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Streugebiet dieser Ausgabe: Kanton SZ, Wil/SG, Luterbach/SO, Stadt Bern

Gedruckte Ausgabe im pdf-Format


Inhaltsverzeichnis


Editorial von Erwin Kessler, Präsident VgT: Die Stimme der Agro-Lobby

Die Kaltblütigkeit, mit welcher die Agrolobby anständige Tierschutzvorschriften ablehnt, sagt einiges über ihre Einstellung zum Nutztier. Ich habe aus diesen Kreisen noch nie etwas über das Leiden von Lebewesen gehört, nur immer wirtschaftliche Argumente: Nutztiere werden als blosse Produktionsmittel und Wirtschaftlichkeitsfaktoren behandelt. So kommt es denn, dass ein «praxisgerechter» Tierschutzvollzug gefordert wird, wobei «praxisgerecht» in den Köpfen dieser Agrotechnokraten bedeutet, dass keine Kosten entstehen dürfen. Lesen Sie dazu auf Seite 20. In dieses Kapitel gehört auch «Risotto auf dem Bauernhof - dafür keine Zeit für die Tiere» Seite 7. Vielsagend ist auch, was kürzlich an der Delegiertenversammlung des Zentralschweizer Bauernbundes festgestellt wurde: «Schwer zu schaffen macht den bäuerlichen Tierhaltern die Auslaufpflicht an 90 Tagen pro Jahr für das Rindvieh.» Kühe sind offenbar gerade gut genug, um als Lebenslänglich Kettenhäftlinge möglichst viel Milch zu produzieren.


Kaninchen
von Erwin Kessler

Käfig- und Kastenhaltung von Kaninchen ist eine Tierquälerei, die sich nach wissenschaftlichen Untersuchungen sogar in Skelett-Deformationen äussert, weil die Tiere praktisch immer sitzen müssen und sich nie artgemäss bewegen können. Kaninchen sollten in geräumigen Gruppenställen gehalten werden, die reichhaltig "möbliert", das heisst mit Nestboxen, Röhren, erhöhten Flächen, Versteckmöglichkeiten und Stroheinstreu ausgestattet sind. Noch besser ist ein Freigehege, wo die Kaninchen graben, herumhoppeln, rennen, spielen und Luftsprünge vollführen können.

Das Hauskaninchen hat das Verhaltensmuster seiner wilden Vorfahren (Wildkaninchen) noch weitgehend bewahrt; es verwildert in der Freiheit rasch und ist keineswegs an ein Leben in Kästen oder Käfigen angepasst. Auch die oft zu sehenden kleinen, verschiebbaren Ställe genügen nicht für eine artgerechte Tierhaltung - höchstens vorübergehend für 2 bis 3 Jungtiere. Für eine ganze Familie (Zibbe mit Jungen) ist dieser Lebensraum viel zu klein. In der freien Natur ist die Zibbe täglich nur ein bis zweimal für zehn Minuten bei den Jungen, wenn sie diese säugt. In einem kleinen Stall wird sie dagegen ständig von den Jungen bedrängt, wird neurotisch und tötet gelegentlich sogar ihren Nachwuchs.Werden die Kaninchen auch nachts im Freigehege gelassen, können Marder, Wiesel, Iltis und Fuchs Schäden anrichten. Wildernde Katzen stellen auch tagsüber eine Gefahr für die Jungtiere dar. Gibt man abends das Futter in den Stall, gewöhnen sich die Tiere rasch, zu dieser Zeit den Stall aufzusuchen, und man muss sie nicht einfangen. Die Tiere sollten aber auch nachts genügend Bewegungsfreiheit haben, da sie auch nachts aktiv sind. Man kann die Tiere Tag und Nacht, Sommer und Winter im Freigehege lassen, wenn der Zaun mit Elektro-Drähten gesichert ist: Drei Finger breit über dem Zaun wird ein Draht gespannt, der an einen Viehhüteapparat angeschlossen wird. Dies hält Raubtiere wirksam ab. Der Zaun in Form eines Drahtgeflechtes wird unten etwa 80 cm flach auf den Boden umgelegt und leicht mit Erde bedeckt. Das verhindert, dass Raubtiere oder die Kaninchen selbst sich unten durchgraben. Das Höhlengraben der Kaninchen im Freigehege kann unter Umständen zu einem Problem werden: plötzlich enden die Gänge jenseits des Zaunes. Die Grabaktivität wird stark reduziert, wenn im Gehege ein sogenannter Nesthaufen eingerichtet wird:

 

 

Ein Haufen aus Zweigen, Ästen, Stroh und Laub wird mit einer wasserdichten Blache oder mit Dachpappe überdeckt, und fertig ist der Kaninchenbau. So braucht es keinen Stall. Die Tiere leben sehr gerne in solchen Nesthaufen, bauen darin ihre Nester und Gänge. Einen warmen Stall brauchen Kaninchen nicht. Wichtig ist nur ein trockener, wettergeschützter Ort, wo sie sich verkriechen können. Temperaturen weit unter Null ertragen sie sehr gut. Sie springen im Winter gerne im Schnee herum.

Kaninchen können gut mit Geflügel zusammen im gleichen Gehege gehalten werden. Das Gehege sollte mit Büschen, grossen Steinen, Rundhölzern, Röhren etc durchsetzt werden, da Kaninchen instinktiv gerne Deckung aufsuchen. Der Zaun sollte bis auf eine Höhe von 1 m engmaschig sein (30 mm) und insgesamt eine Höhe von 1.30 bis 1.50 m aufweisen, da sonst junge Tiere durch die Maschen schlüpfen oder über den Zaun klettern. Ist der Zaun oben mit einem Elektrodraht gesichert, genügt eine Zaunhöhe von 1 m. Weibchen und Männchen vertragen sich sehr gut. In Gruppen von ausgewachsenen Männchen (Rammler) können Rangkämpfe stattfinden, was aber bei jüngeren Tieren noch unproblematisch ist, wenn sie genügend Ausweich- und Versteckmöglichkeiten haben. Alte Rammler dagegen vertragen sich schlecht und können nicht zusammen gehalten werden. Einzelhaltung ist aber auch nicht tiergerecht. Doch ist es sowieso nicht zweckmässig, mehr als einen Zucht-Rammler (so nennt man die Männchen) zu halten. Die jungen Rammler sind spätestens dann zu schlachten, wenn Raufereien auftreten. Die Zibbe - so nennt man das Kaninchen-Weibchen - soll nach dem Werfen ihre Nesthöhle bzw den Stall beim Verlassen mit Stroh, Heu oder Gras verschliessen können, da dies ein angeborener Trieb ist. Als Alternative kann der Stall mit einem kleinen Klapptürchen am Eingang versehen werden (zB Gummi- oder Stofflappen). Kaninchen sind typische Dämmerungstiere; ihre Aktivitäten sind durch zwei längere Fressphasen - die eine in der Abend-, die andere in der Morgendämmerung - bestimmt. Dazwischen halten Kaninchen gerne zusammen mit Artgenossen im Schatten ihre Siesta. Sträucher und Bäume sind deshalb ein wichtiger Bestandteil jedes Freigeheges. Gerne nagen sie an grünen Zweigen, besonders von Obstbäumen, am liebsten im Winter, wenn kein Gras mehr verfüttert werden kann. Im übrigen reicht Gras und Heu in guter Qualität durchaus für die Fütterung. Zusätzliches (Kraft-)Futter ist nicht unbedingt nötig. Hie und da ein Stück hartes Brot oder eine andere Abwechslung (Futterrüben, Rüebli, Getreidekörner oder pflanzliche Küchenabfälle) nehmen sie aber gerne. Auch im Sommer sollten sie jederzeit die Möglichkeit haben, sauberes und trockenes Heu aufzunehmen. Heu ist ein ideales Futter, gut für die Verdauung (wichtig als Ergänzung zur Grasfütterung) und als Beschäftigungsmaterial. Wichtig ist täglich frisches Wasser, besonders bei trockenem Futter. Da Kaninchen sehr anfällig auf die Seuche Kokzidiose sind, besonders wenn sie lange im gleichen Gehege gehalten werden, ist die Zufütterung von Kaninchen-Fertigfutter mit Kokzidiostatika in der Freilandhaltung leider unverzichtbar. Zum Werfen (Gebären) baut die Zibbe ein Nest aus Gras und Heu. Unmittelbar vor dem Werfen reisst sich das Weibchen an Brust, Bauch und Flanken Haare aus und polstert damit zusätzlich das Nest aus. Die Jungtiere werden nach einer Tragzeit von 31 Tagen als nackte, blinde und taube Nesthocker geboren. Nach etwa drei Wochen erscheinen die Jungtiere erstmals im Freien. Zuchttiere können bis zwölf Jahre alt werden, man hält sie aber kaum so lange. Mastkaninchen werden bereits im Alter von vier bis sechs Monaten geschlachtet. Unmittelbar nach dem Werfen kann die Zibben vom Bock wieder gedeckt und so im Prinzip alle 31 bis 32 Tage wieder Junge zur Welt bringen. Das Absetzen (Entwöhnen) der Jungen im Alter von 30 Tagen entspricht dem normalen Zeitpunkt der Entwöhnung. Bei nach dem Werfen erneut trächtigen Zibben versiegt die Milchproduktion etwa am 27. Tag; die Jungen sind dann selbständig. Nicht wieder tragende Mütter können fünf bis sechs Wochen lang säugen. Es gibt keinen Grund, die Jungen in diesem Fall künstlich abzusetzen. Literatur: Ueber die Kaninchenhaltung gibt es leider nur wenig empfehlenswerte Bücher. Gute Kurzanleitungen sind beim STS, Dornacherstr 45h, 4052 Basel, erhältlich: "Du + die Natur" vom März 1989 und vom April 1994, sowie das Faltblatt "Kaninchenfreilandhaltung in Gruppen / Eine Anleitung zum Gehegebau". Bei der KAG, Engelgasse 12a, 9001 St Gallen erhältlich sind die «Anforderungen an die KAG-freiland-Haltung von Kaninchen.»

Die "ganz normale", übliche Käfigmast. Importiertes ausländisches Kaninchenfleisch kommt alles aus solcher KZ-Haltung:

Tierquälerische Intensivhaltung auch in den Versuchslabors:

Meerschweinchen und Kaninchen ersetzen einander keine Artgenossen! Es ist falsch zu glauben, einem einsamen, einzeln gehaltenen Kaninchen könne einfach ein Meerschweinchen als Ersatz für Artgenossen gegeben werden.Zur artgerechten Haltung von Meerschweinchen siehe VN97-1, erhältlich durch Einzahlung von Fr 5.- (mit beiliegendem Einzahlungsschein).


Angora-Kaninchen:
Tierquälerei für die "Naturmode" des Mode-Versandhauses Köppel

von Erwin Kessler

Das Züchten und Rupfen von Angora-Kaninchen ist aus folgenden Gründen eine Tierquälerei:Angora-Kaninchen stellen eine langhaarige Extremzüchtung dar. Die Tiere wären ohne spezielle Behandlung und Haltung nicht lebensfähig. Das art- und naturwidrig langhaarige Fell verklebt bei Verschmutzung leicht. Die Tiere werden deshalb normalerweise einzeln und relativ steril in kleinen "sauberen" Gitterkäfigen gehalten. Die angeborenen artgemässen Verhaltensweisen wie Scharren in Einstreu oder Erde, Herumrennen, Kapriolen schlagen, Spielen mit Artgenossen etc werden gewaltsam unterdrückt, um die Verschmutzung und Verfilzung der "Wolle" zu verhindern. Als Folge der Einzelhaltung (soziale Isolation) und des dauernden Eingesperrtseins in kleinen Käfigen werden die Tiere hochgradig apathisch - eine schwere Verhaltensstörung. Diese Apathie wird von Leuten ohne ethologische (Ethologie = Verhaltenskunde) Kenntnisse - dazu zählen die meisten Biologen, Veterinäre und die traditionellen Kaninchenzüchter - oft mit Zahmheit verwechselt. Verhaltenskunde ist in der Ausbildung der Tierärzte nur ein Wahlfach.Um artgerecht gehaltene Tiere handzahm zu halten, müsste man sich täglich mindestens eine Stunde mit ihnen beschäftigen (mit Körperkontakt). Einzeln gehaltene Kaninchen können wie Plüschtierchen gefasst und irgendwohin gestellt werden, ohne dass sie davonlaufen - typisch für starke Apathie. Die Kaninchenzüchter beeindrucken dann Laien mit der angeblichen Zahmheit und wollen damit das Wohlbefinden der Tiere beweisen. Kaninchen sind sozial lebende Tiere. Alle sozial lebenden Tiere leiden, wenn sie über längere Zeit einzeln, das heisst von Artgenossen isoliert gehalten werden. Beim Menschen spricht man von Isolationshaft; die damit verbunden Leiden dürfen wohl als allgemein bekannt vorausgesetzt werden; Amnesty International macht regelmässig auf solche Foltermethoden aufmerksam. Wenn wir an die Tiere denken, ist die Schweiz auch eine Folter-Diktatur. Das Bedürfnis, sich regelmässig in Gemeinschaft mit anderen aufzuhalten, teilt der Mensch mit anderen höheren, sozial lebenden Säugetieren. Wie sehr diese unter Einzelhaltung leiden, lässt sich an den entstehenden Verhaltensstörungen erkennen. Bei einzeln gehaltenen Kaninchen werden folgende Verhaltensstörungen beobachtet:- Fehlen von Spielverhalten- Fehlen von Sozialverhalten (Sich-Lecken, Körperkontakt beim Ruhen, Paarungsverhalten etc)- ApathieAngorakaninchen sind derart apathisch, dass sie sich beim Rupfen der Haare - einer schmerzhaften, widernatürlichen Prozedur - kaum noch wehren. Das Rupfen führt in der Praxis meist zu entzündeter Haut, blutigen Wunden und Kälteschock. Behauptungen, die Kaninchen würden geschoren, sind unglaubwürdig, da das bei diesen kleinen Tieren eine schwierige Prozedur ist. Abgesehen wäre das für die Tiere ebenfalls mit grosser Angst verbunden; Kaninchen sind keine Schafe, sondern kleine, empfindliche und ängstliche Tiere.Die Firma Köppel inseriert regelmässig im "Natürlich" und anderen Zeitschriften, welche naturverbundene und gesundheitsbewusste Menschen ansprechen. Im Katalog und in den Inseraten erweckt Köppel den Eindruck, die Angora-Wolle komme aus tierfreundlicher Produktion und sei ein "Naturprodukt". Für ein Produkt, das in Qualzucht gewonnen wird, ist das eine unlautere, irreführende Bezeichnung.Herr Köppel hat uns auf Anfrage hin persönlich garantiert, dass seine Angora-Wolle aus tierfreundlicher Haltung komme. Er kenne persönlich Angora-Züchter. Das sei keine Tierquälerei. Auf hartnäckige Nachfrage hin, was er unter tierfreundlicher Angorakaninchen-Zucht verstehe, wich er dieser Frage damit aus, er sei kein Fachmann, wir sollten Fachleute fragen, Angora-Kaninchen könnten aber sicher tierfreundlich gehalten werden. Wie kann er das behaupten, wenn er doch kein Fachmann ist und nicht beschreiben kann, wie eine tierfreundliche Angora-Zucht aussehen soll? Herr Köppel weigert sich, uns die Adressen seiner Angora-Wolle-Produzenten anzugeben, damit wir einen Augenschein vornehmen könnten, und verweist uns an seinen Lieferanten, der uns die Auskunft ebenfalls verweigert. Wir müssen deshalb leider feststellen, dass die Werbung und Konsumenteninformation der Firma Köppel kein Vertrauen verdient.Leider hat sich die Natürlich-Redaktion geweigert, den vorliegenden kritischen Beitrag über ihren Inserenten Köppel zu publizieren.


Stadt Bern stellt Land für tierquälerische Kaninchenhaltung zur Verfügung

Am Ladenwandweg im Quartier Ausserholligen stellt die Stadt Bern Land zur Verfügung für eine ganze Siedlung von Hobby-Kaninchenquälern. Vorstösse des VgT beim Stadtradt, städtisches Land nur für artgerechte Tierhaltung nutzen zu lassen, blieben erfolglos.

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Tierquälerische Kaninchenhaltung beim Pflegheim Wil/SG

(EK) Die Tiere müssen ihr Leben in engen Kästen verbringen, können nie herumhoppeln und spielen. Sich im Kreise drehen ist ihre einzige Bewegungsmöglichkeit. Kaninchen einzeln in Kastenabteilen zu halten, bedeutet grausame Isolationshaft, zusätzlich zur entsetzlichen dauernden Einschränkung der Bewegungsmöglichkeit dieser von Natur aus gemeinschaftlich in Kolonien lebenden Lauf- und Grabtiere.Am 19. Mai 1994 haben wir der Stadt Wil folgendes geschrieben:Im Stadtpark beim Pflegeheim werden auf städtischem Grund Kaninchen in tierquälerischen Kästen gehalten. Wir bitten Sie, öffentlichen Grund nur für artgerechte Tierhaltung zur Verfügung zu stellen und diesem Kaninchenhalter eine kurze Frist zu setzen, um ein Freigehege zu erstellen oder seine Tierhaltung einzustellen.Dem Schreiben legten wir Anleitungen zur artgerechten Kaninchenhaltung bei. Zuständigkeitshalber wurde es an die Verwaltung des Pflegeheims weitergeleitet. Diese schrieb uns am 27. Mai 1994:Wir bestätigen den Eingang Ihres Schreibens an den Stadtrat der Stadt Wil und werden uns mit Ihrem Anliegen befassen. Am 17. Juni 1994 erhielten wir vom Pflegeheim ein weiteres Schreiben: Wir beziehen uns auf Ihr Schreiben vom 19. Mai 1994 sowie unseren Brief vom 27. Mai 1994. Die Kaninchenhaltung wie sie auf unserem Grund gepflegt wird, ist nach unserer Beurteilung durchaus üblich in dieser Form und nicht tierquälerisch. Wir haben jedoch auch Ihre Anleitung zum Gehegebau studiert und finden diese sicherlich ansprechend. Nach internen Diskussionen haben wir uns entschlossen, Ihnen die Erstellung eines solchen Mustergeheges auf unserem Grund zu ermöglichen. Auch unser Kaninchenhalter hat sich gerne bereit erklärt, Hand zu diesem Unternehmen zu bieten. Die Erstellung muss allerdings durch Sie oder durch von Ihnen Beauftragte erfolgen und auch Material - und Erstellungskosten müssten von Ihnen getragen werden...Hierauf liessen wir durch eine in Wil wohnhafte VgT-Aktivistin klarstellen, dass der VgT nicht beabsichtigt, Kaninchen zu mästen oder Kaninchenhaltern Gehege zu finanzieren, erklärten uns jedoch bereit, Beratung und Informationsmaterial zur Verfügung zu stellen. Trotz wiederholten Bemühungen konnte auf dieser Basis nichts bewirkt werden. Die Kaninchen werden bis weiterhin in diesen engen Kästen gemästet, worüber sich immer wieder Spaziergänger aufregen.


Kaninchen-Befreiungsaktionen der TBF

Am 25. Sept 1996, befreite die Tierbefreiungsfront TBF die rund 25 Kaninchen aus den Kästen und liess sie auf die Wiesen hinaus. Die Tiere waren aber offenbar durch das Leben in den engen Kästen derart apathisch geworden, dass sie nicht sogleich das Weite suchten und sich in den Büschen versteckten. Am Morgen wurden die meisten vom Mäster wie Plüschtierchen eingesammelt und wieder eingesperrt. Um die Tierschützer zu kompromittieren, schlug er einige Kaninchen tot und präsentierte sie der Presse als Opfer der TBF.


Mahnmal zum Tier-Holocaust vor dem Bundeshaus

Am 11. März 98 (Bundesrats-Ersatzwahl für BR Delamuraz) hat der VgT morgens um 7 Uhr vor dem Eingang zum Bundeshaus ein vielbeachtetes «Kunstwerk» als Mahnmal "Zur Erinnerung an den heutigen Holocaust der Nutztiere" deponiert: Eine «künstlerisch» zusammengezimmerte grosse, schwarze Kiste, auf welcher ein Schweinskopf aus dem Schlachthaus sowie diverses, stinkendes Gedärme ausgestellt wurden. Sonderbarerweise wurde dieses Kunstwerk, das ebenfall an einen Holocaust erinnert, nicht wie das jüdische Holocaust-Mahnmal "Shoa" wenige Tage vorher am gleichen Ort, wenigstens ein paar Stunden lang geduldet. Vielmehr wurde VgT-Präsident Erwin Kessler, der sich kurze Zeit an die Skulptur angekettet hatte, von der Stadtpolizei nach rund 20 Minuten in Handschellen abgeführt. Nach seiner Freilassung wurde das Kunstwerk - wie zuvor "Shoa" - auf dem Paradeplatz Zürich aufgestellt.Mit der Aktion rief der VgT dazu auf, unter dem endlosen Beklagen des Nazi-Holocausts, das kein einziges Opfer wieder lebendig macht, den heutigen Holocaust an den Tieren nicht zu vergessen: Eine Bewusstseinsbildung könnte sofort sehr viel Leid ersparen! Aber es ist natürlich billiger und einfacher, über frühere Unmenschen zu lamentieren, als das heutige Elend zu sehen, das eine unbequeme Verhaltensänderung fordert.

Einen Tag nach dieser Mahnmal-Aktion schrieb die Aargauer-Zeitung, «Tierschützer Kessler mit Bibel» sei vor dem Bundeshaus gewesen. Es ist schon unglaublich, welchen Quatsch dieses Blatt immer wieder zusammenschreibt. Vom Mahnmal oder vom Zweck der Aktion stand nichts. Erwin Kessler hatte auch gar nichts in der Hand, was mit einer Bibel hätte verwechselt werden können.

Vor dem Bundeshaus:

Erwin Kessler wird mit Handschellen gefesselt und abgeführt:

Etwas später auf dem Paradeplatz Zürich:


KZ-Eier in Migros-Produkten
von Erwin Kessler

Wie immer, wenn die Migros grossspurige Fortschritte bezüglich ökologisch-tierschützerischer Qualität seiner Produkte ankündigt, geschieht nachher kaum etwas. Das Ergebnis ist jeweils umgekehrt proportional zur Grossspurigkeit der Ankündigung. Vor zwei Jahren hat Migros angekündigt, künftig in Fertigprodukten keine Käfig-Eier mehr zu verwenden. Heute, zwei Jahre später sind es gerade ein paar Teigwaren, die deklariert aus Bodenhaltungseiern (nicht etwa Freilandeier!) hergestellt werden. Es sei schwierig, genügend Bodenhaltungseier zu beschaffen, sagt der Konsumenten-Service der Migros, man müsse schrittweise vorgehen. Diese Schrittchen-Strategie ist sattsam bekannt: Dauervertröstung in die Zukunft. Oft sind es sogar Rückschrittchen, wie etwa beim Migros-Sano-Programm, das gerade wegen seiner Halbherzigkeit nicht das Vertrauen der Konsumenten fand und - verglichen mit dem konsequent auf Bio und Freiland ausgerichteten Coop-Naturaplan - zu einem Flop wurde.Wie Migros ständig mit leeren Werbeversprechungen die Konsumenten täuscht, haben wir schon oft dokumentiert. Siehe VN97-1,-2,-3,-4,-6, VN96-4,-5, VN95-6, VN94-6.


Das Leiden gentechnisch veränderter Labortiere

Streicheltier und ....... .................................                               Labor-Krebsmaus. Krebsmaus heisst sie deshalb, weil ihr gentechnisch ein artfremdes Gen in die Erbsubstanz eingeschleust wurde, damit sie - zu Forschungszwecken - schnell und zuverlässig an Krebs erkrankt.

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In der Gentechnologie werden massenhaft Versuchstiere verbraucht. An einem OECD-Symposiums über «genetisch veränderte Mäuse als Krankheitsmodelle für Menschen» (ALTEX 2/97) sprachen die Forscher von unkontrollierbaren schweren Schäden, welche gentechnische Versuche bei den Versuchstieren auslösen können, zB ungewollte Missbildungen, wobei oft Rippen und Brustkorb nicht richtig geformt sind, wodurch die Tiere nicht richtig atmen können. Solches Tierleid wird von den Tierexperimentatoren einfach hingenommen. «Der Zweck heiligt die Mittel.»Am gleichen Symposium bezeichnete ein britischer Forscher als das grösste Problem beim Entwickeln einer transgenen Maus für die Polio-Impfstoff-Prüfung die Gefahr, dass solche Mäuse aus den Labors entweichen und Starrkrampf-Epidemien auslösen könnten.Ein amerikanischer Forscher gab bekannt, alle Versuche, transgene Mäuse als Krankheitsmodell für AIDS zu verwenden, seien fehlgeschlagen. Dutzende von Mäusestämmen seien in seinem Labor produziert worden, und nur ein einziges Tier, ein Krüppel infolge gentechnischer Veränderung (!), sei infiziert worden. -

 

JA zur Genschutz-Initiative

Die Genmanipulation ist mit grossen, unkalkulierbaren Risiken für die Gesundheit verbunden. Dass dabei Geschäft und Karriere, nicht Ethik und Verantwortung regieren, zeigt sich am skrupellosen Umgang mit den Versuchstieren, die auch nicht vor schwerstem Leiden des höchsten Belastungsgrades verschont werden. Mit einem Verbot der Patentierung von Tieren und Pflanzen, einem Verbot derFreisetzung genmanipulierter Lebewesen in die Umwelt und einem Verbot der Produktion genmanipulierter Tiere setzt die Initiative klare Grenzen. Trotzdem lässt sie der Technologie noch einen grossen Spielraum, so insbesondere in der Grundlagenforschung, in der Medizin und in der industriellen Produktion von Stoffen aus genetisch veränderten Organismen (Mikroorganismen, Pflanzen, pflanzlichen und tierischen Zellkulturen). Grundsätzlich ist damit jegliche Produktion von Pharmaka, Hilfsstoffen, Industriechemikalien etc in abgeschlossenen Systemen erlaubt.


Klage eines Appenzeller Schweinemästers gegen den VgT abgewiesen

(EK) In den VN98-2 haben wir darüber berichtet, wie der Appenzeller Schweinemäster und Tierdrogenhändler Walter Rusch, Gonten, von den Appenzeller Behörden gedeckt wird. Auf eine Anzeige des VgT hin wurde ihm die bevorstehende Kontrolle durch das Landwirtschaftsamt schriftlich angekündigt und dann «festgestellt», der Betrieb sei weitgehend gesetzeskonform. Gegen VgT-Präsident Erwin Kessler, der Bilder veröffentlichte über die üblen Zustände in dieser Schweinefabrik, klagte Rusch wegen Ehrverletzung und unlauterem Wettbewerb. Die Ehrverletzungsklage ist nun vom Bezirksgericht Bülach abgewiesen worden. Rusch hat nebst seinen Anwaltskosten auch die vollen Gerichtskosten von 6000 Fr zu tragen und den VgT mit 3000 Fr zu entschädigen. Immer noch hängig ist seine Strafklage wegen unlauterem Wettbewerb.


Leserbrief zum Tierschutzschlendrian im Kanton Solothurn (siehe VN98-1) :

«Risotto auf dem Bauernhof» - dafür keine Zeit für die Tiere

Landwirt Dysli in Luterbach organisiert lieber «Risotto auf dem Bauernhof», statt zu seinen Kühen zu sehen! Wir haben uns schon oft gewundert, warum seine Kühe abends um 10 Uhr noch brüllen.
E.Sch., Luterbach


Der ganz normale Wahnsinn:
Tier-KZ-Alltag im Kanton Schwyz

von Erwin Kessler

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Schweinefabrik in Steinen (15)

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Schweinefabrik in Steinerberg (Molkerei Vogel) (24)

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Schweinefabrik in Seewen-Engiberg, an der Strasse Steinen-Seewen (25)

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Schweinestall von David Beeler an der Strasse Steinen-Sattel (19)

  
Schweinefabrik Steinerberg-Diezig (25)

In den VN1997-1 haben wir über die grauenhaften Zustände in Schwyzer Schweinefabriken berichtet. Weil solche Bilder der Schwyzer Bevölkerung und vorallem den Konsumenten nicht gezeigt werden dürfen, ist in diesem Kanton ein «Schweine-Krieg» entbrannt: Die einzige unabhängige Lokalzeitung, welche den Mut hatte, diese Bilder zu veröffentlichen, wird jetzt vom Agro- und Politfilz mit Drohungen und Nötigungen systematisch fertig gemacht. Lesen Sie dazu den Bericht auf der nächsten Seite. Aber zum Glück gibt es noch den VgT! Die vorliegende Ausgabe der VN wurde in alle Briefkästen im Kanton Schwyz gestreut.

Essen Sie heute vegetarisch - Ihrer Gesundheit und den Tieren zu liebe!


Schächt-Prozess
Missbrauch des Antirassismus-Strafartikels:
Zwei Monate Gefängnis für Kritik am Schächten

Das Zürcher Obergericht hat am 10. März 1998 Tierschützer Erwin Kessler zu 45 Tagen Gefängnis unbedingt verurteilt wegen angeblich antisemitscher Kritik am Schächten. An diesem Willkürurteil mitgewirkt haben die Oberrichter Dr Brunner (LdU), Helm (GP) und Ersatzrichter Zürcher.

Rechtsanwalt J.R. Spahr, Zürich, zur Verurteilung:
"Die Feststellung des Gerichtes "Die Vergleiche mit dem Holocaust sind menschenverachtend" ist tierverachtend - typisch für die in der Schweiz noch mehrheitlich herrschende anthropozentrische Mentalität und mangelnde Ethik."

Weitere Infos und die Plädoyers von Erwin Kessler.


Alltag im schweizerischen Unrechtsstaat:
Bundesrätliche Beihilfe zur Umgehung des Schächtverbotes

Volksbeschlüsse und Gesetze sind wenig wert, wenn sie dem herrschenden Regime nicht passen. Der Nichtvollzug des Tierschutzgesetzes zeigt das täglich neu.Das gilt speziell auch für das Schächtverbot, welches ursprünglich durch Volksbeschluss in die Verfassung kam und dann 1978, bei der Schaffung des Tierschutzgesetzes, in dieses Gesetz verlegt wurde. Das Tierschutzgesetz wurde vom Souverän überwältigend mit 80 Prozent Ja-Stimmen gutgeheissen - und trotzdem bleibt es aus wirtschaftlichen und handels- politischen Gründen weitgehend toter Buchstabe. Das gilt auch bezüglich des Schächtverbotes..Letztes Jahr hat der Bundesrat das Schächten von Geflügel in der revidierten Tierschutz-Verordung auf Intervention jüdischer (nicht moslemischer!) Kreise hin ausdrücklich erlaubt. Und die Umgehung des Schächtverbotes für Säugetiere wird vom Bundesrat offen geduldet, indem er den Import vonSchächtfleisch weiterhin ohne jede Einschränkung erlaub. Die Tiere werden damit für den einheimischen «Bedarf» einfach jenseits der Grenze gequält. Das ist offensichtlich nicht der Sinn des vom Souverän beschlossenen Schächtverbotes.Eigentlich müsste der Bundesrat wegen Beihilfe zur Verletzung des Tierschutzgesetzes bestraft werden. Aber in der Schweiz werden nicht die grossen Gangster verfolgt. Die Politmafia, gewerbsmässige Tierquäler und Schreibtischtäter in Regierung, Verwaltung und Gerichten können ungehindert, ja sogar noch staatlich besoldet und subventioniert, ihr Unwesen treiben, während die Justiz mit grossem Aufwand gern und häufig Verfahren gegen Tierschützer führt. Kürzlich wurden Aktivisten der Animal Liberation Front im Kanton Schaffhausen wegen einem Sachschaden von nur 2000 Fr wie Schwerverbrecher mit Telefonabhörungen verfolgt. Eine Beschwerde des VgT gegen den verantwortlichen Untersuchungsrichter Neukomm hat der Schaffhauser Regierungsrat zurückgewiesen mit der Begründung, ein solcher Eingriff in den Privatbereich (auch mitbetroffener Unbeteiligter) sei wegen der «Besonderheit» des Deliktes gerechtfertigt gewesen. Tierschützerische Beweggründe sind offenbar besonders staatsgefährdend. Das zeigt auch die Verurteilung von Tierschützer Erwin Kessler wegen seiner tierschützerischen Kritik an der barbarischen Schächttradition.


Die jüdische Bundesrätin Ruth Dreifuss setzt sich ein für die Duldung des grausamen Schächtens. Sie duldet auch, dass der Nationalfonds zur Förderung der Forschung mit Steuergeldern grausame Tierversuche des höchsten Belastungsgrades unterstützt (ihr Bruder ist Tierexperimentator) .

 


Nationalräte, die sich für die Abschaffung des Schächtverbotes für Geflügel eingesetzt haben

Rudolf Rechsteiner (SP/BS), Regina Aeppli (SP/ZH), Vreni Hubmann (SP/ZH, Mittelschullehrerin!), Ursula Leemann (SP/ZH), Vreni Müller-Hemmi (SP/ZH, Lehrerin!), Rudolf Strahm (SP/BE), Doris Stump(SP/AG), Anita Thanei (SP/ZH), Peter Vollmer (SP/BE, Präsident der Stiftung für Konsumentenschutz SKS), Hans Zbinden (SP/AG, Präsident des Hilfswerks «Brot für alle» - offenbar ein typischer anthropozentrischer Rassist, der die Tiere aus seinem humanen und sozialen Denken ausschliesst!).



Stadt Bern stellt Land zur Verfügung für Kaninchen in Kästen und Mutterschweine im Kastenstand

Am Ladenwandweg im Quartier Ausserholligen stellt die Stadt Bern Land zur Verfügung für eine ganze Siedlung von Hobby-Kaninchenquälern. Vorstösse des VgT beim Stadtradt, städtisches Land nur für artgerechte Tierhaltung nutzen zu lassen, blieben erfolglos.

Elfen gibt es schon lange nicht mehr in der Elfenau, dem Naherholungsgebiet am Rande der Stadt Bern, dafür Schweine in Folterkäfigen. Der Pächter dieses städtischen Gutsbetriebes und seine Frau wollen die Kastenstände auch weiterhin behalten. Dafür schmücken sie die Hausfassade mit Blumen, sind stolz auf die Tafel «IP-Integrierte Produktion» und bieten mit einem betont bäuerlichen Image Ware zum Verkauf ab Hof an. Und die Berner Stadtregierung denkt auch nicht daran, auf ihrem Pachtland für eine argerechte Tierhaltung zu sorgen.


«Migros-Sano-Rindfleisch» aus konventioneller Intensiv-Mast

Am 25.1.98 enthüllte die Sonntags-Zeitung einen Bericht des Schweizer-Rindermast-Verbandes, dass Migros konventionelle Mastrinder als «M-Sano-Rindfleisch» aus tierfreundlicher Haltung vermarktet. Die Migros habe kein Interesse an einer strengen Kontrolle, da es sonst Beschaffungsprobleme gäbe.


Nicht noch mehr Tierfabriken in der Landwirtschaftszone:
Unterschreiben Sie das Referendum gegen die Lockerung des Raumplanungsgesetzes!
Unterschriftenbogen erhältlich beim Verein «Schutz des ländlichen Raumes», Postfach, 8612, 3001 Bern


Erwin Kessler am 25. Mai in Deutschland vor Gericht wegen Tiertransport-Blockade
von Sam Urei

Am 2. August 1997 haben der VgT Österreich und der VgT Schweiz am Autobahngrenzübergang bei Salzburg einen Transporter mit 37 Mastbullen aufgehalten, die in einem slowenischen Hafen nach dem Libanon verschifft werden sollten. Der Transporter wurde mehrere Stunden aufgehalten, wobei die Tiere getränkt und gefüttert wurden (siehe VN98-1 Seite 12). Erwin Kessler, Präsident des VgT Schweiz und Mitbegründer des VgT Österreich, war persönlich dabei. Nun steht er am 25. Mai in Deutschland vor Gericht. Die öffentliche Verhandlung findet um 15.00 Uhr vor dem Amtsgericht Laufen bei Salzburg statt. Vorher gibt es ab 13.00 Uhr vor dem Gerichtsgebäude eine Kundgebung.


Noch immer wissen die Wissenschafter nicht, wie hoch das Risiko ist, dass sich Fleischesser mit Rinderwahnsinn anstecken
Bild und Text aus der WELTWOCHE vom 11.12.97

Der Rinderwahnsinn(BSE)-Experte Alfredo Marabia, Chef der Abteilung für klinische Epidemiologie des Unversitätsspitals Genf, auf die Frage, wie hoch das Ansteckungsrisiko für Menschen sei: «Das ist ja eben der springende Punkt: Ich weiss es nicht. Und das bedeutet nicht, wie oft fälschlicherweise geschrieben wird, dass das Risiko sehr gering oder gar verschwindend klein ist. Ich weiss es nicht. Ich bin Spezialist auf diesem Gebiet, aber ich bestehe darauf: Ich weiss nicht, ob das Risiko für den Menschen gross oder klein ist. Niemand weiss es. Und deshalb finde ich es so extrem wichtig, dass alles getan wird, damit der Mensch nicht mit diesem Prion, dieser aussergewöhnlich gefährlichen Substanz, die in Grossbritannien 170 000 Rinder getötet hat, in Kontakt gebracht wird... Das ‘worst case’-Szenario besonders pessimistischer Kollegen geht davon aus, dass sich die gefährlichen Prionen nicht nur im Gehirn, sondern in allen Nervenfasern befinden, auch in den Muskeln. Und dass sie sich, sobald sie einmal in den Organismus eingetreten sind, nicht mehr eliminieren lassen.... Da das erste verseuchte Fleisch um 1985 konsumiert wurde, wäre gegen das Jahr 2005 der Höhepunkt der Epidemie erreicht. Eine Epidemie von riesigem Ausmass.


Gentechnologie - eine Katastrophe für den Tierschutz
von Erwin Kessler

Trotz Tierschutzgesetz werden in der Schweiz jährlich sehr grausame Tierversuche routinemässig bewilligt und durchgeführt, und zwar in sehr grossem Umfang: 1996 wurden an 44 000 (!) Tieren Versuche des höchsten offiziellen Schweregrades durchgeführt. 6 500 dieser grausamen Tierversuche wurden zur Prüfung neuer Giftstoffe verwendet. Bei der Bewilligung qualvoller Tierversuche müsste gemäss Tierschutzgesetz die «Unerlässlichkeit» solcher Versuche geprüft wird. Wer erwartet, es werde dabei nach dem Sinn und dem öffentlichen Interesse an immer mehr Giftstoffen (zum Beispiel in der Landwirtschaft, statt dass endlich grossflächig auf Bio umgestellt würde), der täuscht sich: «Unerlässlichkeit» liegt nach der Praxis der Tierversuchs-Technokraten und der ihnen hörigen braven Tierschutz-Vertreter in den Tierversuchskommission schon erfüllt, wenn es keine gleichwertige tierschonendere Versuchstechnik gibt. Das lässt erschreckend erahnen, dass auch die wohlklingenden Gentech-Gummiparagraphen des Bundesrates nur Sand in die Augen der Stimmbürger sind. Nur ein Verbot der Genmanipulation an Tieren im Sinne der Initiative kann eine wirksame Genze setzen. Das Leiden der Tiere in den Versuchslabors kommt sonst endgültig ausser Kontrolle..

JA zur Genschutz-Initiative


Hinterhältiger Tages-Anzeiger-Journalismus

Es ist uns nicht bekannt, warum der Tages-Anzeiger immer wieder hinterhältig verzerrte Berichte über den VgT schreibt. Interessant in diesem Zusammen ist die Tatsache, dass kürzlich die jüdisch-stämmige Esther Girsberger Chefredaktorin des Tages-Anzeigers wurde Zufall? Vielleicht. Vielleicht auch nicht. Frau Girsberger hat sich geweigert, unsere Frage zu beantworten, ob sie sich selbst als Jüdin versteht. Auch zum folgenden Sachverhalt wollte sie nicht Stellung nahmen. Ein neues Beispiel des hinterhältigen Hetz-Journalismus bot der Tages-Anzeiger in seiner Ausgabe vom 6.12.97:
«Der Drahtzieher des VgT , Erwin Kessler, geht für Tiere durch dick und dünn... Für gewisse Menschen hat er oft weniger übrig. Sein neuestes Opfer ist der Abt von Einsiedeln, Georg Holzherr. Kesslers Verein ist zwar jegliche Äusserung über die Tierhaltung der Klöster Einsiedeln und Fahr gerichtlich verboten worden. Gleichwohl verunglimpft Kesslers VgT in einem Fax an die Medien den Klostervorsteher. Unterzeichnet ist das üble Pamphlet mit VgT Österreich... (smd)»

Was in dem Presse-Communiqué des VgT wirklich stand, ist den Tages-Anzeiger-Lesern vorenthalten worden. Unter «verunglimpft» und «übel» stellt sich der Durchschnittsleser eine Beschimpfung vor, und eine solche negative Vorstellung gegen den VgT zu wecken ist auch die offensichtliche Absicht dieses Tages-Anzeiger-Journalismus. Was der VgT wirklich geschrieben hat, darf der Leser nicht erfahren, denn damit würde die tenenziöse Qualifikation des Tages-Anzeiger-Schreiberlings «smd» entlarvt und unwirksam. Hier der Wortlaut des fraglichen Communiqués: «Vorbemerkung: Weil dem VgT Schweiz jegliche Äusserungen über die Tierhaltung der Klöster Einsiedeln und Fahr gerichtlich verboten worden sind (in der freien Schweiz!), hat der VgT Österreich die Öffentlichkeitsarbeit übernommen.Der Abt von Einsiedeln kann gut schlafenMit Schreiben vom 24.11.97 hat Georg Holzherr, Abt von Einsiedeln und damit der oberste Verantwortliche für das Tierleid im Kloster Fahr, mitgeteilt, er habe sich vergewissert, dass die Tiere im Kloster Fahr besser gehalten würden, als gesetzlich vorgeschrieben; deshalb könne er gut schlafen.Kommentar: Wir sind erschüttert, dass sich ein Abt angesichts des Leidens empfindsamer Lebewesen unter seiner Verantwortung nur danach fragt, ob die gesetzlichen Vorschriften erfüllt sind. Sind Ethik und Mitleid in der katholischen Kirche Fremdwörter? Es ist gesetzlich nicht verboten, dass in Afrika Kinder verhungern. Jesus wurde nach Verurteilung legal gekreuzigt. Wenn der Abt von Einsiedeln deshalb nicht berührt wird, ist ihm nicht zu helfen. Wenn er so dumm argumentiert und Tierleid an der untauglichen Tierschutzverordnung des Gänsestopfleber-Gourmands Delamuraz misst, dann muss das entweder an seinem greisen Alter oder an einer hoffnungslosen Hirnverkalkung der katholischen Kirche überhaupt liegen. VgT Österreich»

Wiedereinmal hat der Tages-Anzeiger nicht die verwerfliche ethische Einstellung der für die Massentierquälerei Verantwortlichen, sondern die Tierschützer, welche das kritisieren, als die üblen Missetäter hingestellt. Wieweit jüdische Interessen hinter dieser Strategie stehen, ist nicht beweisbar, auch wenn andere Erklärungsmöglichkeiten schwer zu finden sind. Kreise, welche die Kritik am Schächten weit schlimmer finden als das Schächten selber, von denen ist auch sonst wenig ethisches Verantwortungsbewusstsein zu erwarten. Darin liegt die besondere Bedeutung der Kontroverse um das Schächten: Diese Grausamkeit dulden bedeutet nicht nur eine Bankrotterklärung des Tierschutzes, sondern der Humanität überhaupt. Auf solchem Nährboden ist auch ein derartiger Journalismus in einer sich neutral und objektiv rühmenden Tageszeitung nicht mehr verwunderlich. Die Aufrechterhaltung der Schächttradition im 20. Jahrhundert ist mehr als nur ein Tierschutzthema: ein Symbol der Verdrängung humaner Verantwortung durch egoistisches Macht- und Profitstreben einerseits und blinden Fanatismus andererseits.


Leserbriefe

Ihre Nachrichten habe ich gelesen. Stelle fest, dass es bei Ihnen sehr primitive Leute hat. Wenn Sie so Leute in Ihren Reihen haben, wie einen Erwin Kessler, dann finde ich es eine Schande. Für mich ist er ein ungepflegter Grosshans, Angeber, Nichtswisser. Was hat er für ein Recht, andere zu kritisieren? Er soll zuerst bei ihm alles in Ordnung bringen, dieser dumme Löli!... Für Euch alle einen guten Rat, hört auf mit diesen VgT-Nachrichten bzw Füdliputzpapier. Basel im Dezember 97.
Anonym

 

Wir haben vor einem Jahr ein paar schlecht gehaltene Kaninchen befreit, weil alles andere nicht geholfen hat. Die Kaninchen haben wir im Wald bei einem Bach ausgesetzt, so wie Sie es beim Fall Königsfelden geschrieben haben (siehe VN95-8). Die beiden Kaninchen wurden in einer dunklen Scheune gehalten. Der Bock sass den ganzen Tag auf dem Rücken der Häsin; sie konnte ja im engen Kastenstall nicht fliehen und war ganz verstört.
L, Urdorf. Name der Redaktion bekannt.

 

Sehr geehrter Herr Dr Kessler, ich bin soooo froh, dass es Sie und den VgT gibt und ich möchte Ihnen aus tiefstem Herzen danken! Bitte verlieren Sie nicht den Mut. Ich bete. Seit ich vor einem Jahr diese himmelschreienden dunklen, schmutzigen Kastenstände gesehen habe und wie man diese ärmsten Tiere hält, habe ich einen Schock. Es vergeht keinen Tag, dass ich nicht diese schrecklichen Bilder vor Augen habe. Ich weine viel, habe schon unzählige Briefe an Zeitungen, Tierschutz, Bischöfe, Bundesrat Leuenberger etc geschrieben, aber alles vergebens. Wie die Menschen mit den Tieren umgehen ist furchtbar; es gibt dafür keinen Ausdruck. Ich kann Ihre VgT-Nachrichten nicht mehr öffnen, ich ertrage es nicht mehr, kann nächtelang nicht schlafen und ich habe eine Familie und Kinder, die darunter leiden. Ich will nicht feige sein und Sie im Stich lassen, aber meine Frage ist: warum senden Sie solch traurige, unendlich traurige Bilder uns hilflosen Leuten, wir können ja nichts mehr machen. Die grausamen, brutalen Tierquäler, auch Bundesräte, sollten diese Zeitschrift lesen. Ich kann Ihnen nur innig, aus tiefstem Herzen für alles danken.
E.B., Mellingen
Anmerkung der Redaktion: Liebe Frau B. Die VgT-Nachrichten (VN) sind keine Mitglieder-Zeitschrift wie bei anderen Vereinen üblich, die nur an die Mitglieder geht, um mit schrecklichen Bildern Spenden zu sammeln. Der allergrösste Teil der Auflage wird an Nichtmitglieder im ganzen Land gestreut. Menschen aller Gesellschaftsschichten werden damit erreicht. So können wir die verbreiteten schrecklichen Missstände in der Tierhaltung, welche von den konservativen Medien regelmässig unterdrückt oder heruntergespielt und als Einzelfälle dargestellt werden, immer wieder weitherum bekannt machen und den Konsumenten vor Augen führen, was sie mit dem Fleischessen anrichten. Darum geht der Fleischkonsum seit Jahren markant zurück - ein grossartiger Erfolg, auch wenn er für uns unerträglich langsam scheint. Dank der grossartigen Unterstützung unserer Gönner und immer mehr Mitglieder können wir die VN seit diesem Jahr mit einer Auflage von 150 000 herausgeben. Die VN gehört damit zu den auflagenstärksten Zeitschriften der Schweiz. Mit dem persönlichen Verzicht auf Tierquälerprodukte, durch Weitergeben der VN an Bekannte, mit dem Mitgliederbeitrag, mit Spenden oder mit aktiver Mitarbeit als Aktivist kann jeder unsere dringend nötige Tierschutzarbeit unterstützen. Ich bin überzeugt, dass dies als Kampf der Menschlichkeit gegen einen blinden, satanischen Zeitgeist in die Schweizergeschichte eingehen wird. Wir dürfen uns von Misserfolgen nicht entmutigen lassen. Für unsere Seele allein wichtig ist, dass wir das Menschenmögliche versucht haben.
Erwin Kessler, Präsident VgT

 

Habe heute im Glatt-Zentrum Ihren Aufkleber «Keine Tierqual ohne Fleischgenuss - essen Sie heute vegetarisch!» gesehen. Bin an Ihrem Verein interessiert. Wenn Sie ein Infoblatt haben, möchte ich Sie höflich darum bitten.
J Seyfert, Wetzikon

 

Ich bin Jüdin und lehne das Schächten als schreckliche Tierquälerei ab. Diese Tradition mag vor langer Zeit einmal sinnvoll gewesen sein, als es noch keine Möglichkeit gab, die Tiere vor dem Schlachten zu betäuben. Heute ist es eine unnötige Tierquälerei. Erwin Kessler hat ganz recht mit seiner Kritik, und es ist tragisch, dass er hiefür ins Gefängnis muss. Ich finde seine Kritik nicht antisemitisch.
Dr med dent Hannah Horvatin, Meilen

 

Ich bin (leider) in keiner Hinsicht militant, aber dennoch finde ich es Not-wendig, die Anwaltschaft für Tiere heutzutage streitbar auszuüben. Mich verletzt am meisten die masslose Überheblichkeit von Menschen, sich kraft ihres «gottgewollten» Status als vernunftbegabte «Kronen der Schöpfung» zu Vergewaltigern der Natur aufzuschwingen. Von einer «unsäglichen Gleichstellung» von Massenmord von Menschen mit der Tötung von Tieren zu sprechen [Urteil im Schächt-Prozess], ist sicher todernst so gemeint und zeugt für totale Blindheit und Verkennung unserer Stellung als Menschen im globalen Zusammenhang der Welt. «Der untrügliche Gradmesser für die Herzensbildung eines Volkes und eines Menschen ist, wie sie die Tiere betrachten und behandeln.» (Berthold Auerbach, eigentlich Moses Baruch aus Deutschland, 1812-1882)
Hannelore Riess, Kreuzlingen

 

Lieber Herr Kessler, ich habe Ihr Plädoyer zum Schächtprozess gelesen; es müsste jedes anständige Gericht überzeugen! Aber WO sind noch anständige Gerichte aufzutreiben? WO? Die 15 Tage Ablass für Ihre Gefängnissstrafe wirken läppisch rührend. Sie hätten gleich vor der ersten Sitzung um Verzeihung flehen sollen dafür, dass es Sie überhaupt gibt! Wir hoffen von Herzen, Ihr nächster Rekurs bringe etwas!
Prof Paul Kamer, Zürich


Gesundheit ohne Tierversuche:
Die Original-Bachblütentherapie aus England
von Jivana Heidi Kessler

"Seelische Gesundheitsvorsorge für unsere Haustiere - Die Original Bach-Blütentherapie aus England" heisst ein empfehlenswertes Büchlein für Fr. l0.-- Herausgeberin: Mechthild Scheffer, Institut für Bach-Blütentherapie, Forschung und Lehre, in Zürich. Erhältlich beim VgT-Buchversand, 9546 Tuttwil, oder in Apotheken, Drogerien, Sanitätsgeschäften und Reformhäusern, welche auch die Original Bach-BlütenTropfen- Mischungen individuell zusammenstellen und verkaufen. Auf die immer wieder gestellte Frage, ob Tiere Seelenwesen seien, folgt die Frage, ob Tiere ihren Empfindungen und Gefühlen viel unmittelbarer ausgesetzt sind als Menschen?Dass ein Tier Schmerz empfinden kann, wird wohl niemand bestreiten. Ob ihr Leiden häufig noch tiefer erduldet werden muss, als dies beim Menschen im Normalfall geschieht, kommt ganz offensichtlich daher, weil sie genaugleich wie Säuglinge, Kleinkinder oder behinderte Menschen nur mit Schreien, Zappeln, Wimmern etc. ihre Not mitteilen können. Wie verhält es sich mit den unzähligen Begebenheiten, Erfahrungen und Situationen, dessen ein fühlendes Lebewesen ausgesetzt ist? Alles was ständig überwiegt oder plötzlich stark beeindruckt, hinterlässt bleibende Auswirkungen im Verhalten des Tieres. Jeder Tierfreund sieht ganz klar und offensichtlich, wenn in der Seele eines Tieres gewisse Eigenschaften die Ueberhand gewinnen und lästig werden für Tier und Tierhalter. Beispiele: Ungeduld, Hektik, Gereiztheit, Müdigkeit, Erschlaffung, Resignation, zu starke Anhänglichkeit, Aengste, Misstrauen, Teilnahmslosigkeit, ständiger Protest, auffällige Unsicherheit usw. usw. Bei vielfältigen seelischen Disharmonien, Fehlhaltungen und zur Mitbehandlung bei organischen Erkrankungen eignen sich die Bach-BlütenTropfen vorzüglich und es wird aus der Praxis von guten Erfolgen berichtet. Aus eigener Erfahrung bei Menschen, Hunden und Schafen kann ich das bestätigen und beifügen, dass die Behandlung gut verträglich und Nebenwirkungsfrei ist. Die NotfallTropfen und -Salbe (Erste Hilfe Tropfen und Rescue-Crème) gehören in jede Hausapotheke, Handtasche oder Rucksack für Mensch und Tier!Lesen Sie die genauen Angaben und Dosierung für Klein- und Grosstiere sorgfältig nach, schreiben Sie Ihre Erfahrungen auf und/oder besprechen Sie es mit Ihrer Tierärztin, Apotheker, Drogist. Sehr oft wissen Tierärzte darüber Bescheid, wenn man sie selbständig darauf anspricht oder verweisen an naturheilpraktizierende Tierärzte.


Erlebnisse von VgT-Aktivisten

Nach einer Besprechung in der Autobahnraststätte Würenlos gehen wir, eine Gruppe von Aktivisten, zusammen mit Erwin zu den Autos zurück. Als wir bei den Verkaufsläden vorbeigehen, spricht uns eine Verkäuferin an: «Grüezi. Herr Kessler? Gott sei dank, dass es Sie gibt. Ich habe auch die VgT-Nachrichten abonniert.» Sie strahlt vor Freude.Marcela F., OberuzwilDen umstrittenen Spruch «Fleischfressende Frauen finde ich abstossend und unerotisch» in VN97-6 hat jedenfalls einige Fleischfresser beschäftigt, wie viele Reaktionen zeigten. An einem VgT-Stand in Winterthur kommt ein Ehepaar vorbei, worauf sie zu ihm meint: «Komm Schatz, wir sind unerotisch.»Bei Vögele in Brugg habe ich letzthin in zwei Umkleidekabinen «Vögele Sie gern?»-Plakate gesehen um 12.15 Uhr. Abends schickte ich eine Bekannte dorthin, weil es mich interessierte, wie lange die Plakate wohl dort bleiben. Um 18.25 Uhr waren sie immer noch dort, und auch noch am anderen Tag. Hi hi. M.G., Oberweningen


Allerlei

CVP Aarau fordert Tierschutz, der nichts kostet
Die CVP Aarau findet den Vollzug des Tierschutzgesetzes übertrieben und verlangt einen «praxisgerechten Vollzug», der von der Landwirtschaft finanziell verkraftet werden könne. (Aargauer Zeitung 16.12.97)Freiland-Tierhaltung - ein Stiefkind der LandwirtschaftssubventionenNur 5,5 Prozent der landwirtschaftlichen Direktzahlungen werden für die Förderung der Freilandtierhaltung eingesetzt und nur 4 Prozent der Schweine profitieren davon. (NZZ, 24.12.97). Darum: Essen Sie vegetarisch - besonders in Restaurants, wo Ihnen sonst sicher Quälfleisch vorgesetzt wird, undeklariert natürlich, denn der Konsumentenschutz bleibt in der Scheindemokratie genauso toter Buchstabe wie das Tierschutzgesetz.

Freiland-Tierhaltung - ein Stiefkind der Landwirtschaftssubventionen
Nur 5,5 Prozent der landwirtschaftlichen Direktzahlungen werden für die Förderung der Freilandtierhaltung eingesetzt und nur 4 Prozent der Schweine profitieren davon. (NZZ, 24.12.97). Darum: Essen Sie vegetarisch - besonders in Restaurants, wo Ihnen sonst sicher Quälfleisch vorgesetzt wird, undeklariert natürlich, denn der Konsumentenschutz bleibt in der Scheindemokratie genauso toter Buchstabe wie das Tierschutzgesetz.

Das Buch "100 Notfallsituationen", das für das Blutspenden wirbt, ist jetzt in 17. Auflage erschienen. Um zu illustrieren, wie wichtig Blutspenden sind, gibt der Autor, Dr med Hanspeter Dreifuss, folgendes Beispiel: "Der berühmte Stierkämpfer Paquirri verblutete nach einem Hornstoss in die Leistengegend, weil während des Ambulanztransports zu wenig Blut vorhanden war."Bravo! Ein Grund, kein Blut zu spenden!"
Kürzlich zeigte das deutsche Fernsehen, wie in Spanien, verbunden mit einer religiösen katholischen Feier ein Stier lebendigen Leibes angezündet und unter dem Jubel einer vollen Arena von geilen Schaulustigen (auch Frauen) endlich verreckte.Dr med Dreifuss findet das möglicherweise eine Frage religiöser Toleranz - wie seine Namensvetterin im Bundesrat das grausame jüdische Schächten.

EU=Europäischer Unsinn: Im Januar machten österreichische Polizisten am Autobahnübergang Brenner eine grauenhafte Entdeckung: Auf zwei überladenen französischen Lastwagen, die 14 000 «ausgediente" Legehühner transportierten, war ein Teil der Fracht tot. Das Geflügel aus dem italienischen Mantua hätte in Deutschland zu Tiermehl verarbeitet werden sollen. Die Hühner waren an der Aussenseite des Lastwagens erfroren und in der Mitte erstickt.


Die folgenden Medien boykottieren den VgT: Schweizer-Illustrierte (des jüdischen Ringier-Verlages!)Sonntags-Blick (Ringier!)Kassensturz des Schweizer Fernsehens (seit dem Weggang von Rätz und Gasche)Annabelle (hat den Boykott nach einem für Konsumentinnen besonders interessanten VgT-Communiqué bekanntgegeben: die Konsumententäuschung mit «Freiland»-Poulets durch die Migros).


Tierhaltung im Kloster Fahr teilweise verbessert

(EK) Am 17.2.98, fand im Kloster Fahr ein gerichtlicher Augenschein statt. Dabei wurden gegenüber früher wesentliche Verbesserungen festgestellt:1. Der Muni erhält regelmässig Freilauf im Laufhof (früher gesetzwidrig nicht, wie seitens des Klosters eingestanden).2. Die Kühe erhalten auch im Winter Auslauf (früher nicht, wie durch Aussagen des Betriebspersonals vor Zeugen belegt).3. Die frischgeborenen Kälber werden "nur" noch in den ersten 14 Tagen in Einzelboxen in sozialer Isolation gehalten (früher länger, wie durch Fotos und Zeugen belegt).3. Im Schweinestall hat es Einstreu (früher nicht, wie durch Fotos und Zeugen belegt).4. Alle Kastenstände im Schweinestall waren offen, so dass sich die Mutterschweine frei bewegen konnten, auch ein Muttertier mit erst zwei Tage alten Ferkeln, das bei offenem Kastenstand abferkeln konnte. (Früher waren die Kastenstände bis 14 Tage nach der Geburt geschlossen, wie vom Kloster zugestanden - eine gesetzwidrige Tierquälerei.)Nicht tiergerecht und nach Ansicht des VgT eines Klosters unwürdig sind weiterhin folgende Missstände:A. Die frischgeborenen Kälber werden nach der sofortigen Trennung von der Mutter zwei Wochen lang sozial isoliert in Einzelboxen gehalten - nach Auffassung des VgT eine Tierquälerei.B. Der elektrische Kuhtrainer ist weiterhin in Betrieb und stellt nach übereinstimmender Auffassung praktisch sämtlicher - auch der konservativen - Tierschutzorganisationen wie auch der Nutzierverhaltensforscher und Tierärzte eine Tierquälerei dar, welche starke Verhaltensstörungen und Fruchtbarkeitsstörungen zur Folge hat.C. Bei der Gewährung von Auslauf für das Rindvieh orientiert sich das Kloster am gesetzlichen Minimum (90 Tage pro Jahr), nicht an den Bedürfnissen der Tiere nach täglichem Auslauf, besonders wenn sie im Stall unter einem elektrischen Kuhtrainer stehen, welcher das Körperpflegeverhalten weitgehend unterbindet.D. Die Kastenstände im Schweinestall sind immernoch in Gebrauch und verhindern auch in geöffnetem Zustand ein artgerechtes Verhalten der Mutterschweine (Platzmangel, nicht artgerechte Strukturierung der Abferkelbucht). Darum werden überdurchschnittlich viele Ferkel erdrückt (am Augenschein erwähnter neuester Fall: 2 von 13 frischgeborenen Ferkel vom verhaltensgestörten Muttertier erdrückt). Für eine tiergerechte Schweinehaltung müssten die Kastenstände demontiert und Kot- und Liegebereich durch eine Trennwand getrennt werden (sogenannte "Schmid-Bucht").Angesichts der vorgenommenen Verbesserungen hat der VgT in einer Gesamtwürdigung der Situation heute entschieden, trotz den immer noch bedauernswerten Umständen von weiteren Kampagnen gegen die Klöster Fahr und Einsiedeln abzusehen, vorausgesetzt allerdings, die Verhältnisse bleiben mindestens so, wie beim gestrigen Augenschein angetroffen (vom Kloster als heute normal bezeichnet). Die heutige Situation im Kloster Fahr beurteilt der VgT als zu schlecht, um zufrieden zu sein, aber zu wenig schlecht, um weitere Kampagnen zu rechtfertigen.Der VgT wird hingegen im Rahmen der Berichterstattung über die noch hängigen diversen Gerichtsverfahren zwischen dem Kloster Fahr und dem VgT jeweils auf seine Kritik an der klösterlichen Tierhaltung zurückkommen, jedoch ansonsten keine öffentlichen Kampagnen mehr führen und sich anderen, dringenderen Fällen zuwenden.


Zwei Entscheide der Menschenrechtskommission:
Schutz der Ehre untersteht nicht den Garantien der Europäischen Menschenrechts-Konvention

(EK) Nach Auffassung verschiedener Menschenrechts-Experten steht der Schutz der Ehre unter der Garantie von Artikel 8 der Europäischen Menschenrechts-Konvention (EMRK). Diese Auffassung wird zum Beispiel im Handbuch der EMRK von Mark Villiger, Referatsleiter im Sekretariat der Europäischen Menschenrechtskommission, vertreten, ferner auch von dem auf Menschenrechte spezialisierten Rechtsanwalt Ludwig A Minelli. Eine klare Rechtsprechung fehlte aber bisher. Wie sich nun in zwei neuen Entscheiden in Sachen VgT zeigte, hält die Europäische Menschenrechtskommission jedoch Beschwerden wegen Vorenthaltung des Ehrenschutzes als unzulässig. Die Kommission trat sachlich auf die Beschwerden nicht ein, sondern lehnte diese schon im Vorprüfungsverfahren als unzulässig ab. Leider ist die Begründung nur sehr rudimentär. Sie kann aber nur so verstanden werden, dass in der Missachtung des Ehrenschutzes durch nationale Gerichte im vornherein keine Menschenrechtsverletzung gesehen wird (und für andere willkürliche Rechtsanwendungen sind die Menschenrechts-Organe nicht zuständig).Im einen Fall ging es um eine Falschmeldung der Berner Stadtpolizei, welche in einer - unbestritten unwahren - Pressemeldung den VgT für eine Aktion der Tierbefreiungsfront gegen italienischen Salami in Migrosfilialen verantwortlich gemacht hatte. Der Pressesprecher der Stapo war im Besitz eines Bekennerschreibens der Tierbefreiungsfront und handelte somit wider besseres Wissen. Trotzdem wurde die Ehrverletzungsklage vom Bundesgericht mit der sonderbaren Begründung abgewiesen: wenn eine ehrverletzende Falschmeldung durch Beamte in amtlicher Funktion verbreitet werde, müsse der Beamte nicht den sonst verlangten Wahrheitsbeweis erbringen. Auch das Persönlichkeitsrecht auf Richtigstellung gemäss Artikel 28 ZGB wurde abgelehnt, mit der Begründung, die Falschmeldung schade dem VgT nicht, da dieser sowieso schon einen schlechten Ruf habe. Diese richterliche Weisheit stützte sich allein auf (unwahre) Pressemeldungen, nicht etwa auf rechtskräftige Urteile. Wer nach dieser neuen, speziell gegen den VgT ausgeklügelten Rechtsprechung adurch unwahre Pressemeldungen lange genug verleumdet wird, hat künftig kein Recht mehr auf Richtigstellung, da sein Ruf ohnehin schon ruiniert ist.Diese Verweigerung des Persönlichkeitsschutzes stellt die gesamte bisherige Rechtslehre und -praxis auf den Kopf. Der VgT hatte in seiner Menschenrechtsbeschwerde geltend gemacht, dass diese Auslegung dem Wortlaut von Artikel 28 widerspreche und es demnach für diese Vorenthaltung des Ehren-schutzes an einer gesetzlichen Grundlage fehle. Andererseits bestehe hiefür auch kein öffentliches Interesse, da Falschmeldungen grundsätzlich nicht im öffentlichen Interesse liegen. Eine Richtigstellung amtlicher Falschmeldungen sei wegen deren hoher Glaubwürdigkeit in der Öffentlichkeit ganz besonders angebracht.Um sich nicht allzusehr auf diese willkürliche Rechtsprechung festzulegen, die zu einem Bumerang werden könnte, wenn es eines Tages um die Rechte eines Exponenten des herrschenden Filzes geht, hat das Bundesgericht behauptet, die Beschwerdeschriften seien zu wenig ausführlich begründet, weshalb es nicht darauf eintrete. Diesen Trick wendet das Bundesgericht immer wieder gegen den VgT an, auch wenn die Beschwerden von erfahrenen Anwälten verfasst sind. Auf diese Weise kann das Bundesgericht politische Willkürentscheide unterer Instanzen decken, ohne sich festlegen zu müssen. Je nachdem welche Person es betrifft, kann so ganz unterschiedliches Recht angewendet werden - unter krasser Missachtung des Grundrechts auf Gleichbehandlung. Die Verluderung der Justiz ist in diesem Land ist beängstigend weit fortgeschritten, was allerdings kaum jemand erfährt, der nicht regelmässig die VN liest, denn die angepassten Medien veröffentlichen stets nur die Darstellungen des Bundesgerichtes, ohne kritisch nachzufragen, was alles unterschlagen wurde. In den veröffentlichten Urteilen des Bundesgerichtes wird alles unterschlagen, was dem Entscheid widerspricht. So wirken die Bundesgerichtsentscheide meistens durchaus einleuchtend, haben aber - zumindest wenn es um den VgT geht - mit der tatsächlichen Situation kaum mehr viel zu tun.Im zweiten Fall ging es darum, dass der BLICK wiederholt die Behauptung veröffentlichte, der VgT habe aus Anlass der Hochzeit von Prinz Alois von Liechtenstein in der Vaduzer Pfarrkirche einen Stinkbombenanschlag geplant. Gerichtlich erwiesen ist indessen, dass lediglich das Verstreuen von Flugblättern auf die Strasse vor der Kirche geplant war. Das Bezirksgericht Zürich hielt in seinem Entscheid fest, ein Stinkbombenanschlag in der Kirche sei "äquivalent" zum Verstreuen von Flugblättern vor der Kirche; in beiden Fällen handle es sich um eine Störung einer Hochzeit. Dieser Entscheid wurde vom Obergericht und vom Bundesgericht gedeckt und das Begehren um Richtigstellung abgelehnt. Ferner wurde das Verfahren ohne Verschulden des VgT so lange verschleppt, bis das Bundesgericht behaupten konnte, an einer Richtigstellung bestehe gar kein Interesse mehr. Der so um seine Rechte geprellte VgT hatte sämtliche Kosten zu tragen.


Die neuen Tierschutz-Richtlinie über "Gentechnisch veränderte Wirbeltiere" sind untauglich!

Tierschutzbeamter: "Gelten hier die Vorschriften für Schweine oder Kühe?"

 

(EK) Im Januar hat das Bundesamt für Veterinärwesen (BVet) Tierschutz-Richtlinien für die "Herstellung, Zucht, Haltung und Verwendung gentechnisch veränderter Wirbeltiere zu Versuchszwecken" veröffentlicht. Einleitend wird darin festgehalten: "Da bei der Herstellung gentechnisch veränderter Tiere das Ergebnis nicht immer voraussehbar ist, können unerwartet Tiere entstehen, deren Wohlbefinden stark beeinträchtigt ist." Die 9 Seiten, die dann folgen, sind nicht geeignet, dieses drohende Leiden gentechnisch erzeugter Monster unter Kontrolle zu halten, aus folgenden Gründen:Von den gewerbsmässigen Tierquälern werden immer wieder objektive Beweise für das Leiden der Tiere verlangt. Grundsätzlich ist Leiden weder bei Menschen noch bei Tieren direkt und exakt-wissenschaftlich beweisbar, da es sich dabei um ein seelisches Phänomen handelt. Trotzdem hat es die Nutztierverhaltenswissenschaft (Ethologie) in den letzten ca 15 Jahren geschafft, wenigstens objektive Indizien für das Leiden von Tieren zu entwickeln. Dabei wird entscheidend auf das angeborene Normalverhalten der Tiere abgestellt. Dieses Normalverhalten von Haustieren wird in naturnaher Umgebung, wo die Tiere eine grosse Auswahl an Verhaltensmöglichkeiten haben, erforscht. Als tiergerecht gilt heute ein Haltungssystem, wenn sich gesunde Tiere darin normal verhalten können, keine Verhaltensabnormitäten auftreten und keine wesentlichen Verhaltensweisen ganz fehlen.Bei natürlichen Tieren hat sich im Laufe der Evolution ein für die Tiere optimales Verhaltensmuster entwickelt. Konventionelle Qualzüchtungen (Überzüchtungen) werden aufgrund der Anatomie und dem Verhalten der natürlichen Vorfahren beurteilt. Bei gentechnologisch ermöglichten artfremden Kreuzungen ist das nicht mehr möglich. Der in jahrzehntelanger Forschung aufgebaute wissenschaftliche Tierschutz ist nutzlos. Die neuen Richtlinien des BVet ignorieren diese Tatsachen vollständig. Man hat wieder einmal den zwingenden Eindruck, dass dieses Amt mit wohlklingenden Vorschriften den Anschein eines wirksamen Tierschutzes zu erwecken habe - "zufällig" vor der Abstimmung über die Genschutzinitiative. Das funktioniert damit einmal mehr als Propaganda-Büro der Tier-Industrie.Die gleichen Vorbehalte geltent auch gegenüber dem Gegenvorschlag des Bundesrates zur Genschutzinitiative, der wegen seiner Untauglichkeit keine wirkliche Alternative darstellt.

Tierschutzbeamter: «Gelten hier die Vorschriften für Schweine oder Kühe?»

JA zur Genschutz-Initiative!


Tierversuchs-Lobby gegen Alternativ-Medizin:
Äskulap-Klinik auf der Abschussliste

Nachdem vor wenigen Jahren die erfolgreiche und beliebte Bircher-Benner-Klinik in Zürich geschlossen werden musste, weil das staatlich geregelte Krankenkassenwesen die Alternativ-Medizin systematisch benachteiligt, droht nun auch der von alternativ orientierten Ärzten geleiteten Äskulap-Klinik - Zentrum für biologische Ganzeitsmedizin in Brunnen SZ ein ähnliches Schicksal: Das Schwyzer Krankenkassen-Konkordat will in einem hängigen Verwaltungsgerichtsverfahren vor Bundesgericht erreichen, dass diese Klinik von der Spitalliste gestrichen wird. Damit könnten die Krankenkassen Beiträge an Behandlungen in dieser Klinik verweigern. Die staatlich zwangsversicherten Patienten müssten die Spitalkosten dann selbst übernehmen - und zusätzlich auch noch - staatlich erzwungen - die für sie nutzlosen Krankenkassenprämien. Dass unter diesen Umständen ein Spital nicht zu halten ist, ist klar - auch der Tierversuchs-Lobby, die im Konkurrenzkampf gegen die Naturheil- und Alternativ-Medizin ihre Marionetten nicht nur in den Schwyzer Krankenkassen, sondern an allen Schaltstellen des kranken Gesundheitswesen einsetzen kann: im Parlament, in Kommissionen, in den Gesundheitsämtern, ja sogar im Bundesrat - der Bruder der für das Gesundheitswesen zuständigen Bundesrätin Dreifuss ist bekanntlich Tier-Experimentator (VN96-3 Seite 21, VN96-6 Seite 23, VN97-5 Seite 2) und regelmässig vergibt sie den Benoist-Preis an Tierversuchs-Experimentatoren (VN97-6 Seite 2). Dreifuss unterstützt auch die finanzielle Förderung sehr qualvoller Tierversuche des höchsten Belastungsgrades durch den Nationalfonds (VN96-1 Seite 13).Kürzlich wurde in Deutschland der bekannte Arzt Dr Hamer, welcher mit seiner "Neuen Medizin" erfolgreich, aber ohne Tierversuchs-Chemie Krebs behandelt, in Gefängnis geworfen (VN98-1 Seite 20), wo er zur Zeit immer noch ist. Und in der Schweiz will das Bundesamt für Gesundheitswesen bzw Bundesrätin Dreifuss homöopathische Medikamente - welche infolge ihrer hohen Verdünnung (Potenzierung) angeblich wirkungslos sein soll - wegen ihrer "Gefährlichkeit" der ärztlichen Rezeptpflicht unterstellen (VN97-4 Seite 10) - ein faktisches Verbot, denn damit dürften diese Mittel von Naturärzten und Homöopathen nicht mehr eingesetzt werden, nur noch von Tierversuchs-Ärzten, welche sie in der Regel sowieso nicht verwenden. Dieses Beispiel zeigt besonders deutlich, wie raffiniert unser staatliches Gesundheitswesen auf ein Monopol der Tierversuchs-Pharma ausgerichtet ist.


Zum Nachdenken:

 

Schweizer Helden
Auszugsweise aus einem Artikel von Max Spring im Nebelspalter 17/1997

Oft wird den Schweizern vorgeworfen, sie seien mutlos und risikoscheu. Das stimmt auch. Doch es gibt Ausnahmen, die dann jeweils Jahrhundertereignisse sind. Denn in diesem Land ist es nicht leicht, ein Held zu sein. Sobald jemand den Kopf zu weit aus der Schweizer Durchschnittsbrühe herausstreckt, findet man schnell Mittel und Wege, ihn wieder auf das eidgenössische Mittelmass zurechtzustutzen. So ist es manch einem schnell vergangen, sein geistiges Potential uneigennützig unters Volk zu bringen, und er emigrierte ins Ausland oder in die Einöde. Deshalb sind Schweizer Heldengeschichten immer auch von einem Hauch der Tragik umgeben.Auch der berühmteste Schweizer Held ist keine Ausnahme. Wilhelm Tell, mit Intelligenz nicht gerade gesegnet (er konnte weder lesen noch schreiben), besass eine unbändige Liebe zur Freiheit, die es ihm verunmöglichte, den berühmten Gesslerhut in Ehrfurcht und Demut zu grüssen. Das stiess dem damaligen Landvogt Gessler sauer auf und er beschloss eine besonders publikumswirksame Strafe. Da Tell als leidlich guter Armbrustschütze galt (Trefferquote im Suff: ungefähr 75%), sollte er einem seiner Kinder enen Apfel vom Kopf schiessen, was einen gewissen Nervenkitzel versprach. Tell erledigte diese Aufgabe, wie wir alle wissen, mit Bravour. Dieser Erfolg steigerte sein Selbstbewusstsein, und kurze Zeit später wurde Gessler von einem Armbrustpfeil durchbohrt in einer hohlen Gasse gefunden. Die Eidgenossen empfanden das damals jedoch keineswegs als heldenhaft, sondern sahen Tell als einen Störefried und Nestbeschmutzer. Sein Verhalten fügte dem Ruf der Schweiz nämlich enormen Schaden zu, da deren Bewohner fortan als unzivilisiert und ungehobelt galten.


Der vegetarische Menü-Tip:
Tofu-Küchlein

von Inge Kupferschmid, Hägendorf

Für 2 Personen:
250 g Tofu mit der Gabel zerdrücken.
40 g Karotten fein raffeln,
40 g Zwiebeln fein schneiden,
2 Zehen Knoblauch mit Knoblauchpresse zerdrücken.
Alles Gemüse zusammen mit 2-3 Esslöffel Paniermehl zum Tofu geben und gut mischen.
1 Esslöffel Sojasauce und die Gewürze Liebstöckl, Muskatnuss und Pfeffer dazugeben und Küchlein formen und in Paniermehl wenden.
Sonnenblumenöl in der Bratpfanne erhitzen und die Küchlein auf beiden Seiten braun braten.
Dazu zB Tomatensalat und gekochte Schalen-Kartoffeln («Gschwellti») servieren.


Ich habe bisher 4 ehrenvolle Auszeichnungen für meine Tierschutz-Arbeit erhalten:

1. Erlenmeyer-Tierschutzpreis: 10 000 Franken
2. Calida-Preis: 10 000 Franken
3. Elisabeth-Renschler-Tierschutzpreis: 10 000 Franken
4. Schächt-Prozess-Urteil: 45 Tage Gefängnis

Erwin Kessler, Präsident VgT


Drastischer Fleischkonsumrückgang in Österreich

Seit Jahren nimmt der Fleischkonsum in der Schweiz jedes Jahr markant ab, etwas schwächer auch der Konsum von Milchprodukten. Dieser Trend ist aber nicht spezifisch schweizerisch: In Österreich - wo der von mir vor fünf Jahren gegründete VgT Österreich ebenfalls engagiert und erfolgreich arbeitet und mit 10 000 Mitgliedern bereits eine der grössten und einflussreichsten Tier- und Konsumentenschutzorganisationen geworden ist - geht der Konsum tierischer Lebensmittel ebenfalls einschneidend zurück. Laut einer in der österreichischen "Zeitung des Lebensmittelhandels" 1/98 veröffentlichten Statistik ging der Fleischkonsum im vergangenen Jahr 1997 um insgesamt 5.8 % zurück, der Konsum von Schweinefleisch sogar um 8.5 % und von Rindfleisch um 10%. Auch die Umsätze der Milchprodukte lagen um 1.3% niedriger als noch vor einem Jahr, bei Käse war der Rückgang sogar 4.4%. Dafür stieg der Gemüsekonsum im gleichen Zeitraum um 7 %.

... und in der Schweiz

In der Schweiz betrug der Rückgang des Fleischkonsums der Haushalte letztes Jahr 4 %.


Vegetarische Ernährung von Hunden und Katzen

Die VgT-Nachrichten Nr 1995-5 «Vegetarische Hunde hündelen weniger» und Nr 1996-1 «Vegetarische Katzen» sind noch lieferbar gegen Voreinzahlung von Fr 5.- pro Heft auf PC 8-4434-5.


Aus der Medical Tribune:
Gefährliches Fleisch

Schon 140 g täglich fördern KrebsStarker Fleischverzehr erhöht nach Erkenntnissen britischer Wissenschafter das Krebsrisiko. Dies ergibt sich aus Empfehlungen, die das medizinische Ernährungskomitee gab, das die Regierung in London berät. Die Verbraucher sollten statt dessen mehr Obst, Gemüse und Getreideprodukte zu sich nehmen.


Diese Aufnahme wurde uns von VgT-Mitglied Gottfried Limacker, Zug, zugestellt. Nachdem ich es genau studiert und festgestellt habe, dass es sich hier um einen gepflegten, tierliebenden Strassenmusikanten mit gut behandeltem Hund handelt, nicht um einen verwahrlosten Junky mit verwahrlostem Tier, habe ich beschlossen, das Bild zu veröffentlichen. Erwin Kessler, Redaktion VN


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