19. August 2011

Skandal

Der Bündner Schafzuchtverband schreibt Coupieren der Schafe vor!

Wie ein erratischer Findling präsentiert sich das Marktreglement des Bündner Schafzuchtverbandes in der heutigen Tierschutzlandschaft. In den Zulassungsbedingungen zum Bündner Kleinviehmarkt wird vorgeschrieben:

"Schafe müssen gemäss den Bestimmungen der Schweizerischen Tierschutzverordnung Art. 652a kupiert sein."

Der Art 652a der TSchV befasst sich aber nicht mit dem Coupieren, sondern mit Gehegen.

Zu einer Stellungnahme zu dieser skandalösen, tierverachtenden Vorschrift eingeladen, äusserte sich der Präsident des Bündner Schafzuchtverbandes, Duosch Städler, der auch Präsident der Ausstellungskommission ist, wie folgt:

Zuerst einmal herzlichen Dank, dass Sie uns auf den Schreibfehler des betreffenden Artikels aufmerksam gemacht haben. Es ist nicht Art. 65.2a sondern 15.2a. Doch nicht nur wir haben diesen Fehler offenbar übersehen, sondern auch das ALT (Amt für Lebensmittel und Tiergesundheit Kt. GR), welches dieses Marktreglement genehmigt hat. Dieser Artikel ist sehr wohl noch gültig und steht so in der Eidg. Tierschutzverordnung!

"Nicht coupierte Schafe sind bei uns sehr wohl willkommen und sind auch jedes Jahr vereinzelt ausgestellt und beurteilt worden. Dies noch zu Ihrer Information. Ebenso sollte man auch einmal in Betracht ziehen, dass das Coupieren auch Vorteile hat."

So, so, verboten aber trotzdem "willkommen". Das versteht kein Schwein, Schafe erst recht nicht.

Wir hoffen, dass wenigstens die Bündner Bevölkerung versteht, welche technokratische, tierschutzfeindliche Einstellung in ihrem Schafzuchtverband herrscht; wir werden das Magazin "VgT-Nachrichten" mit vorliegendem Bericht in alle Haushaltungen im Kanton Graubünden verteilen lassen

Anstatt das Coupieren zu verbieten, was zeitgemäss wäre, wird dieses vorgeschrieben und gerechtfertigt: "... das Coupieren auch Vorteile hat." Ja, für üble Tierhalter, welche ihre Tiere so füttern, dass sie Durchfall haben und dann erst noch zwingen, in ihrem Kot zu liegen, für solche Schafhalter hat das Coupieren der ansonsten kot-verkrusteten Schwänze Vorteile  - und auf solche Tierquäler nimmt der Bündner Schafzuchtverband Rücksicht, nicht auf die wehrlosen Tiere.

Im Kanton Graubünden, wo jeder zweite Bauer "Bio-Bauer" ist - wenigstens auf dem Subventionsformular - wird es mit Sicherheit auch viele Bio-Schafe an diesem Markt haben, wo Schwanzcoupieren vorgeschrieben ist - obwohl das "Beschneiden von Schwänzen" in der Bio-Verordnung ausdrücklich verboten ist.

Die Firma Bioinspecta, welche im Auftrag des Bundes und der Bio-Suisse die Biobetriebe kontrolliert, sowie die Bio-Suisse wollten dazu keine Stellung nehmen.

Erwin Kessler, Präsident VgT.ch


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