25. November 1998
Erfolg des VgT: Tierquäler-Stall in
Beromünster geräumt
Ein heute 89jähriger Landwirt in Beromünster hat sein Rindvieh
seit Jahren dauernd an der Kette im düsteren Stall gehalten und damit die
Auslaufvorschrift gemäss Artikel 18 der Tierschutzverordnung in krasser Weise verletzt.
Nun hat eine Anzeige des VgT dazu geführt, dass der Stall auf Anweisumg des
Veterinäramtes geräumt wurde, obwohl es zuerst so aussah, als werde einmal mehr nicht
durchgegriffen. (Die Bürokraten des Veterinäramtes haben uns auch in diesem Fall wieder
mit einer nichtssagenden Phrase abgespiesen, womit man uns zwingt, solche Fälle unter
Inkaufnahme von Hausfriedensbruch weiter selbst zu beobachten - ein unzumutbare Situation,
so unzumutbar wie eben der landesweite Vollzugsschlendrian überhaupt.)



Unbekannt ist zur Zeit noch, ob und welche strafrechtlichen Folgen die Sache für den
uneinsichtigen Tierhalter hat, dessen Treiben von seinen Angehörigen jahrelang schweigend
mitangesehen wurde.
Wie die Sache weitergegangen ist sieh
News
vom 18. Februar 1999
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