15. Dezember 2020
Stellungnahme zum Bundesgerichtsurteil von 18. November 2020 betreffend Antisemitismusvorwürfe gegen den VgT und seinen Gründer und Präsidenten Dr Erwin Kessler
Das Bundesgericht hat mit diesem neuen Urteil die bisherige breit
abgestützte Rechtsprechung der letzten 5 Jahre auf den Kopf gestellt:
Rund 30 rechtskräftige Urteile, einschliesslich 2
Bundesgerichtsurteile, plus 16 rechtskräftige Strafbefehle
haben diese Antisemitismusvorwürfe als unwahr und rechtswidrig
beurteilt.
Der Begiff "antisemitisch" wird heutzutage leider durch den häufigen
politischen Missbrauch zunehmend entwertet. Wir halten das für
verantwortungslos; niemand, dem die Bekämpfung von Antisemitismus ein
ernstes Anliegen ist, kann das wollen.
Wir werden das grausame, bestialische Schächten ohne Betäubung und die Menschen, welche dies praktizieren bzw unterstützen weiterhin mit klaren Worten als Tierquäler anprangern und verurteilen - ungeachtet welcher Religion oder Nationalität diese angehören. Das hat nichts mit Antisemitismus zu tun. Auch der Schweizer Gesetzgeber beurteilt das betäubungslose Schächten als Tierquälerei.
Das Schächten ist weiterhin ein
aktuelles Tierschutzthema, aus folgenden Gründen:
1. Verboten ist in der Schweiz nur das Schächten von Säugetieren, wobei
ein Schächtverbot an sich gar nicht existiert, sondern nur eine für alle
geltende Betäubungspflicht beim Schlachten.
2. Das Schächten, das heisst das betäubungslose Schlachten
von Hühnern und Truten zur Erzeugung von Koscher- oder
Halal-Poulets ist in der Schweiz
erlaubt. Diese ungerechtfertigte,
unmenschliche Grausamkeit werden wir weiterhin mit klaren Worten
bekämpfen.
3. Das "Schächtverbot" für Säugetiere kann leicht umgangen werden, weil
der Bundesrat den Import von Schächtfleisch nicht nur erlaubt, sondern
sogar noch mit einem Zollprivileg unterstützt. Auch diese Tierquälerei
werden wir weiterhin heftig kritisieren. Für die Tiere macht es keinen
Unterschied, ob es dieseits oder jenseits der Grenze durch
betäubungsloses Schächten zu Tode gefoltert wird.
4. Jährlich werden rund 135 Tonnen Kosher-Fleisch und 325 Tonnen
Halal-Fleisch von geschächteten Kälbern und Rindern in die Schweiz
importiert - ungeheurlich wie das das von einer grossen Mehrheit der
Stimmbürger gewollte Schächtverbot ganz legal massiv umgangen werden
kann.