3. September 2001

VgT-Petition an den Thurgauer Grossen Rat betreffend Tieranwalt

Sehr geehrte Damen und Herren Kantonsr�te,

mit einer Motion verlangt Kantonsrat Daniel Jung die Schaffung eines kantonalen Tieranwaltes nach dem Vorbild des Kantons Z�rich. Grunds�tzlich unterst�tzen wir diese Bestrebung. Die Regierung dagegen will die Kosten f�r einen Tieranwalt sparen und meint, die Staatsanwaltschaft gen�ge zur Verfolgung von Tierschutzstrafsachen. Ich m�chte Ihnen deshalb einen Kompromissvorschlag unterbreiten, der einerseits kostenneutral und andererseits wirksamer als ein Tieranwalt ist:

1. Der Regierungsrat soll daf�r sorgen, dass es in der Thurgauer Staatsanwaltschaft im Gegensatz zum heutigen Zustand mindestens einen Staatsanwalt hat, der den Tierschutz Ernst nimmt.

2. Die Tierschutzorganisationen im Kanton Thurgau sollen ein straf- und verwaltungsrechtliches Klage- und Beschwerderecht in Tierschutzfragen erhalten.

Die Wirksamkeit eines Tieranwaltes in Strafsachen h�ngt v�llig von der Person des Tieranwaltes ab, wie das Beispiel Z�rich zeigt, wo mittlerweile ein Tieranwalt im Amt ist, der diesen Nebenposten nur als L�ckenf�ller f�r seine private Anwaltskanzlei ben�tzt - um nicht zu sagen missbraucht. Ein tiersch�tzerisches Engagement hat er weder vor noch nach seiner Wahl als Tieranwalt an den Tag gelegt. Vorher war er Staatsanwalt im Thurgau! (Siehe zB die Rolle die dieser Staatsanwalt spielte beim Freispruch von der Anklage betreffend den Zuger Kantonstierarzt).

Ein Klage- und Beschwerderecht f�r Tierschutzorganisation w�re das Rationellste und Wirksamste. Dass ausgerechnet diejenigen Kreise, die sich t�glich mit Tierschutzmissst�nden herumschlagen m�ssen, keine rechtlichen M�glichkeiten haben, ist stossend und Ausdruck des fehlenden Willens, mit dem Tierschutz Ernst zu machen. Die Folge davon ist, dass der Kampf gegen das Tierelend an die Konsumentenfront verlagert wird, was nicht im Interesse aller anst�ndiger Landwirte sein kann. Der Grosse Rat erh�lt mit vorliegender Petition die Wahlm�glichkeiten, wen er unterst�tzen will: die Tierqu�ler oder die anst�ndigen Landwirte, welche ein Klage- und Beschwerderecht der Tierschutzorganisationen nicht f�rchten m�ssen.

Mit freundlichen Gr�ssen
Erwin Kessler, Pr�sident VgT


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