VN2003-2 / Juni 2003

VgT-Erfolg:

Psychiatrische Klinik Waldhaus in Chur
hat keine Schweine mehr

Solche Missstände fotografierte der VgT vor zwei Jahren im Schweinestall der kantonalen Klinik Waldhaus: ein Mutterschwein kurz vor der Geburt, eingesperrt in einen tierquälerischen sogenannten Kastenstand. Die gesetzlich vorgeschriebene Einstreu fehlte, wie auf der Aufnahme deutlich erkennbar. Durch das ständige Liegen auf dem harten, rauhen Zementboden hatte sich an der Schulter eines der Muttertiere ein Geschwür (Dekubitus) gebildet, das offensichtlich nicht tierärztlich behandelt wurde - ebenfalls ein klarer Verstoss gegen das Tierschutzgesetz. Trotzdem verlief eine Strafanzeige im Sande. Das kantonale Veterinäramt deckte diese gesetzwidrige Tierquälerei mit fadenscheinigen Argumenten, worauf die Staatsanwaltschaft (Untersuchungsrichter Largiadèr) die Strafuntersuchung einstellte - eine Aufmunterung an alle gewerbsmässigen Tierquäler, das Tierschutzgesetz nicht ernst zu nehmen. So geht das immer beim Nichtvollzug des Tierschutzgesetzes im Kanton Graubünden. Wesentlich mehr Verständnis für Tierschutzanliegen als die Veterinärbeamten hatte der Klinikdirektor: Er legte den Schweinestall aufgrund der Kritik des VgT kurzerhand still, weil der Kanton kein Geld für eine tiergerechte Sanierung zur Verfügung stellte.

Mehr dazu:

- Schweinestall der Psychiatrischen Klinik Waldhaus

- Das Tier-KZ der Psychiatrischen Klinik "Waldhaus" in Chur wird tierfreundlich saniert (VN2002-1)


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