11. Juni 2008, aktualisiert am 1. Oktober 2008

Die EU macht grausige Schweizer Schweinefabriken sauberer
Vorläufig stinkt es aber noch zum Himmel und in die Schlafzimmer

von Erwin Kessler, Präsident VgT

Halbverfaulte Küchen- und Schlachtabfälle und Speiseresten werden zu einem stinkigen Gebräu vermixt und sterilisiert - fertig ist die sogenannte Suppe für Schweine. Die Tiere haben keine Wahl: friss oder stirb. Das ganze stinkt nicht nur zum Himmel, sondern im Sommer je nach Wetterlage in die offenen Schlafzimmer und treibt die Dorfbevölkerung  zur Rebellion.

Gemäss Luftreinhalteverordnung müssen Massnahmen getroffen werden, wenn sich ein wesentlicher Anteil der Anwohner von üblen Gerüchen belästigt fühlt. Es kommt deshalb immer wieder zu erfolgreichen Unterschriftensammlungen, denn dieser eklige Verwesungsgestank geht auch der ländlichen Bevölkerung zu weit.

Die Schweiz verpflichtete sich im Bilateralen Abkommen mit der EU auf gleichwertige Tierseuchenregelungen, um den Handel mit Landwirtschaftsgütern zu erleichtern. Ein Grossteil der Agrarexporte geht in die EU. Und in der EU besteht ein striktes Verbot für die Abfallsuppenfütterung.

Doch der Bundesrat tut unter dem Druck der im Parlament massiv übervertretenen Agrolobby alles, damit diese in der EU aus Hygiene- und Seuchengründen verbotenen Grausigkeiten weitergehen können. Gemäss seinen verschärften Vorschriften darf künftig die Herstellung der Suppe nur nicht mehr auf Betrieben mit Schweinehaltung erfolgen, damit die unverarbeiteten Abfälle nicht mit Schweinen in Berührung kommen. Nach dem Sterilisieren ist dann für den Bundesrat die Welt wieder in Ordnung.

Die hohen Damen und Herren Bundesräte wohnen vermutlich nicht neben einer Schweinefabrik sondern an bevorzugterer Lage, sonst wäre für sie mit der Trennung von Produktion und Verfütterung das Thema Ekel-Suppe nicht erledigt, denn das Sterilisieren stoppt zwar den Fäulnisprozess momentan, aber den Gestank nicht.

Auch die Tiere leiden unter diesem ekelhaften Futter: Sie bekommen chronischen Durchfall, was den Gestank noch erhöht.

Immer wieder stösst der VgT landauf land ab auf Schweinemästereien mit Suppenfütterung, in denen die Tiere total verkotet sind. In der Enge der Tierfabrik - der Bundesrat erlaubt eine praktisch bodendeckende Belegung mit zwei Mastschweinen pro Quadratmeter - müssen die Tiere am gleichen Ort fressen, koten und schlafen. Oft bedeckt der dickflüssige Durchfall den Boden zentimetertief. Die von Natur aus sauberen Schweine können in der Intensivhaltung ihr angeborenes Verhalten, Kot- und Liegeplatz zu trennen, nicht ausleben. Da sie ihr kurzes, trauriges Leben nicht im Stehen verbringen können, sind sie gezwungen, sich in den Durchfall zu legen und sind deshalb total mit Kot verschmiert, wie der VgT immer wieder dokumentiert: 

Schweinefabrik Häfeli in Seon:

Schweinefabrik der Ultro-Fikovit AG in Fahrwangen:

Säuli-Meier in Dielsdorf:

Appenzeller-Käserei in Bütschwil:

Schweinefabrik Iseli in Bethelhausen:

Schweinefabrik der Milchgenossenschaft Tuttwil:
Abnehmer dieser Schweine: Bell/Coop

Schweine-KZ von Dominik Schuler am Federehofweg in Immensee:

Schweinefabrik Kälin in Bennau/SZ:

Interessant, wie Kälin diese Schweinerei rechtfertigte: Es sei unfair, dass der VgT diese Aufnahme unangemeldet gemacht habe. In einem Pflegeheim müsse man sich auch anmelden, damit Ordnung gemacht werden könne.

Ahnlich widerliche Zustände in Schweinefabriken in Ob- und Nidwalden hat der VgT im Sommer 2008 dokumentiert:


www.vgt.ch/vn/0802/vn08-2.pdf

 

Artikel 2 Absatz 2 der Tierschutzverordnung lautet: "Das Futter muss so beschaffen und zusammengesetzt seitn, dass die Tiere ihr arteigenes, mit dem Fressen verbundenes Beschäftigungsbedürfnis befriedigen können."

Kein ernst zu nehmender Fachmann wird behaupten, Suppe erfülle diese Vorschrift. Die Suppenfütterung verletzt darum diese Tierschutzverordnung, wenn nicht Ergänzungsfutter in Form von Heu, Gras oder Silage angeboten wird. Von solchem Ergänzungsfutter kann der Grossteil der Schweine nur träumen, ebenso von der Möglichkeit, sich über längere Zeit mit Stroh oder ähnlichem beschäftigen zu können, was in Artikel 20 der Tierschutzverordnung verlangt wird.

Suppenfütterung führt zwar theoretisch nicht zwangsläufig zu Durchfall, vorausgesetzt, es
wird genügend Ergänzungsfutter gefüttert. Weil Suppe billig und Ergänzungsfutter (Getreide, Soja) teuer ist, wird aber mit Ergänzungsfutter gespart, wie die Durchfallsauereien belegen.

Verantwortlich für das Dossier Tierschutz, Veterinärwesen und Schweinesuppe ist die tierverachtende Strahlefrau Doris Leuthard, christliche CVP-Bundesrätin (Bundesrätin Leuthard unterstützt Tierleid für die Mode, Internationale Tiertransporte durch die Schweiz).

Diese Dokumentation des VgT wurde den Medien schon im März zugestellt, fand kein Interesse, denn dieser Fall wieder einmal, wie faul und morsch dieser Staat bis in den Kern ist. Mehr als ein bisschen Kritik an der Oberfläche liegt bei diesen Medien nicht wirklich drin bei diesen scheinkritischen Medien, die ständig auf politische Akzeptanz bedacht sind. (Siehe auch den offiziellen Boykott des VgT durch das Schweizer Staatsfernsehen.) Kassensturz, Rundschau. K-Tipp, Saldo und Beobachter interssierten sich nicht für diese katastrophalen Zustände in Schweizer Tierfabriken. Im Gegenteil verschleierte das Schweizer Staatsfernsehen diese Missstände mit Falschinformationen zum Thema: Desinformation durch das Schweizer Fernsehen.

Die Schweiz verpflichtete sich im Bilateralen Abkommen mit der EU auf gleichwertige Tierseuchenregelungen, um den Handel mit Landwirtschaftsgütern zu erleichtern. Ein Grossteil der Agrarexporte geht in die EU. Und in der EU besteht ein striktes Verbot für die Abfallsuppenfütterung.

Die EU hat das Ansinnen des Bundesrates, für die Schweiz eine Ausnahme für Schweinesuppe zu bewilligen, abgelehnt.

Sowohl die EU-Kommission wie auch die EU- Staaten lehnen die verschärften Schweizer Vorschriften als unzureichend ab.

Die EU-Kommission bekräftigte am 10. Juni 2008 in Brüssel, dass das  potenzielle Risiko, vor allem für die Tiergesundheit, bei weitem  die Vorteile dieser Praxis überwiege. Daher werde innerhalb der  Europäischen Union das Verbot von Schweinesuppe aufrecht erhalten  bleiben. 

Laut Cathy Maret vom Bundesamt für Veterinärwesen (BVet) reichen  auch die verschärften Vorschriften, welche der Bundesrat am 7. März  beschlossen hatte, der EU nicht. Einhellig hätten sich die EU-  Staaten für ein Verfütterungsverbot in der Schweiz ausgesprochen,  so Maret. 

Immer mehr  der Abfälle gehen in die Biogasproduktion oder in  Kompostieranlagen. (Quelle: sda)


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