21. Januar 1999

VgT erstattet Strafanzeige gegen Bundespolizei wegen amtsgeheimnisverletzender Indiskretion gegenber dem Sonntag-Blick

An das Untersuchungsrichteramt Bern

Hiermit erstatte ich
Strafanzeige gegen unbekannte Beamte der Bundespolizei
wegen
Amtsgeheimnis-Verletzung.

1. Sachverhalt

Gegen Ende des letzten Jahres wurde der Polizeibeamte Fuchs der Kantonspolizei Thurgau, Posten Wngi, von einem Unbekannten angerufen und aufgefordert, gegen nicht konkret bezeichnete angeblich rassendiskriminierende Inhalte in den Internet-Seiten des VgT vorzugehen. Der Polizeibeamte erklrte sich fr nicht zustndig, bzw forderte den Unbekannten auf, schriftlich Anzeige zu erstatten. Dieser erklrte, er habe Beziehungen zur Bundespolizei (Bupo) und werde dort eine Anzeige machen.

Tatschlich erhielt die Bupo hierauf eine anonyme "Anzeige", die allerdings aus nichts anderem als ca 100 Seiten Ausdrucken von VgT-Internet-Seiten bestand - ohne Erluterung, was wo und weshalb strafbare Inhalte darstelle.

Die Bupo berwies diese "Anzeige" dem zustndigen Thurgauer Untersuchungsrichteramt Mnchwilen. Der Vizestatthalter konnte bei einer ersten Durchsicht nichts Strafbares erkennen und war offenbar verrgert darber, dass die Bupo eine derart unqualifizierte Anzeige ohne Bezeichnung des angeblich deliktischen Verhaltens berhaupt weiterleitete, retournierte die Fotokopien - etwas anderes enthielt die Anzeige nicht - an die Bupo.

 Hier schaltete sich nun der Sonntags-Blick (aus dem jdischen Ringierverlag!) ein, der offensichtlich direkt von unbekannten Beamten der Bupo informiert wurde. Am 6.12.98 erschien der Hetzartikel in Revolverblatt-Manier gemss Beilage 1, worin Aussagen der Thurgauer Staatsanwaltschaft sinnenstellend wiedergegeben werden. Was der Leser ausser unqualifizierten Anfeindungen konkret ber die angebliche "Judenhetze" erfhrt, erschpft sich im Satz "Wenn Juden massenhaft Tiere durch Schchten umbringen, dann sind sie nicht besser als ihre frheren Nazi-Henker.", der in den Internetseiten des VgT lediglich im Rahmen einer erlaubten, wahrheitsgemssen Berichterstattung ber eine ffentliche Gerichtsverhandlung im sog Schcht-Prozess gegen den Prsidenten des VgT wiedergegeben ist. Offensichtlicher Zweck dieses Hetzartikels war es, die Thurgauer Strafuntersuchungsbehrden durch ffentliche Vorverurteilung des Angeschuldigten und Indiskretion ber den Lauf des Verfahrens unter Druck zu setzen. Offensichtlich knnen sich gewisse jdische Kreise und ihre Medien nicht mit einer korrekten Anwendung des Diskriminierungsverbotes abfinden. Mit Druck, Drohungen und ffentlichem Aufhetzen versuchen sie, Inquisitionsprozesse zu inszenieren, bei denen es nur noch um die Befriedigung lautstarker jdischer Kreise geht.

2. Tatbestand 

Wie sich aus den Umstnden zwingend ergibt, wurden Journalisten des Boulevard-Blattes SONNTAGS-BLICK von unbekannten Beamten der Bupo mit Informationen ber das hngige Verfahren gegen mich versorgt, noch bevor ich als Betroffener ber diese Anzeige in Kenntnis gesetzt war. Das stellt eine Amtsgeheimnis-Verletzung im Sinne von Artikel 320 des Strafgesetzbuches dar und ist mit Gefngnis oder Busse zu bestrafen 

Weil mit der Amtsgeheimnisverletzung eine Einflussnahme der Presse auf ein hngiges Verfahren durch ffentliche Vorverurteilung des Angeschuldigten und Druck auf die Justiz ermglicht wurde, wiegt die Tat besonders schwer.

3. Hinweise auf die Tter 

Der erwhnte, beim Polizeiposten Wngi eingegangene Telefonanruf zeigt, dass ein unbekannter Fanatiker offensichtlich in Verbindung mit einem oder mehreren Beamten der Bupo steht. Der fragliche Beamte hat die Anzeige "anonym" entgegengenommen, obwohl ihm der Absender offensichtlich bekannt ist. Ferner hat er Aussenstehende, vermutlich wieder ber den unbekannten Anzeigeerstatter, der offenbar mit dem Sonntags-Blick in Kontakt steht, ber amtsinterne Vorgnge des hngigen Verfahrens, insbesondere ber die Korrespondenz mit dem Thurgauer Untersuchungsrichter, informiert.  

Als mglicher Verbindungsmann zur Bupo hat sich folgender Journalist verdchtig gemacht: Fredy Rom, Nachrichtenagentur JTA, Tel 076 394 94 22. Er versucht in den letzten Wochen und Monaten an verschiedenen Orten, Personen und Institutionen, die mit dem VgT in Verbindung stehen, unter Druck zu setzen. So hat er Hans Palmers, Bruder des Calida-Direktors Walter Palmers, unter dem Vorwand eines Interviews unter Druck zu setzen versucht mit der versteckten Drohung, die Calida Unterstzung "rechtsextremer Kreise" anzuprangern, da Hans Palmers Prsident des VgT sterreich ist und auch mit dem VgT Schweiz zusammenarbeitet und der Unterzeichnende als Prsident des VgT Schweiz fr seine Tierschutzarbeit den mit 10 000 Fr dotierten Calida-Preis erhalten hat. Am 19.1.99 hat Fredy Rom auch versucht, den neuen Schweizer Internet-Provider des VgT, die Equipe Software AG in Winterthur, zu einer Kndigung zu bewegen. Auffllig ist, dass Fredy Rom nirgends im Schweizer Telefonverzeichnis aufgefhrt ist und die von ihm benutzte Telefonnummer nicht identifizierbar ist. Auch die Nachrichtenagentur JTA (Jewish Telegraphic Association) ist in der Schweiz nirgends verzeichnet. 

Mit freundlichen Grssen
Dr Erwin Kessler, Prsident VgT Schweiz  


NEWSVERZEICHNIS

HOMEPAGE

(c) Verein gegen Tierfabriken Schweiz
Technische Mngel (nichtfunktionierende Links, Text-Fehler etc) bitte an den Webmaster
URL: file:///D:/www/vgt.ch/news_bis2001/990121.htm