Österreichischer Verfassungsgerichtshof erlaubt rituelles Schächten ohne Betäubung
aus den «Voralberger Nachrichten» vom 20. Januar 1999

Schächten betrifft hauptsächlich Schafe. Den Tieren wird bei lebendigem Leib die Luftröhre durchschnitten. Sie bluten qualvoll aus.

Was wiegt schwerer, die Feiheit der Religionsausübung oder Tierschutz? Über dieser Frage grübelten die Richter des Verfassungsgerichtshofes in Wien.

Ihre Antwort: Religionsausübung. Die Konsequenzen werden den Tierschützern das Blut in den Adern gefrieren lassen: Die in Voralberg verbotene Schächtung - das Ausbluten eines lebenden Tieres - muss wieder erlaubt werden.
Ins Rollen kam der Fall kurioserweise nicht durch einen Moslem, sondern durch einen christlichen Voralberger. Der Mann bekam eine Geldstrafe, weil er sein Grundstück für die Schächtung eines Tieres durch Türken zur Verfügung stellte. Im Ländle ist nämlich die Schlachtung von Tieren zum Zweck der vollständigen Entblutung durch Durchschneiden von Halsschlagader, Luftröhre und Speiseröhre ohne vorherige Betäubung des Tieres verboten. Der Voralberger legte Beschwerde ein - und brachte damit ein Tierschutzgesetz zu Fall. «Von der Religion gebotene rituelle Schächtungen dürfen nicht verboten werden, weil dies dem Grundrecht auf freie Glaubensausübung widerspricht», betonen die Richter des Verfassungsgerichtshofes (VfGH) in Wien: «Alle Einwohner Österreichs haben das Recht, öffentlich oder privat jede Art von Glauben, Religion oder Bekenntnis frei zu üben, sofern dies nicht mit der öffentlichen Ordnung oder den guten Sitten unvereinbar ist.» Letzteres ist für den VfGH beim Schächten nicht der Fall. Der Tierschutz sei nicht von derart zentraler Bedeutung, dass er «das Verbot einer Handlung verlangt, die einem jahrtausendealten Ritus entspricht», denken die Juristen.

Falsche Geisteshaltung
Für viele Tierärzte ist diese Denkweise schlicht und einfach falsch. Landesveterinär Dr Erik Schmid: «Die religiöse Freiheit interessiert mich wenig. Schächten ist und bleibt Tierquälerei.» Zudem ist für Schmid rätselhaft, wie österreichische Richter nationales Recht zugunsten umstrittener ausländischer Riten preisgeben können: «Wenn das so ist, können wir ja auch die Vielweiberei erlauben. Die hat auch eine jahrtausende alte Tradition.»

 

Anmerkung zu diesem Bericht aus den Voralberger Nachrichten:
Aufgrund meiner Erfahrung mit dem Thema Schächten bin ich überzeugt, dass dieses Fehlurteil nur unter dem Einfluss (wie üblich verdeckter) jüdischer Kreise zustandekommen konnte. Die Türken haben ganz sicher keine einflussreiche pressure group beim Verfassungsgerichtshof. Die jüdischen Interesse wurden in diesem Urteil hinter der vorgeschobenen simplen Phrase versteckt, die Glaubens- und Religionsfreiheit habe Vorrang vor dem Tierschutz. Nach diesem Grundsatz lässt sich künftig jedes Verbrechen rechtfertigen: der Täter braucht nur zu behaupten, er handle aus religiöser Überzeugung.
Solch barbarische Bräuche, die genau so viel oder so wenig wie Menschenfresserei mit Religion zu tun haben, ist eine Zivilisationsschande für Österreich. Es wäre entsetzlich, wenn sich die Politik einfach damit abfinden würde.
Erwin Kessler, Präsident VgT Schweiz


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