1. November 2016

Der einsame Hund Robi

leidet weiter, mit Zustimmung des  Thurgauer Kantonstierarztes Paul Witzig

von Erwin Kessler

 

In der VN 16-2 berichteten wir über den Hund Robi, als Beispiel, wie das Tierschutzgesetz toter Buchstabe bleibt. Hier lesen...

Der Hund gehört meinen unmittelbaren Nachbarn, der Familie Brülisauer (Im Bühl 4, 9546 Tuttwil, Tel 052  378 17 80), deshalb bekomme ich das Drama hautnah mit, nicht nur vom Hörensagen wie in vielen anderen Tierschutzfällen.

Seither  geht das Drama weiter, wissentlich gedeckt vom unfähigen, tierverachtenden Thurgauer Kantonstierarzt Paul Witzig. Der junge Hund darf nie ins Haus zur Familie, verbringt den grössten Teil seines Lebens einsam und allein im Garten, schaut durch die Terrassentür sehnsüchtig ins Wohnzimmer, wo die Familie vor dem Fernseher sitzt. Oft ist niemand zuhause, manchmal auch über Nacht nicht. Dann jault Robi stundenlang, auch nachts, bis am Morgen eine Tochter oder Bekannte vorbeikommt zum Füttern und zu einem kurzen Spaziergang. Für Witzig alles kein Problem. Der Hund sei "sozialisiert", will heissen er beisst niemanden, hat er bei einem 5-minütigen Besuch festgestellt. Alles andere interessiert diesen für den Tierschutzvollzug verantwortlichen Chefbeamten nicht, wie wir anhand zahlreicher Fälle immer wieder dokumentiert haben, von völlig verkoteten Schweinen bis zu dem unter Verlassenheit und Einsamkeit leidenden Rudeltier Robi.

 

Hören Sie, wie Robi jeweils stundenlang verzweifelt jault, wimmert und klagt.
Eine 33-minütige Kostprobe (Abspielen mit dem veralteten Browser "Internet Explorer" funktioniert evtl nicht, abhängig davon, was für Player Sie auf Ihrem PC installiert haben).

 

Auch heute Nacht ging es wieder so. Seit mindestens ungefähr 4 Uhr jaulte Robi wieder verzweifelt. Um 6.30 Uhr ging ich hinüber und läutete. In der Stube brannte Licht, aber niemand meldete sich, ich läutete nochmals lange und wartete, nichts rührte sich, nur Robi jaulte weiter, offenbar brannte das Licht nur um vorzutäuschen, es sei jemand im Haus.

 

In unserem Rechtsstaat werden Gesetze nicht vollzogen, wenn es das Regime so will und Gesetze nur dazu dienen, der Bevölkerung vorzugaukeln, der Staat respektiere den demokratischen Volkswillen. Im Tierschutz läuft das so - ein angeblich fortschrittliches Gesetz, von dem die Tiere kaum etwas merken. Der Vollzug wird durch ein raffiniertes System von Ausnahmen und Gesetzesverdrehungen verhindert und Tierschutzorganisationen und kein Bürger dieses Landes hat das Recht, gegen Tierquälerei die Gerichte anzurufen.

 


Inhaltsübersicht