2016-03-24

ENTTÄUSCHENDES GERICHTSURTEIL GEGEN DEN WILDSCHWEINMÖRDER VALENTIN STOCKER

(S) Valentin Stocker, der letzten Oktober mit seinem Auto eine Rotte Wildschweine über ein Feld jagte und mindestens 4 davon brutal überfuhr und ein weiteres verletzte, wurde gestern vom Bezirksgericht Bad Zurzach zu 18 Monaten Gefängnisstrafe bedingt und einer Geldbusse von 4000 Franken verurteilt. Eines der angefahrenen Wildschweine, ein Muttertier, lag mit schwersten Verletzungen noch die ganze Nacht hindurch neben den getöteten Frischlingen, bis sie am anderen Morgen endlich von einem Jäger erlöst wurde.


Das bedeutet, Valentin Stocker muss für seine grausame Tat nicht ins Gefängnis. Er behält seinen Führerschein, obwohl er sein Auto als Waffe missbrauchte und darf weiterhin mit Tieren arbeiten. (Er betreibt in Böttstein einen Bauernhof mit Mutterkuhhaltung.) Dies, obwohl Valentin Stocker vor Gericht überhaupt keine Reue zeigte und seine grässliche Tat damit rechtfertigte, dass Wildschweine auf Äckern immer wieder Schäden anrichten, die ihm von den Behörden zu wenig abgegolten würden.

Als erstes wurde Landwirt Beat Hirschi vom Gerichtspräsidenten Cyrill Kramer als Zeuge befragt. Beat Hirschi, ein auf den ersten Blick sympathischer Jungbauer, war zum Zeitpunkt der Tat mit Valentin Stocker befreundet. Er war es, der am Morgen des 8. Oktobers 2015 die überfahrenen Wildschweine fand. Er fragte Valentin Stocker, ob er alleine im Fahrzeug unterwegs gewesen sei, was dieser verneinte, er habe noch seinen 13 jährigen Neffen dabei gehabt. Beat Hirschi fragte daraufhin Silas, den Neffen von Valentin Stocker, was sie am Abend zuvor gemacht hätten. Silas antwortete, sie hätten Wildschweine "vercharret". Die Tiere seien auf der Strasse gewesen, dann hätten sie halt die Kurve gekratzt. Der Hyundai habe gestunken, was Hirschi sich damit erklärte, das Valentin Stocker ganz schön Gas gegeben haben musste. Der 13-jährige Knabe prahlte am nächsten Tag per sms bei seinen Kollegen damit, dass sie Wildschweine "vercharret" hätten. Obwohl Beat Hirschi von Anfang an wusste, dass Valentin Stocker die schreckliche Tat begangen hatte, nahm er ihn bei der Polizeibefragung in Schutz und log für ihn. Die falsche Zeugenaussage kam jedoch ans Licht und Beat Hirschi wurde deswegen zu 6 Monaten Freiheitsstrafe bedingt und 3000 Franken Busse verurteilt. Hirschi sagte vor Gericht, dass er die Tat nicht gut fand, aber er habe Verständnis dafür, dass man gegenüber Wildschweinen nicht auf einer friedlichen Ebene sei und dass so etwas gemacht wird, was Valentin Stocker getan hat. Die Wildschweine würden immer wieder Schäden anrichten und diese würden nicht alle vom Staat abgegolten. Erreiche der Schaden die Schadensumme von 150 Franken nicht, müssten die Bauern ihn selber tragen. „Eine Mücke schlägt man ja auch runter, wenn sie einem im Zimmer stört“, war das Argument von Beat Hirschi für das Verständnis, welches er der Tat von Valentin Stocker entgegen bringt. Hirschis Aussage zeigt einmal mehr die bedenkliche Einstellung vieler Landwirte auf, die sie gegenüber Tieren an den Tag legen.

Als nächstes wurde Valentin Stockers Lebenspartnerin, Monika Koller, als Zeugin aufgerufen. Sie ist Mutter von zwei Kindern und ist seit 20 Jahren mit Valentin Stocker liiert. Als sie am 9. Oktober von der Polizei gefragt wurde, ob ihr Partner etwas mit der Tat zu tun hatte, antwortete sie: "Zu 100% nicht, er ist sehr tierliebend." Ihr Partner würde nie ein Tier einfach so umbringen. Er liebe Tiere und im Stall käme jedes zu ihm, um von ihm gekrault zu werden. Auf die Frage, wie sie über diese Tat denke, gab sie zu Protokoll, „Das finde ich grässlich. Ein Tier ist so viel Wert wie ein Mensch auch. Man jagt sie nicht und knallt sie nicht einfach ab.“ Als der Gerichtspräsident sie fragte, ob sie das heute auch noch so sagen würde, meinte sie: "Nein, nicht ganz." Man müsse auch die andere Perspektive anschauen. Das Wort grässlich würde sie wohl nicht mehr brauchen. Monika Koller erfuhr erst 2 Monate nach der grässlichen Tat von Valentin Stockers Schwägerin, dass ihr Partner die Wildschweine überfahren hatte. Gemäss eigenen Angaben hatte sie ihn nie danach gefragt. Der Vorfall habe keine Auswirkungen auf ihr gemeinsames Verhältnis. Abschliessend sagte sie, Valentin Stocker müsse einen Blackout gehabt habe. Er sei ein Mensch, der immer korrekt, anständig und liebenswürdig sei.

Die anschliessende Befragung von Valentin Stocker war für die Tierschützer im Saal eine Nervenprobe. Valentin Stocker war sehr wortkarg, redete leise und zeigte kein Bedauern. Auf die Frage, ob er gewusst hätte, dass Beat Hirschi für seine falsche Zeugenaussage bestraft wurde, meinte er, er hätte über solche Dinge nicht nachgedacht. Am Abend vom 7. Oktober 2015 brachte er mit seinem Neffen noch den Viehwagen zurück. Auf dem Rückweg hätten sie dann die Wildschweine am Nuhlen entdeckt. Er hätte sie nicht verkarren wollen, nur verjagen, aber einige der Wildschweine seien ihm unters Auto gelaufen. Obwohl Valentin Stocker zuvor zu Protokoll gegeben hatte, dass er seit längerer Zeit keine Wildschwein-Schäden mehr gehabt hatte, rechtfertigte er seine schreckliche Tat mit den Worten: 20 Jahre Schäden, da brennen die Nerven durch. "Bin ihnen einfach langsam nachgefahren und dann sind 4 drunter gekommen." Das Spurenbild auf dem Acker zeigte dagegen deutlich, dass Valentin Stocker mehrmals gewendet hatte. Daran könne er sich nicht mehr erinnern. Warum er nicht ausstieg um nachzuschauen, ob die Wildschweine verletzt sind, wisse er nicht. Er hätte so eine Wut auf die Behörden, weil die Bauern im Stich gelassen werden mit der Problematik der Wildschwein-Schäden. 20 Jahre ständig Schäden, Nerven durch und fertig.


Wildschweinmörder Valentin Stocker

Lange Zeit bestritt Valentin Stocker, etwas mit dem Fall zu tun zu haben. Vor den Medien sagte er sogar, er betrachte dies als eine abscheuliche Tat. Valentin Stocker beklagte sich vor Gericht, durch die Medienhetze hätte er seinen 100%-Job in der Baufirma "Stocker Tiefbau" seines Bruders verloren. Der Druck der Medien sei so gross gewesen, dass sie im Interesse der Mitarbeiter im gegenseitigen Einverständnis beschlossen hätten, das Arbeitsverhältnis zu kündigen. Der Gerichtspräsident fragte Valentin Stocker, ob er sich keine Gedanken darüber mache, dass gegen seinen 13-jährigen Neffen Silas ein Strafverfahren von der Jugendstrafanstalt laufe, weil dieser für seinen Onkel gelogen hatte? Dazu könne er nichts sagen, sein Verhältnis zu Silas sei immer noch gleich gut wie vorher.

Als er gefragt wird, wie viel Subventionen er für seinen landwirtschaftlichen Betrieb, der eine Mutterkuhhaltung, Ackerbau und Grünland umfasst, vom Staat erhält, gab Valentin Stocker die Summe von 60'000-65'000 Franken pro Jahr an. Gerichtspräsident Cyrill Kramer meinte daraufhin, er müsse wohl etwas falsch verstanden haben, wie viel er pro Jahr erhalte. Als Valentin Stocker ihm nochmals die gleiche Summe nannte, fragte er noch ein 3. Mal nach, so verwundert war er über die grosszügige Unterstützung von Seiten des Staates. Valentin Stocker sagte, er habe etwas über 40 Hektaren Nutzfläche. Dieses Jahr würde er wohl nur noch etwa 55'000 Franken Subventionen erhalten, weil Nutztiere nicht mehr subventioniert werden.

Zum Schluss fragte der Richter ihn, ob ihm die Tat nicht leid tue, er rechtfertige sich nun hier bereits seit 45 Minuten, aber er hätte von ihm noch kein Wort der Entschuldigung gehört. Erst daraufhin sagt Valentin Stocker, es tue ihm leid.

Nach einer kurzen Pause hielt die Staatsanwältin Dr Nicole Burger ihr Plädoyer. Sie zeigte gleich zu Beginn auf, dass das Wildschwein-Muttertier, welches am Morgen noch lebend gefunden wurde, länger schwer verletzt auf dem Acker lag, als zunächst angenommen. Es seien etwa 20 Wildschweine auf dem Feld gewesen, einige hätten sich retten können oder flüchteten verletzt. Am Wagen seien mindestens noch Spuren eines weiteren Tieres gefunden worden und von den 3 toten Jungen, sei nur eines das Junge des verletzten Muttertieres gewesen. Die beiden anderen Wildschweinchen stammten von einem anderen Muttertier, welches flüchten konnte. Ob verletzt und ob es allenfalls starb, wisse man nicht.

Die Staatsanwältin führte aus, dass es schon eindrücklich sei, wie oft Valentin Stocker bei den Ermittlungen gelogen hatte. Der Verdacht fiel anfangs auf ihn, weil er sich schon mehrmals öffentlich negativ über Wildschweine geäussert hatte. Beat Hirschi gab anfänglich zu Protokoll, dass er am 8.10. keinen Kontakt mit Valentin Stocker gehabt hatte. Es konnte dann jedoch nachgewiesen werden, dass die beiden an diesem Tag miteinander telefonierten, worauf Beat Hirschi in Haft gesetzt wurde. Erst als Beat Hirschi zugab, dass Valentin Stocker der Täter war, legte dieser ein Geständnis ab. Dass Valentin Stocker die Ermittlungen dermassen behinderte zeige, dass sein Charakter wohl doch nicht so toll sei, wie von seiner Lebenspartnerin dargestellt. Ebenfalls, dass er nicht nach den überfahrenen Tieren schaute, ob sie noch lebten, weswegen mindestens 1 Tier entsetzliche Qualen litt. Das Muttertier, welches am anderen Morgen noch lebend aufgefunden wurde, wies schwere innere Verletzungen sowie eine zersplitterte Wirbelsäule auf und litt noch über 12 Stunden. Die Staatsanwältin führte an, dass Valentin Stocker sich der mehrfachen Tierquälerei schuldig gemacht hatte, sowie gegen das schweizerische sowie das kantonale Jagdgesetz und gegen das Strassenverkehrsgesetz verstossen hatte. "Wer auf ein Feld fährt und Tiere jagt und tötet, tut dies mit einem handfesten Vorsatz." Das Geständnis erfolgte nur aufgrund bedrückender Beweislast, Valentin Stocker zeige keine Reue, Reue habe er nur, dass er erwischt wurde. Obwohl nicht vorbestraft, sei Valentin Stocker kein unbeschriebenes Blatt. Sie forderte vom Gericht, dass Valentin Stocker schuldig zu sprechen sei und 15 Monate Gefängnis bedingt mit einer Probezeit von 3 Jahren erhalten solle,  sowie eine Busse von 4000 Franken, und Valentin Stocker seien die Verfahrenskosten aufzuerlegen.

Der Anwalt von Valentin Stocker, Lukas Breunig, fing an mit den Worten, sein Mandant sei kein Monster, wie dies in gewissen Medien so dargestellt wurde. Er sei vielmehr wie ihn seine Partnerin beschrieben habe ein anständiger und liebenswürdiger Mensch. Er hätte an diesem Abend einen Blackout gehabt. Das Spurenbild zeige, dass Valentin Stocker langsam gefahren sei, was belege, dass er die Tiere nicht verletzen wollte. Allerdings anerkenne er den Vorwurf der Tierquälerei an, weil er nicht nachsah, ob die Tiere tot seien, nachdem sie unter das Auto geraten seien. Sein Vorsatz sei jedoch nur gewesen, die Tiere zu vertreiben und nicht, sie zu töten oder ihnen Leiden zuzufügen. Deshalb handle es sich hier um einen Eventualvorsatz. Der Vorwurf, Valentin Stocker habe gegen das Jagdgesetz verstossen, sei nicht haltbar. Die Definition von Jagd sei gemäss www.jagdschweiz.ch die spezifisch menschliche, legale Verfolgung von freilebendem Wild unter Verwendung zusätzlicher Mittel, mit der Absicht, es zu fangen, zu erlegen und es sich anzueignen. Valentin Stocker hätte die Tiere nicht erlegen und sich aneignen wollen. Auch würde das Auto im Jagdgesetz nicht als verbotene Waffe angeführt, weshalb man ihm keinen Verstoss gegen das Jagdgesetz vorwerfen könne.
Ebenfalls hätte Valentin Stocker nicht gegen das Strassenverkehrsgesetz verstossen, weil darunter nur öffentliche Strassen und Wege fallen und keine Äcker. Valentin Stocker sei deshalb nur aufgrund mehrfacher Tierquälerei zu verurteilen zu höchstens 30 Tagessätzen mit bedingtem Strafvollzug.

Ausserdem forderte Valentin Stockers Anwalt einen Schadenersatz von 300 Franken für die Inhaftierung, welche die Staatsanwaltschaft über Nacht anordnete, als Valentin Stocker sein Geständnis ablegen wollte und bei der Staatsanwaltschaft an diesem Nachmittag kein geeignetes Personal zur Verfügung stand und die Staatsanwaltschaft eine Absprachegefahr mit Beat Hirschi befürchtete.

Die Staatsanwältin konterte daraufhin, dass die 4 Wildschweine beim Sachverhalt, wie ihn Valentin Stockers Anwalt darlegte, wohl suizidal gewesen sein müssen, wenn sie sich unter ein langsam fahrendes Auto warfen. Sie widerlegte auch die Ausführungen des Anwalts, wieso Valentin Stocker nicht gegen das Jagdgesetz und gegen das Strassenverkehrsgesetz verstossen hätte. Ausserdem führte sie aus, dass Valentin Stocker kein Recht auf Entschädigung habe. Er könne nicht erwarten, dass sofort jemand Zeit für sein Geständnis habe, nachdem er die Staatsanwaltschaft zuvor monatelang belogen hatte und für die Ermittlungen derart viel Zeit aufgewendet werden musste.

Valentin Stockers Anwalt führte daraufhin noch an, dass das Strafmass im Rahmen des Üblichen bleiben müsse. Gemäss einem statistischen Tierschutzstrafbericht von der Organisation Tier im Recht liege der Durchschnitt von Tierschutzverstössen bei 20 Tagessätzen, was zeige, dass die Forderung der Staatsanwältin massiv zu hoch sei.

Das letzte Wort hatte Valentin Stocker. Er entschuldigte sich zum Schluss bei allen Betroffenen.

Die Urteilsverkündung war auf den Nachmittag um 16 Uhr festgesetzt.

Der Gerichtspräsident Cyrill Kramer verkündete um 16 Uhr, das Gericht sei einstimmig zu folgendem Urteil gekommen:

Valentin Stocker sei schuldig der mehrfachen Tierquälerei, des mehrfachen Verstosses gegen das schweizerische sowie das kantonale Jagdgesetz, sowie des Verstosses gegen das Strassenverkehrsgesetz. Er wird bestraft mit 18 Monaten Freiheitsentzug und einer Busse von 4000 Franken. Der Freiheitsentzug ist bedingt mit einer Probezeit von 2 Jahren. Bedingt deshalb, weil Stocker nicht vorbestraft sei und man deshalb gemäss Bundesgerichtspraxis von einer günstigen Prognose ausgehen müsse, dass diese Verurteilung für Valentin Stocker eine Lehre sei und er so eine Tat nicht wieder begehen werde. Die zwei Tage Haft werden angerechnet. Die Entschädigungsforderung von 300 Fr wegen der Inhaftierung wurde abgelehnt. Die 3000 Franken Gerichtsgebühr zuzüglich Anklagegebühr (Verfahrenskosten, Laborkosten und Untersuchungskosten) von ca 7000 Franken hat Valentin Stocker zu tragen.

In der Urteilsbegründung verwies der Gerichtspräsident darauf, dass Valentin Stockers Rechtfertigungen sein niedriges, egoistisches Motiv aufzeigten und sich nicht strafmildernd auswirken. Wer sich so weit aus dem Fenster lehne und seine Tat vor den Medien selbst als abscheulich bezeichne, müsse sich nicht wundern, wenn das Gericht diese Tat dann ebenso beurteile. Auch dass Valentin Stocker sein Geständnis erst ablegte, als sich die Schlinge zuzog, wurde ihm angelastet.

Das Gericht ging mit seinem Strafmass löblicherweise über die von der Staatsanwaltschaft geforderten 15 Monate Gefängnisstrafe bedingt hinaus.

Trotzdem bleibt das Urteil enttäuschend und wird Valentin Stocker wohl nicht gross tangieren. Der Grund dafür liegt jedoch nicht beim Gericht, sondern darin, dass die Höchststrafe für Tierquälerei in der Schweiz bei nur 3 Jahren Gefängnisstrafe liegt und damit längst veraltet und viel zu tief angesetzt ist. Es sind eben nur Tiere, die da derart grässlich gequält wurden!

Wie erwartet fanden nicht alle angereisten Tierschützer Einlass in den kleinen Gerichtssaal. Platz hatte es nur für 21 Besucher. Es ist anzunehmen, dass aus diesem Grund viele schon erst gar nicht an die Verhandlung kamen.

 

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