7. Dezember 2003

Welcher Zusammenhang besteht zwischen der Anbindehaltung von Pferden und Neonazis?

Welcher Zusammenhang besteht zwischen dem Schächten und der Anbindehaltung von Pferden? Beides sind Tierquälereien, die ich als Präsident des Vereins gegen Tierfabriken öffentlich kritisiert habe.

Welcher Zusammenhang besteht zwischen der Anbindehaltung von Pferden und angeblichen Kontakten zu Neonazis? Keiner. Trotzdem versuchte die linke Juristen-Zeitschrift 'plädoyer' einen Zusammenhang zu konstruieren (www.vgt.ch/pressespiegel/031204.gif), erhielt aber von Prof Niggli, der im Auftrag des VgT ein Rechtsgutachten zur Anbindehaltung von Pferden verfasst hat (www.vgt.ch/vn/0303/Gutachten-Niggli.pdf), die richtige Antwort (www.vgt.ch/pressespiegel/031204.gif).

Warum ich in dier 'plädoyer'-Kolumne als "Jurist Erwin Kessler" bezeichnet werden, ist schleierhaft, zeigt aber, wie da einfach irgendetwas hingeschrieben wird. Redaktoren einer juristischen Zeitschrift sollte eigentlich bekannt sein, dass das Bundesgericht im Berufungsverfahren nicht die Kompetenz hat zu Sachverhaltsfeststellungen. Das Thurgauer Obergericht hat verbindlich festgestellt, dass ich keine Kontakte zu Neonazis gehabt habe. Das Bundesgericht hat die Sachverhaltsfeststellungen des Obergerichtes nicht als unhaltbar kritisiert und trotzdem entschieden, dass man mir Kontakte zur Neonaziszene nachsagen dürfe. Dabei stützte sich das Bundesgericht auf Argumente, die ich leicht hätte widerlegen können, zu denen ich mich aber nicht äussern konnte. Deshalb ist nun beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte eine Beschwerde wegen krasser Missachtung des rechtlichen Gehörs und des Rechts auf den Beweis hängig. Anstatt einen kritischen Kommentar (www.vgt.ch/news2002/021121.htm, www.vgt.ch/vn/0303/neonazi-verleumdung.htm) zu diesem unsäglichen Bundesgerichtsurteil zu veröffentlichen, missbrauchen Sie dieses nun, um Personen in unsachlicher Weise unter Druck zu setzen. Ihre damit an den Tag gelegte typisch linke Manie zu unsachlichen persönlichen Angriffen, wo sachliche Argumente fehlen, erklären mir einige andere Merkwürdigkeiten Ihrer Zeitschrift, auf die ich inskünftig gerne verzichte. Hiermit kündige ich das Abonnement.

Dr Erwin Kessler, VgT


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