Missbrauch des Antirassismusgesetzes für politische Willkürjustiz in der Schweiz:

Wer aus guter deutscher Literatur zitiert, wird ins Gefängnis geworfen

- so korrupt und verludert ist der Rechtsstaat Schweiz im 21. Jahrhundert

Im Rahmen der schweizweit geführten Diskussion über die vom Bundesrat vorgesehene Aufhebunge des sogenannten Schächtverbotes, dh des rituellen Schlachtens von Säugetieren ohne vorherige Betäubung, zitierte Dr Erwin Kessler, Präsident des Vereins gegen Tierfabriken Schweiz (VgT) und Chefredaktor der VgT-Medien (VgT-Nachrichen, ACUSA-News, Internet-News) eine Seite aus einem Buch Kybers, wo sich dieser zum Schächten äusserte. Erwin Kessler veröffentlichte dieses Zitat ohne eigenen Kommentar. Aufgrund dieses Zitates wurde Erwin wegen angeblicher Rassendiskriminierung angeklagt. 

Hierauf verlangte Erwin Kessler in einer Anzeige an die Staatsanwaltschaft Zürich die Beschlagnahmung des fraglichen Buches wegen "rassendiskriminierendem Inhalt"; die entsprechende Seite gab er in der Anzeige genau an. Dieses Buch ist wie andere Bücher Kybers in der Schweiz in Buchhandlungen und Bibliotheken frei erhältlich. Die Staatsanwaltschaft Zürich, welche von der Anklage gegen Erwin Kessler offensichtlich nichts wusste, erliess eine Nichtanhandnamenverfügung, in welcher festgehalten wurde, im angezeigten Text sei nichts rassendiskriminierendes zu finden und es werde deshalb kein Straf- bzw Beschlagnahmungsverfahren eröffnet. Damit war der fragliche Text rechtskräftig als nicht rassendiskriminierend im Sinne des Gesetzes festgestellt. Dennoch wurde Erwin Kessler zu Gefängnis verurteilt, weil diese Texte rassendiskriminierend seien.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die erste erstinstanzliche Verurteilung durch das Bezirksgericht Bülach erfolgte am 2. Dezemeber 2001. Wegen menschenrechtswidriger Verletzung grundlegender Verteidigungsrechte muss das Bezirksgericht Bülach zur Zeit mit dem Verfahren zum dritten mal von vorne beginnen.

Im folgenden stellen wir zuerst den Dichter Manfred Kyber vor. Dann folgt eine Dokumentation des politischen Willkürprozesses gegen Erwin Kessler wegen Rassendiskriminierung gestützt auf den rechtskräftig als nicht rassendiskriminierenden Text aus Kybers Buch. Die verantwortlichen Richter werden namentlich genannt.

 

Der Dichter Manfred Kyber
www.manfredkyber.de

Manfred Kyber, geboren am 1. März 1880 in Riga, gestorben in Löwenstein am 10. März 1933, deutscher Schriftsteller. Besonders bekannt für seine feinfühlig gestalteten Tiererzählunge; daneben Gedichte, Satiren, Dramen und Märchen. Hauptwerke: Gedichte (1902), Unter Tieren (1912), Märchen (1920), Neue Tiergeschichten (1926), Gesammelte Tiergeschichten (1934).  Meyers Enzyklopädisches Lexion in 25 Bänden

Manfred Kyber (* 1. März 1880 in Riga; † 10. März 1933 in Löwenstein) war ein deutscher Schriftsteller, Theaterkritiker, Dramatiker, Lyriker und Übersetzer lettischer Herkunft, der vor allem durch seine anthroposophischen Tiergeschichten bekannt geworden.
Kyber begann 1900 – im Anschluss an seine Gymnasialzeit in Riga und Sankt Petersburg – an der Universität Leipzig das Studium der Psychologie und Naturphilosophie. Er fühlte sich jedoch mehr zur Leipziger Künstlerszene hingezogen, wo er unter anderem die Bekanntschaft mit dem Maler und Bildhauer Max Klinger machte. Aus einer Liebesbeziehung mit der Schriftstellerin und Komponistin Elisabeth Gerlach-Wintzer, die einige seiner Gedichte vertonte, ging 1904 die (uneheliche) Tochter Leonie hervor. 1902 verstarb sein Vater überraschend. Er siedelte daraufhin nach Berlin über, wo er zunächst als Redakteur und später als Lektor für einen Verlag arbeitete. 1909 vermählte er sich mit der Baltin Elisabeth Boltho von Hohenbach. 1911 lernte er Rudolf Steiner kennen und schloss sich dessen anthroposophischer Bewegung an. Als der Erste Weltkrieg ausbrach, blieb ihm – dank seines russischen Passes – der Kriegsdienst erspart, dennoch hielt sich sein literarisches Schaffen während der Kriegsjahre in Grenzen. 1919 zog er mit seiner Frau nach Stuttgart, wo er an der Volkshochschule über Okkultismus referierte; die Vorträge wurden dann auch von ihm publiziert. In dieser Zeit begann er, für den Tierschutz Partei zu ergreifen und zu spenden. 1922 ließ er sich scheiden, adoptierte daraufhin seine Tochter Leonie und ging mit dieser 1923 schließlich nach Löwenstein. Dort verfasste er diverse Bücher zum Tierschutz sowie gesellschaftskritische Romane.
Preise und Auszeichnungen: 1930 Welt-Tierschutzpreis in Genf.
Ehrungen: Die Grundschule in Löwenstein trägt seinen Namen. Das dortige "Manfred-Kyber-Museum" dokumentiert den gesamten Nachlass des Dichters
Die freie Internet-Enzyklopädie Wikipedia

Manfred Kyber zählt zu den unaufdringlichsten Dichtern dieses Jahrhunderts. In seinen Fabeln, Märchen und Romanen machte er sich zum tief fühlenden Anwalt der Kinder- und Tierseelen. Er schrieb Geschichten für das Kind in jedem von uns... Über den Autor im Büchlein "Die drei Lichter der kleinen Veronika", Wilhelm Heyne Verlag München, 27. Auflage, 1999

 

Das inkriminierte Zitat

Die Verurteilung von Erwin Kessler wegen angeblicher Rassendiskriminierung erfolgte aufgrund der hier faksimil wiedergegebenen Seite 15 in der Ausgabe VN98-6 der VgT-Nachrichten vom vom November1998, entnommen dem im Jahr 1925 erstmals erschienenen Buch "Tierschutz und Kultur" von Manfred Kyber:

Die ganze Ausgabe dieser Ausgabe der VgT-Nachrichten, mit dem Kontext, in welchem diese Zitierung erfolgte: www.vgt.ch/vn/9806/VN98-6.pdf (achtung: das Herunterladen dauert etwas).

Das Buch, dem obiges Zitat entnommen ist (Seite 16 und folgende):

 

Im Vorwort schreibt der Präsident des Deutschen Tierschutzbundes, Dr A Grasmüller:

"Dieses Buch müsste jedem, nicht nur dem Tier- oder Naturschützer, zur Pflichtlektüre übergeben werden. ... weil sein Inhalt diejenigen aufrüttelt, die heute für diese Grundgedanken menschlicher Lebensnotwendigkeit immer noch kein Verständnis aufbringen. Es wird die Zeit kommen, wo man Politiker, Industrielle und Mitmenschen zur Verantwortung ziehen muss, weil sie in vergangenen Jahren der Tierwelt gegenüber gewissenlos gehandelt haben. Ob diese Verantwortlichen dann noch leben bleibt dahingestellt. Mir selbst ist es aber ein Trost zu wissen, dass sie nach ihrem Tode mit Sicherheit dafür an anderer Stelle zur Verantworutng gezogen werden."

 

Rechtskräftige Feststellung, dass dieser Text nicht rassendiskriminierend ist

Um zu beweisen, dass es gar nicht wirklich um den angeblich rassendiskriminierenden Text geht, sondern wieder einmal nur um einen Vorwand für staatliche Repressionen geht, reichte Erwin Kessler der Staatsanwaltschaft Zürich eine Anzeige gegen die dieses Buch führenden Buchhandlungen und Bibliotheken eingereicht, mit dem Antrag auf Beschlagnahmung. Als Begründung führte er genau die Textstelle an, wegen der er angeklagt und später verurteilt wurde:

Am 2. Oktober 2000 erliess die Staatsanwaltschaft Zürich (damals hiess sie noch Bezirksanwaltschaft) - die von der Anklage in Bülach wegen diesem Text nichts wusste - wie erwartet eine Verfügung, es werde keine Strafuntersuchung eingeleitet, da im fraglichen Text nichts Rassendiskriminierendes zu finden sei:

 

Die Verurteilung von Erwin Kessler zu Gefängnis
 

Am 8. August 2000 erhob Staatsanwältin Fauquex Anklage wegen Rassendiskriminierung. In Ihrer Anklageschrift bezeichnete sie die folgenden Passagen aus Kybers Buch "Tierschutz und Kultur" als rassendiskriminierend:

"... Ich lehne durchaus jede Gemeinschaft mit irgendwelchem Rassenhass ab, der mit meiner geistigen Einstellung nicht vereinbar ist, aber ebenso lehne ich es ab, dass wir uns den rituellen Gesetzen einer fremden Rasse fügen sollen, wenn sie in so offenkundiger Weise mit dem Sittlichkeitsempfinden in Widerspruch steht, wie das Schächten...
Wohin kämen wir, wenn wir jeder Sekte bei uns Verrichtungen einräumen würden, unbekümmert darum, ob diese unsere Kultur entsprechen oder nicht. Dann müssten wir folgerichtig den jeweils bei uns weilenden Kannibalen den Kannibalismus gestatten. Verbeugungungen vor jüdischem Kapital können wir an massgebenden Stellen nicht dulgen...
So ist auch den Juden zu raten, in dieser Frage Entgegenkommen zu zeigen, durchaus auch in ihrem eigensten Interesse. Die Juden sollten sich warnen lassen. Sympathien und Antipathien lassen sich amtlich nicht festlegen und das Gesetz wird, sehr zum Schaden des Ganzen, die Juden einmal nicht schützen können, wenn sie nicht einsichtig genug sind. Wenn die Juden bie uns gleichberechtigte Staatsbürger sein wollen, so ist das gewiss eine Forderung, die man ihnen billigerweise zugestehen wird. Mit dieser Gleichberechtigung aber ist es ganz unvereinbar, dass sie Sonderrechte für sich in Anspruch nehmen. Damit reissen die Juden selbst, nicht der Antisemitismus, eine Kluft auf zwischen sich und uns, und es ist doch wohl ganz fraglos, dass sich solch eine von den Juden selbst verschuldete Trennung einmal zu ihrem eigenen Schaden auswirken kann und wird. Das wird man selbstverständlich und unvermeidlich finden, ohne auch nur im geringsten einen irgendwie antisemitischen Standpunkt einzunehmen. Im Gegenteil, gerade wer es gut mit den Juden meint und keinen Hass gegen sie nährt, muss ihnen den schleunigen freiwilligen Verzicht auf das Schächten dringend raten.
Wenn die Juden auf das Schächten nicht verzichten, müssen sie sich sagen lassen, dass gerade die Ethiker unter uns, die den Rassenhass ablehnen, nicht mehr zu ihnen stehen können und wollen...
.. Mit gleichem Recht müssten damit ja auch andere jüdische Gebräuche, zB das Steinigen von Menschen, aus Achtung vor der Tradition aufrechterhalten werden.."

Diesen Text schrieb Kyber 1925, also lange vor der Judenverfolgung in Nazi-Deutschland.

 

Erstes Urteil des Bezirksgerichtes Bülach

Am 5. Dezember 2001 wurde Erwin Kessler vom Bezirksgericht Bülach im Rahmen des sogenannten Schächtprozesse Nr 2  zu 9 Monaten Gefängnis unbedingt verurteilt. Neben anderen, ähnlichen Äusserungen zum Schächten wurde er auch schuldig gesprochen, mit obigem Zitat aus Kybers Buch Rassendiskriminierung begangen zu haben. Die Urteilsbegründung dazu (auf das Internet bezieht sich das Gericht, weil die inkriminierte Ausgabe der VgT-Nachrichten auch im Internet unter www.vgt.ch veröffentlicht wurden):

"Im Rahmen der Veröffentlichung von Textpassagen aus dem Buch "Tierschutz und Kultur" von Manfred Kyber im Internet, werden die Juden mit Kannibalen verglichen. Sinngemäss wird damit ausgeführt, beide Gruppierungen - sowohl Juden als auch Kannibalen - würden rituellen Gesetzen unterliegen, welche gleichermassen in offenkundigem Widerspruch mit dem allgemeinen Sittlichkeitsempfinden stehen, mitunter als abartig bezeichnet werden müssen. Damit wird das jüdische Ritual des Schächtens mit Kannibalismus gleichgesetzt und im Verständnis des Durchschnittslesers die Juden auf die Stufe von Kannibalen herabgesetzt, da mit der Kritisierung eines Glaubensbekenntnisses auch an dessen Anhängern in äquivalenter, wertenden Weise Kritik geübt wird. Der Autor lässt keinen Zweifel daran, dass es gerade die Juden selbst sind, welch durch ihre abartigen Verhaltensweisen den Antisemitismus schüren. Den Juden werden menschliche Qualitäten abgesprochen, es wird ihre Minderwertigkeit behauptet, womit auch ihr ungeschmälertes Lebensrecht in der staatlichen Gemeinschaft, und sei es auch nur indirekt und stillschweigend in Frage gestellt bzw abgesprochen wird. Letztlich werden den Juden Nachteile angedroht, falls sie nicht einsichtig sein sollten. Wird einer Personengruppe eine grundsätzliche und umfassende Minderwertigkeit und Unterlegenheit attestiert, enthält eine solche Behauptung regelmässig auch Schlussfolgerungen in bezug auf ihr nicht oder nicht in vollem Ausmasse zustehenden Grundrechte, was sie - wie vorliegend - in herabsetzender Weise in ihrer Menschenwürde angreift. Durch Publikation dieser Textpassage Kybers auf der Homepage des VgT Schweiz lässt der Angeklagte keinen Zweifel darüber aufkommen, dass es ihm nicht um eine sachliche, zeitgeschichtliche Aufarbeitung bzw differenzierte Betrachtung des zitierten Stoffes geht. Vielmehr instrumentalisiert der Angeklagte die Äusserungen Kybers für seine eignen Zwecke, die Juden als Volk mit abartigen Verhaltensweisen darzustellen und in rassendiskriminierender Weise herabzusetzen.

Dazu ist zu bemerken, dass die inkriminierte Veröffentlichung dieses Buch-Auszuges ohne jeden Kommentar, ohne Wertung und ohne Interpretation erfolgte. Der Text sei "instrumentalisiert" worden, ist eine reine Erfindung der Richter, die im Urteil ohne jede Begründung einfach behauptet wird. Es ist natürlich und legitim, dass in der kontroversen Diskussion um die Abschaffung des Schächtverbotes wiedergegeben wird, wie sich ein bekannter Schriftsteller zum Schächten geäussert hat. Wieso das unzulässig und sogar strafbar sein soll, ist unerfindlich. Erwin Kessler hat Kyber nicht mehr "instrumentalisiert" als jede andere Partei in einer politischen Diskussion, welche Literatur und bekannte Persönlichkeiten zum Thema zitiert. Das Zitat aus Kybers Buch ist wahrheitsgetreu wiedergegeben und es ist nicht ein kurzes, aus dem Zusammenhang gerissenes Zitat, das isoliert wiedergegeben anders verstanden werden kann als im Originalkontext. Wer das ganze Buch liest, versteht die zitierte Seite absolut nicht anders.

Erwin Kessler hat nichts anderes getan, als wahrheitsgetreu aus einem bekannten Buch der deutschen Literatur zitier, und gemäss verbindlicher amtlicher Feststellung enthält dieses Zitat nichts Rechtswidriges. Indem er trotzdem zu Gefängnis(!) verurteilt wurde - bestätigt vom Obergericht! - wird für jeden sichtbar, wie in der Schweiz die Macht der Gerichte für politische Zwecke missbraucht wird, um unbequeme Kritiker zum Schweigen zu bringen. Gäbe es in der Schweiz ein Sibirien, wäre der Robin Hood der Tiere zweifellos dorthin in Gefangenschaft geschickt worden. Die von der hiesigen Justiz offenbarte Geisteshaltung und Korruption unterscheidet sich nicht von den Praktiken in Russland und China.

Die für dieses Willkürurteil verantwortlichen Richter des Bezirksgerichtes Bülach:
Viezpräsident A Fischer (EVP), A Seger (FDP), P Begni (SVP).

 

Rückweisungsbeschluss des Obergerichtes

Am 20. August 2002 hiess das Obergericht die Berufung von Erwin Kessler gut und wies das Verfahren wegen schwerer, menschenrechtswidriger Verletzung der Verteidigungsrechte zur Neuverhandlung an das Bezirksgericht Bülach zurück.

 

Zweites Urteil des Bezirksgericht Bülach

Am 3. September 2003 erliess das Bezirksgericht Bülach ein neues Urteil. Das Strafmass wurde - teils wegen Freisprüchen in Nebenanklagepunkten und teils wegen Verjährungen - auf 5 Monate Gefängnis reduziert.  Erneut gab es wegen dem Zitat aus Kybers Buch einen Schuldspruch. Die Richter hatten nun Kenntnis von der rechtskräftigen Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft Zürich, worin festgestellt ist, dass der inkriminierte Text nicht rassendiskriminierend ist. Die Richter beachteten jedoch diese von Erwin Kessler eingereichte Einstellungsverfügung nicht und erwähnten diese in der Urteilsbegründung mit keinem Wort.

Die Verurteilung wegen dem Kyber-Zitat wurde wie folgt begründet:

"Im Rahmen der Veröffentlichung von Textpassagen aus dem Buch 'Tierschutz und Kultur' von Manfred Kyber im Internet, werden die Juden mit Kannibalen verglichen. Sinngemäss wird damit ausgeführt, beide Gruppierungen - sowohl Juden als auch Kannibalen - würden rituellen Gesetzen unterliegen, welche gleichermassen in offenkundigem Widerspruch mit dem allgemeinen Sittlichkeitsempfinden stehen, mitunter als abartig bezeichnet werden müssen. Damit wird das jüdische Ritual des Schächtens mit Kannibalismus gleichgesetzt und im Verständnis des Durchschnittslesers die Juden auf die Stufe von Kannibalen herabgesetzt, da mit der Kritisierung eines Glaubensbekenntnisses auch an dessen Anhängern in äquivalenter, wertender Weise Kritik geübt wird. Der Autor lässt keinen Zweifel daran, dass es gerade die Juden selbst sind, welche durch ihre abartigen Verhaltensweisen den Antisemitismus schüren. Den Juden werden menschliche Qualitäten abgesprochen, es wird ihre Minderwertigkeit behauptet, womit auch ihr ungeschmälertes Lebensrecht in der staatlichen Gemeinschaft, und sei es auch nur indirekt und stillschweigend in Frage gestellt bzw. abgesprochen wird. Letztlich werden den Juden Nachteile angedroht, falls sie nicht einsichtig sein sollten. Wird einer Personengruppe eine grundsätzliche und umfassende Minderwertigkeit und Unterlegenheit attestiert, enthält eine solche Behauptung regelmässig auch Schlussfolgerungen in bezug auf ihr nicht oder nicht in vollem Ausmasse zustehende Grundrechte, was sie - wie vorliegend - in herabsetzender Weise in ihrer Menschenwürde angreift. Durch lnternetpublikation dieser einzelnen Textpassage, bei welcher es sich um eine Fokussierung aus dem Gesamtwerk Kybers handelt, lässt der Angeklagte keinen Zweifel darüber aufkommen, dass es ihm nicht um eine sachliche, zeitgeschichtliche Aufarbeitung bzw. differenzierte Betrachtung des zitierten Stoffes bzw. des gesamten Buches geht. Vielmehr instrumentalisiert der Angeklagte diese isoliert dargestellten Äusserungen Kybers für seine eigenen Zwecke, die Juden als Volk mit abartigen Verhaltensweisen darzustellen und in rassendiskriminierender Weise herabzusetzen. Insofern besteht auch ein wesentlicher Unterschied zum blossen Hinstellen dieses Buches in einer Bibliothek. Die objektiven Anforderungen an die öffentliche Verbreitung bzw. Weiterverbreitung durch Publikation sind sodann ebenfalls erfüllt, der objektive Tatbestand im Sinne von 261 bis Abs. 4 erster Teil StGB ist insgesamt als gegeben zu erachten."

Damit verurteilte das Bezirksgericht Erwin Kessler bewusst, dass er - ohne jeden Kommentar und ohne jede Wertung oder Deutung - aus einem Buch zitiert hat, das bisher und weiterhin im Buchhandel und in Bibliotheken für jedermann frei erhältlich ist. Wäre der Text tatsächlich rassendiskriminierend, so wie das Bezirksgericht dies in unsäglicher Willkür darstellt, müsste das Buch nach geltendem Recht zwingend in Buchhandlungen und Bibliotheken beschlagnahmt werden. Die verantwortlichen Richter wussten, dass dies aber gerade nicht erfolgte, da der Inhalt rechtskräftig als nicht rassendiskriminierend beurteilt wurde.

Nach diesem Muster willkürlicher Beurteilung sind alle Schuldsprüche in beiden Schächtprozessen gegen Erwin Kessler gestrickt worden. Es geht nicht wirklich um Rassendiskriminierung. Der Gummi-Rassendiskriminierungs-Paragraph wurde lediglich als praktisches Mittel für missbraucht, um einen unbequemen Tierschützer, der ständig Missstände in diesem Staat aufdeckt, zum Schweigen zu bringen. Für diese politische Justizwillkür hergeben haben sich in diesem zweiten Verfahren die folgenden Bülacher Bezirksrichter::
R Hohler (Präsident, SP), A Seger (FDP), O Bertschy.

 

Urteil des Obergerichtes des Kantons Zürich

Am 29. November 2004 wies das Obergericht die Berufung von Erwin Kessler ab und verurteilte ihn zu 5 Monaten Gefängnis unbedingt. In Bezug auf das Zitat aus Kybers Buch erfolgte der Schuldspruch mit folgender Begründung (Urteil Seite 57):

"Der Verfasser des eingeklagten Texts distanziert sich zwar vordergründig vom Rassenhass, setzt aber schon im nächsten Abschnitt die Rituale der jüdischen Religion denen von Kannibalen gleich und fügt bei, dass "Verbeugungen vor jüdischem Kapital" an massgebenden Stellen nicht geduldet werden dürften. Im weiteren behauptet er sinngemäss, dass die Juden selbst schuld seien, wenn antisemitische Tendenzen aufkämen, und fordert sie mit einem drohenden Unterton auf, auf das Schächten zu verzichten, ansonsten sie der Staat (vor judenfeindlichen Übergriffen) nicht werde schützen können. Indem von den Juden unter Androhung von Nachteilen gefordert wird, sich von den Gebräuchen ihrer Religion zu distanzieren, wird zumindest teilweise ihr Anspruch auf die Ausübung der verfassungsmässigen Grundrechte bestritten. Der vom Angeklagten weiterverbreitete Text von Manfred Kyber (wie auch dessen Weiterverbreitung im Internet) ist daher rassendiskriminierend im Sinne von Art. 261 bis Abs. 4 erster Teil StGB."

Vor soviel Willkür und boshafter Interpretation Manfred Kybers fehlen schlicht die Worte für eine vernünftige Entgegnung. Nur ein Detail, welches aber die Willkür doch recht gut illustriert: Kyber soll also den Anspruch der schächtenden Juden "auf die Ausübung der verfassungsmässigen Grundrechte bestritten". In ihrem poltischen Eifer, Erwin Kessler zu verurteilen, koste es was es wolle, haben die Herren Richter kurzerhand übersehen, dass das Schächten in der Schweiz verboten ist und eben gerade kein Anspruch darauf besteht. Mit dieser Urteilsbegründung müsste die grosse Mehrheit des Schweizervolkes, welche das Schächten ablehnt, gleichermassen wegen Rassendiskriminierung ins Gefängnis geworfen werden.

Die für dieses politische Willkürurteil verantwortlichen Oberrichter:
Dr Schätzle (Präsident), Spiess (Oberrichter, SD), Muheim (Ersatzrichter)

 

Kassationsgericht hebt Verurteilung auf und weist das ganze Verfahren ans Bezirksgericht zurück

Am 4. Oktober 2006 hob das Kassationsgericht des Kantons Zürich das Urteil des Obergerichts wegen krasser, menschenrechtswidriger Verletzung der Verteidigungsrechte im gesamten Verfahren auf und wies das Obergericht an, das Verfahren zu Wiederholung von vorn an das Bezirksgericht Bülach zurückzuweisen.

 

Aktueller Stand des Verfahrens

Am 24. Oktober 2005 erliess das Obergericht wie angewiesen einen Beschluss, mit dem das Verfahren zur Neuverhandlung an das Bezirksgericht Bülach zurückgewiesen wurde, verweigerte Erwin Kessler jedoch willkürlich eine Entschädigung für das bisherige, vom Kassationsgericht für nichtig erklärte Verfahren. Erwin Kessler gegen diesen Kostenentscheid Beschwerde beim Kassationsgericht erhoben und dort ist das Verfahren zur Zeit hängig.

 

Kurzgeschichten und Gedichte von Manfred Kyber

 

Meditation

Wer mit den Augen
der Andacht geschaut,
wie die Seele der Erde
Kristalle baut,
wer die Flamme
im keimenden Kern gesehn,
im Leben den Tod,
Geburt im Vergehn -
wer in Menschen und Tieren
den Bruder fand
und im Bruder den Bruder
und Gott erkannt,
der feiert am Tische
des heiligen Gral
mit dem Heiland der Liebe
das Abendmahl -
er sucht und findet,
wie Gott es verhieß,
den Weg
ins verlorene Paradies.

 

Der große Augenblick

In seinem Käfig saß ein kleiner Vogel und sah mit sehnsüchtigen Augen in den Sonnenschein. Es war ein Singvogel, und es war in einem Kulturstaat - jedenfalls in einem solchen, der sich so nannte.

In blauer Ferne standen blaue Berge, Hinter den Bergen liegt der Süden, dachte der kleine Vogel. ich. Die fernen Berge erschienen ihm ganz nah. Die Sehnsucht rückte sie so nah vor die Gitterstäbe. "Sie sind so sehr nah", sagte der kleine Vogel. "Wenn nur die Gitterstäbe nicht wären! Wenn die Tür sich nur einmal öffnete - ein einziges Mal! Dann käme der große Augenblick, und ich wäre mit ein paar Flügelschlägen hinter den blauen Bergen."

Die Kraniche zogen. Durch die Herbstluft klang ihr klagender Schrei - klagend und lockend. Es war der Ruf nach dem Süden. Sie verschwanden hinter den blauen Bergen. Der kleine Vogel rannte gegen die Gitterstäbe.

Der Winter kam, und der kleine Vogel wurde still. Der Schnee fiel, und die blauen Berge waren grau geworden. Der Weg nach dem Süden lag in Kälte und Nebel.

Es kamen viele Winter und viele Sommer. Es kamen viele Jahre. Die Berge wurden blau und wurden wieder grau. Die Zugvögel kamen vom Süden und zogen nach Süden. Der kleine Vogel hinter dem Gitter wartete auf den großen Augenblick.

Dann kam ein klarer sonniger Herbsttag. Da war die Tür des Käfigs geöffnet. Man hatte sie im Versehen offen gelassen. Mit Willen tun es die Menschen nicht. Der große Augenblick war da! Der kleine Vogel zitterte vor Freude und Erregung. Vorsichtig und scheu huschte er hinaus und flatterte auf den nächsten Baum. Alles um ihn herum verwirrte ihn. Er war es nicht mehr gewohnt.

In blauer Ferne standen blaue Berge. Aber sie schienen jetzt sehr fern zu sein. Viel zu fern für die Flügel, die sich jahrelang nicht mehr geregt hatten hinter den Gitterstäben. Doch es musste sein! Der grosse Augenblick war da!

Der kleine Vogel nahm all seinen Mut und seine Kraft zusammen und breitete die Flügel weit, weit aus -  zum Flug nach dem Süden, hinter die blauen Berge. Aber er kam nicht weiter als bis zum nächsten Ast. Waren die Flügel verkümmert in den langen Jahren, oder war es etwas anderes, das in ihm verkümmert war? Er wußte es selbst nicht. Die blauen Berge waren fern, viel, viel zu fern für ihn. Da flatterte er still in den Käfig zurück.

Die Kraniche zogen. Durch die Herbstluft klang ihr klagender Schrei - klagend und lockend. Es war der Ruf nach dem Süden Sie verschwanden hinter den blauen Bergen.

Da senkte der kleine Vogel den Kopf und barg ihn unter dem Flügel. Der große Augenblick war vorüber.

 

Stumme Bitten

Die Schafherde drängte sich aufgeregt zusammen. Ein altes Schaf erzählte. "Meine Großmutter hat es selbst gesehen", sagte es, "es ist etwas Fabelhaftes, Grauenvolles. Man weiß nicht, was es ist. Sie sah auch nicht alles. Sie kam dran vorüber, als sie zur Weide ging. Es war ein Tor, das in einen dunklen Raum führte. Es roch nach Blut am Tor des dunklen Raumes. Zu sehen war nichts. Aber sie hörte den Schrei eines Hammels darin, einen gräßlichen Schrei. Da lief sie zitternd zur Herde zurück.

Alles schauderte.

"Man weiß nichts Gewisses", sagte das Schaf, "aber es muß etwas Wahres daran sein. Jedenfalls ist es furchtbar."

"Deine Großmutter lebt nicht mehr?" fragte ein Lamm. "Ich weiß es nicht", sagte das Schaf, "es ist schon lange her - da wurde sie abgeholt."

"Das soll der Anfang sein, man kommt dann nie wieder", sagten einige.

Der Schäferhund bellte kläffend und trieb die Herde dem anderen Ende der Weide zu. Da stand der Schäfer und sprach mit einem fremden Mann, der nicht aussah wie ein Hirt. Sie handelten miteinander. Dann ging der fremde Mann mit festen Schritten in die Herde hinein und prüfte die einzelnen Stücke mit kundigen Augen. Es waren nicht die Augen eines Hirten. Jetzt griff seine Hand nach dem Lamm, das vorhin gefragt hatte. Das Tier überlief es kalt. Die Hand fühlte sich anders an als die Hand des Hirten. Der Hammel bekam eine Leine um den Hals.

"Das nehme ich", sagte der fremde Mann und zog einen schmutzigen Beutel mit Geld aus der Tasche. Er bezahlte. Das lebendige Leben gehörte ihm. Er hatte es gekauft.

Er ergriff die Leine und zerrte das Lamm von der Weide fort auf die Landstraße. Die Herde sah dem Davongehenden erschrocken und verständnislos nach. Das Lamm wandte den Kopf. Seine Augen suchten die Verwandten und Spielgenossen. Etwas in ihm krampfte sich zusammen - etwas in ihm rief ihm zu, sich loszureißen und zurückzulaufen.

Das ist der Anfang, man wird abgeholt, dachte es. Aber es wehrte sich nicht. Es war hilflos. Was hätte es genützt? "Es braucht ja nicht das Schreckliche zu sein", tröstete es sich, "es gibt noch andere Weiden. Dahin werde ich vielleicht geführt."

Es war das Vertrauen, das Tiere haben, die zahm gehalten worden sind.

Jetzt bogen sie um die Ecke. Die Herde war nicht mehr zu sehen. Die Weide verschwand. Nur von ferne hörte man den Schäferhund bellen und die Töne der Hirtenpfeife. Der Wind verwehte sie. Es war ein weiter Weg. Der fremde Mann ging schnell. Er hatte es eilig.

"Ich bin müde, ich möchte mich etwas erholen", bat das Lamm. Es war eine stumme Bitte.

Sie gingen weiter. Es war heiß und staubig.

"Ich bitte um etwas Wasser", sagte das Lamm. Es war eine stumme Bitte.

Endlich kamen sie in eine kleine Stadt. Sie gingen durch enge, krumme Straßen, in denen es keine Weiden gab. Diese Hoffnung also hatte sich nicht erfüllt. Sie hielten vor einem Tore, das in einen dunklen Raum führte. Ein häßlicher Dunst schlug dem Tier entgegen. Das Lamm wandte den Kopf und blökte klagend. Er scheute vor dem Dunst zurück und vor dem dunklen Eingang. Eine Angst wurde in ihm wach, im Unterbewußtsein, eine grenzenlose Angst.

"Ich möchte nach Hause", sagte das Lamm und sah den fremden Mann an.

Es war eine stumme Bitte. Stumme Bitten werden nicht gehört.

Der Mann schlang die Leine mit einem geschickten Griff um die Hinterbeine des Tieres und zog es vorwärts. Die Schnur schnitt ein.

"Ja, ja, ich komme schon", sagte das Lamm erschrocken. Die müden steifen Beine beeilten sich. Es waren nur wenige Augenblicke, aber sie schienen sehr lang. Dann war er in einem dunklen Raum. Es roch erstickend nach Blut und Abfällen - nach Leichen von seinesgleichen. Man hält es nicht für nötig, das vorher fortzuschaffen. Es ist ja Vieh - Schlachtvieh.

Da packte das Lamm ein hilfloses, lähmendes Entsetzen. Ein Entsetzen, das alle stummen Bitten vorher vergessen ließ. Ein Entsetzen, das ganz allein herrschte. Das Lamm zitterte am ganzen Körper.

Jetzt kommt das Fabelhafte - das Grauen, dachte es. Und es kam.

Die Welt ist voll von stummen Bitten, die nicht gehört werden. Es sind Menschen, die sie nicht hören. Es scheint unmöglich, diese stummen Bitten zu zählen. So viele sind es. Aber sie werden alle gezählt. Sie werden gebucht im Buche des Lebens.

Groß und fragend sehen die Augen des Gautama Buddha auf die europäische Kultur.

 

Die drei Lichter der kleinen Veronika
Der Roman einer Kinderseele in dieser und jener Welt
(ein spirituelles Buch - Zitate ausgewählt von Erwin Kessler)

Es wird dunkel um jeden, damit er schmerzvoll bewusst wird und sich selber findet in der Dunkelheit - sich selbst und Gott. Aber das ist ein langer Weg. Es ist schwer, dass wir alle ihn gehen müssen.

Das Leben ist sehr schwer, wenn man erst darüber nachdenkt und vesucht, sich darin zurechtzufinden.

 

 

 


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