13. Januar 2011

Tages-Anzeiger-Redaktor findet sich voreilig-unwissend mit Willkür-Entscheid ab

Wer www.vgt.ch liest, ist besser informiert

Ein Tages-Anzeiger-Journalist verlangte im Fall Hirschmann Einsicht in den Einstellungsentscheid der Staatsanwaltschaft. Hirschmann rekurrierte bei der Oberstaatsanwaltschaft und bekam Recht (Geld macht alles möglich!). Der Journalist fand sich damit ab - voreilig und unwissend. Der VgT hat vor ein paar Jahren vor dem Bundesgericht einen die bisherige Praxis ändernden Grundsatzentscheid erstritten, wonach das Öffentlichkeitsgebot mit Einsichtsrecht auch für Einstellungsverfügungen gilt.

Wer www.vgt.ch liest, weiss mehr. Wie heisst es doch so treffend: www.vgt.ch - was andere Medien totschweigen. Nun ist mal einer dieser Medienmacher selber Opfer dieses Totschweigens geworden.


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