6. April 2008

Primitiver Schweinemäster in Stansstad verurteilt

Der Nidwaldner Schweinezüchter Julius Zemp, Stansstad, hat in einem Leserbrief in der Bauernzeitung dem VgT vorgeworfen, bei Fotoaufnahmen in seiner Schweinefabrik ein Mutterschwein an den Geschlechtsteilen verletzt zu haben, womit er Sodomie suggerierte. Anlässlich der Einvernahme durch das Verhöramt Nidwalden vom 20. Oktober 2008 konnte er diese angebliche Verletzung durch nichts belegen und nicht einmal konkret beschreiben.  Er wurde deshalb wegen Verleumdung verurteilt. Motiv für Zemp's Verleumdung war die Veröffentlichung von Fotoaufnahmen aus seiner Schweinefabrik, die gesetzwidrige Zustände zeigen, in den VgT-Nachrichten VN 08-2 vom Juli 2008 (Seite 10, Stanserstrasse).

Gegen den Strafbefehl reichte Zemp Rekurs ein. Wie nun soeben bekannt geworden ist, hat er seinen Rekurs zurückgezogen, womit der Strafbefehl rechtskräftig geworden ist. Die Strafe beträgt 30 Tagessätze bedingt. Der Eintrag im Strafregister wird nach 10 Jahren gelöscht. Für die Gerichtskosten sowie die Prozessentschädigung an den VgT muss Zemp rund 3500 Franken bezahlen. Zudem muss er seine eigenen Anwaltskosten tragen. Ferner muss die Bauernzeitung auf Zemps kosten folgende Urteilspublikation veröffentlichen:

"Julius Zemp, geb, 05.07.1943, wohnhaft in 6362 Stansstad, Mittler Feld, wurde vom Verhöramt Nidwalden mittels Strafbefehl aufgrund seines Leserbriefes mit dem Übertitel "So nicht Herr Kessler", welcher in der Bauern-Zeitung Zentralschweiz/Aargau vom 8. August 2008 (Nr 32) publiziert wurde, wegen Verleumdung (Art 174 Ziff 1 StGB) zu einer bedingten Geldstrafe von 30 Tagessätzen verurteilt."

Urteilspublikation in der Bauernzeitung vom 8.5.09

Haltlose Rufschädigungen mangels sachlicher Argumente scheint bei den Schweinemästern in Mode zu kommen. Warum sie dabei besonders gerne mit angeblichen Sexualdelikten verleumden, scheint mit dem Charakter dieser Schweinekerle zu tun zu haben.

SVP-Nationalrat Weyeneth wurde verurteilt, weil er dem VgT-Präsidenten frei erfunden Sexualdelikte vorgeworfen hatte (www.vgt.ch\doc\weyeneth\index.htm). Vor wenigen Tagen musste Kaninchenzüchter Peter Issler, Wangen an der Aare, seine Verleumdung einer "pädophilen Vergangenheit" vor Gericht widerrufen (näheres dazu wird veröffentlicht, sobald das schriftliche Urteil vorliegt), und gegen einen anonymen Täter, der VgT-Präsident Dr Erwin Kessler als "Frauenvergewaltiger" bezeichnet hat, laufen polizeiliche Ermittlungen.


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