17. Dezember 1998

An die Redaktion der Thurgauer Volkszeitung: 
Pelzhndler - "gefhrdete Personen"

In Ihrem Bericht ber das neue Waffengesetz schreiben Sie:

"Eine Waffe tragen knnen Personen, die aufgrund ihrer beruflichen Stellung einer tatschlichen Gefhrdung ausgesetzt sind. Das sind etwa Personen, die bei Sicherheitsdiensten ttig sind, Bankangestellte, die fr Geld- oder Wertsachentransporte verantwortlich sind - oder Pelzhndler..."

Wenn Sie Pelzhndler als waffenberechtigt beurteilen, dann mssten auch Berufseinbrecher ein Anrecht auf einen Waffenschein haben. Beide - Pelzhndler wie Berufseinbrecher - sind gefhrdet, weil sie eine verwerfliche Ttigkeit ausben und deshalb mit Widerstand rechnen mssen.

 Erwin Kessler, Prsident


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