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Unglückliche Coop-NATURAplan-Schweine
ohne Stroh, in Dreck und Gestank

Die Coop-Werbung für Natura-Plan Schweine verspricht glückliche, saubere Schweine mit viel frischem Stroh:

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Coop-NATURAplan-Werbung

Interessierten Konsumenten zeigt Coop einen Naturaplan-Vorzeigebetrieb, wo die Tiere tatsächlich ein Strohbett im Schlafnest haben. Die Alltags-Realität sieht aber anders aus: Kein Stroh - nackter Betonboden und die von Natur aus sauberen Schweine mit ihrer sprichwörtlich feinen Nase leben in Dreck und Gestank. Die folgenden Bilder sind im Sommer bis Winter 1999 auf dem Coop-NATURAplan-Betrieb Peter Moser, Stöcken 145, 5505 Brunegg/AG, aufgenommen worden.

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Die in der Coop-NATURAplan-Werbung grossartig versprochene - und bei Mutterschweinen sogar gesetzlich vorgeschriebene - Stroheinstreu fehlt.

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Nirgends Stroh im Stall - nur in der Werbung!

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Sogenannte "Haufenlage": Die Tiere legen sich übereinander, weil sie auf dem nackten Zementboden zu kalt haben

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Der Auslauf ins Freie beschränkt sich auf einen betonierten Kotplatz, wo es nichts zu wühlen und zu erkunden gibt. Auch herumspringen ist auf dem glitschigen, dreckig-schmierigen Boden nicht möglich, ohne dauerndes Ausrutschen.

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Am 25. Februar 2000 berichtete TV3 mit diesen Aufnahmen des VgT über diesen Skandal, worauf dieser Betrieb von Coop ausgeschlossen wurde, aber anderswo sieht es auf Coop-Naturaplan-Betrieben nicht viel besser aus. Meistens, wenn der VgT zufällig auf einen Coop-NaturaPlan-Betrieb stösst (Coop gibt die Adressen der Betriebe nicht bekannt), sieht es so aus, nicht wie in der Werbung. Kein Wunder: "kontrolliert" werden die Coop-NaturaPlan-Betriebe von Kontrolleuren des Schweizer Tierschutzes STS, die ihre Unfähigkeit (oder Korruptheit?) schon bei dem inzwischen vom Markt verschwundenen STS-Label "Gourmet-mit-Herz" bewiesen haben. Auch dort bestand ein krasse Gegensatz zwischen Werbung und Realität. Von der in der Werbung versprochenen artgerechten Tierhaltung merkten die Schweine kaum etwas. Sogar tierquälerische Kastenstände für Mutterschweine wurden geduldet (VN94-1, VN94-10) Nicht erstaunlich deshalb, dass solche Tierquäler-Käfige - obwohl klar verboten - auch auf Naturaplan-Betrieben wieder anzutreffen sind (Ruttigerhof, siehe unten).

Im März 1999 hat der VgT einen ähnlichen Fall in Wildberg/ZH (VN99-3, Seite 3) veröffentlicht, worauf Coop auch sofort den Vertrag kündigte (News vom 29. Mai 1999). (In einer verleumderischen Reportage stellte der Tages-Anzeiger diesen betrügerischen Tierquäler als unschuldiges Opfer von VgT und Coop dar!) Gelernt hat Coop aber offenbar nichts daraus; anders ist nicht zu erklären, dass der VgT immer wieder auf Missstände stösst. Insebsonder hat Coop offenbar immer noch nicht gelernt, dass der kompromissfreudige STS nichts taugt für eine glaubwürdige Kontrolle. So dulden die STS-Kontrolleure offensichtlich, dass die in der Werbung versprochene und für die Tiere wichtige Stroheinstreu bei den folgenden im Februar 2000 überprüften Betrieben fast durchwegs fehlte. Dies wurde auch in der "Kassensturz"-Sendung des Schweizer Fernsehens SF 1 vom 15. Februar 2000 kritisiert.

Der folgende Literaturauszug zeigt die Bedeutung eines Strohnestes für ein artgerechtes Verhalten. Die Fachleuten (Verhaltensbiologen) sind sich darüber international einig.

Auszug aus dem Buch Artgemässe Schweinehaltung:

3.10 Ruheverhalten

... Im Freigehege benützten die Hausschweine windgeschützte und nach Süden offene Schlafnester...

Am Abend wird von den Hausschweinen im Freigehege ein gemeinsames Schlafnest bezogen. Am Nest finden zunächst Begrüßungen statt. Einige Tiere tragen Grasbüschel und kleine Zweige zusammen, andere scharren das Material in eine muldenartige Form. Hierbei sind die älteren Tiere stärker beteiligt. Ungefähr zwei Drittel der Nester waren über 60 m vom Futterplatz entfernt. Das Abliegen heißt in der Jägersprache bezeichnenderweise ,,Einschieben". Hierbei wird zunächst mit der Schnauze in der Bodeneinstreu gewählt...

 

Schweinchen am Morgen beim Verlassen des Schlafnestes (Aufnahmen: Erwin Kessler, VgT):

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Die Coop-NATURAplan-Vorschriften verlangen für Mastschweine:

- Den Mastschweinen steht immer eine bodenbedeckend eingestreute trockene Liegefläche zur Verfügung
- Die Tiere können sich ausserhalb der Liegefläche tagsüber ständig mit Langstroh und/oder Rauhfutter (Heu, Gras, Silagen) beschäftigen.

Diese für das Wohlbefinden der Tiere wichtigen Vorschriften werden auf den überprüften CNP-Betrieben systematisch nicht eingehalten.

Standardausrede der Mäster dafür, dass die Tiere nachts auf dem nackten Boden liegen müssen: "Die Tiere haben das Stroh aufgefressen." Mit anderen Worten: Die blöden Tiere sind selber schuld, wenn sie auf dem nackten Boden schlafen müssen, wenn sie ihr Bett auffressen. In Wirklichkeit liegt das daran, dass die vorgeschriebene Beschäftigung ausserhalb des Liegebereiches fehlt und im Liegebereich selbst zu wenig und zu selten - wenn überhaupt - nachgestreut wird.

 

Die Ferkel werden den Müttern schon ganz klein weggenommen. Damit sie diesen Schock überleben, werden ihnen Antibiotika verfüttert, wie der «Kassensturz» am 15.2.00 aufdeckte.

 

Inwil-Schwerzlen, hat Coop-Naturaplan-Betrieb in Inwil-Schwerzlen/LU

Riesiger, fabrikähnlicher Betrieb, trotz "Freilandhaltung", Tiere völlig von Beton umgebung, es kommt unverzüglich der Vergleich mit dem Hof eines Hochsicherheitsgefängnis. Praktisch keine Einstreu.

Liegeplätze mit mageren Spuren  von Einstreu, nicht bodenbedeckend, viel zu wenig für die angeborene Verhaltensweise des Schlafnestbaus.

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Kein Strohbett in der Liegebucht, nur schwache Reste von Strohhäcksel.

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Gisikon/LU: Ebenfalls keine Einstreu

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In zwei überprüften Betrieben in Inwil-Butwil/LU hatte der eine eine vorschriftsgemässe bodenbedeckende  Einstreu im Schlafbereich der Schweine, der andere nicht (dies konnte nicht fotografiert werden, da der Boden der Schlafbucht ganz mit liegenden Schweinen.

 

 

Naturaplan-Betrieb "Ruttigerhof", Olten

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Die Naturaplan-Vorschriften verlangen für Zuchtbetriebe:

- Die Tiere können sich ausserhalb der Liegefläche tagsüber ständig mit Langstroh und/oder Rauhfutter (Heu, Gras, Silagen) beschäftigen.
- Galtsauen: Kastenstände ... sind nicht erlaubt.

Die folgende Aufnahme mit einer Galtsau im Kastenstand, zudem ohne Einstreu und ohne Beschäftigung, wurde anfangs Februar 2000 aufgenommen und zwar nachts. Der Pächter behauptete im Januar gegenüber dem VgT, die Schweine würden höchstens noch bei der Fütterung eingesperrt. Die Aufnahme wurde jedoch nachts gemacht (anfangs Februar).

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Kastenstandhaltung ist gemäss Coop-Vorschriften verboten, wird aber für kranke Tiere geduldet. Ausgerechnet kranke Tiere kommen auch noch in solche Folterkäfige, anstatt dass ihnen eine tierfreundliche Einzelbucht mit Stroh zur Verfügung gestellt wird!

Auch in der Freilaufbucht kein Einstreu im Liegebereich und keine Beschäftigung:

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Der Ruttigerhof gehört zum Altersheim Ruttigen, das finanziell von der Stadt Olten und anderen Gemeinden getragen wird. Der VgT kritisiert die dortige Schweinehaltung seit rund zwei Jahren (VN99-4), was bauliche Verbesserungen und in der Folge die Umstellung auf CNP gebracht. Die Skrupellosigkeit und Verlogenheit des Pächtes geht indessen weiter, wie diese neuen Bilder zeigen. Kurz vorher hat er dem VgT-Präsidenten beteuert, es habe jetzt keine Kastenstände mehr, er könne jederzeit einen Augenschein nehmen. Der Augenschein wurde dann vor der Tür verweigert. Diese heimlich aufgenommenen Bilder zeigen weshalb!

 

 

Naturaplan-Betrieb Studer, Hefenhofen-Hatswil/TG

Gehört zur "Appenzeller-Käserei Studer" (siehe dazu auch den Bericht, wie schrecklich Appenzeller-Käsereien Schweine mästen, in den VN00-1).

Lage: hinter Käserei, riesige Tierfabrik mit mehreren Gebäuden, ein eigentliches Industrie-Areal, das sich bis zum Wald hinauf erstreckt.

Mastschweine-Stülle mit betoniertem Auslauf:
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Keine Einstreu in den Liegeboxen; konnte nicht fotografiert werden, da nachts vollständig mit Tieren überfüllt; zT lagen Tiere ausserhalb der Nestbox auf dem Betonboden, weil sie in der Nestbox keinen Platz hatten.

Wie auf allen anderen überprüften Betrieben keine Beschäftigung mit Stroh oder Rauhfutter.

Stall mit den säugenden Mutterschweinen mit Ferkeln:

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Artikel 23 der Tierschutzverordnung schreibt vor:
Einige Tage vor dem Abferkeln ist ausreichend Langstroh oder zum Nestbau geeignetes Material und während der Säugezeit ausreichend Einstreu in die Bucht zugeben.

Auf diesem CNP-Betrieb werden die säugenden Zuchtsauen mit ihren Ferkeln ohne Strohnest praktisch auf dem nackten Betonboden gehalten, also klar gesetzwidrig und erst recht nicht BTS-konform. Sogar das dulden die korrupten Kontrolleure des STS!

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Im Buch vom Tierschutz schreibt der Verhaltens-Biologe Dr B Wechsler über den Nestbau:
Der Nestbau wird weitgehend durch angeborene Verhaltensprogramme bestimmt. Jungsauen zeigen das arttypische Nestbauverhalten schon beim ersten Abferkeln. Als Nestplatz wird ein Ort gewählt, der Deckung bietet. Im Wahlversuch ziehen Sauen einen Erdboden, in dem sie eine Nestmulde ausheben können, einem Betonboden vor.

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Aufgrund dieser Aufnahmen machte das Schweizer Fernsehen einen Bericht über diesen (und andere) CoopNaturaplan-Betriebe. Zusammen mit dem einem STS-Kontrolleur (mit der Kontrolle der Coop-Naturaplan-Betriebe beauftragt) besuchte das TV-Team an einem Vormittag diesen Betrieb. Bei den Jungschweinen fehlte das Stroh. Gefragt, ob er dies beanstande, wand sich der STS-Kontrolleur und meinte dann, wenn das Stroh am Nachmittag immer noch fehlen würde, würde er dies beanstanden (Kassensturz vom 15. Februar 2000, Aufzeichnung im Archiv des VgT vorhanden) - eine lächerliche Feststellung, die entlarvt, wie die STS-Kontrolleure das Fehlen von Einstreu tolerieren. Kein Wunder, dass Einstreu in Coop-Naturaplan-Betrieben meistens fehlt bzw sich auf geringe Strohspuren beschränkt - im krassen Widerspruch zu den Werbebildern, mit denen Coop seine Kunden täuscht.  

 

Bericht über den schon früher vom VgT kritisierten
Naturaplan-Betrieb der Käsereigenossenschaft Wildberg/ZH
www.vgt.ch/vn/9903/coop.htm

 

Dass Coop-NATURAplan nur ein Geschäft ist, kein Zeichen einer grundlegend ethischen Einstellung zum Tier, zeigt sich auch daran, dass in der Coop-Zeitung Menüs mit dem extremen Tierquälerprodukt "foie gras" (Gänse- oder Entenstopf-Leber) veröffentlicht wurden (News vom 9. Juni 99).

Einmal mehr können wir den betrogenen Konsumenten nur empfehlen: Essen Sie vegetarisch - Ihrer Gesundheit und den Tieren zuliebe!


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