16. Mai 2009, aktualisiert am 9. Dezember 2009

Verlogene Fleisch-Werbung im KTipp

Im Konsumentenmagazin KTipp erschien am am 22. April 2009 das folgende ganzseitige Inserat:

                                   

 

Der folgende Leserbrief dazu wurde vom KTipp unterdrückt:

Verlogene Fleischwerbung

Im K-Tipp vom 22. April wurde in einem Inserat der Schweizer Fleisch-Branche eine lückenlose Tierschutzkontrolle in der Schweiz behauptet. Das ist eine krasse Lüge. Lückenlose Kontrollen gibt es nirgends in der Schweiz. Die meisten Kantone machen - wenn überhaupt - nur wenige Stichproben jährlich.

Erwin Kessler, Verein gegen Tierfabriken Schweiz VgT.ch

Damit hat der KTipp seine Glaubwürdigkeit als unabhängiges Konsumentenschutz-Magazin verloren.

 

Der VgT hat am 16. Mai 2009 Beschwerde bei der Schweizerischen Lauterkeitskommission erhoben.

Am 15. Juli 2009 wies die Lauterkeitskommission die Beschwerde mit willkürlichen Behauptungen ab: Enscheid Lauterkeitskommission

Gegen diesen Entscheid rekurrierte der VgT am 27. Juli 2009 an das Plenum der Lauterkeitskommission: Rekurs

Dass die Schweiz ein besseres Tierschutzgesetz habe als das "Ausland", ist eine von der Agro-Lobby mit staatlichen Subventionen (Steuergeld) systematisch verbreitete Werbelüge, welche mittlerweile in der Bevölkerung als feststehende Tatsache betrachtet wird, wie auch die Studie "Agrarpolitische Mythen" feststellt.

Wie im Rekurs ausgeführt, stimmt dies zumindest nicht für Europa. Im Gegenteil gibt es Länder, in denen es einzelne Tierarten klar besser haben als in der Schweiz. In Irland zB verbringen die Milchkühe den grössten Teil des Jahres auf der Weide und nur die Wintermonate November und Dezember im Stall. Von einem solchen Leben können viele Schweizer Kühe nur träumen. Die angeblich fortschrtittlichen Tierschutzvorschriften gewähren angebunden gehaltenen Kühen nur an 90 von 360 Tagen einen kurzen Auslauf ins Freie. Weide ist nicht vorgeschrieben. Für Kühe in einem sogenannten "Laufstall" ist überhaupt kein Auslauf ins Freie vorgeschrieben.

Am 8. Dezember 2009
wies die Lauterkeitskommission unter Vorsitz der Nationalrätin Pascale Bruderer (sozialdemokratische Partei) den Rekurs ab mit der Behauptung, dass in der Schweiz strengere Vorschriften bestünden, sei unbestritten und bekannt, obwohl dieses Vorurteil im Rekurs ausdrdücklich bestritten wurde.
Weiter wird im Entscheid behauptet, in der beanstandeten Werbung stehe das Wort "können". Es werde deshalb nicht behauptet, in der Schweiz werde tatsächlich lückenlos kontrolliert, nur man könnte, wenn man wollte. Dass diese Werbung völlig sinnloswäre, wenn damit bezweckt würde, dass der Leser dies tatsächlich als "man könnte, wenn man wollte" verstehe, wurde einfach übergangen.
Siehe Entscheid Plenum Lauterkeitskommission.

Damit hat sich diese von der Wirtschaft finanzierte Lauterkeitskommission als heuchlerisches Feigenblatt der Werbewirtschaft entlarvt. Dass dies ausgerechnet unter Leitung einer Sozialdemokratin so läuft, entlarvt auch den Widerspruch zwischen Partei- und Wahlpropaganda einerseits, und tatsächlichem Handeln andererseits.
so läuft.


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