17. August 1999

Zwei getarnte VgT-Aktivisten waren in der "H�lle von Gretzenbach" und sprachen mit dem Teufel, pardon: mit dem Tierfabrikbesitzer Heinrich T�nnler.  

Am Samstag, den 14. August, besuchten zwei VgT-Aktivisten unter falschem Namen die H�lle von Gretzenbach. Sie wollten feststellen, ob die Mutterschweine wirklich t�glich von sieben bis halb zehn Uhr Auslauf erhalten, wie der Betriebsleiter in Tele M1 behauptet hat. Um es vorwegzunehmen: alles eine grosse L�ge! Die Tiere k�nnen sich nur gerade 1 Minute lang bewegen - sicher kein Auslauf im Sinne der Tierschutzverordnung!  

Wir haben uns deshalb beim Solothurner Regierungsrat �ber den Kantonstierarzt, der diese Zust�nde deckt, beschwert: 

 

17. August 1999
An den Regierungsrat des Kantons Solothurn
4500 Solothurn

Die H�lle von Gretzenbach - von Kantonstierarzt W�ffler gedeckt 

Sehr geehrte Frau Regierungsr�tin,
sehr geehrte Herren Regierungsr�te, 

das Elend mit Kantonstierarzt W�ffler und dem Nichtvollzug des Tierschutzgesetzes dauert nun schon seit Jahren, so dass es angebracht scheint, dass sich einmal der Gesamtregierungsrat damit befasst. Ein jahrelang andauernder rechtswidriger und demokratiefeindlicher Zustand kann nicht einfach Departementsangelegenheit bleiben. 

Der neueste Fall: 

In der Schweinefabrik des Heinrich T�nnler in Gretzenbach werden die Mutterschweine nicht nur sehr tierqu�lerisch, sondern auch krass gesetzwidrig gehalten. Kantonstierarzt W�ffler duldet und deckt diese Situation wissentlich seit Jahren! Die Mutterschweine sind in Kastenst�nde eingesperrt (nur gerade K�rpergrosse Stahlrohrk�fige) und mit Brustgurten am Boden angekettet (siehe die Bilder im Internet unter www.vgt.ch/vn/9904/gretzenbach.htm und in den "VgT-Nachrichten", die im ganzen Kanton Solothurn verteilt wurden) . Gem�ss Tierschutzverordnung m�ssten die Tiere t�glich Auslauf und Besch�ftigungsm�glichkeit �ber l�ngere Zeit erhalten. Im Betrieb T�nnler erhalten die Mutterschweine (Galtschweine) weder den gesetzlich vorgeschriebenen Auslauf noch die gesetzlich vorgeschriebene Besch�ftigungsm�glichkeit. Was untauglich als "Auslauf" deklariert wird, ist folgendes: Zur F�tterung am Morgen werden die Muttertiere durch einen Laufgang zum Fressplatz vor dem Stall getrieben, wo sie bis zur R�ckkehr in den Stall wieder in Kastenst�nde eingesperrt werden! Sie k�nnen sich also nur gerade rund eine Minute bewegen, und das auch nicht frei, denn sie m�ssen in dieser kurzen Zeit durch den Laufkorridor rennen! Die gesetzlich vorgeschriebene Besch�ftigung zwischen den F�tterungszeiten fehlt vollst�ndig. Dies ist besonders schlimm, weil diese intelligenten Tiere angegurtet in den Kastenst�nden zur v�lligen Bewegungslosigkeit gezwungen werden und deshalb unter extremer Langeweile leiden. 

Die Tierschutzverordnung schreibt die Dauer des Auslaufes nicht vor. Diese ist deshalb - gest�tzt auf Artikel 2 des Tierschutzgesetzes und Artikel 1 der Tierschutzverordnung - entsprechend den Bed�rfnissen der Tiere zu bemessen. Die arteigenen Bed�rfnisse des Hausschweines sind wissenschaftlich gut erforscht und es ist bekannt, dass sie das angeborene Bed�rfnis haben, sich t�glich mehrere Stunden zu bewegen und zu besch�ftigen. Der Zustand in der "H�lle von Gretzenbach" ist deshalb absolut gesetzwidrig - und dies seit Jahren, von Kantonstierarzt W�ffler geduldet und sogar aktiv gedeckt mit der Behauptung, die Zust�nde seien gesetzeskonform. Dieses einmal mehr pflichtwidrige Verhalten erf�llt nach unserer Ansicht den Straftatbestand des Amtsmissbrauchs. 

Der bekannte Theologe Eugen Drewermann schrieb in �hnlichem Zusammenhang sinngem�ss: "Wie bestochen m�ssen Fachleute sein, die solchen tierqu�lerischen Massentierhaltungen bescheinigen, in Ordnung zu sein." 

Vor �ber zwanzig Jahren hat das Schweizervolk mit �berw�ltigendem Mehr dem eidgen�ssischen Tierschutzgesetz zugestimmt, welches in Artikel 2 verlangt, dass Tiere ihren Bed�rfnissen entsprechend zu halten sind. Die Mutterschweine, die in der H�lle von Gretzenbach in Kastenst�nden fixiert dahinvegetieren merken bis heute absolut rein gar nichts, dass es ein Tierschutzgesetz gibt. Solche Zust�nde im Kanton Solothurn - schlimmere gibt es auch im Ausland nicht - sind nicht nur tierverachtend, sondern auch demokratieverachtend, da ein deutlicher, mit �berw�ltigendem Mehr zustande gekommener Entscheid des Souver�ns mit den F�ssen getreten wird, und dies seit Jahren und durch einen mit Steuergeldern hoch bezahlten Kantonstierarzt. 

Kantonstierarzt W�ffler hat mich wegen meiner Kritik am Tierschutznichtvollzug �ffentlich als Psychopath beschimpft und ist deshalb im September 1994 vom Richteramt Solothurn zu einer Busse von 500 Franken und einer Genugtuung und Verfahrensentsch�digung von 2000 Franken nebst den Gerichtskosten verurteilt worden. Das zeigt auch deutlich seine Einstellung zum Tierschutz und auf welcher Seite er steht. Es ist ein Skandal, wenn die Durchsetzung des Tierschutzes weiterhin diesem offensichtlich unf�higen Beamten �bertragen bleibt.  

Mit freundlichen Gr�ssen

Dr Erwin Kessler, Pr�sident Verein gegen Tierfabriken Schweiz (VgT) 


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