18. Dezember 2020

Europäischer Gerichtshof EuGH:
EU-Länder dürfen das betäubungslose Schächten verbieten
- die Religionsfreiheit wird dadurch nicht verletzt

von Erwin Kessler, Präsident VgT.ch

In der westlichen Welt ist praktisch in allen Ländern die Betäubung der Tiere vor dem Schlachten vorgeschrieben. Wenn beim rituellen Schlachten keine Ausnahme bewilligt wird, spricht man ungenau von "Schächtverbot". Gemäss einem neuen Urteil des Europäischen Gerichtshofs EuGH ist es den Ländern der EU erlaubt, ein Schächtverbot in diesem Sinne zu erlassen. Nach Auffassung des EuGH verletzt dies die Religionsfreiheit nicht. Rituelles Schlachten mit Betäubung würde nicht verboten und damit werde die Religionsfreiheit geachtet, befanden die Richter des höchsten EU-Gerichts. Diese Auffassung hat der VgT schon immer vertreten - zu Recht, wie der EuGH jetzt bestätigt hat.

Der Präsident des Zentralrats der Juden in Deutschland dagegen sprach von einem Angriff auf die Religionsfreiheit, und dDer Präsident der Europäischen Union jüdischer Studenten warnte gar, die Ermöglichung eines Schächt-Verbots "könnte jüdisches Leben, so wie wir es kennen, langfristig unmöglich machen".

Auch in der Schweiz ist das Schächten in diesem Sinne verboten - allerdings nur für Säugetiere (betroffen vom Schächten sind vor allem Kälber, Kühe und Schafe).

Der Schweizerische Israelitische Gemeindebund (SIG, www.swissjews.ch) bezeichnet das "Schächtverbot" in der Schweiz als antisemitisch. Mit anderen Worten: Die Schweizer sind ein Volk von Antisemiten. Mit dem neuen Urteil des EuGH sind nun also auch diese Richter Antisemiten.

Um die die Umgehung des Schächtverbotes zu erleichtern, privilegiert der nicht vom Volk gewählte schweizerische Bundesrat zollrechtlich den Import von Schächtfleisch in die Schweiz.

Der jüdische Pascal Krauthammer, der heute eine Agentur für "strategische Kommunikation" betreibt, erhebt in seiner Dissertation "Das Schächtverbot in der Schweiz" den Anspruch, wissenschaftlich nachgewiesen zu haben, dass das Schächtverbot in der Schweiz antisemitisch, nicht tierschützerisch motiviert sei. Anlässlich der Vorstellung seiner Dissertation an der Universität Zürich trug er eine Kippa. Ich habe diese Dissertation gründlich studiert und es gibt mir sehr zu denken, dass er für dieses zirkelschlüssige "Werk" den Doktortitel der Universität Zürich erhielt. 

Während viele Moslems die Betäubungspflicht akzeptieren*, ist nach jüdischer Auffassung Fleisch von betäubt geschlachteten Tieren grundsätzlich nicht koscher.
* Das islamische Zentrum in Bern veröffentlichte schon im Jahr 1995 zusammen mit dem VgT eine gemeinsame Erklärung, wonach Tierquälerei mit dem moslemischen Glauben unvereinbar sei und die Tiere deshalb vor dem Schlachten betäubt werden sollen (www.vgt.ch/vn/9504/vn95-4.pdf Seite 24).

Auch unter den Juden gibt es natürlich tierfreundliche Menschen, welche das betäubungslose Schächten ablehnen und eine andere Meinung vertreten als die jüdischen Organisationen. Zu diesen gehörte der grosse jüdische Musiker und Menschen- und Tierfreund Yehudi Menuhin, der mir persönlich schrieb, er lehne das Schächten als tierquälerisch ab (www.vgt.ch/vn/9601/yehudi.htm). Und in Israel ist der Veganismus erfreulich weit verbreitet. Man kann offensichtlich jüdisch sein, ohne sich an dieser bestialischen Schächterei durch den Konsume von Schächtfleisch zu beteiligen.

Video-Dokumentationen von jüdischem Schächten (von Google youtube zensuriert, aber in der Online-Videothek des VgT einsehbar): www.vgt.ch/videothek/index.htm#schaechten

Der Bundesrat hat auf Druck jüdischer Kreise mehrfach versucht, die Betäubungspflicht beim rituellen Schlachten (sogenanntes "Schächtverbot") aufzuheben, scheiterte aber immer am breiten Widerstand aus allen Parteien und Bevölkerungsschichten, einschliesslich Branchenorganisationen der Metzger und Tierärzte.

"Erfolgreich" war der Bundesrat jedoch leider mit der Aufhebung des Schächtverbotes für Geflügel (Hühner). Nachdem er eine jüdische Delegation empfangen hatte, hob er die Betäubungspflicht für Geflügel in einer Nacht- und Nebelaktion auf, obwohl dies zuvor in der Vernehmlassung zur Revision des Tierschutzgesetzes einhellig abgelehnt worden war. (www.vgt.ch/vn/9802/geflueg.htm). Deshalb wird in der Schweiz diese furchtbare Barbarei zur Produktion von koscheren und halal Poulets ganz legal praktiziert.

Abbildung:
Traditionelles jüdisches Schächten von Hühnern. Den Hühnern wird bei vollem Bewusstsein der Hals aufgeschnitten, worauf sie zum Ausbluten und Sterben kopfvoran in einen Trichter gesteckt werden. In den Käfigen im Hintergrund können die noch lebenden Hühner dem Gemetzel zuschauen bis sie dran kommen:




Bericht über das Schächten in den VgT-Nachrichten: www.vgt.ch/vn/0202/html5




Ausführliche VgT-Dokumentation zum Schächten: www.vgt.ch/doc/schaechten