9. Juni 2017,letzmals ergänzt und aktualisiert am 27. Februar 2021

Weiterer Erfolg gegen die Verleumdungskampagne:

Benjamin Frei, Co-Vizepräsident der LSCV, wegen Rassismus- und Antisemitismus-Vorwürfen gegen den VgT verurteilt

Benjamin Frei, einer der Hauptdrahtzieher der ersten Stunde in dieser Verleumdungskampagne, ist am 9. Juni 2017 vom Bezirksgericht Zürich wegen Rassismus- und Antisemitismus-Vorwürfen gegen den VgT und dessen Präsidenten Dr Erwin Kessler verurteilt worden. Er muss den VgT mit Fr 7000.- entschädigen, die Gerichtsgebühr von Fr 2400.- sowie noch nicht bezifferte weitere Kosten tragen.

Zu seiner Verteidigung brachte er vor, Erwin Kessler sei tatsächlich ein Antisemit, aber er habe mit seinem Kommentar "braune Scheisse" nicht den VgT gemeint und mit den Likes zu Rassismusvorwürfen gegen den VgT und Erwin Kessler diese Vorwürfe nicht unterstützen und gutheissen wollen. Das Gericht glaubte ihm kein Wort und sprach ihn der mehrfachen üblen Nachrede schuldig. Seine Berufung gegen dieses Urteil ist vor dem Zürcher Obergericht hängig.

Benjamin Frei ist Co-Vizepräsident der Ligue Suisse Contre La Vivisection LSCV und arbeitet mit linksextremen Tierrechtsgruppen zusammen. 

Am 20. November 2018 gewann der VgT das parallele Zivilverfahren gegen Benjamin Frei wegen Persönlichkeitsverletzung vor dem Bezirksgericht Münchwilen. Dieses Verfahren wurde notwendig, weil Benjamin Frei seine Verleumdungen trotz dem hängigen Strafverfahren nicht löschte. Das Urteil ist rechtskräftig; das Obergericht trat auf seine Berufung nicht ein.


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