18. Januar 2000

Klage der Sportfischer-Zeitschrift "Petri Heil":
VgT wehrt sich vor Bundesgericht

Die Sportfischer-Zeitschrift "Petri Heil" hat eine Anleitung zu grober Tierqu�lerei, illustriert mit grafischen Darstellungen, ver�ffentlicht. Der VgT hat diese in einem kritischen Kommentar in den VgT-Nachrichten" abgebildet. Darauf hat "Petri Heil" wegen Verletzung des Urheberrechts gegen den VgT geklagt. Das Obergericht hat die Klage zwar nur zu einem Viertel gutgeheissen, so dass das Verfahren f�r den VgT praktisch kostenneutral ist. ("Petri Heil" dagegen hat hohe Kosten f�r seinen Anwalt.) Trotzdem ficht der VgT das Urteil beim Bundesgericht an, weil das Obergerichtsurteil einen Eingriff in die Meinungs�usserungsfreiheit darstellt, welche der VgT - mit Blick auf seine zuk�nftige Arbeit - vehement verteidigen muss.

Die Beschwerde an das Bundesgericht: www.vgt.ch/justizwillkuer/petriheil2.htm

Ausf�hrliche Vorgeschichte: www.vgt.ch/justizwillkuer/petriheil.htm.


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