Der Tierschutz-Nichtvollzug im Kanton St Gallen SG

Buch von Erwin Kessler: "Tierfabriken in der Schweiz - Fakten und Hintergründe eines Dramas", Seite 122 (Kanton SG allgemein) und Seite 154 (Schweinefabrik Zäch)
 

Schweinefabrik von Aldo und Prof Roger Zäch in St Margrethen (1993):

Zynische Alibi-Massnahme:

Auf Anzeige des VgT hin, unter anderem wegen der fehlenden, in der Tierschutzverordnung aber vorgeschriebenen Beschäftigungsmöglichkeit, richtete Zäch diese Alibi-Strohraufe. Eine sehr praktische, unterhaltsfreie "Strohraufe", die nie nachgefüllt werden muss, weil die Tier nicht in der Lage sind, auch nur einen einzigen Strohhalm durch das engmaschige Gitter herauszuziehen. Das Veterinäramt jedoch war zufrieden damit. 

 

 

So beurteilte das Veterinäramt diese Tierhaltung:

Schweinefabrik von Aldo und Prof Roger Zäch in Au (1990):

 

VN 93-3 Seite 11-12

VN 95-5 Seite 9-14

VN  97-2 Seite 23

VN 97-4 Seite 3-5; ausführlicherer Bericht

Plädoyer von Erwin Kessler als Angeklagter wegen angeblicher Ehrverletzung gegen den Kantonstierarzt

VN 11-4 Beispiele aus der Ostschweiz von der Gründung des VgT 1989 bis heute: Wie der Politfilz dafür sorgt, dass das Tierschutzgesetz toter Buchstabe bleibt

 

 


Startseite VgT