23. September 1999 

"Tiere sind keine Sachen" - Wahlpropaganda eines Heuchlers 

Schon bisher sind die Grunds�tze des Tierschutzgesetzes toter Buchstabe geblieben, zB auch Artikel 2, der vorschreibt, dass Tiere ihren Bed�rfnissen entsprechend zu halten sind. Die gewerbsm�ssigen Tierqu�lereien, welche der Bundesrat bis heute erlaubt, ist ein Hohn auf diesen Grundsatz. Der neuen Forderung, dass Tiere rechtlich nicht wie Sachen, sondern als "lebende und f�hlende Mitgesch�pfe" zu behandeln sind, ist nur dazu da, der �ffentlichkeit wiedereinmal vorzumachen, es gehe etwas im Tierschutz; wesentlich verbessern wird sich in der Praxis wieder nichts.  
Nationalrat Loeb, der ein Gesetzgebungsverfahren �ber die rechtliche Stellung der "lebenden und f�hlenden Mitgesch�pfe" ins Rollen brachte, machte dies offensichtlich nur als Wahlpropaganda. Der Tierschutz ist ihm kein ernstes Anliegen: In seinem Warenhaus hat er einen t�rkischen Kebab-Stand geduldet, der nachweislich Sch�chtfleisch verkaufte; eine Intervention des VgT beantwortete er nicht. Kein Wunder: Nationalrat Loeb ist Jude und weigerte sich in einem Gespr�ch mit dem VgT hartn�ckig, sich vom grausamen Sch�chten zu distanzieren. Tiere auf unn�tig grausame Art und Weise bei vollem Bewusstsein zu schlachten ist in der Vorstellung von Nationalrat Loeb offenbar vereinbar mit der Anerkennung von Tieren als "lebende und f�hlende Mitgesch�pfe".  

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