1. März 2010

VgT-ERFOLG gegen Polizei-Willkür:

Polizei löschte Aufnahmen, die der VgT mit versteckter Kamera zur Überführung eines Tierquälers gemacht hatte. Dies war rechtswidrig, wie die Anklagekammer des Kantons St Gallen auf Beschwerde des VgT hin feststellte. Üble Tierhaltung nun trotzdem aufgehoben.

Richtigstellung zur sda-Meldung vom 2. März 2010:
Es trifft nicht zu, wie die sda meldet, dass die Anklagekammer die Einstellung der Strafuntersuchung gegen die fehlbaren Kantonspolizisten als "korrekt" beurteilt hat. Die Anklagekammer hat lediglich festgestellt, der VgT sei nicht legitimiert, gegen diese Einstellung Beschwerde zu führen (weil Tierschutzorganisationen halt leider kein Klage- und Beschwerderecht haben in Tierschutzfragen).

Landwirt Walter Hungerbühler an der Wilerstrasse 201 in Flawil ist ein alter Tierschutz-Fall. Seit Jahrzehnten gewährte er seinen angebundenen Kühen keinen oder zu wenig Auslauf. Anzeigen verliefen im Sand, angeblich "mangels Beweisen", obwohl der Sachverhalt offensichtlich und von Hungerbühler sogar zugegeben wurde. Hungerbühler stand unter dem Schutz des Lokalfilzes. Der Tierschutzbeauftragte der Gemeinde war der Ansicht, man solle den alten Mann in Ruhe lassen.

Es ist keine Seltenheit, dass der Tierschutz bei St Galler Tierschutzbeauftragten der Gemeinden grundsätzlich an zweiter Stelle kommt. Auch das Untersuchungsamt St Gallen, welches das Verfahren gegen Hungerbühler einstellte, deckt gewerbsmässige Tierquäler immer wieder durch Verschleppung von Verfahren und schliesslich Einstellung mit windigen Begründungen.

Im Sommer 2008 beobachtete der VgT den Platz vor dem Stall, wo die Kühe angeblich Auslauf erhalten, mit einer versteckten Kamera. Nach zwei Monaten entdeckte der Bauer die Kamera und übergab sie der Polizei. Unter Verantwortung des Flawiler Posten-Chefs Wm Konrad Herzog wurden die Aufnahmen auf eine CD der Polizei kopiert und dann auf der Speicherkarte der Kamera gelöscht. So - mit gelöschten Daten - wurde die Kamera dem VgT zurückgegeben. 

Hierauf erhob der VgT bei der Anklagekammer eine Klage auf Feststellung der Rechtswidrigkeit des Abspeicherns und Löschen der Aufnahmen durch die Polizei. Mit Entscheid vom 22. Februar 2010 erhielt der VgT Recht. Die Anklagekammer stellte fest, dass sowohl das Abspeichern der Aufnahmen auf einer CD, wie auch deren Löschung auf der Speicherkarte rechtswidrig war (Entscheid der Anklagekammer).

Im Gegensatz dazu nahm das Polizeikommando St Gallen Wm Herzog sofort in Schutz. Der Polizeifilz deckt sich gegenseitig bei Übergriffen von Beamten. Herzog selber log im Untersuchungsverfahren gegen ihn wegen Amstmissbrauch schamlos drauf los und das kantonale Untersuchungsamt stellt das Verfahren ein, ohne die Sache ernsthaft zu klären und den widersprüchlichen Schutzbehauptungen von Herzog nachzugehen. Beamte schützen Beamte. Das ist beängstigend wenn man bedenkt, dass die Polizei mit einem Gewaltmonopol ausgerüstet ist, dem der Bürger ausser Beschwerden nichts entgegensetzen kann. Warum die Anklagekammer nicht von Amtes wegen eine Anklageerhebung verlangte, ist unerklärlich und wurde auch mit keinem Wort begründet.

Aufnahme mit versteckter Kamera des VgT: Stallvorplatz angrenzend an eine öffentliche Strasse

Der St Galler Oberstaatsanwalt Thomas Hansjakob versuchte vergeblich, der Anklagekammer weis zu machen, die versteckten Aufnahmen des VgT seien rechtswidrig gewesen, indem er in seiner Stellungnahme diese Aufnahmen eines öffentlich einsehbaren Stallvorplatzes mit heimlichen Aufnahmen in einem Anwaltsbüro gleichsetzte. Mit dieser absurden Argumentation kam Hansjakob bei der Anklagekammer aber nicht an, vielmehr verspielte er damit seine juristische Glaubwürdigkeit.

Hungerbühler, ehemaliger Waffenläufer, leidet an Muskelschwund (vermutlich hat ungesunde Ernährung mit zu viel Tierischem dazu beigetragen). Er kann deshalb selber keine Kühe mehr halten. Und den Stall kann er auch nicht vermieten, weil der Stall mitten im Dorf liegt, unpraktisch ist, um die Auslaufvorschrift zu erfüllen, und die Bauern in der Umgebung wissen, dass der VgT die Einhaltung der Auslaufvorschriften beobachtet.

So hat eine üble Tierhaltung ein Ende gefunden - trotz des Behörden- und Beamtenfilzes, welcher die fehlbaren Polizisten wie auch den gewerbsmässigen Tierquäler in Schutz nahmen, sondern einmal mehr dank der Hartnäckigkeit des VgT.


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