26. Oktober 1999

�berfall einer Bande aus Metzgern und M�ster auf VgT-Aktivistinnen in Lachen:

Gerichtsverhandlung mit Eclat!

Heute fand vor dem Kantonsgericht Schwyz die Berufungsverhandlung gegen die Bande von Metzgern und M�stern, welche in Lachen friedlich f�r vegetarische Ern�hrung demonstrierende VgT-Aktivistinnen �berfallen und brutal zusammengeschlagen haben, statt. Erwin Kessler, Rechtsvertreter der Opfer, hatte Berufung gegen das zu milde erstinstanzliche Urteil erkl�rt. In seinem heutigen Pl�doyer wandte er sich vorallem gegen die Gew�hrung des bedingten Strafvollzuges und f�hrte dazu aus:

Die Gew�hrung des bedingten Strafvollzuges darf gem�ss Strafgesetzbuch Artikel 41 nur gew�hrt werden, wenn zu erwarten ist, dass der Verurteilte sich dadurch von weiteren Straftaten abhalten lasse und wenn er den Schaden ersetzt hat (dazu Stratenwerth: Schweizerisches Strafrecht, Allg Teil II, 1989, Seite 138).

Beide Voraussetzungen sind im vorliegenden Fall nicht erf�llt:

Die Angeklagten haben den angerichteten Schaden bis heute nicht ersetzt; stattdessen bestreiten sie diesen mutwillig. Die Angeklagten Ernst Rickenbach und Guido Z�ger haben sogar ausdr�cklich festgehalten, dass sie nicht bereit sind, den angerichteten Schaden zu ersetzen. Mit Datum vom 22. Juni 1998 haben sie dem Verh�rrichter schriftlich mitgeteilt (Zitat): "Die Zivilforderung wird vollumf�nglich abgelehnt. Wenn ein Schaden entstanden ist, haben dies die vier Frauen selber zu verantworten."

Damit haben die Haupt-Angeklagten ihre Uneinsichtigkeit, welche sie im gesamten Verfahren bis heute an den Tag legten, sogar noch ausdr�cklich und schriftlich festgehalten.

Im ganzen Verlauf des Verfahrens kam die Uneinsichtigkeit der Angeklagten deutlich zum Ausdruck:

Zeitlich erstreckte sich das Ableugnen �ber 20 Monate. Nacht der Tat stritten alle Angeklagten die Tat hartn�ckig ab; ich verweise auf die Einvernahme-Protokolle. Die T�ter sprachen ihre Aussage untereinander dahingehend ab, dass lediglich Schweinem�ster Z�ger eine Ohrfeige ausgeteilt habe und die Opfer sonst nicht ber�hrt worden seien. Dank Zeugen und �rztlichen Zeugnissen konnten die bis zu letzt ableugnenden T�ter �berf�hrt werden.

Die Opfer haben folgende Verletzungen erlitten:

Fabienne B: Hirnersch�tterung, Prellungen am rechten Hinterkopf und Mittelhaupt, Prellungen linke Niere, Ohrensausen, Kopfweh, R�ckenschmerzen, verschlechterte Funktion der Hals-Wirbel-S�ule. Dauernde Einbuchtung am Kopf , die heute noch ohne weiteres durch Abtasten festgestellt werden k�nnen.

Marl�ne G: Hirnersch�tterung, Prellung mit Bluterguss des linken Auges mit bleibender Hautverf�rbung, die chirurgisch behoben werden musste, Prellung des rechten Ellbogens, Prellung des rechten Oberschenkels, Prellung Unterleib. Arbeitsunf�higkeit zwei Wochen zu 100 %und weitere zwei Wochen zu 50 %.

Marcela F: Psychisches Schocksyndrom mit schweren Schlafst�rungen und Alptr�umen �ber ca 7 Wochen. Nicht kontrollierbare Angst- und Panikgef�hle gegen�ber kr�ftigen M�nnern mit �hnlicher Physiognomie wie die T�ter. Posttraumatisches Belastungssyndrom als Nachwirkung eines Schockerlebnisses.

Auch noch ein Jahr nach der Tat wurde bei den untersuchungsrichterlichen Einvernahmen weder Reue noch Einsicht gezeigt. Als der Verh�rrichter dem angeklagten Metzger Rickenbach die Verletzungen vorlas, welche die Opfer erlitten hatten, grinste dieser nur frech, ohne jede Betroffenheit.

Bis heute hat sich keiner der T�ter bei den Opfern in irgend einer Form entschuldigt. Das letzte Wort der T�ter, kurz vor dem Strafbefehl war das Schreiben an das Verh�ramt, in dem sie rechthaberisch und arrogant festhielten: "Wenn ein Schaden entstanden ist, haben dies die vier Frauen selber zu verantworten."

Mit anderen Worten wurden die Frauen nach Auffassung der T�ter zu recht zusammengeschlagen, obwohl diese weder provoziert noch sich gewehrt hatten. Die T�ter f�hlen sich moralisch berechtigt, friedliche B�rger, die ohne jede Provokation friedlich f�r ein anst�ndiges Anliegen werben, bandenm�ssig zu �berfallen und Zusammenzuschlagen.

Wenn der Strafbefehl nicht von Seiten der Opfer angefochten worden w�re, w�re die ein Jahr nach dem �berfall erfolgte �usserung der T�ter, die Opfer seien selber schuld, das Letzte gewesen, was die Opfer von den T�tern vernommen h�tten.

Die Tat gestanden - wohlgemerkt ohne jede Reue - haben die T�ter eindeutig nur in der Hoffnung, damit ein �ffentliches Gerichtsverfahren vermeiden zu k�nnen. Diese Motivation zur Schuldanerkennung l�sst sich den Einvernahmeprotokollen klar entnehmen. Sie f�hlten sich moralisch �berhaupt nicht schuldig, sondern anerkannten den Schuldvorhalt rein taktisch.

Ebenso rein taktisch sprachen sie dann an der Verhandlung vor dem Strafgericht ihr angebliches Bedauern �ber die Tat auf. Zu dieser �usserung des Bedauerns mussten sie vom Richter geradezu suggestiv zuerst aufgefordert werden.

Das taktische Bedauern der T�ter, das sie vor dem Strafgericht erstmals aussprachen, schloss keinerlei Mitleid oder Reue gegen�ber den Opfern ein, sondern lediglich das Bedauern dar�ber, dass ein Strafverfahren verursacht wurde, also eigentlich ein Bedauern mit sich selbst. Bis heute hat sich keiner der T�ter bei den Opfern entschuldigt.

Insgesamt f�hlen sich die T�ter offensichtlich moralisch im Recht. Wer ihren egoistischen Gesch�ftsinteressen schadet, der ist - nach ihren eigenen Worten - selber schuld, wenn er brutal zusammengeschlagen wird. Das einzige, was sich die T�ter offenbar vorgenommen haben, ist, sich das n�chste mal nicht erwischen und �berf�hren zu lassen.

Die fehlende Reue und Einsicht der Bande in das moralische Unrecht muss vor dem Hintergrund der besonderen Verwerflichkeit der Tat gesehen werden. Die Tat war derart primitiv, dass kein gesunder Mensch - welche Weltanschauung er auch vertritt - daf�r Verst�ndnis aufbringen kann. Ich fasse deshalb den Tathergang kurz zusammen:

Am Sonntagabend, den 20. Juli 1997, befestigten vier VgT-Aktivistinnen an den Gel�ndern einer Autobahnbr�cke bei Lachen zwei Spruchb�nder mit dem Text "Essen Sie heute vegetarisch - Ihrer Gesundheit und den Tieren zu liebe." Eine der Frauen trug eine Kuhkopfmaske. Insgesamt eine absolut friedliche Kundgebung.

Metzger Rickenbach, der in Galgenen eine Metzgerei betreibt und am Reitfest mit einem Wurstgrill vertreten war, h�rte von dieser Kundgebung. Er fuhr mit seinem Lieferwagen dorthin und beschimpfte die Frauen mit W�rtern wie "Dr�ckfutze" und gab durch das offene Autofenster der Frau mit der Kuhkopfmaske von hinten einen Schlag gegen die Maske. Aber allein getraute sich Rickenbach, nicht, die vier Frauen zu �berfallen. Er fuhr deshalb zum Reitfest zur�ck und trommelte dort die anderen T�ter zusammen. Zu sechst fuhren sie dann zur Br�cke zur�ck. Neben der zahlen- und kr�ftem�ssigen �bermacht nutzte die Bande auch den �berraschungseffekt: Auf der Br�cke angekommen rannten die M�nner �berfallartig aus dem Wagen. Metzger Rickenbach und Schweinem�ster Guido Z�ger st�rzten sich sofort auf zwei der Frauen und schlugen diese �ber l�ngere Zeit zusammen. Z�ger griff nach dem Aussteigen sofort die Frau mit der Kuhmaske an und begann diese zusammenzuschlagen, w�hrend er sie beschimpfte, unter anderem mit den Worten "Jetz mached mir euch kaputt", "Soufutze", "Tiersch�tzerhuren" (Einvernahme Marl�ne Reinert vom 20. Juli 97, Seite 2). Unter den Schl�gen fielen die Frauen mehrfach zu Boden und gegen die Leitplanken. Am Boden wurden sie mit Fusstritten weiter traktiert. Die junge Frau mit den langen blonden Haaren wurde dann an den Haaren vom Boden heraufgezogen und weiter geschlagen. Damit sie nicht st�ndig hinfiel wurde sie mit einer Hand gehalten, mit der anderen Hand wurde zugeschlagen.

Die Gew�hrung des bedingten Strafvollzuges f�r Angeklagte, die nach einer derart offensichtlich verwerflichen Tat keinerlei Reue zeigten und im Gegenteil noch ein Jahr nach der Tat behaupteten, die Opfer seien selber schuld, ist rechtswidrig. Die Vorinstanz hat die Beweise f�r die Uneinsichtigkeit nicht gew�rdigt; das stellt eine willk�rliche Beweisw�rdigung dar.

Nach dem Pl�doyer von Erwin Kessler kam das Pl�doyer des Verteidigers der T�ter, Rechtsanwalt Herbert Trachsel, an die Reihe. Da er zur Sache selbst kaum Argumente hatte, konzentrierte er sich erneut - wie schon vor der ersten Instanz - auf pers�nliche Angriffe gegen Erwin Kessler, der indessen in diesem Verfahren nicht Partei, sondern lediglich Rechtsvertreter ist. Erwin Kessler unterbrach dessen Angriffe und verlangte vom Gerichtspr�sidenten, diese Stimmungsmache, die mit dem Verfahren nicht das Geringste zu tun hatte, zu stoppen, ansonsten er von seinem Notwehrrecht gegen Ehrverletzungen Gebrauch machen werde - was er kurz darauf auch tat: Er ging zum pl�dierenden Anwalt der T�ter hin�ber, der mit Attacken gegen ihn fortfuhr, und nahm ihm kurzerhand die Pl�doyer-Notizen weg, was dessen Rede j�h beendete. Der Gerichtspr�sident verlangte die R�ckgabe der Notizen, was Erwin Kessler verweigerte: wenn das Gericht nicht f�r Anstand und Ordnung sorge, m�sse er sich halt selber wehren. Hierauf drohte der Gerichtspr�sident mit der Wegweisung aus dem Gerichtssaal, was Erwin Kessler indessen nicht abwartete: unter Protest verliess er mit den Gesch�digten den Gerichtssaal.

Was das Gericht schlussendlich entschieden hat, ist wohl morgen aus der Presse zu erfahren.

Die gerichtliche Auseinandersetzung mit den T�tern ist damit jedenfalls noch nicht beendet, nur schon deshalb, weil sich die T�ter weigern, den angerichteten Schaden in H�he von rund 19 000 Fr zu bezahlen.

Der VgT wird n�chstes Jahr in einer Sonderausgabe der "VgT-Nachrichten" f�r den Kanton Schwyz ausf�hrlich �ber den Fall berichten, insbesondere auch �ber die verlogene Berichterstattung des konservativen Lokalblattes "Bote der Urschweiz".


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