3. April 2007, aktualisiert am 14. August 2007, VN07-3                                 web-code: 100-010

Einweihung des neuen Schweinestalles der Landwirtschaftsschule Strickhof

Seit 1989 kritisiert der VgT die Tierhaltung der Zürcher Landwirtschaftsschule Strickhof. Nach und nach wurden einzelne Verbesserungen eingeführt. Heute wurde ein neuer Schweinestall eingeweiht, welcher den alten ersetzt, vom VgT damals als Tier-KZ kritisierten, ersetzt: Ein grosser Stall nach Label-Normen:

Im Grossen und Ganzen nicht schlecht. Tierfreundlich sind zum Beispiel die Duschen, die bei warmem Wetter automatisch stündlich eingeschaltet werden. Die unter Wärmestress leidenden Schweine geniessen die Berieselung ganz offensichtlich:

Die Nase geniesserisch dem Sprühregen entgegengestreckt.

Andererseits hat der Stall aber die leider üblichen tierschützerischen Mängeln der Labelställe: Immer noch teilweise Kastenstandhaltung (im Deckstall). Es ist ein Armutszeugnis für jede Schweinezucht, Tiere derart einsperren zu müssen, weil es angeblich nicht anders geht (die Natur kennt keine Kastenstände). Kastenstände sind in einem Labelstall fehl am Platz und auch nicht nötig (siehe den Forschungsbericht Deckstall).

Im neuen Strickhof-Stall fehlt zudem wie bei den meisten Label-Ställen ein Krankenabteil. Wo kommen kranke Tiere hin? Wohl wie üblich in die Kastenstände, anstatt in eine mit Stroh eingestreute Krankenbucht! Leider eine üble Praxis auch bei Labelbetrieben!

Brutal und tierverachtend ist der in der Schweinezucht immer mehr aufkommende Einsatz von sogenannten Such-Ebern: Ein Such-Eber ist dazu da, um rauschige (brünstige) Muttersauen zu orten. Wenn er sie gefunden hat, kann er wieder gehen, decken darf er sie nicht; die Sauen werden dann künstlich besamt.

Im gesamten Strickhof-Stall ist die Stroheinstreu ungenügend. Die gesetzlichen Einstreuvorschriften werden missachtet, indem die Spuren einer Alibieinstreu dem Sinn und Zweck dieser Vorschriften offensichtlich nicht genügen. Dabei wäre eine ausreichende Einstreu als Beschäftigungsmöglichkeit für diese intelligenten, neugierigen und spielfreudigen Tiere sehr wichtig, denn im Stall aus Beton und Stahl findn sie keine andere Beschäftigungsmöglichkeit.

Krass verletzt wird die Einstreuvorschrift in den Abferkelbuchten. Mutterschweine haben einen starken angeborenen Trieb, vor dem Abferkeln ein Nest zu bauen. Dieser Antrieb ist hormonell gesteuert und kann bei Unterdrückung zu Stress-Leiden und zu einem verzögerten Geburtsablauf führen. Dies tritt ein, wenn im einstreulosen Stall kein Nestmaterial verfügbar ist. Darum verlangt Artikel 23 Absatz 2 der Tierschutzverordnung:

Einige Tage vor dem Abferkeln ist ausreichend Langstroh oder zum Nestbau geeignetes Material und während der Säugezeit ausreichend Einstreu in die Bucht zu geben.

Die Richtlinie des Bundesamtes für Veterinärwesen (BVET) zur Schweinehaltung umschreibt den Zweck der Einstreu entsprechend dem heutigen Stand der wissenschaftlichen Forschung zutreffend wie folgt:

Langstroh oder anderes Material ist dann zum Nestbau geeignet, wenn es folgende Verhaltenselelemente des Nestbaus ermöglicht: Ausmulden mit dem Rüssel, Einscharren mit den Vorderläufen, Sammeln und Eintragen von Nestbaumaterial. Neben Langstroh ist zum Beispiel Altheu oder Riedgras geeignet. Nicht geeignet sind Materialien wie Hobelspähne, Sägemehl, Zeitungsschnitzel oder Strohhäcksel.

In der Enge und extremen Eintönigkeit der Tierfabriken ist diese Vorschrift von grosser Bedeutung für das Wohlbefinden der Muttertiere beim Gebären und beim Säugen der Jungen.

Diese wichtige Vorschrift wird auf dem Strickhof krass missachtet. Mit solchen Häckselspuren - bei weitem nicht bodenbedeckend, wie für Labelställe vorgeschrieben - ist es dem Muttertier ganz ofensichtlich nicht möglich, ihren Nestbautrieb zu befriedigen:

Bei der Eisntreu in Abferkelbuchten besteht ein landesweiter Vollzugsmissstand (www.vgt.ch/doc/schweine.htm). Bedenklich, dass eine Landwirtschaftsschule bei der üblichen Missachtung dieser Vorschrift mitmacht, anstatt mit gutem Beispiel voranzugehen.

Ein weiterer immer noch aktueller Kritikpunkt am Srickhof Die Kühe werden immer noch mit Elektroschocks (sog elektrischer Kuhtrainer) missandelt und tierverachten enthornt.

 

Chronik

1989:
Kritik des VgT an der KZ-artigen Schweinehaltung auf dem Strickhof, insbesondere an der Kastenstandhaltung der Mutterschweine

Mai 1993:
Landwirtschaftsschule Strickhof: Ein technokratischer Tierfabrik-Betrieb

September 1993:
Zürcher Landwirtschaftsschule Strickhof: Tierschutzmissstände mit amtlichen Lügen vertuscht

Oktober 1993:
Strickhof-Kühe werden jetzt geweidet - andere Missstände dauern an

Dezember 1993:
Neues von der staatlichen Tierfabrik Strickhof

März 1994:
Rindermaststall Strickhof wird tierfreundlicher

Dezember 1994:
Gerichtliches Nachspiel der Tierbefreiungsaktion auf dem Strickhof abgeschlossen

Januar 1997:
Staat als schlechtes Vorbild: Zürcher Landwirtschaftsschule Strickhof

September 2003:
Enthornte Kühe an der Zürcher Landwirtschaftsschule Strickhof - Ausdruck der tierverachtenden, technokratischen Gesinnung

Mai 2004:
Schleichende Aushöhlung der Tierschutzvorschriften: Hartgummi statt Stroh

 


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