30. August 2019  - ergänzt am 7. April 2020

Christoph Borner wegen verlogenen ehrverletzenden Behauptungen gegen Erwin Kessler verurteilt,

Darauf reichte er eine Rassismus-Strafanzeige gegen Erwin Kessler ein, welche von der Staatsanwaltschaft nun als offensichtlich unhaltbar zurückgewiesen wurde.

 

Tatort: Facebook-Gruppe Veganplauderplatz

Natascha Dietz, die einzige Administratorin verweigerte die Veröffentlichung des Urteils und musst mit Gerichtsverfahren dazu gezwungen werden. Mehr ...

 

Christoph Borner, wohnhaft in 5022 Rombach, kommentierte am 7. Mai 2019 in der Facebook-Gruppe "CH-Vegan Plauderplatz" folgendes: Erwin Kessler sei ein mehrfach verurteilter Antisemit und Erwin Kessler habe behauptet, "dass die Juden den Holocaust eigentlich verdient hatten, weil sie Tiere schächten."

Deswegen ist Christoph Borner per Strafbefehl rechtskräftig wegen Ehrverletzung verurteilt worden.

 Er konnte den Wahrheitsbeweis für seine verlogenen Behauptungen nicht ansatzweise erbringen. Auch konnte er die Staatsanwaltschaft nicht überzeugen, dass er sich gutgläubig geirrt hätte. Es war ein grundloser, bösartiger Angriff gegen Erwin Kessler. Das kostet ihn eintausendeinhundert Franken und einen Strafregistereintrag. Eine kurze, zweiseitige Strafanzeige von Erwin Kessler genügte.  

Offensichtlich aus Rache reichte er hierauf gegen Erwin Kessler eine Anzeige wegen Rassendiskriminierung ein, welche die Staatsanwaltschaft nun in einer  Nichtanhandnahmeverfügung als unhaltbar zurückwies. In der Begründung wird wieder einmal dargelegt, was der Rassismus-Tatbestand tatsächlich beinhaltet, nämlich Absprechen der Menschenwürde und und nicht jegliche Kritik an etwas Jüdischem oder an einzelnen Juden:     
Der Strafbefehl mit Begründung                      

 

Tatort Facebook-Gruppe Veganplauderplatz

Natascha Dietz, die einzige Administratorin, weigerte sich, die Verurteilung von Borner im Sinne einer Richtigstellung zu veröffentlichen und musst mit Gerichtsverfahren dazu gezwungen werden. Das kam sie teuer zu stehen. Nun endlich, als ihr auch ein von ihr beigezogener Anwalt offenbar auch nicht mehr sagen konnte, als dass sie im Unrecht sei und die Sache immer teurer werden, hat sie im vergangenen September 2020 wie gerichtlich befohlen, das Urteil während den verlangten 20 Tagen veröffentlicht:

 



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