Deutschland sind.

Am Morgen nach der Anlieferung werden zuerst die Schafe auf den Frachter geladen. Mit Stockschl�gen treiben die Arbeiter die Tiere vom Hafenstall zur Verladerampe am Schiff. Ein alter, rostiger Frachter. Einige Schwesterschiffe sind schon auf dem Weg von Kroatien in den Libanon untergegangen - mitsamt den Tieren.

�ber eine schmale Verladerampe werden die Schafe auf den Frachter getrieben - oder besser: gepr�gelt. Die Arbeiter pferchen das Schiff von oben bis unten mit Schafen voll. Nur die mittlere Etage und der Schiffsbauch bleiben leer f�r die nachfolgenden Rinder. Ansonsten werden in jeden noch so kleinen und ungeeigneten Stauraum Schafe getrieben oder geschmissen. Von Fusstritten auf den Kopf eines Tieres bis zum Brechen seiner Beine ist den Arbeitern dazu jedes Mittel recht.

Nur knapp zwei Stunden dauert die Verladung von mehreren hundert Schafen. Nach einer kurzen Pause beginnen die M�nner mit der Verladung der Rinder. Mit Elektroschocks und kr�ftigen Stockschl�gen treiben die Arbeiter die Rinder aus dem Stall in einen Treibgang, der zum Schiffsverladesteg f�hrt. Immer wieder st�rzen die Rinder vor dem steilen Steg auf den Frachter �bereinander, verheddern sich in den Gittern des Treibgangs. Elektroschocks bringen sie wieder zum Aufstehen.

�ber schmale und wackelige Planken werden die Rinder in den Schiffsbauch getrieben. Manches Tier hat Angst vor dem steilen Abstieg, str�ubt sich. Wie besessen schlagen die Arbeiter auf solche Tiere ein. Wer den Film "Keine Rechte f�r Tiere� (ZDF) gesehen hat, wird sich vor allem an das Schicksal eines Bullenkalbes erinnern. Zu Recht hat das Leid, das diesem Tier widerfahren ist, in mehreren L�ndern einen Aufschrei der Emp�rung in der Bev�lkerung ausgel�st.

Die Schiffsverladung der Rinder ist in vollem Gange. Einige Tiere weiter unten im Schiff haben panische Angst vor dem letzten St�ck Rampe in den Bauch des Frachters. Die Verladung stockt. Oben am Abstieg ins Schiff pr�geln die Arbeiter wie irr auf einige Rinder ein. Ein Holzstock zersplittert auf dem Kopf eines Tieres. Weil die oben am Abstieg solchermassen misshandelten Rinder nachdr�ngen, st�rzen weiter unten die Tiere �bereinander. Ein Rind bricht sich sein H�ftgelenk, st�rzt zu Boden. Es kann nicht mehr aufstehen. Der Kapit�n ordnet an, dieses Tier wieder von Bord zu schaffen.... Weil das geschundene Tier nicht mehr selbst aus dem Schiff laufen kann, wird ein Seil um seinen Vorderfu� gebunden. An einer Seilwinde wird es aus dem Schiffsbauch an Land gehievt. Das vordere Fu�gelenk bricht unter dem hohen Gewicht. Wieder an Land, wird das Bullenkalb mit einem Gabelstapler zur�ck zum Stall im Hafen gezogen. Nur eine halbe Stunde sp�ter wird es mittels Gabelstapler wieder ins Schiff geschmissen, wie einige Rinder an diesem Tag. Der Grund: Die Spedition hat sich mit dem Kapit�n �ber die Haftungsfrage geeinigt.

Bevor das Schiff ablegt, sehen wir noch, wie ein Arbeiter unserem Bullenkalb mit dem Zeigefinger ins Auge sticht. Das Auge blutet, l�uft aus. Beil�ufig erw�hnt der Kapit�n, er werde das Tier drau�en auf hoher See sowieso �ber Bord schmei�en... Niemand - ausser uns - regt sich �ber die Vorf�lle an diesem Tag sonderlich auf. F�r die Arbeiter, die wir fragen, ist es ein ganz normaler Tag. Wie mag es den Tieren wohl nach der f�nft�gigen Schiffsreise schliesslich im Libanon ergehen?

Soweit die Zitate aus dem Buch von Karremann.  

Der bekannte deutsche Verhaltensforscher Professor Hans Hinrich Sambraus schreibt unter dem Titel "Der Nachweis vom Leiden bei Tieren": 

Die M�glichkeit, etwas �ber die Empfindungen von Tieren zu erfahren, sind kaum geringer als bei Menschen untereinander. Dass es sich bei ihnen um Angeh�rige anderer Arten handelt, ist kein grunds�tzliches Hindernis. Zumindest die warmbl�tigen Wirbeltiere, also S�ugetiere und V�gel, zeigen in Morphologie, Histologie, Physiologie und in der neuralen Organisation grunds�tzlich eine ausserordentlich grosse �bereinstimmung mit dem Menschen. Das gleiche gilt f�r die Verhaltensorganisation. Die �bereinstimmung ist so gross, dass im Medizinstudium Versuchstiere stellvertretend f�r den Menschen genommen werden, um morphologische oder physiologische Abl�ufe zu demonstrieren. Die Psychologie gewinnt viele grundlegende Erkenntnisse �ber das Wesen der menschlichen Psyche aus Untersuchungen an Tieren. Die Empfindungssymptome von Tieren sind grunds�tzlich dieselben wie beim Menschen. In �hnlichen Situationen, in denen zB der Mensch Angst erlebt, zeigen Tiere
- Oeffnung der Lidspalten und Weiten der Pupillen
- Erh�hung der Herzschlagfrequenz
- Beschleunigung der Atmung
- Str�uben der Haare
- Schweissausbruch
- Muskelzittern und evtl Z�hneklappern
- Aeusserung von bestimmten Lauten
- Absatz von w�sserigem Kot als Folge einer vermehrten Darmperestaltik
- unkontrollierte, panikartige Fluchtbem�hungen.
Sind die Aeusserungsm�glichkeiten unter bestimmten Haltungsbedingungen einschneidend geringer als unter nat�rlichen Verh�ltnissen und treten gleichzeitig Verhaltensst�rungen auf, d�rfen wir sicher sein, dass das Tier leidet. [Ende Zitat Sambraus]

Und im "Lexikon der Tierschutzethik" schreibt der bekannte deutsche Ethiker Gotthard Teutsch

Die sehr nahe biologische Verwandtschaft zwischen Mensch und anderen hochentwickelten S�ugetieren, der weitgehend analoge Bau des Nervensystems und das zu einem nicht unwesentlichen Teil analoge Verhaltensmuster m�sste gen�gen, die nicht geringere Leidensf�higkeit dieser Wesen anzuerkennen. Ihnen m�sste vern�nftigerweise die gleiche R�cksichtnahme und der gleiche Schutz zukommen, wie sie eine echte Humanit�t gegen�ber Schutz- und Wehrlosen, weil technisch und intellektuell unterlegenen menschlichen Rassen oder Einzelmenschen verlangt. Die Reduktion der Menschlichkeit auf blosse Mitmenschlichkeit ist ethisch unvertretbar. [Ende Zitat Teutsch]

Und zur ethischen Weiterbildung des Gerichtes, damit dieses hoffentlich nicht auch so primitiv argumentiert wie das Amtsgericht Laufen, noch ein Zitat aus dem Buch "Befreiung der Tiere" des australischen Philosophen und Tierschutz-Ethikers Peter Singer, das ganz besonders auf die r�ckst�ndige Geisteshaltung des vorinstanzlichen Richters wie auch des Staatsanwaltes zugeschnitten ist: 

Wenn der Besitz eines h�heren Grades von Intelligenz einen Menschen nicht berechtigt, einen anderen f�r seine eigenen Zwecke zu benutzen, wie kann er Menschen berechtigen, Nichtmenschen zu dem gleichen Zweck auszubeuten? Viele Philosophen haben das Prinzip der gleichen Ber�cksichtigung der Interessen in der einen oder anderen Form als grundlegendes moralisches Prinzip vorgeschlagen; nicht viele von ihnen aber haben erkannt, dass dieses Prinzip nicht nur f�r Mitglieder unserer eigenen Spezies gilt, sondern auch f�r andere. Jeremy Bentham war einer der wenigen, die es erkannten. Weitblickend schrieb er zu einer Zeit, zu der schwarze Sklaven von Franzosen befreit worden waren, in den britischen Dominions aber noch immer so behandelt wurden, wie wir heute Tiere behandeln: 'Der Tag mag kommen, an dem der Rest der belebten Sch�pfung jene Rechte erwerben wird, die ihm nur von der Hand der Tyrannei vorenthalten werden konnten. Die Franzosen haben bereits entdeckt, dass die Schw�rze der Haut keinen Grund ist, ein menschliches Wesen hilflos der Laune eines Peinigers auszuliefern. Vielleicht wird eines Tages erkannt werden, dass die Anzahl der Beine oder die Behaarung ebensowenig Gr�nde daf�r sind, ein empfindendes Wesen diesem Schicksal zu �berlassen. Was sonst sollte die un�berschreitbare Linie ausmachen? Ist es die F�higkeit des Verstandes oder vielleicht die F�higkeit der Rede? Ein voll ausgewachsens Pferd aber oder ein Hund ist unvergleichlich verst�ndiger und mitteilsamer als ein einen Tag oder eine Woche alter S�ugling oder sogar als ein S�ugling von einem Monat. Doch selbst wenn es anders w�re, was w�rde das ausmachen? Die Frage ist nicht: k�nnen sie verst�ndig denken? oder: k�nnen sie sprechen? sondern: k�nnen sie leiden?' In dieser Passage weist Bentham auf die F�higkeit zu leiden als entscheidendes Charakteristikum hin, das einem Wesen das Recht auf gleiche R�cksichtnahme gibt. Wenn ein Wesen leidet, kann es keine moralische Rechtfertigung daf�r geben, dass man sich weigert, dieses Leiden zu ber�cksichtigen. Ganz gleich, welches die Natur dieses Wesens ist, das Prinzip der Gleichheit erfordert, dass sein Leiden ebensoviel gilt wie �hnliches Leiden irgendeines anderen Wesens. [Ende Zitat Singer]

Und zum Schluss dieser Nachhilfe-Lektion �ber Ethik f�r die deutsche Justiz noch ein kurzes Zitat des ber�hmten Verhaltensforschers Konrad Lorenz zur �berheblichkeit und Gleichg�ltigkeit gewisser Menschen gegen�ber nichtmenschlichen Lebewesen. Dieses Zitat widme ich ganz besonders denjenigen Richtern, die Hunde oder Katzen n�her kennen oder mit anderen h�heren S�ugetieren Bekanntschaft gemacht haben. Konrad Lorenz, kurz und treffend: 

Ein Mensch, der ein h�heres S�ugetier wirklich genau kennt und nicht davon �berzeugt wird, dass dieses Wesen �hnliches erlebt wie er selbst, ist psychisch abnorm und geh�rt in die psychiatrische Klinik...

Typisch f�r diese von Konrad Lorenz diagnostizierte psychische Schw�che war das Verhalten des Gerichtspr�sidenten des Amtsgerichtes Laufen, der meine Verurteilung damit einleitete, er sei auch gegen diese grausamen Tiertransporte, aber .... 

Alle sind sie stets auch f�r Tierschutz, aber.... Nach dem "aber" kommen dann irgendwelche Rationalisierungen, welche es vor dem eigenen Gewissen und gegen�ber der Umwelt rechtfertigen sollen, nichts zu tun ausser sch�nen Lippenbekenntnissen. Dem Amtsgericht Laufen erlaubte dieses "aber" meine Verurteilung. Diese grausamen Tiertransporte seien zwar abzulehnen, aber das m�sse im Rahmen der demokratisch-rechtsstaatlichen Ordnung erfolgen. Diese Begr�ndung ist geradezu zynisch angesichts der anhaltenden staatlichen Missachtung der Tierschutzvorschriften und der ethischen Gebote durch die gesamte Staatsorganisation hindurch bis zur Bundesregierung. Seit bald zehn Jahren weiss die �ffentlichkeit zumindest im deutschsprachigen Europa von den grauenhaften Schlachttiertransporten durch Europa hindurch. Immer wieder haben Berichte �ber diese systematisch organisierte und staatlich subventionierte Grausamkeit eine fassungslose Emp�rung ausgel�st. Millionen von Unterschriften sind in Bonn und Br�ssel wirkungslos beim Altpapier gelandet. Die deutsche Regierung hat nichts als leere Versprechungen produziert und versteckt sich im �brigen hinter der EU, welche zust�ndig sei. Anstatt diese internationalen Schlachttiertransporte sofort zu stoppen, sind v�llig ungen�gende Alibi-Vorschriften erlassen worden. Aber nicht einmal diese werden durchgesetzt. Das hat der Transporter, den wir am Grenz�bergang bei Salzburg gestoppt haben, einmal mehr exemplarisch gezeigt, so wie alle �brigen Transporter, die vom VgT �sterreich dort vorher und nachher immer wieder gestoppt und �berpr�ft wurden. Und da argumentiert ein Richter, man m�sse halt den Dienstweg einhalten, und verk�ndet diesen Schwachsinn dann auch noch angeblich "im Namen des Volkes", w�hrend in Wirklichkeit die Emp�rung des Volkes, auch des deutschen Volkes, �ber dieses anhaltende Massenverbrechen an Tieren von den verantwortlichen Spitzenpolitikern mit nichts als Heucheleien und L�gen beantwortet wird. Den nutzlosen Dienstweg einzuhalten bei einem solchen Massenverbrechen liegt schon sehr nahe beim unbedingten milit�rischen Gehorsam, mit welchem Nazi-Verbrecher ihre Taten zu rechtfertigen suchten. Die heutige Gesellschaft ist sich einig, dass es keine Gehorsamspflicht gibt bei Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Es kann darum bei Verbrechen gegen die Menschlichkeit auch keine Dienstwegpflicht geben, wenn dieser Dienstweg offensichtlich versagt. Und diese Tiertodestransporte sind f�r jeden psychisch gesunden Menschen als Verbrechen gegen die Menschlichkeit erkennbar. 

Was wir Tiersch�tzer beim Anhalten solcher Tiertransporter machen, ist kein B�rgerkrieg, sondern im juristischen Sinne ziviler Ungehorsam. Der Schweizer Jurist Nico Fleisch definiert diesen Begriff in seiner Dissertation "Ziviler Ungehorsam - oder gibt es ein Recht auf Widerstand im schweizerischen Rechtsstaat" wie folgt: 

"Ziviler Ungehorsam ist ein �ffentlicher und gewaltfreier Akt des Protestes gegen ein auch f�r Dritte einsehbar und nachvollziehbar als schweres Unrecht empfundenes Verhalten der staatlichen Gewalt; er entsteht aus einer achtungswerten politisch-moralischen Motivation, enth�lt eine mindestens tatbestandsm�ssige Rechtsverletzung und ist gepr�gt durch die Bereitschaft, f�r die rechtlichen Folgen der Normverletzung einzustehen."

Diese Definition des zivilen Ungehorsams trifft genau auf die Tiertransportblockade am Walserberg bei Salzburg zu: Die Aktion war �ffentlich und gewaltfrei und stellte einen Protest gegen allgemein anerkanntes schweres Unrecht dar und die formale Rechtsverletzung wird zugegeben.  

Ziviler Ungehorsam kann man auch so charakterisieren, dass es um einen Widerstand auf einem ganz bestimmten Gebiet geht, von Menschen, die im �brigen zu diesem Staat stehen und ihren B�rgerpflichten nachkommen. Das ist - neben der Gewaltlosigkeit - der entscheidende Unterschied zu Terroristen. 

Selbstverst�ndlich muss ziviler Ungehorsam in einem demokratischen Rechtsstaat die Ausnahme sein. Da sich ziviler Ungehorsam definitionsgem�ss gegen schwere Ungerechtigkeit richtet, die in einem demokratischen Rechtsstaat eigentlich gar nicht vorkommen d�rfte, ist ziviler Ungehorsam schon von der Definition her nur eine Ausnahme und keine Gefahr f�r die Rechtsordnung - jedenfalls solange nicht, als sich schwere Ungerechtigkeiten nicht derart h�ufen, dass von einem Rechtsstaat schon gar nicht mehr gesprochen werden kann. Wie schon gesagt rufe ich nicht zum B�rgerkrieg oder zum totalen Widerstand auf. Aber ich rufe zum Widerstand gegen den Holocaust an den Nutztieren auf, zu Aktionen zivilen Ungehorsams gegen dieses ungeheure Unrecht, das mit rechtsstaatlich-demokratischen Mitteln in den letzten zehn Jahren nicht beseitigt werden konnte.  

Wo ich bisher und im weiteren von Widerstand spreche, meine ich im juristischen Sinne zivilen Ungehorsam. Ich bekenne mich - trotz der Ungeheuerlichkeit des sich abspielenden Unrechtes - grunds�tzlich zur Gewaltfreiheit und zur staatlichen Ordnung, was mich allerdings nicht davon abh�lt, auf diesem Gebiet des Nutztierholocaust allersch�rfste Kritik zu �ben und sch�rfste moralische Anklage zu erheben bis hin zum Charaktervergleich mit Nazi-Verbrechern. 

Die Behauptung des Staatsanwaltes in der Berufungsbegr�ndung, ich h�tte darauf hingewiesen, dass auch Gewaltanwendung gegen Fahrer solcher Tiertransporte in Betracht komme, ist unwahr. 

Angesichts des anhaltenden ungeheuren Massenverbrechens an den Tieren ist es f�r verantwortungsbewusste B�rger unzumutbar geworden, endlos nutzlose Beschwerden einzureichen und im �brigen dem Geschehen tatenlos zuzusehen.

Schon Goethe sagte kurz und b�ndig:  

Wo Recht zu Unrecht wird, wird Widerstand zur Pflicht.

Diejenigen, die sich damals gegen die Negerversklavung auflehnten, waren nach damaligem Recht genauso im Unrecht wie diejenigen, die sich gegen das Hitlerregime aufgelehnt haben. Wurden sie deswegen zu Recht verurteilt? Die Nazi-Richter konnten sich auch auf das geltende Recht berufen und argumentieren, �nderungen seien auf dem Dienstweg vorzuschlagen. Damit haben sie genauso wenig Recht gesprochen wie das Amtsgericht Laufen im vorliegenden Fall.

Ich bin verurteilt worden wegen Durchf�hrung einer nichtangemeldeten Versammlung. Die Versammlung konnte nicht angemeldet werden, weil sonst der Zweck der Versammlung voraussehbar vereitelt worden w�re. Der Zweck dieser Versammlung war es, die �ffentlichkeit auf grausame und illegale Zust�nde aufmerksam zu machen, welche vom Staat geduldet werden und gegen die sich demokratische und rechtliche M�glichkeiten seit vielen Jahren als unwirksam erwiesen haben. Ich habe dem Gericht dazu Beweismittel eingereicht. Seit Jahren fordert die �ffentlichkeit, dass diese grausamen Schlachttiertransporte gestoppt werden. Verbale Proteste, auch Unterschriftensammlungen, haben an den schrecklichen Zust�nden nichts ge�ndert. Rechtliche Mittel stehen dem B�rger und den Tierschutzorganisationen nicht zur Verf�gung. 

Der vorinstanzliche Richter hat eingewendet, wir m�ssten halt Anzeigen machen und - wenn diese nichts n�tzen - Aufsichtsbeschwerden. Dies klingt wie ein Hohn, angesichts der seit Jahren andauernden �ffentlichen Auseinandersetzungen um diese Schlachttiertransporte, deren Grausamkeiten in Fernsehberichten immer und immer wieder gezeigt worden ist, und angesichts der von der deutschen Regierung schon vor Jahren abgegebenen, nicht eingel�sten Versprechen, diese Grausamkeit zu stoppen. Es handelt sich um ein Problem, das nicht mit Anzeigen gel�st werden kann: Strafanzeigen k�nnen sich nicht gegen allgemeine Missst�nde richten, sondern m�ssen Gesetzesverletzungen durch einen ganz bestimmten Tiertransporter zum Gegenstand haben. Um solche festzustellen muss der Transporter zuerst gestoppt werden! Dazu braucht es eine Gruppe mutiger Tiersch�tzer. Und wenn diese mutigen Tiersch�tzer illegale Tiertransporter stoppen, werden sie von der Gestapo zusammengeschlagen und die illegalen Transporter k�nnen unter Polizeischutz weiterfahren. Ich habe dem Gericht Beweismittel eingereicht, dass dies immer wieder so abl�uft. 

Die Europ�ische Menschenrechtskonvention garantiert die Versammlungs- und Demonstrationsfreiheit. Diese Garantie muss auch dann - und dann ganz besonders - gelten, wenn es darum geht, auf Verbrechen gegen die Menschlichkeit aufmerksam zu machen und dies nur mit einer unangemeldete Kundgebung m�glich ist. Zu den Missst�nden, die es hier aufzudecken gilt, geh�rt gerade auch, dass der Staat um diese Gesetzwidrigkeiten schon lange weiss, ohne etwas dagegen zu unternehmen. Eine solche Situation rechtfertigt es, eine Kundgebung nicht anzumelden, damit sie �berhaupt m�glich wird. Jedes Gesetz, so auch die Anmeldepflicht von Kundgebungen, muss grundrechtskonform ausgelegt werden. Nico Fleisch schreibt dazu (Seite 226):

"Eine unbewilligte Demonstration beispielsweise stellt einen Verstoss gegen die polizeirechtliche Bewilligungspflicht dar; die beh�rdliche Bewilligungspraxis gegen�ber Demonstrationen ... aber hat im Bereich ideeller Freiheitsrechte unbestrittenermassen die Grundrechte zu beachten, sodass eine rechtliche W�rdigung der unbewilligten Demonstration nicht ohne Ber�cksichtigung des grundrechtlichen G�terabw�gungsprinzips geschehen kann." [Ende Zitat aus Nico Fleisch]

Das ist ein Ansatzpunkt, der im vorliegenden Fall einen Freispruch juristisch durchaus erm�glicht, wenn Recht gesprochen werden soll. Wenn es aber darum geht, um jeden Preis staatliche Repressionen gegen uns Tiersch�tzer auszu�ben, dann ist jede noch so unwesentliche Polizeivorschrift Handhabe genug. Die Nazi-Richter fanden offenbar sogar gen�gend Rechtsvorschriften, um nur wegen dem Verteilen von Flugbl�ttern Todesurteile auszusprechen.  

Der Begriff des zivilen Ungehorsams ist in Deutschland gut ausgebildet. Ich kenne aber das deutsche Recht zu wenig, um dazu Weiteres auszuf�hren. Das Gericht kennt sich da sicher gen�gend aus. Es ist nur die Frage: soll hier Recht im wahrsten Sinne des Wortes gesprochen werden oder soll staatliche Macht gegen uns Tiersch�tzer demonstriert werden. So oder so werden wir uns nicht davon abhalten lassen, gegen diese Tiertodestransporte quer durch Europa weiterhin Widerstand zu leisten. Seit der Aktion am Zoll�bergang Walserberg vom 2. August 1998, um die es hier geht, hat der VgT �sterreich mit grossartiger Hartn�ckigkeit schon wieder mehrere �hnliche Aktionen durchgef�hrt - trotz den von der Polizei angewendeten Gestapo-Methoden, w�hrend die illegalen Transporter Polizeischutz erhielten, so dass sich die �sterreichische Parlamentsabgeordnete Petrovic veranlasst sah, am 25. Mai 1998 im �sterreichischen Parlament folgendes vorzubringen an die Adresse des Bundesministers f�r Inneres: 

...betreffend gesetzwidriges Verhalten der Organe des �ffentlichen Sicherheitsdienstes im Zusammenhang mit dem Tiertransportgesetz.

Bekanntlich kommt es laufend zu Schlachttiertransporten aus Deutschland, Holland oder D�nemark, die nach dem �sterreichischen Tiertransportgesetz illegal durch �sterreich unterwegs sind (�berschreitung der Fahrtzeiten, keine Versorgung der Tiere etc.). Am 15. und 16. 5.1998 wollten sich Tiersch�tzerInnen am Grenz�bergang Walserberg vor Ort ein Bild �ber die Einhaltung des �sterreichischen Tiertransportgesetzes machen. Dabei kam es zu folgenden Vorf�llen:

W�hrend die illegalen Tiertransporte ungehindert die Grenze passieren konnten, wurden die Tiersch�tzer von der Exekutive aus dem Verkehr gezogen, unn�tig lange angehalten bzw. an der fl�ssigen Weiterfahrt behindert. Augenzeugenberichten zufolge wurden die Tiertransporter sogar �ber den Tauern- und Katschbergpa� umgeleitet, um sie der Kontrolle zu entziehen. Bei der Mautstelle St. Michael versuchten Tiersch�tzer, einen weiteren illegalen Transporter zu stoppen, doch die Sicherheitskr�fte gingen teilweise mit brutaler Gewalt gegen sie vor: auf einen Demonstranten wurde mit geballten F�usten eingeschlagen, auf ihn getreten und sein Gesicht unter entw�rdigenden Beschimpfungen auf den Asphalt gedr�ckt. Ferner fuhren Tiertransporter und Gendarmerie auf die Demonstranten mit einer derartigen Geschwindigkeit zu, da� sich diese nur durch einen Sprung zur Seite retten konnten, um nicht verletzt oder get�tet zu werden. Dabei wurde einer der Demonstranten sogar vom LKW gerammt und umgesto�en. Der Fahrer beging Fahrerflucht, ohne da� die Gendarmerie (Landesgendarmeriekommando Salzburg) Anstalten machte, ihn zu stoppen. Zwei der Demonstranten wurden durch schmerzhaftes Verdrehen der Arme unverh�ltnism��ig brutal festgehalten, nach Waffen durchsucht und einem davon wurden Handschellen angelegt. Insgesamt wurden acht Tiersch�tzer von den zum Teil �u�erst aggressiven Polizeibeamten festgenommen und anschlie�end entlassen.

Bei einer �hnlichen, vorhergehenden Aktion am 25. April am Walserberg wurden friedliche DemonstrantInnen an den Haaren weggezerrt. Einem der zwanzig Festgenommenen wurden die Handschellen derart fest zugezogen, da� er sogar im Krankenhaus wegen Blutvergiftung behandelt werden mu�te.

Offensichtlich gibt es eine derartige Ignoranz seitens der zust�ndigen Beh�rden beim Vollzug des Tiertransportgesetzes, dass sich private und Tierschutz-Organisationen um die Einhaltung dieses Gesetzes bem�hen m�ssen.

[Soweit das Zitat der Abgeordneten Petrovic]

In einer freiheitlich-demokratischen Gesellschaft steht die Versammlungsfreiheit, insbesondere wenn sie wie hier einem �ffentlichen Interesse dient, h�her als blosse Ordnungsvorschriften, deren Einhaltung in diesem Fall nur bewirken w�rden, dass gesetzwidrige staatliche Missst�nde weiterhin vertuscht werden k�nnen. Die stur formalistische Durchsetzung der Versammlungsvorschriften sind in einem solchen Fall mit dem Grundrecht der Versammlungsfreiheit unvereinbar. Wir werden dies vom Europ�ischen Gerichtshof f�r Menschenrechte beurteilen lassen, falls die deutsche Justiz nicht wenigstens in den oberen Instanzen f�hig ist, diesen Fall unter menschenrechtlicher W�rdigung der Umst�nde zu beurteilen. 

Die grausamen, gesetzwidrigen Verst�sse gegen die Gebote der Menschlichkeit, gegen welche sich diese nicht anmeldbare Versammlung richtete, interessierten das Amtsgericht Laufen nicht. "Tiere sind Tiere und Menschen sind Menschen" - so lautet die unterentwickelte richterliche Ethik des Gerichtspr�sidenten des Amtsgerichtes Laufen (zitiert aus der S�dostbayerischen Rundschau vom 27. Mai 1998). Mit dieser d�mlichen Phrase werden gegen�ber Nichtmenschen Ethik und Humanit�t aufgehoben. Die Einhaltung von Ordnungsvorschriften geht offenbar elementarer Menschlichkeit vor - in Deutschland, 50 Jahren nach dem Zusammenbruch des Dritten Reiches. Nichts gelernt, kann ich dazu nur sagen.  

Eine �hnliche Denkstruktur, welche das Ausf�hren von Befehlen und die Einhaltung von Dienstvorschriften, zusammen mit Karriere-Denken, �ber die Gebote der Menschlichkeit stellte, richtete in diesem Land vor 50 Jahren grosses Unheil an: Damals war es die Unterscheidung in Arier und Nichtarier, welche Verbrechen gegen die Menschlichkeit legalisierten. Etwas fr�her in der Geschichte war es die Unterscheidung in Weisse und Neger oder Weisse und Indianer. Heute ist es die Unterscheidung in Menschen und Nichtmenschen. Das Rezept ist immer das gleiche: ein �usseres Unterscheidungsmerkmal wird zu einer brutalen Ausgrenzung missbraucht, welche durch die tats�chlichen Unterschiede nicht gerechtfertigt ist. Ob ein S�ugetier zwei oder vier Beine hat und ob man es Mensch oder Tier nennt, besagt rein gar nichts �ber die Leidensf�higkeit. Gerade in der F�higkeit, Schmerzen, Leid und Trauer zu erfahren, unterscheidet sich das S�ugetier Mensch kaum von anderen S�ugetieren. Wenn es darum geht, ethische Verantwortung abzuschieben, dann kann der Unterschied zwischen dem Mensch und anderen S�ugetieren, insbesondere den Nutztieren, nicht abgrundtief genug sein. Wenn es darum geht, neue Medikamente f�r Menschen zu erproben, dann sind die Versuchstiere pl�tzlich wieder derart �hnlich zum Menschen, dass von Tierversuchen Ergebnisse erwartet werden, die auch f�r Menschen g�ltig sein sollen.

Gerechtigkeit bedeutet, Gleiches gleich und Ungleiches ungleich zu behandeln. Tiere brauchen keinen Fernseher und kein Wochenendhaus, aber Tiere haben das genau gleiche Interesse und naturgegebene Recht, vor Schmerzen und Angst verschont zu werden. Es ist eine Schande f�r dieses Land, dass Richter ihres Amtes walten, welche diese elementaren Grunds�tze der Ethik nicht kennen oder nicht verstehen k�nnen oder wollen. Die faschistische Denkweise hat jedenfalls in Bezug auf die wehrlosen Tiere ganz offensichtlich �berlebt.

* * *

Ich weiss aus Erfahrung, dass es viele Egoisten gibt, die in Bezug auf Tiere keine Ethik und kein Mitleid kennen. Um ihren Egoismus zu rechtfertigen haben sie ein sehr einfaches Rezept: "Es sind ja nur Tiere." Damit kann man alles rechtfertigen, auch die repressive Verurteilung von Tiersch�tzern. Diesen Egoisten m�chte ich zum Schluss folgendes zu bedenken geben:

 Diese Tiertransporte gef�hrden auf der Autobahn auch Menschenleben: �berm�dete Fahrer, welche die Lenkzeit regelm�ssig massiv �berschreiten, und mit fahrunt�chtigen schweren Lastwagen mit v�llig abgefahrenen Reifen auf der Autobahn dahindonnern, stellen eine akute Gefahr dar f�r jeden dar. Eine Foto der abgefahrenen Reifen des Transporters, den wir am fraglichen 3. August 97 gestoppt haben, ist bei den Gerichtsakten. Da kann niemand mehr sage: es sind ja nur Tiere.

 Mit der nichtangemeldeten Kundgebung ist ein vorschriftswidriges, gef�hrliches Fahrzeug an der Weiterfahrt gehindert worden, bis es dann durch ein neues, fahrtaugliches Fahrzeug ersetzt worden ist.

 Da der lebensgef�hrliche, vorschriftswidrige Transporter von den Zollbeamten wie �blich durchgelassen wurde, war die nichtangemeldete Versammlung eine berechtigte Nothilfeaktion. Wenn schon nicht der Schutz von Tieren, dann m�sste wenigstens der Schutz von Menschenleben eine Rechtfertigung genug sein, ausser es gehe im vornherein aus politischen Gr�nden nur darum, den Polizeiterror gegen uns Tiersch�tzer auch noch mit Justizterror zu unterst�tzen.

 * * *

In heuchlerischer Weise bin ich angeblich "Im Namen des Volkes" verurteilt worden.

Im Namen aller ethisch verantwortungsbewussten Menschen, welche die Bezeichnung "Mensch" wirklich verdienen, und im Namen der notleidenden Tiere erhebe ich Berufung gegen diese Verurteilung.


INHALTSVERZEICHNIS VN99-3

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