15. Dezember 2020

Stellungnahme zum Bundesgerichtsurteil von 18. November 2020 betreffend Antisemitismusvorwürfe gegen den VgT und seinen Gründer und Präsidenten Dr Erwin Kessler

Das Bundesgericht hat mit diesem neuen Urteil die bisherige breit abgestützte Rechtsprechung der letzten 5 Jahre auf den Kopf gestellt:  Rund 30 rechtskräftige Urteile, einschliesslich 2 Bundesgerichtsurteile, plus 16 rechtskräftige Strafbefehle  haben diese Antisemitismusvorwürfe als unwahr und rechtswidrig beurteilt.

Der Begiff "antisemitisch" wird heutzutage leider durch den häufigen politischen Missbrauch zunehmend entwertet. Wir halten das für verantwortungslos; niemand, dem die Bekämpfung von Antisemitismus ein ernstes Anliegen ist, kann das wollen. Anstatt diesen Missbrauch zu stoppen, hat nun auch das Bundesgericht diesen Begriff selber zur völligen Bedeutungslosigkeit verwässert.

Wir werden das grausame, bestialische Schächten ohne Betäubung und die Menschen, welche dies praktizieren bzw unterstützen weiterhin mit klaren Worten als  Tierquäler anprangern und verurteilen - ungeachtet welcher Religion oder Nationalität diese angehören. Das hat nichts mit Antisemitismus zu tun. Auch der Schweizer Gesetzgeber beurteilt das betäubungslose Schächten als Tierquälerei.

Das  Schächten ist weiterhin ein aktuelles Tierschutzthema, aus folgenden Gründen:

1. Verboten ist in der Schweiz nur das Schächten von Säugetieren, wobei ein Schächtverbot an sich gar nicht existiert, sondern nur eine für alle geltende Betäubungspflicht beim Schlachten.

2. Das Schächten, das heisst das betäubungslose Schlachten  von Hühnern und Truten zur Erzeugung von Koscher- oder Halal-Poulets ist in der Schweiz erlaubt. Diese  ungerechtfertigte, unmenschliche Grausamkeit werden wir weiterhin mit klaren Worten bekämpfen.

3. Das "Schächtverbot" für Säugetiere kann leicht umgangen werden, weil der Bundesrat den Import von Schächtfleisch nicht nur erlaubt, sondern sogar noch mit einem Zollprivileg unterstützt. Auch diese Tierquälerei werden wir weiterhin heftig kritisieren. Für die Tiere macht es keinen Unterschied, ob es dieseits oder jenseits der Grenze durch betäubungsloses Schächten zu Tode gefoltert wird.

4. Jährlich werden rund 135 Tonnen Kosher-Fleisch und 325 Tonnen Halal-Fleisch von geschächteten Kälbern und Rindern in die Schweiz importiert - ungeheurlich wie das das von einer grossen Mehrheit der Stimmbürger gewollte Schächtverbot ganz legal massiv umgangen werden kann.

VgT-Dokumentation zum Schächten