22. Dezember 2010, ergänzt am 19. Januar 2011

Zur Sperrung des Wikileaks-Kontos durch die Postfinance:

Post missbraucht marktbeherrschende Stellung für politische Zwecke

Ist der VgT das nächste Opfer? VgT verlangt Klärung der Rechtslage.

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der PostFinance sichern den Kunden vertraglich Datenschutz zu: "PostFinance schützt die Kundendaten durch geeignete Massnahmen und behandelt sie streng vertraulich." Lediglich eine Ausnahme wird genannt, nämlich die Weiterleitung von Zahlungsdaten an den Empfänger bei der Abwicklung von Zahlungsaufträgen.

Mit der Veröffentlichung der Sperrung des Wikileaks-Kontos verletzte die PostFinance klares vertragliches Recht. Ob sich die Verantwortlichen dadurch auch strafbar gemacht haben, prüft zur Zeit die Bundesanwaltschaft.

Diese Veröffentlichung der Konto-Sperrung zeigt auch, dass es sich um eine politische Massnahme handelte. Als Rechtfertigung wurde die Begründung vorgeschoben, der Kontoinhaber habe keine Schweizer Adresse gehabt. Geht es noch fadenscheiniger? Korrektes Geschäftsgebaren hätte verlangt, dem Kontoinhaber Gelegenheit zur Behebung dieses formellen Mangels zu geben und nicht einfach das Konto zu sperren und dies auch noch lautstark in die Welt hinauszuposaunen, umso mehr als es offensichtlich um einen formellen Mangel ging, den die PostFinance vorher nicht beanstandet hat, sondern "zufällig" genau zu dem Zeitpunkt, als Wikileaks in die Schlagzeilen geriet.

Der VgT, der schon wiederholt Opfer von Zensurmassnahmen durch die Schweizer Staatspost war, muss befürchten, nächstes Opfer einer willkürlich-politischen Kontosperrung zu sein. Zur Bewältigung einer grossen Zahl kleiner Spenden ist ein Verein auf ein Konto bei der PostfFnance angewiesen. Die  Bankkonto-Verwaltung wird von zehntausenden kleiner Spenden überfordert, wie die Erfahrung zeigte. Es besteht keine reelle Alternative zu einem Konto bei der monopolartig den Markt beherrschenden PostFinance. Nach geltendem Recht wäre deshalb eine Konto-Sperrung aus unsachlichen, politischen Gründen rechtswidrig.

Dass die Post ihre Marktmacht für politische Zwecke missbraucht, ist nicht neu. Eine erste Zensur der VgT-Zeitschriften "VgT-Nachrichten" und "Acusa-News" wurde vom Bundesgericht aufgehoben (erste Postzensur). Ein paar Jahre später, 2007, erliess die Post erneut eine, diesmal raffinierter kaschierte und bis heute wirksame Teil-Zensur der VgT-Zeitschriften, welche vom Bundesgericht mit der üblichen politischen Willkürjustiz abgesegnet wurde. Dieser Fall ist zur Zeit vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte hängig (zweite Post-Zensur).
 


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