15. November 2008

Der Schaffhauser Kantonstierarzt Dr Brunner kennt die Tierschutzvorschriften nicht:

Schafe brauchen Schutz gegen nasskaltes Wetter

Am 28. Oktober setzte – nicht überraschend in dieser Jahreszeit – nasskaltes Wetter ein, mit Schnee und Regen. Sechs Schafe an der Winkelriedstrasse in Schaffhausen waren dieser nassen Kälte schutzlos - ausgeliefert. Sie hatten keinen Unterstand und insbesondere keinen trockenen Liegeplatz. Damit verstiess diese Schafhaltung gegen Artikel 36 der Tierschutzverordnung.

Eine Anwohnerin meldete den Fall am 29. Oktober dem Schaffhauser Kantonstierarzt Dr Brunner - ein notorischer Tierschutzverhinderer. Auch in diesem Fall zeigte sich Brunner desinteressiert. Wenn es ein Baum habe, genüge das, meinte er lapidar. Dass eine Birke mit abfallenden Blättern keinerlei Schutz gegen Nässe und Kälte bieten kann, interessierte ihn nicht. Sein Beamten-Rezept lautet wie eh und jeh: Anzeigen mit faulen Sprüchen abzuwimmeln ist einfacher als eine Auseinandersetzung mit gewerbsmässigen Tierquälern.

Diese paar herbstlichen Birkenzweige bieten nach Auffassung des Schaffhauser Kantonstierarztes genug Schutz vor Kälte und Nässe. Man müsste ihn mal ein paar Tage und Nächte dort auf dem Boden schlafen lassesn, damit er merkt, was für Seich er schwatzt. Doch auch das würde kaum etwas nützen, denn dann käme bestimmt der Spruch: Schafe sind ja bloss Tiere.

Erst nachdem auch andere Anwohner reklamierten, bequemte sich Brunner am 7. November den Ort zu besichtigen, worauf er meinte, der Boden sei trocken und die Schafe bei bester Gesundheit.

Tja, Herr Brunner, Sie sollten mal zur Kenntnis nehmen, dass das Tierschutzgesetz gemäss Artikel 1 ausdrücklich auch das Wohlbefinden der Tiere schützt, nicht nur vor Krankheit, Verletzungen und Tod.

Brunner wollte dazu keine Stellung nehmen. Die Sache ist zu peinlich.


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