4. Oktober 2000

VgT-Präsident Erwin Kessler muss definitiv 45 Tage ins Gefängnis:
Im heute zugestellten Entscheid bestätigt das Bundesgericht die Verurteilung

Im sogenannten Schächtprozess (www.vgt.ch/justizwillkuer/schaecht-prozess.htm) wurde Tierschützer Erwin Kessler wegen seiner Kritik am betäubungslosen Schächten (Schlachten von Tieren bei vollem Bewusstsein) zu 45 Tagen Gefängnis unbedingt verurteilt. Nun hat das Bundesgericht als letzte nationale Instanz die Verurteilung bestätigt. Kessler hat unverzüglich Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte eingelegt und macht eine Verletzung der Meinungsäusserungs- und Pressefreiheit durch eine willkürliche und widersprüchliche Verurteilung geltend:

1. Das Zürcher Obergericht hat der Israelitischen Cultusgemeinde die Parteistellung im Schächtprozess mit der Begründung verweigert, Kesslers Schächtkritik treffe nicht alle Juden. Gleichzeitig wurde die Verurteilung Kesslers aber damit begründet, mit seiner Schächtkritik spreche er den Juden insgesamt die Menschenwürde ab.

2. Eine der inkriminierten Äusserungen richtet sich gleichermassen gegen schächtende Juden und schächtende Moslems. Kessler wurde aber nur verurteilt, weil er die Schächtjuden als Unmenschen bezeichnete; bezüglich der gleichen Kritik an den schächtenden Moslems erfolgte keine Verurteilung, was Kessler als Beweis für die willkürliche, diskriminierende Verurteilung vorbrachte.

3. Eine andere der fünf Äusserungen zum Schächten, wegen denen Erwin Kessler ins Gefängnis muss, war die  folgende Frage an Bundesräten Dreifuss, welche für die Duldung des grausamen Schächtens (Schlachten bei vollem Bewusstsein, ohne Betäubung) eintritt:

"... im übrigen nehmen wir mit Befremden zur Kenntnis, dass Sie schlimme Tierquälerei, die im Namen Ihres jüdischen Glaubens begangen werden, gutheissen und dies als eine Frage der Glaubensfreiheit bezeichnen. Wären Sie wohl auch so tolerant, wenn sich eines Tages Menschenfresser bei uns niederlassen, deren Glaube vorschreibt, jede Woche das Herz einer Jüdin zu fressen? Würden Sie dann dazu auch - mit Ihren eigenen Worten formuliert - sagen: 'Das ist für mich eine Frage der Glaubens- und Gesinnungsfreiheit. Wer sich davon distanziert, masst sich Kritik an religiösen Werten an, die gewissen Menschen wichtig sind.'"

Die Verurteilung erfolgte mit der an Willkür nicht mehr zu überbietenden Begründung, damit würden die Juden Menschenfressern gleichgestellt.

4. Kessler machte geltend, er spreche allen Tierquälern die Menschenwürde ab, nicht nur den jüdischen, weshalb keine Rassendiskriminierung vorliege. Demgegenüber vertraten die Gerichte die Auffassung, niemandem dürfe die Menschenwürde abgesprochen werden. Die gleichen Gerichte bezeichnen dann aber die Nazis als Unmenschen schlimmster Sorte, weshalb Kesslers Vergleich von Schächtjuden mit Nazis letzteren in unerlaubter Weise die Menschenwürde abspreche. Auf Kesslers Einwand, die Gerichte verhielten sich widersprüchlich, wenn sie einerseits postulieren, niemandem dürfe die Menschenwürde abgesprochen werden, dies aber gleichzeitig gegenüber den Nazis selber tun, ging das Bundesgericht nicht ein.

5. Ein jüdischer Kürschner, der Pelzgegner öffentlich als Nazis beschimpfte, wurde freigesprochen. Wenn umgekehrt ein Tierschützer jüdische Tierquäler mit Nazis vergleicht, muss er ins Gefängnis. Ferner stellte die Bezirksanwaltschaft fest, dass die hochgradig rassendiskriminierenden Äußerungen im jüdischen Talmud, wonach alle Nichtjuden nur Vieh seien, von Gott geschaffen, um von Juden ausgebeutet und bestohlen zu werden, nicht gegen das Rassendiskriminierungsverbot verstosse. Kessler rügt deshalb eine diskriminierende Anwendung des Diskriminierungsverbotes.

Das Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte hat keine aufschiebende Wirkung auf den Vollzug der Gefängnisstrafe. Der Gerichtshof kann nur nachträglich feststellen, dass diese Verurteilung die Menschenrechte (Meinungsäusserungs- und Pressefreiheit) verletzte, und eine finanzielle Entschädigung und Genugtuung zusprechen. Das Verfahren in Strassburg wird voraussichtlich rund fünf Jahre dauern.

Verantwortlich für das politische Willkürurteil sind die folgenden Bundesrichter: Schubarth, Schneider, Wiprächtiger, Kolly, Escher.


Über Bundesrichter Schneider findet man Interessantes, wenn in www.google.ch nach "
Roland Max Schneider" gesucht wird.

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Dokumentation der systematischen Justizwillkür gegen den VgT: www.vgt.ch/justizwillkuer/index.htm


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