12. Januar 1998

Risi-Bitzi - das Schwyzer Rezept zum Nichtvollzug des Tierschutzgesetzes

Der Schwyzer Schweinekrieg eskaliert!!! Lesen Sie weiter: 10.Januar'98: Mythen-Post erw�gt Strafanzeige gegen die Boykotteure / Kantonstierarzt Risi auf der Seite der Agromafia[Zum Inserateboykottaufruf des Schwyzer Bauernvereinigung gegen die Mythen-Post] vom 6.Januar'98 und vom 4.Januar : [An Dr Josef Risi, Kantonstierarzt, 6415 Arth, Fax 041 855 12 81...] 12.Dezember'97 [Bundesgericht best�tigt Kundgebungsverbot gegen Kloster Fahr] in der VN 97-01 [Grauenhafte Zust�nde in Schwyzer Schweinefabriken], 30.Oktober'98 [Aff�re um die Tierhaltung des Klosters Fahr bzw Einsiedeln] ZENSURIERT: [Dem VgT Schweiz gerichtlich verbotene Informationen �ber die �ble Tierhaltung eines Klosters]


Das f�r den Tierschutz-Nichtvollzug im Kanton Schwyz hauptverantwortliche Duo Kantonstierarzt Josef Risi und Regierungsrat Inderbitzin - kurz Risi-Bitzi - betreiben die Sabotage des Tierschutzes nach folgendem Rezept: "Der Kanton Schwyz ist nicht schlechter als andere Kantone" (Regierungsrat Inderbitzin) und "die Missst�nde sind gesetzeskonform" (Kantonstierarzt Risi). In dieser Situation kommt die Androhung einer Ehrverletzungsklage seitens Kantonstierarzt Dr Josef Risi gegen VgT-Pr�sident Dr Erwin Kessler ganz gelegen, m�sste sich in einem solchen Verfahren doch einmal ein gerichtlich bestellter neutraler Experte (nicht aus dem Kanton Schwyz!) die in den Schwyzer Schweine-KZs herrschenden Zust�nde beurteilen. Es gab schon einmal im Kanton St Gallen ein �hnliches Ehrverletzungsverfahren gegen Erwin Kessler, wobei das Gericht aufgrund einer Expertise in einem rechtskr�ftigen Urteil zum Schluss kam, das Einsperren von Mutterschweinen in Kastenst�nden - eine im Kanton Schwyz �bliche Haltungsform - stelle eine Tierqu�lerei dar, welche gegen die Artikel 2 und 3 des Tierschutzgesetzes verstosse. Leider hat der VgT keine direkte rechtliche M�glichkeit, die Schwyzer Schweinereien vor ein Gericht zu bringen. In diesem sonderbaren schweizerischen Rechtsstaat hat niemand das Recht, auch Tierschutzorganisationen nicht, Verletzung des Tierschutzgesetzes einzuklagen. Der Agrofilz und dessen Vertreter in den Landwirtschafts- und Veterin�r�mtern k�nnen untereinander ausmachen, ob und wieweit das Tierschutzgesetz angwendet werden soll. Das Resultat f�llt regelm�ssig zugunsten der Tierqu�ler, nicht der Tiere aus, obwohl das Volk vor 20 Jahren mit grossem Mehr ein Tierschutzgesetz beschlossen hat, dass laut Artikel 1 das Wohlbefinden der Tiere, nicht der Tierqu�ler, sch�tzen soll. In dieser undemokratischen und rechtsstaatfeindlichen Situation stellt der seit Jahren r�ckl�ufige Fleischkonsum die einzige Hoffnung gegen die gewerbsm�ssige Massentierqu�lerei dar. Auch im Kanton Schwyz gibt es immer mehr stillgelegte Tierfabriken. Den Vegetariern sei Dank.

Im �brigen ist Risis Unterstellung, ich w�rde die Missst�nde im Kanton Schwyz nur kritisieren, um Spendengelder zu erhalten, mindestens so ehrverletzend, wie meine Kritik an seiner Amtsf�hrung. Jedenfalls bleibe ich beim Vorwurf, dass Regierungsrat Inderbitzin mit Tierarzt Risi eine fachliche Niete als Kantonstierarzt besch�ftigt, der offensichtlich nicht in der Lage ist, grobe Verst�sse gegen das Tierschutzgesetz zu erkennen. Ich bleibe auch bei der Feststellung, das ein Kantonstierarzt, der neben seinem Amt noch eine private Tierarztpraxis betreibt, in einem Gewissenskonflikt steht, wenn er als Amtsperson bei seinen privaten Kunden Missst�nde feststellt. Dass dieser Gewissenskonflikt nicht zu Gunsten der Tiere ausgeht, zeigt der Umstand, dass Risi die fehlbaren Tierhalter deckt. Sein Kommentar zur Sendung TELE TELL vom letzten Mittwoch entsprach jedenfalls nicht der Wahrheit, als er behauptete, das Fernsehen habe nicht gezeigt, dass es bei den Aufnahmen aus dem Tier-KZ Birkenau, pardon: Waldhof rundherum Stroh gehabt habe. Der VgT kann beweisen, dass dies unwahr ist und dass es zumindest bei einer Stichprobenkontrolle von Tiersch�tzern in der gesamten Schweinefabrik von Alphons Vogel keinen einzigen Strohhalm hatte. Das k�nnen auch neutrale Zeugen best�tigen, die durch die Fenster geschaut haben. Best�tigt wird das auch durch den Umstand, dass sich Alphons Vogel gegen�ber dem Fernsehen hartn�ckig geweigert hat, ohne eine dreit�gige Vorbereitungszeit Zutritt zu den Tieren zu gew�hren.

Risi-Bitzi: ein unappetitliches Rezept. Der VgT empfiehl statt dessen vegetarische Vollwertern�hrung - der Gesundheit und den Tieren zuliebe.


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