17. September 2004

Besamungstechniker wegen illegalem Enthornen von Kälbern gebüsst

Das kantonale Untersuchungsrichteramt St Gallen hat einen Besamungstechniker, der bei seinen Kunden nebenbei auch noch Kälber enthornt hat, gebüsst.

Beim gebüssten handelt es sich um Willi Wehrle aus Lömmenschwil. In der Bussenverfügung wird ihm vorgeworfen, mindestens 100 Kälber illegal enthornt zu haben. Gemäss Tierschutzgesetz dürfen nur Tierärzte Kälber enthornen. Wehrle wurde mit 1500 Franken gebüsst. Daneben muss er 1000 Franken an Honoraren für das Enthornen abliefern. Insgesamt kommt ihn das Verfahren auf 3124 Franken zu stehen.

Wehrle findet die Busse ungerecht und hat dagegen rekurriert - wohl chancenlos, denn was er als Rechtfertigung vorbringt, entlastet ihn nicht. Angeblich habe er die Enthornungen vorgenommen, weil die Bauern sonst selber und oft unsachgemäss und brutal enthornen würden. Viele Tierärzte wüssten nicht nur vom illegalen Enthornen durch die Tierhalter, sondern würden dazu aktiv beitragen, indem die benötigten Medikamente abgegeben würden. Im TG - so Wehrle weiter - wäre er nicht bestraft worden; das Thurgauer Veterinäramt spreche nur Verwarnungen aus. Auf Anfrage bestritt dies Kantonstierarzt Dr Witzig: "Wer erwischt wird, wird auch im Kanton Thurgau verzeigt. Blosse Verwarnungen hat es nicht gegeben."

Der VgT meint dazu: Das Enthornen sollte überhaupt verboten werden. Diese Verstümmelung von Tieren, um sie unzweckmässigen, zu engen Ställen anzupassen, ist tierverachtend und verletzt die Würde der Tiere. Siehe auch die VgT-Dokumentation Enthornen.


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