21. August 2008    

Medienzensur im Fall des brutalen Reitlehrers in Kaiseraugst:

Obergericht hebt Verfüfung des Bezirksgerichts Rheinfelden wegen schweren Verfahrensfehlern auf

Seit mehr als eineinhalb Jahren besteht eine von der Gerichtspräsidentin Rheinfelden supberprovisorisch ohne Anhörung erlassene Medienzensur, welche dem VgT verbietet, über die Dressurmethoden mit Blutigschlagen sowie über das Gerichtsverfahren darüber zu bericht. Der VgT widersetzt sich dieser Zensur und sieht sich in einer Notwehrsituation gegen krasse Staatswillkür.

In einem heute eingegangenen Urteil des Obergerichts wurde eine Verfügung der Bezirksgerichtspräsidentin R. Lützelflühr vom 1. November 2007 wegen schweren, menschenrechtswidrigen Verfahrensmängeln aufgehoben und zur Neubeurteilung zurückgewiesen. Damit ist das summarische Verfahren für vorsorgliche Zensurmassnahmen  auf den Stand vom 1. November 2007 zurückgeworfen und die am 28. Februar 2007 erlassene superprovisorische Medien-Zensur bleibt weiterhin in Kraft - eine krasse Menschenrechtsverletzung, gegen welche es im Schweizerischen Unrechtsstaat kein Rechtsmittel gibt. Deshalb ist bereits eine Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte hängig.

Ausführlicher Bericht: www.vgt.ch/justizwillkuer/racine


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