18. Dezember 2020
von Erwin Kessler, Präsident VgT.ch
In der westlichen Welt ist praktisch in
allen Ländern die Betäubung der Tiere vor dem Schlachten vorgeschrieben.
Wenn beim rituellen Schlachten keine Ausnahme bewilligt wird, spricht
man ungenau von "Schächtverbot". Gemäss einem
neuen Urteil des Europäischen Gerichtshofs EuGH ist es den Ländern der
EU erlaubt, ein Schächtverbot in diesem Sinne zu erlassen. Nach
Auffassung des EuGH verletzt dies die Religionsfreiheit nicht. Rituelles
Schlachten mit Betäubung würde nicht verboten und damit werde die
Religionsfreiheit geachtet, befanden die Richter des höchsten
EU-Gerichts. Diese Auffassung hat der VgT schon immer vertreten - zu
Recht, wie der EuGH jetzt bestätigt hat.
Der Präsident des Zentralrats der Juden in Deutschland
dagegen sprach von einem Angriff auf die Religionsfreiheit, und dDer
Präsident der Europäischen Union jüdischer Studenten warnte gar, die
Ermöglichung eines Schächt-Verbots "könnte jüdisches Leben, so wie wir
es kennen, langfristig unmöglich machen".
Auch in der Schweiz ist das Schächten in diesem Sinne verboten - allerdings nur für Säugetiere (betroffen vom Schächten sind vor allem Kälber, Kühe und Schafe).
Der Schweizerische
Israelitische Gemeindebund (SIG, www.swissjews.ch)
bezeichnet das "Schächtverbot" in der Schweiz als antisemitisch.
Mit anderen Worten: Die Schweizer sind ein Volk von Antisemiten.
Mit dem neuen Urteil des EuGH sind nun also auch diese Richter
Antisemiten.
Um die die Umgehung des Schächtverbotes zu erleichtern,
privilegiert der nicht vom Volk gewählte schweizerische Bundesrat
zollrechtlich den Import von Schächtfleisch in die Schweiz.
Der jüdische Pascal Krauthammer, der heute eine Agentur
für "strategische Kommunikation" betreibt, erhebt in seiner Dissertation "Das
Schächtverbot in der Schweiz" den Anspruch, wissenschaftlich
nachgewiesen zu haben, dass das Schächtverbot in der Schweiz
antisemitisch, nicht tierschützerisch motiviert sei.
Anlässlich der Vorstellung seiner Dissertation an der Universität Zürich
trug er eine Kippa. Ich habe diese Dissertation gründlich studiert und
es gibt mir sehr zu denken, dass er für dieses zirkelschlüssige "Werk"
den Doktortitel der
Universität Zürich erhielt.
Während viele Moslems die Betäubungspflicht
akzeptieren*, ist nach jüdischer Auffassung Fleisch von betäubt
geschlachteten Tieren grundsätzlich nicht koscher.
* Das islamische Zentrum in Bern veröffentlichte
schon im Jahr 1995 zusammen mit dem VgT eine gemeinsame Erklärung,
wonach Tierquälerei mit dem moslemischen Glauben unvereinbar sei und die
Tiere deshalb vor dem Schlachten betäubt werden sollen (www.vgt.ch/vn/9504/vn95-4.pdf
Seite 24).
Auch unter den Juden gibt es natürlich tierfreundliche Menschen, welche
das betäubungslose Schächten ablehnen und eine andere Meinung vertreten
als die jüdischen Organisationen. Zu diesen gehörte der grosse jüdische
Musiker und Menschen- und Tierfreund Yehudi Menuhin, der mir persönlich
schrieb, er lehne das Schächten als tierquälerisch ab (www.vgt.ch/vn/9601/yehudi.htm).
Und in Israel ist der Veganismus erfreulich weit verbreitet. Man kann
offensichtlich jüdisch sein, ohne sich an dieser bestialischen
Schächterei durch den Konsume von Schächtfleisch zu beteiligen.
Video-Dokumentationen von jüdischem
Schächten (von Google youtube zensuriert, aber in der
Online-Videothek des VgT einsehbar):
www.vgt.ch/videothek/index.htm#schaechten
Der Bundesrat hat auf Druck jüdischer Kreise mehrfach versucht,
die Betäubungspflicht beim rituellen Schlachten (sogenanntes
"Schächtverbot") aufzuheben, scheiterte aber immer am breiten
Widerstand aus allen Parteien und Bevölkerungsschichten, einschliesslich
Branchenorganisationen der Metzger und Tierärzte.
"Erfolgreich" war der Bundesrat jedoch leider mit der Aufhebung
des Schächtverbotes für Geflügel (Hühner). Nachdem er eine
jüdische Delegation empfangen hatte, hob er die Betäubungspflicht für
Geflügel in einer Nacht- und Nebelaktion auf, obwohl dies zuvor in der
Vernehmlassung zur Revision des Tierschutzgesetzes einhellig abgelehnt
worden war. (www.vgt.ch/vn/9802/geflueg.htm).
Deshalb wird in der Schweiz diese furchtbare Barbarei zur
Produktion von koscheren und halal Poulets ganz legal praktiziert.
Abbildung:
Traditionelles jüdisches Schächten von Hühnern. Den Hühnern wird bei
vollem Bewusstsein der Hals aufgeschnitten, worauf sie zum Ausbluten und
Sterben kopfvoran in einen Trichter gesteckt werden. In den Käfigen im
Hintergrund können die noch lebenden Hühner dem Gemetzel zuschauen bis
sie dran kommen:
Bericht über das Schächten in den VgT-Nachrichten:
www.vgt.ch/vn/0202/html5
Ausführliche VgT-Dokumentation zum
Schächten:
www.vgt.ch/doc/schaechten