Der VgT vor 5 Jahren
Februar 1993: WWF und Schweizer Tierschutz STS publizieren zusammen mit dem Schweizerischen Bauernverband Tierhaltungsrichtlinien für eine angeblich ökologische und tierfreundliche Tierhaltung. Praktisch alle vom VgT seit Jahren vehement kritisierten Intensivtierhaltungssysteme wie zB Kastenstände wurden darin erlaubt - einmal mehr ein Rückenschuss der überalterten, erstarrten Organisationen WWF und STS.
Februar1993: In der Zeitschrift «Natürlich» erscheint ein fünfseitiger Beitrag von Erwin Kessler: «Ist der Mensch ein Raubtier?» (Als Sonderdruck erhältlich beim VgT.)
Februar 1993: Der VgT kritisiert den WWF Schweiz, weil seine Panda-Fruchtbärchen Schlachtabfälle enthalten. Der WWF rechtfertigt sich mit dem Argument, solange noch Fleisch gegessen werde, sei die Entsorgung der Schlachtabfälle als Lebensmittelzusätze «ökologisch und umweltbewusst», was der VgT als Zwangsfütterung mit Schlachtabfällen bezeichnete. Heute enthalten die Panda-Fruchtbärchen keine Schlachtabfälle mehr.
Am 25. Feburar 1993 protestierte der VgT vor der ETH in Zürich gegen die dortige grausame Einzelhaltung von Versuchskaninchen in kleinen Gitterkäfigen.Am 11. März 1993 protestierte der VgT anlässlich einer Versteigerung von 100 Embryonen von Hochleistungskühen gegen die Ausbeutung der Nutztiere und gegen den sog Embryo-Transfer (Übertragung von Embryonen zur Erzeugung von Turbo-Kühen.) Jungbauern griffen die Kundgebung gewalttätig an, wobei Erwin Kessler in Notwehr einem, der eine VgT-Aktivistin tätlich belästigte, die Nase flach schlug.
April 1993: Der Landwirtschaftsbetrieb der Strafanstalt Wauwilermoos/BE stellt - nach heftiger Kritik und Strafanzeige durch VgT - auf tierfreundliche Freiland-Schweinehaltung um (siehe Abbildungen in VN1995-3).
In einer Kontroverse um die Geflügelfabrik
des Aargauer SVP-Nationalrat Reinhard Müller (welche
heute seinem Sohn gehört) wurden die Beamten gedeckt, welche
gesetzwidrige Zustände dulden und sogar aktiv guthiessen: Das
aargauische Untersuchungsamt verfügte mit Datum vom 28. Januar
1993, dass gegen die Beamten des Landwirtschaftsamtes und gegen
den Gemeinderat von Wiliberg keine Strafuntersuchung eröffnet
wird. Dies hatte der VgT beantragt, weil
1. Diese Geflügelfabrik illegal, ohne Baubewilligung erstellt
worden ist.
2. Dabei auch Tierschutzvorschriften missachtet wurden (keine
Fenster).
3. Die Tierschutzvollzugsbehörden das offensichtlich fehlende
Tageslicht bei Kontrollen nie beanstandet haben.
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