VN01-1

Der Schächtprozess

Die politischen Hintergründe, warum Tierschützer Erwin Kessler ins Gefängnis muss

Der jüdische Glaube schreibt nicht vor Fleisch zu essen; jeder Jude, der Schächtfleisch isst und damit die ungeheure Tierquälerei des betäubungslosen Schächtens der Tiere unterstützt, tut dies aus freiem Entschluss, lediglich um (ungesunde) Fleischgerichte geniessen zu können. Nur diesen Juden habe ich Unmenschlichkeit vorgeworfen - wie allen Tierquälern, egal welcher Religion und Rasse - und dafür bin ich zu 45 Tagen Gefängnis unbedingt verurteilt wordn. Lesen Sie, was in diesem Staat abläuft und das Sie aus anderen Medien nie erfahren.  Erwin Kessler, Gründer und Präsident des Vereins gegen Tierfabriken Schweiz VgT

 

Diese Aufnahme aus einem jüdischen Schlachthof in Frankreich, von wo Schächtfleisch in die Schweiz importiert wird, zeigt die Bestialität dieser Ritualmorde deutlich: Beachten Sie, wie diese Kuh nach dem Durchschneiden des Halses durch Kehlkopf, Luft- und Speiseröhre bei vollem Bewusstsein unter unsäglichem Schmerz ihren Kopf zum Himmel streckt:

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Moslemisches Schächten eines Lammes:

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Jüdisches Schächten: Lässig mit einer Zigarette im Mund -
So wird die «religiöse» Tierquälerei vollzogen:

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Die Augen in Todesangst weit aufgerissen:

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Die Füsse mit Ketten gefesselt. So wurde die Kuh umgeworfen. Dann wurde ihr der Hals aufgeschnitten. Mit dieser schrecklichen Halswunde blutet das Tier bei vollem Bewusstsein langsam aus:

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Jüdisches Schächten eines Schafes.

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Jüdisches Schächten: Die vordere Kuh ist ausgeblutet und hat ausgelitten, der hinteren wird gerade der Hals aufgeschnitten. Da ihr die Füsse mit Ketten zusammengebunden sind, kann sie sich nicht wehren:

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Jüdisches Schächten: Dieses Kalb wurde zum Schächten auf einen Tisch gelegt. Die vor Schmerz und Todesangst weit aufgerissenen Augen beweisen, dass es das Aufschneiden des Halses und die höllischen Qualen im Namen Gottes bei vollem Bewusstsein erlebt. Mit dem Vorwurf des Antisemitismus an die Adresse der Schächtgegner soll von diesen erschreckenden Tatsachen abgelenkt werden:

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Videoaufnahmen von jüdischem Schächten in England

Als Leih-Video erhältlich beim VgT. Nichtmitglieder gegen Depotgebühr von 20 Fr. Der verkleinerte Film kann gratis aus dem Internet heruntergeladen werden: www.vgt.ch/media/movie32-schaechten.htm

Der 3.5 Minuten dauernde Videofilm zeigt das Schächten von zwei Kühen. Es handelt sich um einen kurzen Ausschnitt aus der Routinearbeit eines mechanisierten jüdischen Schlachthofes. Die Direktorin der englischen Vegetarier-Vereinigung Viva, eine Zoologin, schreibt zu diesen Aufnahmen (aus dem Englischen übersetzt):

"Viva hat eine offiziell gefilmte Videodokumentation erhalten über das Schächten zweier Kühe nach der jüdischen Schlachtmethode. Viva wurde bei verschiedenen Gelegenheiten gesagt, dass Kühe durch einen einzigen Schnitt quer durch den Hals getötet würden und dass das Tier fast augenblicklich das Bewusstsein verlieren würde, was jedoch nicht zutrifft.

Fall 1: Der Hals der Kuh wird durch eine mechanische Hebevorrichtung gestreckt durch Aufwärtsdrücken des Kopfes. Die Nüstern der Kuh vibrieren. Starrer Blick. Schäumender Speichel fliesst aus dem Maul. Der Schächter schneidet die Kehle der Kuh durch, indem er 13 Mal hin und her säbelt. Die Kuh zuckt vom Messer zurück soweit sie kann und ihr Ausdruck zeigt Schmerz und grosse Angst. Die Kuh verliert das Bewusstsein nicht sofort; der Film endet vorher.

Fall 2: Wieder wird der Hals der Kuh gestreckt und der Kopf mechanisch aufwärts gedrückt. Die Kuh steht dabei aufrecht in einer Box. Nach drei Schnitten strömt das Blut heraus; der mechanische Halsstrecker wird gelöst, aber das Tier verliert das Bewusstsein nicht. Es ist deutlich bei vollem Bewusstsein während das Blut aus der klaffenden Wunde strömt. Seine Augen blicken und blinken, es bewegt seine Ohren und es hält seinen Kopf aufrecht. Nach 30 Sekunden wird auf der Stirne ein Bolzenschuss angesetzt, aber die Kuh verliert das Bewusstsein immer noch nicht. Sie schafft es immer noch, ihren Kopf frei aufrecht zu halten, als der Film nach 50 Sekunden endet."

Am Ende der ganzen Videosequenz macht die Kuh nach der ganzen Prozedur - Schächtschnitte und Bolzenschuss - sogar noch einen Schritt zurück, gerade noch sichtbar, bevor der Film abbricht. Vermutlich werden für den Bolzenschuss zu schwache Treibladungen verwendet, damit das Tier während dem Schlachtvorgang sicher nicht getötet wird, weil die Tiere angeblich gemäss Religionsvorschrift lebend geschächtet werden müssen. Diese Praxis - Verwendung von Kleinviehmunition für Grossvieh - habe ich persönlich bei moslemischem Schächten in einer türkischen Metzgerei in Lengnau/BE beobachtet (deswegen läuft auch ein Gerichtsverfahren gegen mich). Im vorliegenden Videofilm ist die Ladung offenbar so schwach, dass die Kuh nicht einmal momentan bewusstlos wird, sondern nur von Schmerz gepeinigt die Augen zukneift - eine satanische Schlachtmethode im Namen Gottes!

*

Rassismus beginnt da, wo Menschen denken, es sind ja nur Tiere.

In der Schweiz gilt die Meinungsäusserungsfreiheit - bis man davon Gebrauch macht.

In der Schweiz kann jeder sagen, was er denkt - er muss nur das Richtige denken.

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Tierschützer Erwin Kessler, Präsident des VgT Schweiz, ist für seine Kritik an den Schächt-Juden zu 45 Tagen Gefängnis unbedingt verurteilt worden.

Verantwortlich für dieses politische Willkürurteil sind die Bundesrichter Schubarth, Schneider, Wiprächtiger, Kolly und Escher. Die Zürcher Kassationsrichter Prof Jagmetti, Prof Rehberg, Gehrig und Donatsch, die Zürcher Oberrichter Brunner, Helm und Zürcher sowie der Bülacher Einzelrichter Rainer Hohler.

 

Ich danke allen, die spontan angeboten haben, an meiner Stelle ins Gefängnis zu gehen. Dieser Staat will aber MICH im Gefängnis, mich zermürben und kaltstellen, damit die entsetzlichen Zustände in diesem Unrechtsstaat nicht mehr bekannt gemacht werden. Der VgT ist die einzige Tier- und Konsumentenschutzorganisation, die das in der Schweiz tagtäglich ablaufende Massenverbrechen an den sog Nutztieren immer wieder schonungslos aufdeckt. Der heutige Holocaust an den Nicht-Menschen wird in der Schweiz staatlich geschützt und organisiert, wie damals der Holocaust an den Nicht-Ariern im nationalsozialistischen Deutschland. Dass mich das herrschende Regime derart fürchtet und bekämpft, zeigt mir, dass ich auf dem richtigen Weg bin.

Erwin Kessler

 

Erwin Kessler muss wegen den folgenden Veröffentlichungen in den VgT-Nachrichten ins Gefängnis.
Die angeblich rassendiskriminierenden Sätze sind dunkelrot hervorgehoben.

Sämtliche am Schächtprozess beteiligten Gerichte haben diese Texte nie verlangt, sie sind nicht bei den Akten. Die Verurteilung erfolgte nur gestützt auf die aus dem Zusammenhang gerissenen, isolierten Sätze.

VgT-Nachrichten 1995-6:

Meine Prognose war richtig:
Das Antirassismusgesetz ist ein Maulkorbgesetz für Tierschützer

Wir haben zwar ein teilweises Schächtverbot in der Schweiz (gilt nicht für Geflügel), das aber leicht umgangen werden kann: Der Import von Schächtfleisch ist legal. Meine Krtitik des grausamen jüdischen und moslemischen Schächtens ist laut Gerichtsurteil vom 21. März 1995 rassistisch. Religiöse Fanatiker, die unter dem Vorwand «religiöser» Vorschriften Tiere auf bestialische Art schlachten, geniessen den Schutz des Antirassismusgesetzes. Aber ich gehe lieber ins Gefängnis, als zu diesem Massenverbrechen an Wehrlosen zu schweigen. Ein Massenverbrechen bleibt ein Verbrechen, auch wenn es mit Ideologien gerechtfertigt wird. Die Nazis hatten ihre Ideologie, den Arierwahn. Orthodoxe Juden und Moslems haben eine andere, ebenfalls bestialische Ideologie. Rechtfertigt diese den Schächtholocaust?

Ich meine: Tierquälerei kann niemals religiös sein. Kein Jude und kein Moslem wird von seiner Religion gezwungen, Schächtfleisch zu essen. Mit einer gesunden vegetarischen Ernährung verletzt er keine Religionsvorschrift. Die Bestialität des Schächtens wird lediglich für den kulinarischen Fleischgenuss betrieben. Es ist absurd, eine solche Perversion mit Religionsfreiheit und Antirassismusgesetz zu schützen. Wenn aber unsere Gesellschaft nicht pervers wäre, bräuchte es den VgT nicht!


VgT-Nachrichten 1995-7:

Warum, Herr Schawinski, befürworten Sie das Schächten?
Offener Brief an Roger Schawinski, Jude, Chef TeleZüri / Radio24

Sehr geehrter Herr Schawinski,
Sie haben sich mit Selbsterfahrung und Bewusstseinsbildung befasst. Ich auch. Dabei habe ich gelernt, mich von überholten religiös-moralischen und anderen Zwängen zu befreien. Sie nicht? In Ihren Doppelpunkt-Interviews bohren Sie sich in die innersten, persönlichen Bereiche Ihrer Interview-Partner, in einer Mischung aus Journalismus und Psychoanalyse. So weit so gut. Schlecht passt zu dieser Rolle Ihre jüdisch-dogmatische Blindheit, wenn es um das tierquälerische Schächten geht. Sie haben mir bestätigt: "Jawohl, ich bin Jude." Soweit auch gut; dass Sie Jude sind, ist an sich nicht interessant. Interessanter wäre zu hören, ob Sie das Schächten befürworten und ob Sie Schächtfleisch essen. Dieser Frage sind Sie hartnäckig ausgewichen. Fürchtet der gnadenlose Frager Schawinski hier selbst einmal Fragen nach Verdrängtem?

Es gibt orthodoxe, konservative Juden, und es gibt aufgeschlossene, weltoffene, grosse jüdische Geister. Zu welcher Sorte gehören Sie? Liefert Ihre aggressive, sachlichen Argumenten ausweichende Reaktion zum Thema Schächten die Antwort? Auf dieses Thema angesprochen, verlieren Sie Ihre Fassung und die zur Schau getragene Überlegenheit. Sie reagieren gleich wie ein verknorzter, kurzsichtiger orthodoxer Religionsfanatiker: Mit Gehässigkeiten, rassistischem Verfolgungswahn und sonderbaren Bibelhinweisen, welche aufgeklärte Menschen wohl kaum überzeugen können.

An diesem Punkt unserer Auseinandersetzung konnte ich zu Ihrer Entschuldigung noch annehmen, dass Sie nicht genügend darüber informiert waren, welch grauenhafte Tierquälerei das Schächten darstellt. Ich habe Ihnen dann Berichte neutraler Beobachter (zB des durch seine Tiersendungen im deutschen Fernsehen bekannten Kameramannes und Buchautors Manfred Karremann) zugestellt und Sie auch darauf aufmerksam gemacht, dass ich das Schächten selbst aus eigener Anschauung kenne und weiss, wovon ich rede, und auch weiss, dass immer wieder jüdische Stellungnahmen abgegeben werden, welche das Schächten als eine relativ humane Tötungsart darstellen. Die Realität sieht leider anders aus, wie Sie aus den Ihnen zugestellten Berichten entnehmen können, wenn Sie zu diesem Thema überhaupt etwas zur Kenntnis nehmen wollen, das Ihren jüdischen Vorurteilen zuwiderläuft. Glauben Sie im Ernst, ich würde soviel Zeit gegen das Schächten aufwenden, wenn das nicht wirklich eine Tierquälerei übelster Sorte wäre?

Kein Mensch muss Fleisch essen. Eine gesunde, koschere vegetarische Ernährung ist in vollkommener Übereinstimmung mit der jüdischen Glaubenslehre. Fleisch ist kein Lebens- sondern ein Genussmittel. Und da wollen Sie das grauenhafte Verbrechen an Tieren, das Schächten, mit einem angeblichen biblischen Gesetz rechtfertigen, für das es - wie Sie schreiben - "zumindest aus historischer Sicht klare sinnvolle und nachvollziehbare Beweggründe" gäbe. Rechtfertigen historische Gründe heute schreckliche Tierquälerei? Haben Sie es nicht geschafft, sich von solchen Zwängen und Traditionen zu befreien?

Sie haben mir nicht mehr geantwortet. Sie haben sich zu den grauenvollen Augenzeugenberichten zum Schächten nicht geäussert. Mögen Sie sachliche Argumente nicht? Es ist natürlich leichter, gegen angebliche rassistische Verfolgung zu lamentieren, wenn das Thema Schächten aufgegriffen wird, als mit Argumenten zu reagieren. Ich werfe den schächtenden Juden vor, aus dem Unrecht, das ihnen im Nazi-Holocaust geschehen ist, das Recht abzuleiten, jetzt unkritisiert selbst abscheuliche, ähnlich wie bei den Nazis systematisch von Führern organisierte, von Akademikern (Aerzte, Juristen, Journalisten) mitgetragene und industriell durchgeführte Massenverbrechen zu begehen.

Sie haben mir in Ihrem Interview vorgeworfen, ich stelle Menschen und Tiere auf die gleiche Ebene. Was Sie damit meinen, ist Ihnen wohl selbst nicht ganz klar, da Sie sich ganz offensichtlich noch zuwenig mit Ethik und Tierschutz befasst haben, sonst wäre Ihnen bekannt, dass Menschen und andere höhere Säugetiere tatsächlich in mancherlei Beziehungen ähnlich sind, zum Beispiel biologisch: Tierexperimentatoren - nicht ich - stellen Menschen und Versuchstiere derart "auf die gleiche Ebene", dass sie glauben, die Gesundheit des Menschen durch Versuche an Tieren erforschen zu können. Die gleichen Tierexperimentatoren - und offenbar auch Sie - sind dann sofort wieder fest überzeugt, dass Tiere und Menschen völlig verschieden zu betrachten sind, wenn es um die Fähigkeit geht, seelisch und körperlich zu leiden. Der berühmte Verhaltensforscher Konrad Lorenz hat einmal gesagt:
"Ein Mensch, der ein höheres Säugetier wirklich genau kennt und nicht davon überzeugt wird, dass dieses Wesen ähnliches erlebt wie er selbst, ist psychisch abnorm und gehört in die psychiatrische Klinik, da eine Schwäche der Du-Evidenz ihn zu einem gemeingefährlichen Monstrum macht."

Bitte denken Sie einmal über die Schizophrenie und Grausamkeit nach, mit welcher die Menschheit mit den Tieren umgeht. Ich halte es nicht für ganz ausgeschlossen, dass Sie es schaffen könnten, Ihren jüdischen blinden Fleck in Bezug auf das Schächten zu beseitigen. Ein Massenverbrechen bleibt ein Verbrechen, auch wenn es mit Ideologien gerechtfertigt wird. Die Nazis hatten ihre Ideologie, den Arier-Wahn. Sind Sie so tolerant, den Holocaust zu entschuldigen, weil die Nazis einer Ideologie folgten? Warum entschuldigen Sie dann den Schächt-Holocaust an Tieren mit einer jüdischen Ideologie? Hat Sie Ihre jüdische Abstammung derart blind und unfähig zur Selbstkritik gemacht?

Ich lehne jede Form von Rassismus aufs Schärfste ab. Mit dem Nazi-Holocaust habe ich mich über viele Jahre ernsthaft auseinandergesetzt, da es für mich lange total unverständlich war, wie ein solches, von einem ganzen Staat getragenes, bürokratisch organisiertes Verbrechen möglich war. Ich habe erst verstanden, als ich die erschreckenden Parallelen zum heutigen Holocaust an den Nutztieren erkannte und sehen lernte, dass sich heute wieder die gleichen sozio-psychologischen und politischen Gesetzmässigkeiten abspielen. Darum halte ich an meiner Auffassung fest: Wenn Juden massenhaft Tiere durch Schächten umbringen, dann sind sie nicht besser als ihre früheren Nazi-Henker, dann zeigen sie den gleichen Überlegenheitswahn gegenüber anderen Lebewesen und fühlen sich in gleich verwerflicher Weise berechtigt, diese brutal umzubringen.

Im Wahn zu leben, dem von Gott auserwählten einzigen Volk anzugehören, macht Selbstkritik sicher nicht einfacher. Aber vielleicht forschen Sie doch besser einmal in Ihrer eigenen, anstatt nur immer in fremden Psychen nach der Wahrheit. Wirtschaftlicher Erfolg und inneres Reifen sind nicht dasselbe, Herr Schawinski. Sie haben mich enttäuscht.

Erwin Kessler


VgT-Nachrichten 1995-7:

"Nicht-Arier" haben unter dem Nationalsozialismus Ungeheuerliches, mit Worten kaum Beschreibbares erlitten. In einem Fall warfen die Nazis 75 000 Juden lebendig in einen Kohlebergwerk-Schacht. Kann man ohne Übelkeit versuchen, sich das vorzustellen? Wie diese endlose Menschenschlange, von Maschinengewehren bewacht, im Bergwerk verschwand; wie die Vordersten ins Dunkle springen mussten oder gestossen wurden... Oder kann man sich vorstellen, wie in bürokratisch organisierter Schichtarbeit Hundertausenden bei vollem Bewusstsein die Kehle durchgeschnitten wird. Der durchschnittene Kehlkopf und das in die Luftröhre einströmende Blut ermöglichen kein Schreien - lautlose Qualen, entsetzliche Todesangst. Doch halt - dieses Massaker geht nicht auf das Konto von Nazi-Schergen, sondern von Juden und Moslems; und die Opfer sind Kälber, Rinder und Schafe, die ebenso leidensfähig sind wie wir Menschen.

Die Nazis stützten ihre Unmenschlichkeit auf ihren Arier-Wahn; schächtende Juden und Moslems rechtfertigen ihr bestialisches rituelles Schlachten ohne Betäubung mit falsch verstandenen religiösen Vorschriften. In beiden Fällen handelt es sich um einen perversen Wahn, um einen fanatischen Wahnsinn.

Während die Nazi-Greuel Geschichte sind, ist das teuflische Schächten heute noch grausame tägliche Realität - gotteslästernd als religiöse Handlung ausgegeben, obwohl vegetarische Ernährung gesünder ist und weder die jüdische noch die islamische Religion vorschreibt, es müsse Fleisch gegessen werden.

 


VgT-Nachrichten 1996-1:

Die jüdische Bundesrätin Ruth Dreifuss zum grausamen Schächten: «Glaubensfreiheit»

Vor zwei Jahren habe ich die für den «Nationalfonds zur Förderung der Forschung» zuständige Bundesrätin Dreifuss gebeten, sehr qualvolle Tierversuche des höchsten Belastungsgrades nicht mehr mit öffentlichen Geldern zu unterstützen. Die Sache verlief im Sand...

Da Frau Dreifuss Jüdin ist, habe ich sie - ähnlich wie Yehudi Menuhin - gebeten, sich vom grausamen Schächten zu distanzieren. Sie antwortete nicht...

Darauf habe ich ihr erneut geschrieben. Die im folgenden Auszugsweise widergegebene Korrespondenz offenbart krass den Unterschied zwischen einer grossen (jüdischen) Persönlichkeit wie Yehudi Menuhin und der (jüdischen) Bundesrätin Ruth Dreifuss:

Sehr geehrte Frau Dreifuss, ich teile Ihre Ansicht, dass Rassismus, dh die Diskriminierung aufgrund der Zugehörigkeit zu einer Religion oder ethnischen Volksgruppe, vorbehaltlos abzulehnen ist. Rassismus ist absolut verwerflich, weil dabei andere aufgrund von Vor- oder Pauschalurteilen anstatt aufgrund ihres tatsächlichen Wesens und ihres individuellen Verhaltens behandelt, misshandelt oder ausgestossen werden. Jeder Mensch hat ein Anrecht darauf, als Individuum gesehen zu werden und nicht für vermeintliches oder tatsächliches Verhalten seiner Verwandten, seiner Sippe oder seiner Glaubensbrüder verantwortlich gemacht zu werden.

In der Schweiz sind es zur Zeit die Tiere, welche unter rassistischem Denken am meisten zu leiden haben. Lediglich deshalb, weil sie nicht der menschlichen Rasse zugerechnet werden, gelten empfindsame, leidensfähige Mitlebewesen rechtlich als "Sachen" - und sie werden in der landwirtschaftlichen Intensivhaltung und in Versuchslabors auch so behandelt.
Menschenaffen, insbesondere Schimpansen, haben nach neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen zu 98 Prozent die gleichen Erbanlagen wie wir Menschen. Mensch und Menschenaffen haben die gleichen Vorfahren. Es ist im Zeitmassstab der Evolution noch nicht sehr lange her, seit die Menschen und die Menschenaffen getrennte Wege gingen. Biologisch gesehen ist der Mensch eine dritte Schimpansen-Art...

Trotzdem behandeln die Menschen Tiere - auch ihre nächsten Verwandten, die Schimpansen -, generell und rassistisch als Sachen und Verbrauchsobjekte. Auch Schimpansen werden für Tierversuche verwendet, gequält, zerstümmelt, getötet. Man fragt nicht danach, ob diese Lebewesen genauso wie wir Menschen seelisch und körperlich leiden können, sondern einzig danach, ob daraus irgend ein (oft fragwürdiger) Nutzen herausgeholt werden kann. So haben auch die Nazi-KZ-Ärzte gedacht.
Sie, Frau Dreifuss, dulden weiterhin, dass der Ihrem Departement unterstellte Nationalfonds sehr grausame Tierversuche der höchsten Belastungsstufe finanziert. Das ist Rassismus, der entsetzlich in die Nähe der nationalsozialistischen Verbrechen eingeordnet werden muss. Auch was in der Schweiz täglich mit Millionen von Nutztieren geschieht, verdient diese Qualifikation. Und schliesslich ist auch das grausame rituelle Schlachten von Tieren ohne Betäubung, das Schächten, Rassismus in seiner schlimmsten Erscheinung...
Sie haben vor der Abstimmung über das Anitrassismus-Gesetz gesagt - so stand es in den Zeitungen -, dass jeder, der dieses Gesetz ablehnt, ein Rassist sei. 47 Prozent der Stimmbürger haben abgelehnt. Das sollte Ihnen, Frau Bundesrätin, zu denken geben. Sie haben die Nation beleidigt, weil Sie nicht gemerkt haben, dass es gute Gründe gibt, dieses Maulkorbgesetz abzulehnen, selbst wenn man Rassismus absolut verurteilt. Seine Unangemessenheit zeigt sich bereits deutlich:
- Es wird in erster Linie gegen Tierschützer eingesetzt, welche nichts als Tierquälerei kritisieren.
- Die mit Abstand am meisten unter Rassismus Leidenden - die Nutz- und Labortiere - hat dieses Gesetz ausgelassen. Das Antirassismus-Gesetz ist selbst rassistisch.

- Das Gesetz hat geradezu lächerliche Konsequenzen und setzt sinnlose Strafprozesse in Gang.
Ich denke nicht daran, mit meiner scharfen Kritik an den Juden und Moslems, welche das Schächten befürworten, aufzuhören, nur weil gewisse jüdische Kreise deswegen ein grosses Anti-Rassismus-Geschrei verbreiten. D a s wäre Rassismus, wenn ich Tierquäler unterschiedlich, je nach ihrer Religionszugehörigkeit, behandeln und Schächt-Juden verschonen würde.
Mit freundlichen Grüssen Erwin Kessler

Antwort von Frau Dreifuss vom 10. Oktober 1995:

Sehr geehrter Herr Kessler...
Rassismus richtet sich gegen Menschen. Bei Tieren von Rassismus zu reden, hiesse Mensch und Tier gleichsetzen, was ich klar ablehne...
Selbstverständlich unannehmbar ist Tierquälerei bei Tierversuchen. Das Tierschutzgesetz, welches bei Forschungsbewilligungen als Grundlage dient, muss eingehalten werden. Sie fordern aber eher ein Verbot für Tierversuche...
Zu Ihrer Kritik am Schächten: Für mich ist dies eine Frage der Glaubens- und Gesinnungsfreiheit. Wer sich davon distanziert, masst sich Kritik an religiösen Werten an, die gewissen Menschen wichtig sind. Das möchte ich nicht.
Mit freundlichen Grüssen Ruth Dreifuss


Erwiderung vom 12. Oktober 1995:

Sehr geehrter Frau Dreifuss, in Ihrem Antwortschreiben vom 10. Oktober wollen Sie mich offensichtlich missverstehen. Sie schreiben, Tierquälerei bei Tierversuchen sei selbstverständlich unannehmbar... In unserer bisherigen Korrespondenz ist es jedoch klar und unmissverständlich und ausschliesslich um die sehr qualvollen Tierversuche mit dem höchsten Belastungsgrad gegangen, welche vom Nationalfonds unterstützt werden. Wenn Sie wirklich meinen, was Sie schreiben, müssten Sie also unsere Ansicht teilen, dass solche Versuche nicht unterstützt werden dürfen. Diesem Begehren haben Sie bisher nicht entsprochen. Ihr Lippen-Bekenntnis steht im Widerspruch zu Ihren Taten.

Im übrigen nehmen wir mit Befremden zur Kenntnis, dass Sie schlimme Tierquälerei, die im Namen Ihres jüdischen Glaubens begangen werden, gutheissen und dies als eine Frage der Glaubensfreiheit bezeichnen. Wären Sie wohl auch so tolerant, wenn sich eines Tages Menschenfresser bei uns niederlassen, deren Glauben vorschreibt, jede Woche das Herz einer Jüdin zu fressen? Würden Sie dann dazu auch - mit Ihren eigenen Worten formuliert - sagen: "Das ist für mich eine Frage der Glaubens- und Gesinnungsfreiheit. Wer sich davon distanziert, masst sich Kritik an religiösen Werten an, die gewissen Menschen wichtig sind."?

Indem Sie dafür plädieren, das Schächten zu tolerieren, stellen Sie sich hinter eine Barbarei, die durch das vom Volk mit über 80 Prozent Ja-Stimmen gutgeheissenen Tierschutzgesetz verboten ist. Eine solche, demokratische Gesetze ablehnende und perverse Tierquälerei befürwortende Haltung ist einer Bundesrätin unwürdig - genauso unwürdig, wie Ihre Beschimpfung der 47 Prozent Stimmbürger, welche das Antirassismusgesetz abgelehnt haben, als Rassisten.

Wir bitten Sie, als amtierende Bundesrätin Ihre persönlichen Interessen gegenüber der geltenden Rechtsordnung und dem demokratischen Volkswille zurückzusetzen. In diesem Sinne ersuchen wir Sie nochmals, dafür zu sorgen, dass der mit Steuergeldern finanzierte Nationalfonds keine qualvollen Tierversuche (höchster Belastungsgrades 3) unterstützt.
Mit freundlichen Grüssen Erwin Kessler

Hier liess mir Frau Dreifuss durch einen Mitabeiter erneut Antisemitismus vorwerfen und mitteilen, dass sie die Korrespondenz nicht weiterzuführen wünsche. So verhalten sich leider viele Juden in der Diskussion ums Schächten. Wer keine Argumente hat, fürchtet die Diskussion; deshalb tabuisieren sie dieses Thema. Ich habe langsam den Eindruck, dass das Antirassismusgesetz überhaupt nur für diesen Zweck geschaffen wurde.

Es nützt offenbar wenig, wenn Sozialdemokraten und Frauen in den Bundesrat kommen. Die sind gegenüber drängenden Problemen, die einen grossen Teil der Bevölkerung bewegen - qualvolle Tierversuche, qualvolles Schlachten - genauso stur wie ihre konservativen männlichen Kollegen.

 

VgT-Nachrichten 1997-1:

Die Macht der Juden:
Das grausame Schächten von Geflügel bleibt erlaubt

In der Vernehmlassung zur laufenden Revision der Tierschutzverordnung war das vorgesehene Schächtverbot für Geflügel völlig unbestritten.

Nun haben es jüdische Kreise mit sozialdemokratischer Unterstützung innert weniger Tagen geschafft, dass dieses Schächtverbot gestrichen wird: Gemäss einer von der sda verbreiteten Meldung hat das Bundesamt für Veterinärwesen nach Intervention jüdischer Kreise sofort erklärt, es werde dafür sorgen, dass das Schächten von Geflügel weiterhin uneingeschränkt möglich bleibe, obwohl es keine Zweifel daran gibt, dass diese Grausamkeit von einer grossen Mehrheit der Schweizer Bevölkerung abgelehnt wird. Die Juden werden damit bald erneut Grund haben zum Wehklagen, man werfe ihnen vor, sie seien selber schuld für antisemitische Tendenzen. Wer sich derart für primitivste Tierquälerei - in gotteslästernder Weise als religiöse Handlung ausgegeben - einsetzt, der verdient nach meiner Überzeugung tatsächlich nichts anderes als tiefe Verachtung. Ob diese Verachtung dann als Antisemitismus verschrien wird, interessiert mich mittlerweile nicht mehr.

Wenn der Begriff «Antisemitismus» heute nur noch bedeutet, ein grausames, pervers-religiöses jüdisches Ritual abzulehnen, dann ist Antisemitismus nichts Negatives mehr, sondern eine gesunde Haltung der überwiegenden Mehrheit der nichtjüdischen Bevölkerung.

Klarzustellen bleibt, dass ein solcher Antisemitismus rein gar nichts mit Rassismus zu tun hat, auch wenn gewisse Antirassismus-Neurotiker dies nicht unterscheiden können.
Erwin Kessler

 

Auszug aus einem Vortrag des deutschen Juden Samuel Dombrowski, Träger des Ehrenkreuzes der Akademie für Tierschutz des Deutschen Tierschutzbundes
auf dem 3. Interdisziplinären Symposium "Tiere ohne Recht?", Europa-Universität, Frankfurt, 1998

"Bereits bei der Vorbereitung des Fesselns und des Werfens, vor allem aber beim Schächten selbst, erleidet das unbetäubte Tier Todesangst, unsägliche Leiden und Schmerzen. Ein schmerzempfindliches Wesen vor diesen unnötigen Zumutungen zu verschonen, muss als ein höher einzustufendes Rechtsgut bewertet werden als irgend ein religiöses Konstrukt oder Ritual, dessen Sinn nicht oder nicht mehr nachzuvollziehen ist.

Der Schnitt durch die Hals-Weichteile ist äusserst schmerzhaft. Es werden dabei nur zwei der insgesamt sechs Halsarterien durchtrennt, die das Gehirn versorgen. Das hat seine fast unverminderte Durchblutung zur Folge... Aus der durchtrennten Speiseröhre wird der Mageninhalt aspiriert und Hustenreiz ausgelöst, was die Schmerzen durch Atemnot und Erstickungsangst verstärkt. Diese panische Angst ist an den Augen des Tieres gut erkennbar für jeden, der dem Schächtablauf einmal beigewohnt hat.
Deshalb stelle ich fest: Es gibt keinen plausiblen Grund dafür, den Tieren bei vollem Bewusstsein und uneingeschränkter Schmerzempfindung einen solch qualvollen und langsamen Tod zu bereiten. Kein Gott, welcher Religion auch immer, kann so grausam sein, zu fordern, dass seine Geschöpfe 'ihm zu Ehren' auf diese Weise gequält werden! Das kann in keiner von ihm stammenden Mitteilung enthalten sein! Es sind von Menschen erdachte Ritual-Morde an der wehrlosen Kreatur, die als Irrwege bezeichnet werden müssen und niemals gottgefällig sein können. In allen Religionen wird Schutz und schonender Umgang mit den Tieren gefordert; wohlgemerkt: Religionen und nicht Religions-Interpretationen.

Wenn ich richtig verstehe, wird mit dem Holocaust der Juden nunmehr der Holocaust der Tiere gerechtfertigt.
Es wäre endlich an der Zeit, das betäubungslose Schächten der Tiere als Unrecht sowie als würdeloses und beschämendes Fehlverhalten der Menschen zu erkennen, wie es mit dem Religionsgesetz des Zu-Tode-Steinigens, den Hexenverbrennungen, der Inquisition und der Sklaverei geschah. Wenn menschliche Ansprüche und religiöse Forderungen in Gegensatz zur Menschenwürde geraten, sind wir auf Grund der Geschichtserkenntnis alle aufgerufen, der Menschenwürde zum Durchbruch zu verhelfen... Es wäre die Pflicht eines jeden von ethischen Grundsätzen geleiteten und von Mitgefühl und Tierliebe geprägten Menschen, seine Stimme gegen dieses himmelschreiende Unrecht an der Kreatur zu erheben... Wir alle, die sich mit dieser Problematik auseinandersetzen, müssen stark und konsequent bleiben, damit die stumme, leidende Tierwelt nicht ihre Fürsprecher und die Menschheit ihre Menschenwürde verliert!"

Anmerkung:
Was diese jüdische Persönlichkeit öffentlich über das Schächten sagt, deckt sich weitgehend mit den Äusserungen, für welche Erwin Kessler zu Gefängnis verurteilt worden ist. Wenn das Gesetz verfassungskonform für alle gleich angewendet würde, müssten also auch tierfreundliche Juden wegen "antisemitischer Äusserungen" mit Gefängnis bestraft werden. Das zeigt deutlich den politischen Missbrauch der Antirassismus-Strafnorm zum Zwecke politischer Justiz.

 

Vom “Beobachter” nicht veröffentlichter Leserbrief des jüdischstämmigen Schweizer Dichters Jakob Brem

(gekürzt; vollständig im Internet unter www.vgt.ch/justizwillkuer/schaechtpr-bger2.htm)

Lieber Beobachter, als ich den Bericht über den VgT-Gründer Dr Kesser zu lesen begann, freute ich mich, dass sich der Beobachter mit dem Anwalt der Tiere befasst. Doch meine gespitzten Ohren erschlafften bald... “Für Kessler sind schächtende Juden Unmenschen.” Für Tierfreunde sind auch tierquälende Christen Unmenschen! “Er verglich sogar die von der EU übernommenen Ohrmarken für Kälber mit dem Judenstempel der Hitlerzeit." Hand an den Kopf, haben Sie das Wort Allegorie noch nie gehört? Auch nie davon gehört, dass damals Schweizer Regierungsmenschen den Judenstempel erfunden haben? Jeder weiss, dass Dr Kessler nur als Tierfreund gegen Ohrmarken von Schlachtkälbern wetterte. Wenn er damit den Judenstempel einbezog, beweist dies klar, dass er auch den damaligen Judenstempel verurteilt, was gegen Grausamkeiten an Juden zu bewerten ist und nicht als Judenhetze.
Mich hätte allerdings der juristische Standpunkt des Beobachters bezüglich Postboykott gegen den VgT interessiert. Dies wurde in 9 mm grossen Titellettern angekündigt! Davon war leider keine Zeile zu lesen.
Jakob Brem, Sohn einer Jüdin, www.belletristik.ch

Anmerkung:

Jakob Brem schrieb mir: “Schlimm ist es, wenn Menschen aus religiösen Gründen Tieren den Hals bei lebendigem Leibe einige Male durchschneiden, bis es nach 10 Minuten endlich stirbt. Dieser grausame Vorgang wird Schächten genannt. Aus diesem Grunde hatte uns unsere jüdische Mutter vegetarisch ernährt, um den Tieren nicht unnötig Leid zuzufügen.” 

Es freut mich sehr, dass einmal - leider ein ganz seltenes Ereignis - ein Mensch jüdischer Abstammung ohne Vorurteile liest, was ich schreibe und offenbar ohne weiteres in der Lage ist, mich richtig zu verstehen. Warum können das andere nicht? Warum können das andere Juden, Richter und gewisse Journalisten nicht? Weil sie nicht verstehen wollen, weil auch berechtigte Kritik an jüdischer Tierquälerei tabuisiert werden muss? DAS nenne ich Beleidigung der Nazi-Opfer: ihr trauriges Schicksal heute für Geld, Gold und anderer Vorteile auszuschlachten! Meine Vergleiche von Schächtjuden mit Nazischergen und Ohrmarken mit Judenstempeln sind jedenfalls - wie Jakob Brem richtig erkannt hat - keine Verharmlosung der Judenverfolgung, weil ich das zutiefst verurteile, was ich mit analogen Vorgängen der Nazi-Zeit vergleiche. Es geht mir darum, dass die damaligen Ereignisse nicht nur bedauert werden, sondern dass daraus echt - nicht nur geheuchelt - gelernt wird. Die Geschichte wird sich nie genau gleich wiederholen. Niemals mehr wird ein Mensch mit Pomade-Scheitel, Schnurrbart und Hakenkreuz einen Holocaust an den Juden inszenieren. Sich darauf zu fixieren ist kein Lernen aus der Geschichte. Ähnliche Ungeheuerlichkeiten und Holocausts werden verändert daherkommen. Es gilt, die zugrundeliegenden Denkmechanismen und Charakterstrukturen zu erkennen. Darum werde ich immer wieder die Analogien des heutigen Holocaust an den Nicht-Menschen mit dem Holocaust an den Nicht-Ariern aufzeigen. Das heutige Regime kann mich dafür so oft und solange ins Gefängnis werfen, wie es will. Ich lasse mich nicht einschüchtern.

Ich trage eine grosse Bewunderung und Dankbarkeit für diejenigen in mir, die es gewagt haben, sich gegen das Naziregime zu erheben. Dass ihnen kein Erfolg beschieden war, tut ihrer Grösse und Bedeutung keinen Abbruch. Ich weiss nicht, wieweit meine Arbeit gegen das Massenverbrechen an den Tieren Erfolg haben wird. Aber ich weiss eines ganz sicher: Noch unerträglicher als diese Verbrechen selbst ist der Gedanke, dass sie ablaufen und ihren Fortgang nehmen können, ohne dass sich ein Mensch sichtbar und hörbar dagegen auflehnt.

Erwin Kessler

 

Tierschützer Erwin Kessler

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Erwin Kessler ist ETH-Dr der technischen Wissenschaften (Bauingenieur). Am 4.Juni 1989 gründete er den Verein gegen Tierfabriken. Ein paar Jahre später musste er sich unter der unerträglichen Arbeitslast zwischen dem einträglichen Bauingenieur-Beruf und der Berufung zum bescheiden honorierten Tierschützer entscheiden. Seither ist er vollamtlicher Präsident und Geschäftsführer des VgT. Zusammen mit dem österreichischen Tierarzt Dr Franz-Joseph Plank gründete er den inzwischen selbständig gewordenen VgT-Österreich (www.vgt.at). Der VgT Schweiz hat heute über 14 000 Mitglieder und jährlich kommen rund 2 000 Neumitglieder hinzu. Erwin Kessler ist Träger von drei je mit 10 000 Fr dotierten Tierschutzpreisen: Erlenmeyer-Preis, Elisabeth-Renschler-Preis, Calida Preis. Zur Verurteilung wegen angeblichem Rassismus meint er: “Ich bin ein sehr freiheitsliebender Mensch. 45 Tage Gefängnis werden eine grosse Belastung für mich sein. In der Schweiz als politischer Häftling im Gefängnis zu sein, ist kein schöner Gedanke. Doch habe ich mit diesem Opfer die drohende Aufhebung des Schächtverbotes für Säugetiere abwenden können; 45 Tage Gefängnis sind mir kein zu hoher Preis dafür. Leider hat der Bundesrat vor drei Jahren in einer Überraschungsaktion still und leise das Schächten von Geflügel legalisiert. Ich werde weiterhin hartnäckig für ein Verbot des Geflügelschächtens und für ein Importverbot von Schächtfleisch kämpfen und das Schächten mit so scharfen Worten kritisieren, dass ich auch gehört werde. Dieses blasphemisch im Namen Gottes tagtäglich ausgeübte Massenverbrechen gegen die Menschlichkeit - egal ob diesseits oder jenseits der Landesgrenze - kann nicht hingenommen werden. Der VgT ist in der Deutschschweiz die einzige Tierschutzorganisation, welche das Schächten öffentlich verurteilt. Gut dass es den VgT gibt!”

 

Anklage und Verurteilung im Schächtprozess
von Erwin Kessler

 

Wenn Recht nicht Gerechtigkeit spiegelt, ist es ein Verbrechen.

Niemand schafft grösseres Unrecht als der, der es in Formen des Rechts begeht.
Platon, griechischer Philosoph

Typisch für ein marxistisches System ist es, Kriminelle zu schonen, aber politische Gegner als Kriminelle zu behandeln.
Alexander Solschenizyn, russischer Nobelpreisträger

 

Am 6.3.1997 erhob Bezirksanwalt H P Hirt Anklage gegen mich wegen Rassismus. Einer der laut Anklageschrift “rassistischen” Sätze lautete: “Das Antirassismusgesetz ist ein Maulkorbgesetz.” Zusammenfassend hielt Hirt fest: “Durch diese Aussagen und Ausführungen vermittelt der Angeklagte seiner Leserschaft den Eindruck, obwohl Menschen und Tiere gleich seien, betreibe die jüdische Gemeinde aus Gründen des religiösen Fanatismus Tierquälereien, was erlaube, diese Mitglieder mit den Vollstreckern des nationalsozialistischen Völkermordes gleichzusetzen...”

Die mir in der Anklage willkürlich unterstellte Behauptung, Menschen und Tiere seien gleich, habe ich niemals, weder wörtlich noch sinngemäss gesagt, nicht einmal gedacht (die nichtmenschlichen Tiere haben zB kein Bedürfnis nach einem Mobiltelefon). Diese absurde Unterstellung bildete den Auftakt zum vorliegenden Schächt-Prozess gegen mich, der durch alle Instanzen hindurch von derartiger Willkür geprägt war.

Gefängnis für wahre Meinungsäusserungen

Ich muss ins Gefängnis für die folgende Äusserung zum Schächten, an welcher keine der Vorinstanzen etwas Unwahres nachweisen konnte:

"... kann man sich vorstellen, wie in bürokratisch organisierter Schichtarbeit Hundertausenden bei vollem Bewusstsein die Kehle durchgeschnitten wird. Der durchschnittene Kehlkopf und das in die Luftröhre einströmende Blut ermöglichen kein Schreien - lautlose Qualen, entsetzliche Todesangst. Doch halt - dieses Massaker geht nicht auf das Konto von Nazischergen, sondern von Juden und Moslems; und die Opfer sind Kälber, Rinder und Schafe, die ebenso leidensfähig sind wie wir Menschen."

Meine Verurteilung läuft darauf hinaus, dass man mich dafür verantwortlich macht, dass sich die Schächt-Juden wegen ihrer bestialischen Schächt-Tradition unbeliebt machen. Der Antirassismus-Artikel wird willkürlich so ausgelegt, dass jede Kritik verboten wird, welche dem Ansehen der Juden schaden könnte. Nicht unmenschliches Verhalten von Juden und Moslems wird bestraft, sondern die berechtigte Kritik an dieser scheinheiligen, blasphemischen Unmoral!

Der sozialdemokratische Bülacher Einzelrichter Hohler - der mit einem Freispruch wohl seinen Richterposten verloren hätte - konstruierte die folgende Rassendiskriminierung in obiges Zitat hinein: "Massenmord an Juden würde dem Schächten von Tieren entsprechen. Diese Äusserung setzt Juden und Moslems auf die Stufe von Nazis herab und das Schächten dem Holocaust gleich. Darüber hinaus liegt darin eine gröbliche Verunglimpfung der ermordeten Juden, werden sie doch damit indirekt mit geschächteten Tieren verglichen. "

Ich habe nie ermordete Juden mit Tieren verglichen, sondern Schächtjuden mit Nazis. Dieser angeblich rassendiskriminierende Text ist einem Appell an die in der Schweiz lebenden liberalen Juden entnommen, in dem ich zur Unterstützung unseres tierschützerischen Kampfes gegen das Schächten aufgerufen habe. Darin wird in bewusst aufrüttelnder Weise an die Einsicht appelliert, dass höhere Säugetiere das Durchschneiden der Kehle bei vollem Bewusstsein ähnlich schrecklich erleben, wie das Menschen - zB Kinder! - erleben würden: entsetzliche Todesangst und Qualen. Die Anspielung auf Nazi-Verbrechen appelliert an die Juden, aufgrund der tragischen Erfahrung ihres Volkes das Bewusstsein zu entwickeln, ähnliche Massenverbrechen gegenüber anderen wehrlosen Lebewesen als solche zu erkennen. Die haltlose rassendiskriminierende Interpretation dieses Textes durch den Einzelrichter vermag überhaupt nur deshalb einen Anschein von Richtigkeit zu erwecken, weil die Umstände - der Textzusammenhang in der Originalpublikation, welcher Sinn und Zweck dieser Sätze festlegt - unbeachtet geblieben sind. Diese Beurteilung als rassendiskriminerend steht im Widerspruch zur Feststellung des gleichen Einzelrichters, das Schächten dürfe als "grausam, bestialisch, tierquälerisch oder pervers" bezeichnet werden. Nach allgemeinem Sprachgebrauch nennt man jemanden, der mordet, einen Mörder, jemand der Unmenschlichkeiten begeht, einen Unmenschen. Gilt das nicht mehr, sobald die Täter Juden sind?

Gefängnis für eine sachlich begründete Frage

Ein Leitartikel in der "Züri Woche" vom 10. September 1998 trug den Titel "Wer Fragen stellt, ist noch lange kein Antisemit". Diese Auffassung vertritt der Verlagsleiter des in Zürich erscheinenden "Israelitischen Wochenblattes", Joseph Wormser. Was also massgebliche Exponenten des Schweizer Judentums nicht als antisemitisch beurteilen, ist in diesem politischen Prozess wegen angeblichem Antisemitismus mit Gefängnis bestraft worden, nämlich die Frage an die jüdische Bundesrätin Dreifuss, welche sich für die Tolerierung des grausamen Schächtens einsetzt, ob sie gegenüber Menschenfressern auch so tolerant wäre.

Tatsächlich liegen Menschenfresserei und das Fressen qualvoll getöteter Tiere nach meiner Auffassung von Ethik und Menschlichkeit nicht weit auseinander. Wilhelm Busch hat darüber folgendes geschrieben: "Wahre menschliche Kultur gibt es erst, wenn nicht nur die Menschenfresserei, sondern jeder Fleischgenuss als Kannibalismus gilt."

Die Botschaft des Bundesrates und die juristische Fachliteratur definieren Rassismus ganz anders

In der Botschaft zum Antirassismus-Gesetz schrieb der Bundesrat: “Die Gefährdung des geschützten Rechtsgutes liegt in der Unentrinnbarkeit der Kriterien, da sich diese jeder Bemühung um Intergrierung entziehen. Seiner Abstammung kann ein Mensch sich nicht entledigen.” Diese Unentrinnbarkeit liegt im Zusammenhang mit dem Schächten gerade nicht vor. Die jüdische Religion schreibt nicht vor, es müsse Fleisch gegessen werden, sondern schränkt das Fleischessen im Gegenteil ein (zB darf Schweinefleisch grundsätzlich nicht gegessen werden). Jeder Jude, der Schächtfleisch isst, tut dies aus einem freien Willensentschluss heraus und einzig und allein aus kulinarischen Gründen. Fleisch ist ein reines Genussmittel, für eine gesunde Ernährung überhaupt nicht nötig. Die schweizerische und die deutsche Gesellschaft für Ernährung, wie auch die Krebshilfe Schweiz, die Herzstiftung etc empfehlen alle, den Fleischkonsum möglichst einzuschränken.

Nach Prof Niggli, “Kommentar zur Rassendiskriminierung”, liegt Rassismus dann vor, “...wenn der Gleichheitsgrundsatz dadurch verletzt wird, dass eine Ungleichbehandlung ohne sachlichen Grund an den Kriterien der Rasse, Ethnie oder Religion anknüpft.” Meine Kritik am Schächten und an den Schächtjuden hat einen für jedermann ersichtlichen sachlichen Grund: Tierquälerei.
Nach Robert Rom, "Die Behandlung der Rassendiskriminierung im schweizerischen Strafrecht", Dissertation Uni Zürich, versteht man unter Rassismus “die Ideologie der Überlegenheit einer oder mehrerer Rassen bzw die Unterlegenheit und Minderwertigkeit anderer Rassen. Diese Ideologie entspringt dem Glauben, dass die überlegene Rasse sich durch unveränderbare biologische, physische, charakterliche oder kulturelle Eigenschaften von anderen Rassen abhebe... Rassendiskriminierung äussert sich in einer willkürlichen, dh unsachlichen und ungerechten Ungleichbehandlung von Personen oder Personengruppen allein aufgrund ihrer Rasse und unabhängig von deren tatsächlichen Verhalten oder sachlichen, gerechtfertigten Kriterien. Ziel der Ungleichbehandlung ist die Herabsetzung, Zurücksetzung und Benachteiligung.”

Meine Publikationen zum Schächten haben nicht im entferntesten etwas mit diesem strafrechtlichen Rassismus-Begriff zu tun. Meine Kritik ist zwar scharf, aber für jedermann erkennbar sachlich begründet - unabhängig davon, ob er meine Auffassung teilt oder nicht. Es ist grotesk, in der Bezeichnung von Tierquälern als Unmenschen eine Rassendiskriminierung sehen zu wollen.
Das Obergericht hat der israelitischen Cultusgemeinde die Parteistellung im Schächtprozess abgesprochen mit der Begründung: "Die Anklagesachverhalte kreisen sämtliche um das vom Angeklagten kritisierte Schächten, das nur von einem Teil der Juden praktiziert bzw als Gebot eingehalten wird... Damit kann nun aber nicht von einer Gruppe von gleichartig direkt und unmittelbar Betroffenen ausgegangen werden, die überdies und insbesondere von der Israelitischen Cultusgemeinde Zürich repräsentativ vertreten werden könnten." Die gleichen Richter haben mich dann zwei Wochen später mit der gegenteiligen Begründung verurteilt, nämlich meine Schächt-Kritik spreche allen Juden die Menschenwürde ab. Das ist widersprüchlich, und ein widersprüchliches Urteil verletzt das Willkürverbot, doch diese Willkür wurde vom Zürcher Kassationsgericht und vom Bundesgericht mit ein paar nichtssagenden Phrasen gedeckt - wie alle anderen Widersprüche und willkürlichen Urteilsbegründungen in diesem Prozess auch. Das sind typische Merkmale eines politischen Prozesses gegen politisch Verfolgte.

Einzelrichter Hohler räumt in seinem Urteil ein: "Bekannt ist, dass nur ein kleiner Teil der jüdischen Bevölkerung sich ans Schächten hält. Dem Ritual kommt daher keine grundsätzliche, tragende Bedeutung für das Judentum zu." Die inkriminierte Kritik an den Juden, welche Schächtfleisch essen, richtet sich somit offensichtlich nicht gegen ein Rassenmerkmal, auch nicht gegen ein wesentliches Religionsmerkmal, sondern gegen ein tierquälerisches Verhalten einzig und allein um eines kulinarischen Genusses willen. Der Rassismus-Tatbestand ist deshalb klar nicht erfüllt, die Verurteilung erfolgt nicht nach Recht und Gesetz, sondern aus politischen Gründen. Die Justiz als Machtmittel der Politik!

Ist alles erlaubt, was im Talmud steht?

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Das herrschende Regime in der Schweiz hat mir mit Hilfe der regimehörigen Justiz meine tierschützerische Kritik an den Schächt-Juden bei Gefängnisstrafe verboten mit der Begründung, das Schächten sei ein “tragendes Element des jüdischen Glaubens”. Das zwingt mich, etwas weiter auszuholen und aufzuzeigen, welche Perversitäten laut Talmud sonst noch “tragende Elemente des jüdischen Glaubens” sind, die ebenfalls geschützt werden müssten, zB das Berauben von Nich-Juden durch Juden:

Die Schächtjuden rechtfertigen ihre Tierquälerei mit dem Talmud und die Gerichte haben darum das Schächten als “grundlegendes Glaubenselement des Judentums” bezeichnet. Es ist deshalb interessant, was sonst noch alles im Talmud steht und deshalb also auch grundlegend für das Judentum ist. So werden zum Beispiel im Talmud alle Nichtjuden dem Vieh gleichgesetzt, von Gott nur dazu geschaffen, um von den Juden unterdrückt und ausgebeutet zu werden, wie die folgenden Zitate aus dem Talmud belegen (es gibt noch mehr davon, hier werden nur einige wenige wiedergegeben):

"Wer die Scharen der Nichtjuden sieht, spreche: Beschämt ist Eure Mutter, zu Schande, die euch geboren hat."

"Wer die Gräber der Nichtjuden sieht, spreche: Beschämt ist eure Mutter, zu Schanden, die euch geboren hat."

"Wenn ein Nichtjude oder ein Sklave einer Israelitin beiwohnt, so ist das Kind ein Hurenkind."

"... Nichtjuden, sie sind ja ebenfalls Menschen? - Nicht doch, es heisst: ihr aber seid meine Schafe, die Schafe meiner Weide, Menschen seid ihr; ihr heisst Menschen, die Nichtjuden aber heissen nicht Menschen."

"Die Güter der Nichtjuden gleichen der Wüste, sind wie ein herrenloses Gut und jeder, der zuerst von ihnen Besitz nimmt, erwirbt sie."

Dass das Bundesgericht behaupten kann, mein Vorwurf an die Schächtjuden, sie hätten - wie die Nazis - einen Überlegenheitswahn, sei unberechtigt und stelle deshalb eine strafbare Herabminderung dar, ist vor dem Hintergrund dieses unsäglichen Rassismus im Talmud nur mit der politischen Willkür zu erklären, die sich wie ein roter Faden durch den ganzen Schächtprozess hindurchzieht. Dies gilt auch für den Satz, das Schächten sei eine "verwerfliche Ideologie". Eine Ideologie, welche bestialische Tierquälerei als Gebot Gottes hinstellt, muss als “verwerflich” kritisiert werden dürfen, soll die Meinungsäusserungsfreiheit nicht nur toter Buchstaben sein.
Man mag einwenden, diese Zitate seien aus dem Zusammenhang gerissen. Ich habe diese Zitate im Zusammenhang gelesen und festgestellt, dass es gar keinen Zusammenhang gibt. Der Talmud ist eine zwölfbändige, mehr oder weniger zusammenhanglose Sammlung lächerlicher, ziemlich primitiver Phrasen. Lange Kapitel sind zB der Frage gewidmet, ob und unter welchen Umständen am Sabbat gefundenes Gold vom Boden aufgelesen werden darf.

Man mag weiter einwenden, das heutige, moderne Judentum lebe wohl kaum mehr nach diesen Talmud-Vorschriften, bzw würde diese so umdeuten, dass sie in die heutige Welt passen. Das wirft aber die Frage auf: Warum wird dann nicht auch diese tierquälerische Schächttradition heutiger Kultur und Menschlichkeit angepasst? Und ob die Sätze über Nichtjuden heute keine Wirkung mehr haben, ist sehr fraglich, wenn der Umgang mit Nichtjuden in Israel beobachtet wird. Der oberste Gerichtshof Israels hat die schwere Folterung von Nichtjuden (Palästinensern) durch die Polizei ausdrücklich gebilligt. In der NZZ vom 12.1.1998 stand darüber:

Erlaubnis zur Folterung eines Häftlings in Israel.
Das Oberste Gericht Israels hat am Sonntag mit fünf gegen vier Stimmen entschieden, dass der Geheimdienst beim Verhör des mutmasslichen Terroristenführers Abdel Rahmans Ranimat physischen Druck anwenden darf. ... Bezeichnend ist, dass das Urteil nicht bloss von gemässigtem Druck spricht, der zum Beispiel Schlafentzug, Fesselung mit Hand- und Fussschellen, heftiges Schütteln oder die Stülpung eines Sackes über den Kopf umfasst, da solches dem Geheimdienst ja sowieso gestattet ist...."

Sicher leben nicht alle Juden nach dem Talmud, ja sogar mehrheitlich nicht. Diese sind aber auch nicht von meiner Schächtkritik betroffen!

Laut Talmud sind Ehebrecherinnen durch Verbrennung oder Erdrosselung hinzurichten. Der Talmud ist die grundlegende Religionsschrift des Judentums. Ist also die Hinrichtung von Ehebrecherinnen durch Verbrennung oder Erdrosselung ein "tragendes Element" des heutigen Judentums wie das Schächten und darum ebenfalls durch das Rassendiskriminierungsverbot geschützt? Wie kommen die Richter dazu, meine Aussage, die Juden hätten den Wahn, das auserwählte Volk zu sein, als rassistisch zu beurteilen? Ist es kein religiöser Auserwähltseins-Wahn, alle Anders- und Nichtgläubigen als Nichtmenschen zu betrachten? Dass der Talmud nicht wegen Rassismus verboten wird wie Bücher, die sich kritisch mit dem Judentum und dem Zweiten Weltkrieg befassen, bestätigt nur, was ich vorausgesehen habe, dass das Antirassismusgesetz als Maulkorbgesetz einseitig zugunsten der Juden geschaffen wurde. Kein anderes Land könnte wie Israel schwere Folter gegen Minderheiten und Ausländer höchstrichterlich billigen, ohne einen weltweiten Aufschrei der Empörung und globale Sanktionen. Was an krankhafter “Religiosität” und Diskriminierung von Nichtjuden in Israel abläuft, beschreibt der in Israel lebende jüdische Buchautor Israel Shahak, eremitierter Professor der Hebronn-Universität, in seinem Buch “ Jüdische Geschichte, Jüdische Religion”. Shahak war Häftling im berüchtigten KZ Bergen-Belsen und weiss von was er spricht, wenn er heute als Präsident der Israelischen Liga für Menschenrechte gegen die nazi-ähnliche Unterdrückung und Diskriminierung der Araber in Israel und Palästina kämpf und für die Abschaffung der jüdischen (talmudischen) Religion eintritt, die er als friedensgefährdend bezeichnet.
Das Buch ist, inkl Versandkosten, für Fr 30.- beim VgT erhältlich. Das englische Original ist vollständig im Internet unter www.biblebelievers.org.au/jewhis1.htm

Diskriminierendes Diskriminierungsverbot

Das für politische Zwecke geschaffene und missbrauchte Antirassismus-Maulkorb-Gesetz wirft das Schweizer Gerichtswesen in Verhältnisse zurück, die erschreckend den Inquisitionsprozessen gleichen. Man sage nicht, der Rassismusartikel sei demokratisch vom Volk gutgeheissen worden. Richtig ist, dass nur eine knappe Mehrheit zustande kam und dass die Stimmbürger vom Bundesrat regelrecht angelogen wurden, indem in unwahrer Weise versprochen wurde, das Gesetz richte sich nicht gegen den Normalbürger, sondern nur gegen unverbesserliche Neonazis und ähnliches. Das Rassendiskriminierungsverbot, das sog Antirassismusgesetz (ARG), wurde dem Stimmbürger als Mittel gegen Diskriminierungen verkauft - wer möchte da dagegen sein! -, ist jedoch in höchstem Masse selbst diskriminierend: Nur ethnische und religiöse Gruppen werden vor Diskriminierung geschützt. Dagegen darf über die Schweizer oder über uns Tierschützer ungestraft alles gesagt werden, was umgekehrt - gegen Juden gerichtet - mit Gefängnis bestraft wird:

Am 16. März 1998 habe ich der Bezirksanwaltschaft Zürich eine Strafanzeige eingereicht mit dem Antrag, in der Zentralbibliothek Zürich, in der Bibliothek der Israelitischen Cultusgemeinde Zürich und in der Universitätsbibliothek Basel den Talmud zu konfiszieren, in welchem die vorne zitierten extrem rassistischen Texte gegen die Nicht-Juden stehen. Am 31. März teilte mir die Bezirksanwaltschaft Zürich (Bezirksanwalt Geiger) mit, dass auf die Anzeige nicht eingetreten werde: "Ich beabsichtige nicht, die Richtigkeit Ihrer Feststellungen nachzuprüfen bzw mich auf eine religionswissenschaftliche Diskussion einzulassen... Ich muss Sie bitten, unsere Zeit nicht mit derart unsinnigen Anzeigen zu verschwenden."

Ein jüdischer Kürschner hat uns Tierschützer in der WELTWOCHE vom 14. März 1996, als Nazis beschimpft, weil wir zum Boykott der grausamen Pelzmode aufrufen. Auf unsere Anzeige hin hat die Basler Anklagebehörde festgehalten, dass damit das Diskriminierungsverbot nicht verletzt worden sei. Für den umgekehrten Fall wurde ich zu 45 Tagen Gefängnis unbedingt verurteilt, weil ich Schächtjuden mit Nazis verglich. Dabei hatte ich - im Gegensatz zu diesem jüdischen Kürschner - gute Gründe für meine Kritik, denn das Schächten stellt eine Unmenschlichkeit dar, die gar nicht scharf genug kritisiert werden kann. Diese Einseitigkeit des Diskriminierungsverbotes bzw dessen missbräuchliche politische Anwendung verletzt das verfassungsmässige Gleichheitsgebot. Keiner anderen Volksgruppe ist es bisher gelungen, derartige verfassungswidrige Sonderrechte gesetzlich zu verankern und gegen ihr nicht genehme Bücher und Ansichten die Strafjustiz einsetzen zu können.

Dieser jüdische Kürschner, der uns mit Nazis verglich, heisst Hans Mayer. Er betreibt sein tierquälerisches Handwerk in Bubendorf/BL. Im Namen der von mir gegründeten "Schweizerischen Glaubensgemeinschaft militanter Tierschützer" reichte ich eine Rassismus-Strafanzeige ein. Die Basler Strafbehörden stellten das Verfahren am 8. August 1996 ein. Eine gegen die Menschenwürde verstossende Herabsetzung von Tierschützern durch Juden ist also auch dann erlaubt, wenn diese als Religionsgemeinschaft organisiert sind. In der Schweiz sind nicht mehr alle Bürger vor dem Gesetz gleich. Das zeigt sich auch an folgendem Fall, wo der Rassismus-Tatbestand ebenfalls verneint wurde, weil sich die herabwürdigenden Angriffe eben nicht gegen Juden richteten:

In seinem Buch "Die Antwort" (Aristoteles-Verlag) äussert sich der Jude Bruno Cohn aufhetzerisch und beleidigend gegen das Christentum und gegen das Schweizervolk. Seite 376 schreibt er: "Dieser in der unrühmlichen schweizerischen Rechtsgeschichte allgemein als 'Schächtartikel' ... bekannt gewordene Paragraph des Grundgesetzes war ein recht plumper Angriff auf die Juden..." Auf Seite 377, auf die Schweiz bezogen: "... ein geistig eher rückschrittliches Volk...". Und schliesslich schreibt er auf Seite 376 auch noch, Rabbi Meir ben Baruch von Rothenburg hätte es eher verdient, Schweizer Nationalheld zu sein, als Wilhelm Tell. Die Bezirksanwaltschaft Zürich hat diese Beleidigung eines ganzen Volkes als "wissenschaftliches, differenziert argumentierendes Buch" beurteilt und meine Anzeige wegen Rassismus abgewiesen. Die Anzeige sei leichtfertig erfolgt, weshalb mir als Anzeigeerstatter die Verfahrenskosten von 715 Fr überbunden wurden.

Sigmund Feigel, Ehrenpräsident und Anwalt der Israelitischen Cultusgemeinde Zürich, hat über Radio DRS die rund 45 Prozent der Schweizer Stimmbürger, welche das untaugliche Antirassismusgesetz abgelehnt haben, als "das grösste politische Lumpengesindel" bezeichnet. Das ist legal. Nicht legal ist hingegen meine Kritik am schächtenden Lumpengesindel.

Beim Vollzug des Antirassismusgesetzes kommt es offensichtlich nicht darauf an, WAS gesagt wird, sondern WER es sagt. Während vorgegeben wird, mit diesem Gesetz die Diskriminierung zu bekämpfen, wird es selbst zu einem Instrument für staatliche Diskriminierung und Repressionen gegen unbequeme politische Minderheiten. Wer bisher noch nicht realsiert hat, was in diesem Staat vor sich geht, der begreift hoffentlich jetzt anhand dieser Beispiele den Zustand der Nation, der von Meinungsterror und Justizwillkür geprägt ist.

Das Antirassismusgesetz schafft Sonderrechte für Juden, und wer sich auf solche Art und Weise Sonderrechte zu verschaffen sucht, der muss sich nicht wundern, wenn er sich unbeliebt macht. Und wenn sich Juden unbeliebt machen, sind immer die Antisemiten schuld, so einfach ist das. Durch diesen sprachlichen Missbrauch ist der Begriff Antisemitismus seiner einst tragischen Bedeutung auf unverantwortliche Weise entleert worden. Er wird für politische Interessen und für Gold und Dollars missbraucht. DAS empfinde ich als geschmacklose Beleidigung der vom Nazi-Regime Ermordeten, nicht den Vergleich des Schächtens mit Naziverbrechen.

Um die Absurdität und Einseitigkeit der heutigen Antirassismus-Neurose aufzuzeigen, habe ich eine Anzeige wegen Rassendiskriminierung gegen die folgenden Veröffentlichungen eingereicht:

1. Rätoromanisches Wörterbuch
Im rätoromanischen Wörterbuch VOCABULARI ROMONTSCH von Ramun Vieli und Alexi Decurtins, 1980 in zweiter Auflage erschienen im Verlag Ligia Romontscha, Chur, werden dem Wort "Jude" zwei Bedeutungen zugeschrieben: Israelit und "Wucherer". Für beides wird das rätoromanische Wort "gediu" angegeben.
Nach der im Schächtprozess gegen mich angewendeten Rechtsprechung stellt dies eine rassendiskriminierende "Gleichsetzung" der Juden mit Wucherern dar. Damit werden Juden - so ähnlich haben die Richter im Schächtprozess argumentiert - als Menschen dargestellt, die ausgegrenzt und verfolgt werden müssen.
Die Bezirksanwaltschaft Bülach, die gegen mich im Schächtprozess Anklage erhoben hatte, sah darin jedoch nichts Rassendiskriminierendes und wies meine Anzeige ab.

2. Sonntags Zeitung vom 5.3.00: "Sie missbrauchen die Opfer"
In diesem Artikel in der Sonntagszeitung wird gewissen jüdischen Kreisen "Gaunerei" vorgeworfen; sie würden den Holocaust dazu missbrauchen, um Geld zu machen. Dabei ist zu Beachten, dass die kantonalen Gerichte im Schächtprozess gegen mich ausdrücklich festgehalten haben, auch Kritik, die nicht gegen die Juden insgesamt, sondern nur gegen gewisse Juden gerichtet sei, erfülle die Rassismus-Strafnorm, da ALLE Juden geschützt seien. Nach der Logik des Schächtprozesses werden in diesem Zeitungsartikel Juden als Gauner bezeichnet und damit als minderwertige Menschen dargestellt, die verfolgt werden müssen.
Die Bezirksanwaltschaft Bülach sah aber auch hier nichts Rassendiskriminierendes. Es kommt eben nicht darauf an, WAS gesagt wird, sonder WER etwas sagt.

3. “Antisemitismus” in Werken von Goethe
Gemäss der (Un-)Rechtsprechung im Schächtprozess müssten die Werke Goethes, denen die folgenden Zitate entnommen sind, ebenfalls als rassendiskriminierend verboten werden:
"Du kennst das Volk, das man die Juden nennt.... sie haben einen Glauben, der sie berechtigt, die Fremden zu berauben... Der Jude liebt das Geld und fürchtet die Gefahr. Er weiss mit leichter Müh' und ohne viel zu wagen, durch Handel und durch Zins Geld aus dem Land zu tragen... Auch finden sie durch Geld den Schlüssel aller Herzen, und kein Geheimnis ist vor ihnen wohl verwahrt... Sie wissen jedermann durch Borg und Tausch zu fassen; der kommt nicht los, der sich nur einmal eingelassen..." (Goethe, Das Jahrmarktsfest zu Plundersweilen).
"Das israelitische Volk hat niemals viel getaugt...; es besitzt wenig Tugenden und die meisten Fehler anderer Völker" (Johann Wolfgang Goethe - Wilhelm Meisters Wanderjahre)

4. "Antisemitismus" in Werken von Pestalozzi
"Es war ein gesegnetes Dorf, aber Juden ... nisteten sich ein, wurden reich und das Dorf arm. Jetzt stehen die Kinder seiner ehemals gesegneten Häuser täglich als Bettler vor den harten Türen der Juden, und die armen Leute müssen in allweg tun, was die Judengasse will... Wo Juden und Judengenossen sich einnisten, da ist ausser der Judengasse kein Gemeingeist mehr denkbar..." (Pestalozzis sämtl Werke, Ausgabe Seyffarth 1901).
"Selber die ungöttliche Kunst und das alle reinen Fundamente der Wahrheit, Weisheit und Frömmigkeit misskennende Spielwerk des Talmuds ist mitten in seinem Unsinn ein äusserst merkwürdiges Denkmal der hohen gesetzgeberischen Kunst, durch welche das jüdische Volk zu einer, wenn auch noch so einseitigen und irregelenkten Ausbildung seiner Geisteskräfte hingeführt worden ist, beim sittlichen und religiösen Verderben dieses Volkes, dem letzten Bettlerjuden in den Erwerbsmitteln von Eigentum ein Übergewicht gibt, zu welchem der arme und eigentumslose Mann, der nicht Jude ist, in keinem Reiche der Welt noch gelangt ist." (Pestalozzis sämtl Werke, Ausgabe Seyffarth 1902).
Die Bezirksanwaltschaft Bülach, die gegen mich Anklage erhoben hatte, wies diese Anzeige zurück und erliess eine “Nichtanhandnahmeverfügung” mit der Begründung, durch diese Äusserungen würde "weder die Menschenwürde gewisser Menschen oder Gruppen noch der öffentliche Friede " verletzt oder beeinträchtigt - eine Feststellung, die genauso auf meine Äusserungen zum Schächten zutrifft, für die ich zu Gefängnis verurteilt worden bin. Die Lächerlichkeit eines Rassismus-Urteil gegen die Werke Goethes und Pestalozzis musste aus politischen Gründen vermieden werden, so wie ich aus politischen Gründen verurteilt werden musste. Aufgrund der Gehirnwäsche durch Staatskundeunterricht und die regimehörigen Medien glauben die meisten Schweizer Bürger immer noch, politische Justiz gäbe es nur in marxistischen und faschistischen Staaten.

 

Nach meiner Verurteilung im Schächtprozess meldete sich eine Jüdin (inzwischen leider verstorben) wie folgt zu Wort:

Ich bin Jüdin und lehne das Schächten als schreckliche Tierquälerei ab. Diese Tradition mag vor langer Zeit einmal sinnvoll gewesen sein, als es noch keine Möglichkeit gab, die Tiere vor dem Schlachten zu betäuben. Heute ist es eine unnötige Tierquälerei. Erwin Kessler hat ganz recht mit seiner Kritik, und es ist tragisch, dass er hierfür ins Gefängnis muss. Ich finde seine Kritik nicht antisemitisch.
Dr med dent Hannah Horvatin, Meilen

*

Jesus lehnt sich gegen die Korruption im Gotteshaus auf, schimpft die Schriftgelehrten "Heuchler und Schlangenbrut" und wirft die Geldwechsler und Händler aus dem Tempel - er wird gekreuzigt.

Mahatma Gandhi übt gewaltlosen Widerstand gegen die Unterdrücker und Ausbeuter seines Landes und führt sein Volk in die politische Unabhängigkeit - er wird ermordet.

Erwin Kessler übt beissende Kritik am vorsintflutlichen Schächten und setzt sich mit seinem Herzblut für die geschundenen Tiere ein - er muss hinter Gitter.

Erica Kalika Blöchlinger, Raum der Stille, Bern

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Ausführlicher, laufend nachgeführter Bericht über die Schächtprozesse gegen Erwin Kessler: www.vgt.ch/justizwillkuer/schaecht-prozess.htm


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