2. Dezember 2007

Bundesrat erhöht Importkontingent für Schächtfleisch

Dazu erhielt der VgT von der Stiftung das Tier im Recht folgende Einschränkung:

Sehr geehrter Herr Kessler
besten Dank für Ihre E-Mail vom letzten Sonntag. Meine Kritik richtet sich
nicht generell gegen den Import gewisser Kontingente von Schächtfleisch. Was
aus der Sicht der Stiftung für das Tier im Recht hingegen nicht angeht, ist
dass die staatlich festgelegten Kontingente umgangen bzw. unnötig erhöht
werden, weil offenbar das Fleisch teilweise zu sehr tiefen Konditionen
angeboten und auch an Angehörige anderer Religionen abgesetzt wird. Ob es
sich dabei um halales oder koscheres Fleisch handelt, ist nicht relevant.
Freundliche Grüsse,
STIFTUNG FÜR DAS TIER IM RECHT
Gieri Bolliger
Dr. iur., Geschäftsleiter und Rechtsanwalt

Anmerkung:
Nicht nachvollziehbar ist für mich, warum das Tierschutzgesetz nicht ausgehebelt wird, sobald dieses Quälfleisch von Schächtjuden und -Moslems gefressen wird. Nach diesem offensichtlich rassistischen Denken dieser Stiftung haben gewisse Religionsangehörige mehr Recht als andere. Diese Haltung kann ich mir nur dadurch erklären, dass der bisherige Geschäftsführer der Stiftung und immer noch Stiftungsratsmitglied Goetschel jüdisch ist (ehemaliges Mitglied der Israelitischen Cultusgemeinde Zürich).

Aktualisierender Nachtrag, August 2017:
Wie das Datum dieser Seite deutlich zeigt, ist das hier eine Archivseite ohne jede Aktualität - ein Teil der Geschichtsschreibung über das Massenverbrechen an den Nutztieren und warum das möglich war. Sowohl Tier im Recht wie auch Antoine Goetschel haben sich seither stark gewandelt und machen gute Tierschutzarbeit, die wir vorbehaltlos anerkennen.
Wir lassen uns von fiesen Kreisen, welche isolierte Sätze aus dem Kontext gelöst aus dem Archiv hervorzerren und durch Neuveröffentlichung eine unberechtigte Aktualität geben bzw vortäuschen, um uns oder andere in ein falsches, negatives Lischt zu stellen, nicht dazu nötigen, dieses historisch wichtige Archiv zu löschen.
Es gibt inzwischen zahlreiche Gerichtsurteile, welche die Rechtswidrigkeit und Strafbarkeit eines solchen Archiv-Missbrauchs, um jemanden aktuell negativ darzustellen, festhalten.
Erwin Kessler, Präsident VgT

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