25. September 2010, aktualisiert am 28. Juni 2011

Beschwerde gegen 10vor10-Sendung über Botox

Der VgT hat gegen die 10vor10-Sendung des Schweizer Fernsehens vom 25. September 2010 über Botox Konzessionsbeschwerde erhoben, mit folgender Begründung:

In einem Beitrag über Schönheitsoperationen an immer jüngeren Frauen wurde auch über das Botox-Spritzen gegen Falten berichtet - und dies ausschliesslich positiv. Weder die gefährlichen Nebenwirkungen, noch die mit der Produktion von Botox verbundene schwere Tierquälerei (siehe www.vgt.ch/doc/botox) wurden erwähnt. Das Publikum erhielt den Eindruck, lediglich bei Schönheits-Operationen bestehe ein Schadenrisiko. 

Diese einseitige Information der Zuschauer unter Weglassung wesentlicher Aspekte von Botox verletzte das Sachgerechtigkeitsgebot und die freie Meinungsbildung des Publikums.

Mit Stellungnahme vom 26. Oktober 2010 verneinte der Ombudsmann für Radio und Fernsehen eine Verletzung des Sachgerechtigkeitsgebotes, im Wesentlichen mit folgender Begründung:

Die Sendung sei insgesamt kritisch gewesen. (Anmerkung VgT: aber nicht gegen Botox). Und weiter:

"Mehr Verständnis habe ich für Ihre zweite Kritik. Denn tatsächlich weiss praktisch niemand, dass die Gewinnung dieses Medikamentes mit qualvollen Tierversuchen verbunden ist. Wäre dies den Konsumenten bekannt, so würde den meisten Nutzern wohl die Freude an ihren verminderten Falten im Hals stecken bleiben. Es wäre deshalb begrüssenswert, wenn auch dieser Aspekt vermehrt bekannt wäre. Doch beim Beitrag von „10vor10” ging es nicht um die Produktion von Botox oder andere derartige Produkte, sondern lediglich um die zunehmende Mode, auch von jungen Frauen, sich einem Schönheitschirurg zuzuwenden. Dieser Aspekt, und nur dieser, war Inhalt des Beitrages. Dies wurde dem Publikum auch transparent vermittelt. Es hätte somit den Rahmen des Beitrages gesprengt, wenn auch die an sich legitime und wichtige Frage, ob Produktion und Vertrieb eines Produkts, das vorwiegend ein Kosmetikartikel ist, mit dem Tierschutzgesetz vereinbar sind, behandelt worden wäre."

Diese Argumentation überzeugt nur halb oder gar nicht. In einem Satz auf die Tierquälerei hinzuweisen wäre sicher möglich gewesen, ohne den Rahmen zu sprengen.

Leider bleibt der Botox-Moderatorin, welche über die Tierquälerei genau informiert ist, die Freude an ihren verminderten Falten nicht im Hals stecken. Ihr Egoismus und ihre Eitelkeit sind zu stark, um Mitleid mit ihren Opfern zu empfinden.

Am 1. November 2010 zog der VgT die Beschwerd vor die als richterliche Instanz funktionierende UBI:  UBI-Beschwerde.

In ihrer Stellungnahme beantragte die SRG Abweisung der Beschwerde und begründete dies mit der Behauptung, über die mit der Produktion von Botox verbundenen Tierversuche sei in anderen Sendungen berichtet worden. Die Replik des VgT dazu:

Die SRG suggeriert in ihrer Stellungnahme in unwahrer Weise, auf die mit der Produktion von Botox verbundene Tierquälerei sein schon in anderen Sendungen genügend hingewiesen worden, so dass dies in der beanstandeten Sendung entbehrlich gewesen sei.  In Tat und Wahrheit liefern die von der SRG stolz angegebenen 81 Treffer zum Suchwort "Botox" auf dem SF-Portal nur gerade eine, einzige alte Sendung, wo auf die mit der Produktion von Botox verbundenen Tierversuche hingewiesen wurde, nämlich die Sendung vom 20. November 2007. Die SRG zitiert diese Sendung unterschlägt, dass diese die einzige einschlägige Sendung ist und tut so, als sei diese Sendung nur ein Beispiel dafür, dass auf die grausamen Tierversuche schon genügen hingewiesen worden sei, so dass dies in der beanstandeten Sendung entbehrlich gewesen sei. Effektiv zeigt dieses Ergebnis aber gerade das Gegenteil, nämlich dass das Sachgerechtigkeitsgebot verlangt hätte,

wenigstens mit einem Satz kurz auf die grausamen Tierversuche hinzuweisen, welche mit dem Botox-Schönheitswahn unterstützt werden! Weil dies unterlassen wurde, ist es klarerweise eben gerade nicht so, wie die SRG behauptet, dass sich der Zuschauer eine objektive Meinung über Botox habe bilden können.

Mit Entscheid vom 25. Februar 2011 (Eingegangen am 28. Juni 2011) wies die UBI die Beschwerde ab mit der Begründung, über die mit Botox verbundenen Tierversuche habe das Schweizer Fernsehen schon in einer Sendung vom 20. November 2007 berichtet.

Kommentar VgT: Auf jene Sendung hätte wenigstens mit einem kurzen Satz hingewiesen werden können und müssen, denn nicht alle Zuschauer der aktuellen Sendung haben jene gesehen oder erinnern sich spontan wieder daran).


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