24. August 1998

Appenzeller Schaukäserei-Schweinerei:

Skandalöse Zustände in der Schweinefabrik der Säntis-Schaukäserei in Stein/AR

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In Stein/AR betreibt die Säntis AG eine Schaukäserei. Mit Plakaten in der ganzen Schweiz wird die Öffentlichkeit zum Besuch dieser Schaukäserei eingeladen. Zu dieser Käserei gehören auch zwei üble Schweinefabriken, welche dem Publikum nicht offenstehen:

Schweinefabrik "Alte Käserei":

Verkotete Tiere auf dem nackten Betonboden. Als Alibi-Beschäftigung eine untaugliche Kette mit einem Hartholzrugel, völlig genügend zur Erfüllung der gesetzlichen Beschäftigungsvorschrift, denn es ist wissenschaftlich erwiesen, dass Ketten und Hartholzstücke keine geeignete Beschäftigung für Schweine darstellen. Sie brauchen täglich frisches Stroh oder weiches Holz, das abgenagt werden kann. In dieser üblen Intensivhaltung gibt es keinen einzigen Strohhalm. Die Strohraufen sind sämtliche leer und offensichtlich nicht benützt - in Videoaufnahmen gut zu sehen. Die intelligenten, spielfreudigen jungen Tiere vegetieren in extremer Enge und Eintönigkeit dahin - als ob es kein Tierschutzgesetz gäbe. So werden Schweine in unterentwickelten Ländern gehalten, die kein Tierschutzgesetz haben. Die Tiere der Säntis-Schaukäserei merken absolut nichts vom Tierschutzgesetz.

Zuchtbetrieb "Kochegg":

In diesem von der Säntis AG selbst bewirtschafteten Betrieb verbringen die Mutterschweine den grössten Teil ihres Lebens in den berüchtigten Kastenstände ("eiseren Jungfrauen"), zur völligen Bewegungslosigkeit gezwungen, im eigenen Kot auf dem harten Boden liegend. Auch hier aus reiner Bequemlichkeit kein Stroh - das Wenigste, was diesen bedauernswerten Tieren in einer solchen Intensivhaltung zu gönnen wäre.

Schon vor 5 Jahren haben wir die Appenzeller "Säntis Schaukäserei" wegen Missachtung von Tierschutzvorschriften im Schweinemaststall angezeigt. Damals wurde eine kleine Trinkgeldbusse verfügt. Seither hat sich kaum etwas gebessert - nicht verwunderlich: die Verantwortlichen waren völlig uneinsichtig und rechtfertigten damit, ähnlich könnte jeder zweite Betrieb im Kanton eingeklagt werden. Bemerkenswert an dieser Rechtfertigung ist zweierlei: Einmal die Charakterlosigkeit der Verantwortlichen der Säntis AG, welche ihre Vergehen einfach mit denjenigen anderer entschuldigen. Dann aber vorallem die Tatsache, dass hier einmal öffentlich aus Tierhalterkreisen zugegeben wird, dass es gang und gäbe ist, die Tierschutzvorschriften zu missachten. Daran hat sich leider bis heute wenig geändert. Seltene Trinkgeld-Bussen wie im Falle dieser Appenzeller-Schaukäserei der Säntis AG machen rücksichtslosen Mästern offensichtlich wenig Eindruck.

Das Schweizer Fernsehen hat sich wie üblich nicht für diese Missstände in einem beliebten Ausflugsziel (Schaukäsere) interessiert, denn die Zustände in den Schweizer Tierfabriken werden nur gezeigt, wenn sie mit Einverständnis des Eigentümers gefilmt worden sind (laut Mark Rissi, "Tierreport" SF). Deshalb sieht man im Schweizer Fernsehen die wirklichen Zustünde nur im Ausland, wo Rissi nicht um Einwilligung zum Filmen fragt. Das ist "Heimatschutz" ganz besonderer Art. Ich würde es als Täuschung der Fernsehzuschauer und der Konsumenten bezeichnen.

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21. Juli 1998

Kantonstierarzt Dr Fritsche
Veterinäramat AR/AI

Sehr geehrter Herr Dr Fritsche,

hiermit erstatte ich Anzeige gegen die Verantwortlichen der Schaukäserei der Säntis AG bzw deren Pächter wegen Missachtung von Tierschutzvorschriften sowohl im Mastbetrieb in der alten Käserei wie auch im Zuchtbetrieb.

Die Tiere sind stark verkotet, da es so viele Tiere in den Buchten haben, dass sie Kot- und Liegeplatz nicht auseinanderhalten können (Art 2 TSchG, Art 13 TSchV, Art 1 TSchV).

Eine gesetzeskonforme Beschäftigung ist nicht vorhanden (Art 20 TSchV). Alle Strohraufen sind leer und offensichtlich seit Monaten nicht mehr benützt; im ganzen Stall kein einziger Strohhalm zu finden. In den Abferkelbuchten fehlt sowohl eine Beschäftigung wie auch Stroheinstreu für den Nestbau (Art 23 TSchV)

Da die Säntis AG vor Jahren schon einmal wegen der gleichen Missachtung der Tierschutzvorschriften gebüsst werden musste (allerdings leider nur eine Trinkgeldbusse), betrachten wir den Fall wegen Uneinsichtigkeit als gravierend und ersuchen Sie, die Angelegenheit auch an die Strafbehörden zu überweisen. Falls nötig, kann ich Videoaufnahmen zur Verfügung stellen, welche die Beanstandungen dokumentieren.

Mit freundlichen Grüssen
Erwin Kessler, Präsident VgT


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