4. April 2019, aktualisiert am 18. Juli 2019

VgT gewinnt zwei Gerichtsverfahren gegen Tamedia

Rassismusvorwürfe gegen Erwin Kessler im Tages-Anzeiger und in Der Bund waren rechtswidrig persönlichkeitsverletzend

In zwei neuen Urteilen des Bezirksgerichts Münchwilen wurden frühere superprovisorische Lösch-Verfügung gegen die Tamedia AG bestätigt.

Gemäss dem ersten Urteil muss die folgende rechtswidrig persönlichkeitsverletzende Behauptung definitiv gelöscht bleiben: "Kessler selber wurde wegen Rassendiskriminierung verurteilt und stand etliche male vor Gericht."

Ähnliche Vorwürfe  in einem anderen Tages-Anzeiger-Artikel- mussten in einem anderen Verfahren auch superprovisorisch gelöscht werden - jetzt ebenfalls im Hauptverfahren bestätigt: Das zweite Urteil

Beide Urteile können von der Tamedia AG noch an das Obergericht weitergezogen werden.



Inhaltsübersicht vgt.ch