20.  Juni 2000

Zwei sich widersprechende Urteile gegen den VgT:
1. Urteil des Bezirksgerichtes B�lach: Polizeiliche Anweisungen m�ssen nicht befolgt werden; wer der Polizei gehorcht, ist selber schuld.

2. Urteil des Bezirksgerichtes Winterthur: Busse wegen Nichtbefolgung einer (rechtswidrigen) polizeilichen Anweisung.

Die Justizwillk�r als politisches Mittel gegen den VgT tritt immer unverfrorener zu Tage: Recht und Gesetz wird immer so verbogen, damit gegen den VgT geurteilt werden kann.

1. Fall:

Am Sonntag, den 7. Februar 1999 verteilten zwei jugendliche Mitglieder des VgT in der N�he des Kinos ABC in B�lach nach der Vorstellung des Filmes "Babe" das Journal "VgT-Nachrichten" an Passanten. Dabei hielten sich die beiden Jugendlichen auf �ffentlichem Grund in einiger Distanz vom Kino auf, nachdem sie vom Kinobesitzer gebeten worden waren, die Drucksachen nicht direkt vor dem Kino zu verteilen. Nach kurzer Zeit tauchte ein Polizist in Zivil auf, der wissen wollte, was verteilt werde. Dann wies er die Jugendlichen mit den Worten weg, sie sollten "verreisen", das sei sowieso nur dem Kessler sein Seich. Eine Strafklage wegen Amtsmissbrauchs gegen diesen Polizisten wurde vom Einzelrichter des Bezirksgerichtes B�lach am 16. August 1999 abgewiesen (Akten-Zeichen U/C/GR990006) mit der Begr�ndung, die beiden Jugendlichen seien selber schuld, dass sie sich dieser Polizeianweisung gef�gt h�tten. Das Obergericht sch�tzte dieses Urteil und wies eine Nichtigkeitsbeschwerde ab. Mehr dazu siehe: Polizeiwillk�r in B�lach gegen das Verteilen der VN

2. Fall:

VgT-Pr�sident Erwin Kessler beobachtete in Winterthur aus einiger Distanz, wie zwei VgT-Aktivisten die VgT-Nachrichten verteilten, in denen die Konsumenten �ber unlauteren Wettbewerb des Modehauses V�gele mit pelzverbr�mten Winterjacken informiert wurden. Ein Polizist in Zivil forderte Erwin Kessler auf, die beiden Aktivisten wegzuweisen, was Erwin Kessler verweigerte, weil es f�r eine solche Anweisung an einer gesetzlichen Grundlage fehlte, da die Polizei die zwei Aktivisten ja ebensogut selber wegweisen konnte, abgesehen davon, dass es hief�r gar keinen Grund gab. Hierauf wurde Erwin Kessler geb�sst wegen "Nichtbefolgung einer polizeilichen Anweisung". Mehr dazu siehe: Antipelzkundgebung gegen das Modehaus V�gele


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