30. März 2012, ergänzt am 29. April 2013

VgT erfolgreich bis vor Bundesgericht:

Das Schweizer Fernsehen einmal mehr wegen tendenziös-einseitiger Sendung verurteilt. Diesmal ging es um die "Puls"-Sendung über Botox

In der Stellungnahme vom 13. März 2012 hat die Ombudsstelle SRF die Beschwerde als berechtigt beurteilt und das wie folgt begründet:

Wie bereits erwähnt, haben die Verantwortlichen des Schweizer Fernsehens zu Ihren Kritiken Stellung bezogen. Herr Gerald Tippelmann, Redaktionsleiter von „Puls“, schreibt dabei Folgendes:

 „Gern nehme ich hiermit Stellung zur Beanstandung des Präsidenten der VgT, Dr. Erwin Kessler. Kern des Vorwurfes ist, dass in einer monothematischen, 30 minütigen Berichterstattung über den Einsatz von Botulinustoxin in der Medizin die zweifellos fragwürdigen Produktions- und Zulassungsdetails nicht unerwähnt bleiben dürfen. Puls hat zum Ziel, Service und Ratgeberfunktion zu leisten. In unserer Sendung vom 2. Januar (http://www.videoportal.sf.tv/video?id=6e6ce134-287d-4820-bf01-1f66d8811338) ging es um die Wirkung von Botulinumtoxin auf den Menschen, als Gift, als Mittel gegen Beschwerden und Krankheiten und auch seinen Einsatz als ‚Faltenstraffer’. Die Frage, in welcher Form und in welchem Umfang fragwürdige Toxizitätstests an Tieren durchgeführt werden, war bewusst nicht Fokus der Sendung. Diese Fakten wurden im Rahmen der erweiterten Berichterstattung auf SF online am gleichen Tag ausführlich berichtet. Tierversuche im Rahmen von Zulassungs- und Qualitätssicherungsverfahren sind aus unserer Sicht ein Thema für sich und keinesfalls auf Botox beschränkt. Die kritischen Anmerkungen zu den bedenklichen Auflagen, die sich aus dem regula­torisch vorgeschriebenen Zulassungsverfahren ergeben, sind zwar nachvollzieh­bar, aber im Rahmen eines Magazins mit Service und Ratgeberschwerpunkt nicht zwingend Gegenstand der Berichterstattung.“ 

So weit die Stellungnahme des Redaktionsleiters von Puls”. Ich stelle dabei fest, dass Herr Gerald Tippelmann indirekt bestätigt, dass die Produktion und die Zu­lassung von Botox mit fragwürdigen Toxizitätstests an Tieren” verbunden ist. In­dem diese Test bewusst nicht im Fokus der Sendung Puls” waren, ist er der Auffassung, dass diese nicht zwingend als Gegenstand der Berichterstattung am Bildschirm zu betrachten sind. In Ihrer Eingabe sind Sie anderer Meinung. Sie monieren insbesondere, dass die Unterschlagung der Nennung der mit der Produktion von Botox verbundenen, schweren Tierquälerei eine Verletzung des Sachgerechtigkeitsgebot darstellt.

Nachdem ich die Angelegenheit studieren konnte, überzeugen mich die Argumente von Herrn Tippelmann nicht ganz. Dies aus zwei Gründen.

Zuerst einmal, weil ich Ihre Auffassung teile, wonach es sich bei der mit der Pro­duktion von Botox verbundenen Tierversuchen um eine relevante Frage handelt. Dies wird durch die Verantwortlichen von „Puls“ insofern bestätigt, als auf SF online bereits vor der Sendung darauf hingewiesen wurde. In dem von Frau Viviane Bühr verfassten Artikel wird diese Frage offen angepackt: „Jede Einheit des Botu­linumtoxins muss im Tierversuch an Mäusen getestet werden.“ Zwar wird vermerkt, dass damit bald Schluss sein könnte, indem gemäss Toxikologe Hans Bigalke Alternativmethoden möglich seien. Doch die heutige fragwürdige Lage wird insgesamt korrekt wiedergegeben:

„Der herkömmliche Test, mit dem die Konzentration jeder Botox-Charge getestet wird, heisst LD50. Dabei wird diejenige Substanzmenge (letale Dosis) ermittelt, bei der 50 Prozent der Lebewesen im Tierversuch sterben. Die Zahl der jährlich auf diese Weise verendeten Mäuse wird auf mehrere Hunderttausend geschätzt.“

Dann vor allem aber auch, weil die heutige Praxis für die Produktion und die Zulassung von Botox unter anderem bedeutet, dass je mehr Botox verbraucht wird, desto mehr Tierversuche gemacht werden müssen. Diese an sich unbestrittene Feststellung ist mehr als nur ein Detail, denn sie ist durchaus in der Lage, die Hal­tung der Konsumenten gegenüber dem Gebrauch von Botox zu beeinflussen. Wie Sie gehe ich ebenfalls davon aus, dass nicht wenige Personen, welche beab­sichtigen, sich Botox aus Schönheitsgründen spritzen zu lassen, im Sinne des Tierschutzes darauf verzichten würden.  

Gerade von einem Magazin, welches zum Ziel hat, Service und Ratgeberfunktion zu leisten, hätte dieser wichtige Aspekt nicht verschwiegen werden sollen. Nur durch die Erwähnung von der mit der Produktion von Botox notwendig verbunde­nen Tierquälerei wäre das Publikum in der Lage gewesen, sich über sämtliche Fragen rund um den Gebrauch von Botox eine vollständige, eigene Meinung zu bilden. Durch die von Ihnen kritisierte Nicht-Berücksichtigung dieses Aspekts war dies meines Erachtens nur ungenügend der Fall. 

Ich gelange somit zur Auffassung, dass das Sachgerechtigkeitsgebot durch die von Ihnen zu Recht kritisierte Unterlassung verletzt wurde. Ihre Beanstandung, soweit ich darauf eintreten konnte, beurteile ich somit als berechtigt.

Beschwerde des VgT an die UBI vom 30. März 2012 

Mit Entscheid vom 30. August 2012 hat auch die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) die Beschwerde gutgeheissen.

Die UBI fällte den Entscheid mit 5:3 Stimmen. (Es gibt ein paar UBI-Mitglieder, die prinzipiell gegen den VgT stimmen.)

Wie üblich berichteten die Medien nicht oder nur einseitig über den Entscheid.

Nicht berichtet hat das vom Entscheid betroffene Schweizer Staatsfernsehen.

Berichtet haben nur die folgenden 3 Zeitungen - alle mit dem identischen Bericht (der typische schweizerische Nachrichten-Einheitsbrei), in welchem unterdrückt wurde, dass es sich um eine Beschwerde des VgT handelt (der VgT wurde gezielt nicht erwähnt, journalistisch abnormal, aber typisch für die ständige Manipulation der Leser durch die Schweizer Medien): Neue Luzerner Zeitung, St Galler Tagblatt, Thurgauer Zeitung   

gutheissender Entscheid der UBI

Die SRG hat den Entscheid beim Bundesgericht angefochten - erbärmlich rechthaberisch und kleingeistig: Beschwerde der SRG  - Beschwerde-Antwort des VgT

 

VgT gewinnt auch vor Bundesgericht.

Wie schon die UBI folgte auch das Bundesgericht weitgehend der Argumentation des VgT und wies die Beschwerde dder SRG gegen das UBI-Urteil als "unbegründet" ab. 

Bundesgerichtsurteil

Zwei Monate nach diesem Bundesgerichtsurteil strahlte das Schweizer Fernsehen in der Sendung "Puls" erneut einen maniipulierten Bericht über Botox aus, in dem die Tierversuche erneut unterschlagen wurden und behauptet wurde, das einzige Problem von Botox sei der hohe Preis (siehe die zahme Kritik der UBI dazu).

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Der VgT hatte immer wieder Erfolg mit Beschwerden gegen die ständigen einseitig-tendenziösen Sendungen des Schweizer Staatsfernsehens SF: Liste der VgT-Beschwerden gegen das Schweizer Staatsfernsehen und -Radio 

Weiter zum Thema:

VgT-Dokumentation Botox

Botox im Schweizer Fernsehen


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